HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
So. Auf den Rat von Pegasus hab ich mal die Excel-Tabelle vervollständigt.
Die Beträge, die in den pdf's als Autobahn-Vignette beschrieben wurden, hab ich als Reisekosten in's Excel übernommen.
Porto aus den pdf's als Sonstige Betriebsausgaben und Anschaffungen gingen nach Excel als Investitionen.
Ich hoffe, das passt.
Beim Übertrag der handschriftlichen Zahlen hab ich mich ein wenig schwer getan. Da könnte der eine oder andere Interpretationsfehler meinerseits drinnestecken.
Der Große - und wesentlich interessantere - Rest, nämlich die Interpretation der Richtigkeit der Berechnungen der ARGE etc., das dürfen andere machen.
Die Beträge, die in den pdf's als Autobahn-Vignette beschrieben wurden, hab ich als Reisekosten in's Excel übernommen.
Porto aus den pdf's als Sonstige Betriebsausgaben und Anschaffungen gingen nach Excel als Investitionen.
Ich hoffe, das passt.
Beim Übertrag der handschriftlichen Zahlen hab ich mich ein wenig schwer getan. Da könnte der eine oder andere Interpretationsfehler meinerseits drinnestecken.
Der Große - und wesentlich interessantere - Rest, nämlich die Interpretation der Richtigkeit der Berechnungen der ARGE etc., das dürfen andere machen.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Autobahn-Vignette
Reisekosten? - Passt nach meinen Empfinden auch in die betrieblichen Fahrzeugkosten -> lfd. Betriebskosten. Denke Koelsch wird 'das schon richten' .
Peg
Reisekosten? - Passt nach meinen Empfinden auch in die betrieblichen Fahrzeugkosten -> lfd. Betriebskosten. Denke Koelsch wird 'das schon richten' .
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
- Katharina2006
- Benutzer
- Beiträge: 917
- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Hi Pegasus,
Reisekosten sind die sogenannten Reisespesen, die ein Selbstständiger geltend machen kann, wenn er mehr als 8 Stunden betrieblich von zuhause weg ist. Damit sollen die Mehrkosten abgedeckt werden, die durch Essen und Trinken während der häuslichen Abwesenheit entstehen.
Allerdings - und jetzt kommt das Fatale: Selbstständige ALG II-Bezieher müssen länger Hunger und Durst vor sich her schieben . Wir können nur dann einen Spesensatz in der EÜR einsetzen, wenn wir mehr als 12 Stunden beruflich von zuhause fort sind.
Hat also nix mit dem Hunger und Durst zu tun, den Dein Auto irgendwann mal verspürt .
Reisekosten sind die sogenannten Reisespesen, die ein Selbstständiger geltend machen kann, wenn er mehr als 8 Stunden betrieblich von zuhause weg ist. Damit sollen die Mehrkosten abgedeckt werden, die durch Essen und Trinken während der häuslichen Abwesenheit entstehen.
Allerdings - und jetzt kommt das Fatale: Selbstständige ALG II-Bezieher müssen länger Hunger und Durst vor sich her schieben . Wir können nur dann einen Spesensatz in der EÜR einsetzen, wenn wir mehr als 12 Stunden beruflich von zuhause fort sind.
Hat also nix mit dem Hunger und Durst zu tun, den Dein Auto irgendwann mal verspürt .
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Hallo zusammen,
Marsu: super!
Hallo laluna,
wo ist deine Vorsteuer?
Wenn Du ein Betriebsfahrzeug hast,sind in den Tankquitungen 19% Vorsteuer enthalten.
Diese möchte die Arge gerne als Einkommen verbuchen und beim Wareneinkauf natürlich auch.
Gruß
Thomas
Die Umsatzsteuer wird auch sehr gerne in den Gewinn gewurschtelt.
Marsu: super!
Hallo laluna,
wo ist deine Vorsteuer?
Wenn Du ein Betriebsfahrzeug hast,sind in den Tankquitungen 19% Vorsteuer enthalten.
Diese möchte die Arge gerne als Einkommen verbuchen und beim Wareneinkauf natürlich auch.
Gruß
Thomas
Die Umsatzsteuer wird auch sehr gerne in den Gewinn gewurschtelt.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Hallo Katharina2006,
jep ich weiß schon, was Reisekosten sind. Habe jahrelang diese Belege für meinen Mann ausgefüllt.
Daher mein Fragezeichen. Nach meinen Empfinden gehört es eigentlich zu den lfd. Fahrzeugkosten.
Der Steuerberater meines Mannes hat es jedenfalls immer so gebucht.
Mag sein, das die ARGEN es anders sehen.
Peg
jep ich weiß schon, was Reisekosten sind. Habe jahrelang diese Belege für meinen Mann ausgefüllt.
Daher mein Fragezeichen. Nach meinen Empfinden gehört es eigentlich zu den lfd. Fahrzeugkosten.
Der Steuerberater meines Mannes hat es jedenfalls immer so gebucht.
Mag sein, das die ARGEN es anders sehen.
Peg
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Und auch hier, heute will ich keine Zahlen mehr sehen und prüfen, morgen Vormittag werd ich dazu wohl Zeit finden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Die Bearbeiterin meines Falles meinte (am Telefon), ich soll alles brutto eintragen und dafür keine Steuer reinschreiben (weder Vorsteuer, noch die ans FA gezahlte, noch die bekommene)wo ist deine Vorsteuer?
Wenn Du ein Betriebsfahrzeug hast,sind in den Tankquitungen 19% Vorsteuer enthalten.
Diese möchte die Arge gerne als Einkommen verbuchen und beim Wareneinkauf natürlich auch.
Hatte irgendwie das Gefühl, sie blickt das auch nicht ganz....
Hä?Warum die Vorsteuer als Gewinn????Sorry,, versteh ich jetzt irgendwie nicht, ich hab die Rechnung doch mit Steuer bezahlt, warum soll diese dann Gewinn sein????
Desweiteren glaube ich, dass die Bearbeiterin vom AA auch damit ein problem hat:
Ich wohne hier in Süddeutschland, Grenzgebiet, daher habe ich Kunden sowie Lieferanten oin Österreich. Wenn ich dort was kaufe oder verkaufe, wird das ohne Umsatzsteuer gemacht. Diese wird dann im NNachhinein bei der Umsatzsteuervoranmeldung (die ich monatlich machen muß, die aber Kindergeburtstag ist, im Vergleich zum EKS) verreichnet und quartalsmäßig bei der Mitteilung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Das verkomlpiziert die Sache natürlich!
Hi Koelsch, schön dass du wieder da bist! :-)
Klar, mach dir doch erst noch nen schönen Abend, die Zahlen laufen nicht wweg! :-)
Zuletzt geändert von laluna333 am Mo 15. Dez 2008, 21:42, insgesamt 1-mal geändert.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Dann mach doch ein dickes rotes Kreuz in den Beitrag, denn ich löschen soll.
Ich glaube, ich weiß was Thomas mit der Vorsteuer meint.
Bei der Gewinnermittlung rechnest du ja aus dem Bruttoumsatz die Umsatzsteuer raus.
Von dieser Nettosumme ziehst du den Wareneinkauf ab, übrig bleibt der ..... ich glaube es heißt Rohgewinn. davon die übrigen Kosten abgezogen und vereinfacht ist das bereits die GuV. Und nun kommt jemand auf den klugen Gedanken und sagt Moment lieber Selbstständiger, due führst ja an das Finanzamt gar nicht die vollen 19 % der auf den Nettoumsatz ab, du Schlingel ziehst ja die Vorsteuer ab.
Also vereinfacht gesagt, kommt die Vorsteuer noch als Sahnehäubchen auf den Gewinn hinzu.
Ich glaube, ich weiß was Thomas mit der Vorsteuer meint.
Bei der Gewinnermittlung rechnest du ja aus dem Bruttoumsatz die Umsatzsteuer raus.
Von dieser Nettosumme ziehst du den Wareneinkauf ab, übrig bleibt der ..... ich glaube es heißt Rohgewinn. davon die übrigen Kosten abgezogen und vereinfacht ist das bereits die GuV. Und nun kommt jemand auf den klugen Gedanken und sagt Moment lieber Selbstständiger, due führst ja an das Finanzamt gar nicht die vollen 19 % der auf den Nettoumsatz ab, du Schlingel ziehst ja die Vorsteuer ab.
Also vereinfacht gesagt, kommt die Vorsteuer noch als Sahnehäubchen auf den Gewinn hinzu.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Die roten Kreuze sind weg.
Günter hast du die noch gesehen?
Günter hast du die noch gesehen?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Nein, hab nix mehr gesehen, bin etwas platt.
Hatte mich auch auf ne neue Kaffeemaschine gefreut, aber umsonst gelaufen, die ist erst ab Donnerstag im Angebot.
Hatte mich auch auf ne neue Kaffeemaschine gefreut, aber umsonst gelaufen, die ist erst ab Donnerstag im Angebot.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Dann husch, husch ins Bett.
Ich bin noch eine Weile da.
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LG Emmaly
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Stündchen nerv ich hier noch rum. :elch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Huch, ich hab mich jetzt mal ganz grob in den Zahlenwust eingelesen.
Das von der ARGE verwendete Formular ist nicht das "amtliche" Formular EKS - wohnst Du eventuell in einer Optionskommune?
Aber wie dem auch sei, Du schreibst, bist Du kein Kleinunternehmer, Du gibst also schön regelmäßig Deine Umsatzsteuervoranmeldungen ab und bis zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sag dazu bitte erst mal klar und deutlich ja oder nein, denn sonst mach ich mir unter Umständen Arbeit umsonst - und ich bin nun mal abgrundtief faul. Wenn diese Annahme stimmt, sind sowohl Deine EKS als auch die EKS der ARGE mehr oder minder für die Tonne, es darf dann nämlich nie von Bruttobeträgen ausgegangen werden.
Aber keine Angst, das bekommen wir schon aufgedröselt.
Das von der ARGE verwendete Formular ist nicht das "amtliche" Formular EKS - wohnst Du eventuell in einer Optionskommune?
Aber wie dem auch sei, Du schreibst, bist Du kein Kleinunternehmer, Du gibst also schön regelmäßig Deine Umsatzsteuervoranmeldungen ab und bis zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sag dazu bitte erst mal klar und deutlich ja oder nein, denn sonst mach ich mir unter Umständen Arbeit umsonst - und ich bin nun mal abgrundtief faul. Wenn diese Annahme stimmt, sind sowohl Deine EKS als auch die EKS der ARGE mehr oder minder für die Tonne, es darf dann nämlich nie von Bruttobeträgen ausgegangen werden.
Aber keine Angst, das bekommen wir schon aufgedröselt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Guten morgen!
Was ist das?Das von der ARGE verwendete Formular ist nicht das "amtliche" Formular EKS - wohnst Du eventuell in einer Optionskommune?
Ja! Ist richtig! Wie oben geschrieben mach ich monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung!Aber wie dem auch sei, Du schreibst, bist Du kein Kleinunternehmer, Du gibst also schön regelmäßig Deine Umsatzsteuervoranmeldungen ab und bis zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sag dazu bitte erst mal klar und deutlich ja oder nein, denn sonst mach ich mir unter Umständen Arbeit umsonst - und ich bin nun mal abgrundtief faul.
Damit bestätigt sich meine Vermutung, dass auch die Bearbeiterin vom AA keine Ahnung hat!!Ich hab ja wie schon geschrieben mit ihr am Telefon geredet, und sie sagte AUSDRÜCKLICH, ich soll alles in Brutto eintragen, was mich wunderte, aber da ich dieses Formular selbst nicht wirklich blickte, dachte ich, wird schon passen, wenn die das sagt!Wenn diese Annahme stimmt, sind sowohl Deine EKS als auch die EKS der ARGE mehr oder minder für die Tonne, es darf dann nämlich nie von Bruttobeträgen ausgegangen werden.
Wenn ihr nicht wärt...Danke! :-)Aber keine Angst, das bekommen wir schon aufgedröselt.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Optionskommunen sind keine Arbeitsgemeinschaften, sondern da ist die Kommune der Träger. Hier sind die 69 Optionskommunen erfast:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... liste.html
http://www.bmas.de/coremedia/generator/ ... liste.html
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Ich fange jetzt mal an zu dröseln. Ich werd Deine Zahlen in das amtliche Formular EKS übertragen (so wie Marsu das schon gemacht hatte). Ich rechne dann aber von den Bruttobeträgen zurück auf die Nettobeträge, wie es korrekt ist, und dann schaun mer mal, was dabei raus kommt. Diese Rückrechnung ist dann zwar nicht unbedingt auf den letzten Cent genau, aber Du bekommst das als Excel-Formular. Wenn Du Lust hast, kannst Du das dann auf den Cent genau ändern, würd ich aber nicht machen. Und dann machen wir noch ein hübsches Anschreiben für den SB und das war's erst einmal.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Ja richtig!
Mein LK ist da zwar nicht dabei, aber sso ist es!
Deswegen bekomme ich ja zB das ALG 2 von der Agentur für Arbeit, und die Miete vom Landratsamt.
Bei der Arge bekommt man ja glaub alles zusammen.
Mein LK ist da zwar nicht dabei, aber sso ist es!
Deswegen bekomme ich ja zB das ALG 2 von der Agentur für Arbeit, und die Miete vom Landratsamt.
Bei der Arge bekommt man ja glaub alles zusammen.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Nochmal ich,
habe gerade Post bekommen, von meinen Freunden, denn AA's...
Spaß beiseite, hatte doch wie ihr mir geraten habt, erstmal Widerspruch ohnne Grundd gemacht.
Jetzt kam folgender Brief, vom Widerspruchsbearbeiter:
Was mich dann doch noch interessiert, warum bis 23.12.08?????
Die arbeiten da doch eh nichtmehr
Naja, sonst sind die jedenfalls nicht so schnell, wenns zB um Anträge geht, wo dringend Geld benötigt wird ...aber ok.
habe gerade Post bekommen, von meinen Freunden, denn AA's...
Spaß beiseite, hatte doch wie ihr mir geraten habt, erstmal Widerspruch ohnne Grundd gemacht.
Jetzt kam folgender Brief, vom Widerspruchsbearbeiter:
Dachte, dass ist vielleicht noch wichtig, drum habe ich es noch schnell reingestellt!Ihren Widerspruch habe ich erhalten.
Die Berechnungsgrundlagen wurden Ihnen zwischenzeitlich zugesandt.Bitte begründen Sie nun Ihren Widerspruch bzw. teilen Sie mir bitte mit, was Ihrer Ansicht nach an der Berechnung falsch ist.
Die Forderung habe ich bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens ruhend gestellt.
Bitte antworten Sie mir bis 23.12.2008
Danach werde ich nach Aktenlage entscheiden.
Was mich dann doch noch interessiert, warum bis 23.12.08?????
Die arbeiten da doch eh nichtmehr
Naja, sonst sind die jedenfalls nicht so schnell, wenns zB um Anträge geht, wo dringend Geld benötigt wird ...aber ok.
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
So ich hab mich mal da durch gedröselt. Wie ich vermutet habe, stimmen die Zahlen anscheinend nicht. Einige Erläuterungen zu dem anliegenden Formular EKS:
Ich habe sämtliche Beträge (also Einnahmen und Ausgaben) auf Nettobeträge umgerechnet, natürlich außer Beträge, die eindeutig ohne USt. sind, wie Porto, Vignette, Kfz.-Steuer und -versicherung.
Auf die Nettobeträge wurde dann separat ausgewiesen der anfallende USt. bzw. Vorsteuerbetrag. Beide Beträge werden dann sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite addiert. Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:
Netto Einnahme = € 100,00
Netto Wareneinkauf = € 80,00
Formular EKS Einnahmenseite:
Betriebseinnahme = € 100,00
vereinnahmte USt. = € 19,00
vom FA erstattete Vorsteuer = € 15,20
Gesamteinnahme also: € 134,20
Ausgabenseite:
Wareneinkauf = € 80,00
an das FA zu zahlende Umsatzsteuer € 19,00
gezahlte Vorsteuer = € 15,20
Gesamtausgaben also: € 114,20
Damit ist dann also eindeutig klar gemacht, die Umsatzsteuer hat keinerlei Einfluß auf den Gewinn.
Du hast dann in Deiner Aufstellung noch einige Umsatzsteuerpositionen (€ 79,44; 215,93; 104,34; 280,49; 504,68; 340,53). Die kommen vermutlich aus früheren Monaten (Du machst ja heute den Umsatz, die Umsatzsteuerabrechnung erfolgt aber immer erst später. Von daher ist das Formular EKS eigentlich nicht ganz korrekt, in den Umsatzsteuerpositionen ist immer eine "Zukunftskomponente" drin. Die Bundesagentur weiß das (tatsächlich!!!), deshalb heißen die Positionen ja auch z.B. "vereinnahmte/zu vereinnahmende Umsatzsteuer".
Diese in Deiner Aufstellung enthaltenen Positionen habe ich in das Formular eingearbeitet, die entsprechenden Positionen sind fett und kursiv gekennzeichnet. Nach meiner Rechnung hattest Du also einen Bruttogewinn von € 2.492,31 im Bewilligungszeitraum, also mehr, als Du errechnet hast. Kontrollier deshalb bitte nochmal ganz sorgfältig meine Zahlen.
So jetzt kommen wir zu der Frechheit Deiner ARGE, auch hinsichtlich der angeblichen Begründung der Berechnung. Da ich ein höflicher Mensch bin, schreib ich jetzt nicht, was ich denke. Ich würde der Widerspruchsabteilung schreiben:
Herzallerliebste(r) (man kann auch Sehr geehrte(r) schreiben) Herr/ Widerspruchssachbearbeiter/-in,
Ihr freundliches Schreiben vom .... habe ich erhalten, frage mich aber, wann ich eine Begründung Ihrer Brechnungen erhalten haben soll. Ich habe von Ihnen eine Zusammenstellung von Zahlen bekommen, die von meinen, auf meinen Buchungsunterlagen basierenden Zahlen abweichen. Warum Sie von meinen Unterlagen abweichen, ist in keinem Fall begründet worden. Auf diese Begründung aber habe ich eindeutig einen Anspruch, denn nur dann ist nachvollziehbar, ob Ihre oder meine Berechnung korrekt ist.
Zusätzlich weise ich darauf hin, dass nach Rücksprache mit in Fragen der Buchführung sachkundigen Personen, die mir von Ihnen vorgegeben Aussagen sachlich falsch sind.
Als umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender hätte ich meine Umsätze nicht, wie von Ihrem/Ihrer sehr geehrten Herrn/Frau Sachbearbeiter gefordert, als Bruttoumsätze in ihr Formular eintragen dürfen. Ebenso ist die Auflistung von Privatentnahmen in Geld bei Personengesellschaften unsinnig. Ich habe mir erlaubt, auf der Basis der Ihnen ja bereits vorliegenden Unterlagen eine neue, auf den Nettoumsätzen basierende Berechnung einzureichen. Diese weicht natürlich etwas von meiner ersten, auf der Basis Ihrer sachlich falschen Vorgaben erstellten, Berechnung ab.
Ich schlage daher vor, dass diese, meine neue Berechnung, abschließend mit einem Gewinn von € 2.492,31 im Bewilligungszeitraum von Ihnen anerkannt wird.
Sollten Sie diesem Vorschlag nicht zustimmen können, bitte ich, mir im Detail, Position für Position zu begründen, auf Grund welcher Fakten und Rechtsvorschriften meine Ihnen vorliegenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach Ihrer Ansicht korrigiert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich wünsch Dir viel Spaß beim prüfen meiner Zahlen!
Ich habe sämtliche Beträge (also Einnahmen und Ausgaben) auf Nettobeträge umgerechnet, natürlich außer Beträge, die eindeutig ohne USt. sind, wie Porto, Vignette, Kfz.-Steuer und -versicherung.
Auf die Nettobeträge wurde dann separat ausgewiesen der anfallende USt. bzw. Vorsteuerbetrag. Beide Beträge werden dann sowohl auf der Einnahmenseite als auch auf der Ausgabenseite addiert. Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:
Netto Einnahme = € 100,00
Netto Wareneinkauf = € 80,00
Formular EKS Einnahmenseite:
Betriebseinnahme = € 100,00
vereinnahmte USt. = € 19,00
vom FA erstattete Vorsteuer = € 15,20
Gesamteinnahme also: € 134,20
Ausgabenseite:
Wareneinkauf = € 80,00
an das FA zu zahlende Umsatzsteuer € 19,00
gezahlte Vorsteuer = € 15,20
Gesamtausgaben also: € 114,20
Damit ist dann also eindeutig klar gemacht, die Umsatzsteuer hat keinerlei Einfluß auf den Gewinn.
Du hast dann in Deiner Aufstellung noch einige Umsatzsteuerpositionen (€ 79,44; 215,93; 104,34; 280,49; 504,68; 340,53). Die kommen vermutlich aus früheren Monaten (Du machst ja heute den Umsatz, die Umsatzsteuerabrechnung erfolgt aber immer erst später. Von daher ist das Formular EKS eigentlich nicht ganz korrekt, in den Umsatzsteuerpositionen ist immer eine "Zukunftskomponente" drin. Die Bundesagentur weiß das (tatsächlich!!!), deshalb heißen die Positionen ja auch z.B. "vereinnahmte/zu vereinnahmende Umsatzsteuer".
Diese in Deiner Aufstellung enthaltenen Positionen habe ich in das Formular eingearbeitet, die entsprechenden Positionen sind fett und kursiv gekennzeichnet. Nach meiner Rechnung hattest Du also einen Bruttogewinn von € 2.492,31 im Bewilligungszeitraum, also mehr, als Du errechnet hast. Kontrollier deshalb bitte nochmal ganz sorgfältig meine Zahlen.
So jetzt kommen wir zu der Frechheit Deiner ARGE, auch hinsichtlich der angeblichen Begründung der Berechnung. Da ich ein höflicher Mensch bin, schreib ich jetzt nicht, was ich denke. Ich würde der Widerspruchsabteilung schreiben:
Herzallerliebste(r) (man kann auch Sehr geehrte(r) schreiben) Herr/ Widerspruchssachbearbeiter/-in,
Ihr freundliches Schreiben vom .... habe ich erhalten, frage mich aber, wann ich eine Begründung Ihrer Brechnungen erhalten haben soll. Ich habe von Ihnen eine Zusammenstellung von Zahlen bekommen, die von meinen, auf meinen Buchungsunterlagen basierenden Zahlen abweichen. Warum Sie von meinen Unterlagen abweichen, ist in keinem Fall begründet worden. Auf diese Begründung aber habe ich eindeutig einen Anspruch, denn nur dann ist nachvollziehbar, ob Ihre oder meine Berechnung korrekt ist.
Zusätzlich weise ich darauf hin, dass nach Rücksprache mit in Fragen der Buchführung sachkundigen Personen, die mir von Ihnen vorgegeben Aussagen sachlich falsch sind.
Als umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender hätte ich meine Umsätze nicht, wie von Ihrem/Ihrer sehr geehrten Herrn/Frau Sachbearbeiter gefordert, als Bruttoumsätze in ihr Formular eintragen dürfen. Ebenso ist die Auflistung von Privatentnahmen in Geld bei Personengesellschaften unsinnig. Ich habe mir erlaubt, auf der Basis der Ihnen ja bereits vorliegenden Unterlagen eine neue, auf den Nettoumsätzen basierende Berechnung einzureichen. Diese weicht natürlich etwas von meiner ersten, auf der Basis Ihrer sachlich falschen Vorgaben erstellten, Berechnung ab.
Ich schlage daher vor, dass diese, meine neue Berechnung, abschließend mit einem Gewinn von € 2.492,31 im Bewilligungszeitraum von Ihnen anerkannt wird.
Sollten Sie diesem Vorschlag nicht zustimmen können, bitte ich, mir im Detail, Position für Position zu begründen, auf Grund welcher Fakten und Rechtsvorschriften meine Ihnen vorliegenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach Ihrer Ansicht korrigiert werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich wünsch Dir viel Spaß beim prüfen meiner Zahlen!
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Also erstmal ein gaaaanz dickes DANKESCHöN!!!!!!
:bblume:
Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll!
Ich find das so super dass du dir die Mühe machst, nur um mir zu helfen!!!
Vielen Dank!!!! Ich find das so prima! :-)
Der Brief ist super!!!
Werd ich so schreiben!
Die EKS hab ich runtergeladen, ich melde mich, sobald ich sie nachgeprüft habe!
:bblume:
Ich weiß gar nicht, was ich sagen soll!
Ich find das so super dass du dir die Mühe machst, nur um mir zu helfen!!!
Vielen Dank!!!! Ich find das so prima! :-)
Der Brief ist super!!!
Werd ich so schreiben!
Die EKS hab ich runtergeladen, ich melde mich, sobald ich sie nachgeprüft habe!
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Na, na, na bist Du Dir da so sicherlaluna333 hat geschrieben:Ich find das so super dass du dir die Mühe machst, nur um mir zu helfen!!!
vielleicht mach ich das ja nur, um ARGE-SB's zu ärgern.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
wie auch immer, finds trotzdem schön!vielleicht mach ich das ja nur, um ARGE-SB's zu ärgern.
Dann magst du diese SB's auch so gerne... *g*
Hab die EKS von dir durchgeschaut, jetzt versteh ich die sogar ein bischen...
Die Zahlen stimmen, würd ich sagen.
Dein Ergebnis ist sehr ähnlich mit dem, was ich mir in meiner eigenen kleinen Exel (Einnahmen minus Ausgaben) ermittelt habe.
warum sind die ohne Umst? Da ist doch auch ne UmSt drauf, ooder?natürlich außer Beträge, die eindeutig ohne USt. sind, wie Porto, Vignette, Kfz.-Steuer und -versicherung.
Das ist so:Du hast dann in Deiner Aufstellung noch einige Umsatzsteuerpositionen (€ 79,44; 215,93; 104,34; 280,49; 504,68; 340,53). Die kommen vermutlich aus früheren Monaten (Du machst ja heute den Umsatz, die Umsatzsteuerabrechnung erfolgt aber immer erst später. Von daher ist das Formular EKS eigentlich nicht ganz korrekt, in den Umsatzsteuerpositionen ist immer eine "Zukunftskomponente" drin.
Ich muß monatlich (bis zum 10. des vorletzten Monats, also bis 10. Mai für März) eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben (ans Finanzamt). Bei einem Minus, muß das FA mir diesen Betrag zahlen, bei einem plus ich dem FA. Im März und April bekam ich vom FA, die restlichen Monate mußte ich zahlen.
Deswegen hab ich die reingeschrieben.
Hab ich gemacht!Nach meiner Rechnung hattest Du also einen Bruttogewinn von € 2.492,31 im Bewilligungszeitraum, also mehr, als Du errechnet hast. Kontrollier deshalb bitte nochmal ganz sorgfältig meine Zahlen.
Wie gesagt, sehr ähnlich mit meiner einfachen Exelberechnung!
Und mit deinem Ergebnis, komm ich auch auf die Nachzahlung, die ich mir ausgerechnet habe:
2492 : 6 = 415 Euro
Mein Bedarf war in der zeit 345 Euro ALG 2, plus 340 Euro KDU = 695 Euro
Wenn ich das in nen ALG2 Rechner eingeb, hatte ich nen Anspruch von 439 Euro (Nach abzug des Freibetrags)
Also bekam ich 695 minus 439 =256 Euro zu viel pro Monat sind mal 6 =1536 Euro
Also wäre dies der Rückzahlungsbetrag. Darauf kam ich ja auch! Stimmt doch, oder? Oder hat man als Selbständiger nicht die Freibeträge wie als Angestellter???
Trotzdem noch ein paar Fragen zur EKS:
In den Investitionen ist ein gebrauchter Computer drin, der von privat (also ohne Umst )) gekauft wurde drin, muß ich da die Umst rausmachen?
Ach ja, ich rechne meine Ein und Ausgaben nach Rechnungsdatum (auch das was ich dem FA abgebe) das AA rechnet nach Geldeingang. Was ist nun richtig??????
Macht in dieser EKS nicht viel aus, da ich erst im März angefangen habe, und da fing auch der Bewilligungszeitraum an. Das einzige, im August würden ein paar Rechnungen rausfallen, macht dann aber nicht so viel aus.
Hast du eigentlich ne Ahnung, wie die auf diese hohe Rückzahlung und den hohen Gewinn kommt?????
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
So manchem SB wünsch ich von Herzen eine Beförderung - ganz weit weg, damit ich ihn nicht mehr sehen muss.
Porto, Vignette, Kfz.- Steuer und Versicherung (alle) sind USt.-frei, bei der Versicherung gibt's die Versicherungssteuer, die ist aber leider nicht als Vorsteuer absetzbar.
Bei dem gebrauchten PC ist dann keine Vorsteuer drin, da musst Du dann die Beträge entsprechend ändern. Lass das aber bitte, ich mach das morgen kurz im Büro, ich hab Deine Unterlagen jetzt nicht hier. Ich lade dann morgen die korrigierte EKS hoch und rechne auch kurz das dann korrekte, anrechenbare Einkommen aus. Die einzelnen Umsatzsteuerbeträge ist dann ja genauso, wie ich mir das gedacht hatte, alles andere hätte auch auf den ersten Blick keinen Sinn gemacht. Die Zahlen sind dann also in der EKS jetzt auch korrekt (bis auf die PC-Vorsteuer).
Du siehst also, so schlimm ist die EKS eigentlich gar nicht, problematisch wird's nur, wenn SB meint Ahnung zu haben und wenn SB meint Zahlen korrigieren zu müssen. Aber warte erst mal ab, was die jetzt sagen werden - Spekulation bringt uns da nicht weiter (sieht man ja an der derzeituigen Finanzkrise, dass das nichts bringt ).
Porto, Vignette, Kfz.- Steuer und Versicherung (alle) sind USt.-frei, bei der Versicherung gibt's die Versicherungssteuer, die ist aber leider nicht als Vorsteuer absetzbar.
Bei dem gebrauchten PC ist dann keine Vorsteuer drin, da musst Du dann die Beträge entsprechend ändern. Lass das aber bitte, ich mach das morgen kurz im Büro, ich hab Deine Unterlagen jetzt nicht hier. Ich lade dann morgen die korrigierte EKS hoch und rechne auch kurz das dann korrekte, anrechenbare Einkommen aus. Die einzelnen Umsatzsteuerbeträge ist dann ja genauso, wie ich mir das gedacht hatte, alles andere hätte auch auf den ersten Blick keinen Sinn gemacht. Die Zahlen sind dann also in der EKS jetzt auch korrekt (bis auf die PC-Vorsteuer).
Du siehst also, so schlimm ist die EKS eigentlich gar nicht, problematisch wird's nur, wenn SB meint Ahnung zu haben und wenn SB meint Zahlen korrigieren zu müssen. Aber warte erst mal ab, was die jetzt sagen werden - Spekulation bringt uns da nicht weiter (sieht man ja an der derzeituigen Finanzkrise, dass das nichts bringt ).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Koelsch - das haste toll gemacht.
Ich denke, Deiner Erläuterungen sind sehr lehrreich.
Bin auch gespannt, was die SB nun antwortet - wenn sie überhaupt da den Durchblick hat.
(Bei 'meiner' ARGE soll ja jemand sein, der von Buchhaltung Ahnung hat )o-Ton einer SB.
Peg
Ich denke, Deiner Erläuterungen sind sehr lehrreich.
Bin auch gespannt, was die SB nun antwortet - wenn sie überhaupt da den Durchblick hat.
(Bei 'meiner' ARGE soll ja jemand sein, der von Buchhaltung Ahnung hat )o-Ton einer SB.
Peg
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Re: HILFE ! Viel zu hohe Rückzahlungsforderung
Stimmt! wie wärs mit dem Mond? *g*So manchem SB wünsch ich von Herzen eine Beförderung - ganz weit weg, damit ich ihn nicht mehr sehen muss.
hab ich schon wieder was dazu gelernt! :-)Porto, Vignette, Kfz.- Steuer und Versicherung (alle) sind USt.-frei,
Gut! Nur nochmal die eine Frage: Rechnungsdatum oder Geldeingang?Die Zahlen sind dann also in der EKS jetzt auch korrekt (bis auf die PC-Vorsteuer).
Interessiert mich nur für die Zukunft, da es jetzt ja eben nicht viel ausmacht!
(Also ich meine damit: Wenn ich ne Rechnung schreibe, am 15.August, das Geld ist aber erst am 10. September auf meinem Konto, da ich meinen Kunden eine 30 Tage Zahlungsfrist gewäre, wird der Betrag dann im August oder September gebucht???Ich buche ihn in den August, das AA in Septmeber. Wie macht mans richtig???)))
Du hast recht! Als ich heute deine EKS angeschaut habe, hatte ich das Gefühl, diese irgendedwie auch zu verstehen!Ich blick jetzt auch ein bischen durch!!!Du siehst also, so schlimm ist die EKS eigentlich gar nicht, problematisch wird's nur, wenn SB meint Ahnung zu haben und wenn SB meint Zahlen korrigieren zu müssen.
Die SB hat echt keine Ahnung, die hat mich ja mindestens fünfmal angerufen, weil sie irgendeine Rechnung auf dem Kontoauszug nicht fand, die sie dann 5 sekunden später doch fand...
Sie wirkte nicht sehr kompetent am Telefon...
Dem stimme ich voll und ganz zu! :-)Koelsch - das haste toll gemacht.
Haha, da bin ich auch gespannt....Bin auch gespannt, was die SB nun antwortet - wenn sie überhaupt da den Durchblick hat.
Werd's euch auf jeden Fall wissen lassen!!!
Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!