Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Eines "meiner" JC schrieb:
auch wenn's dabei nur um Minimalbeträge geht, möchte ich darauf antworten und bitte um Bemeckerung
auch wenn's dabei nur um Minimalbeträge geht, möchte ich darauf antworten und bitte um Bemeckerung
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Da fehlt noch der Zusatz.
Da ich von ihnen keine Post in ausreichend weicher Konsistenz erhalte, muss ich leider auf gekauftes Toilettenpapier zurück greifen, auch wenn der Inhalt ihrer Korrespondenz zur obigen Nutzung einlädt.
Da ich von ihnen keine Post in ausreichend weicher Konsistenz erhalte, muss ich leider auf gekauftes Toilettenpapier zurück greifen, auch wenn der Inhalt ihrer Korrespondenz zur obigen Nutzung einlädt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Ja so sind sie vom Jobcenter, aber die Antwort ist gut.
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Muss so rein!
Gibt es den Angestellte und Betriebsräume?
Das ist es was ich nicht verstehe! Warum halten die sich mit solchen lächerlichen Cent-Beträgen auf, anstatt das einfach durchzuwinken, um sich lieber um wirklich wichtige Sachen zu kümmern!?
Vielleicht noch ein Verbesserungsvorschlag an den GF des JC schicken: SB ist der Meinung Toilettenpapier sei nicht notwendig, Ersparnis für das JC ist gewaltig .....
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Nein, eLB ist "Alleinunterhalter" im Homeoffice, was, oh Wunder, oh Wunder, als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12399
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Bei der Aufzählung unter 1. fehlt hinter "Toilettenpapier" ein Komma.
Inhaltlich finde ich die Antwort sehr gut und recht erheiternd.
Inhaltlich finde ich die Antwort sehr gut und recht erheiternd.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Mmmmh, dann würde ich andersrum argumentieren, die Kosten für Kaffee und Papier rausnehmen und mich mit den geringen Beträgen nicht weiter aufhalten. Vorteil: SB hat ein Zückerchen bekommen, verbucht es als persönlichen Sieg und ist bei der nächsten wichtigeren Betriebsausgabe nachsichtiger ....
Selbst steuerrechtlich sehe ich bedenken, das im Homeoffice abzusetzen, ausser die Kunden sitzen alle Nase lang im Homeoffice zu Terminen.
(manchmal glaube ich, würdet ihr bei amazon arbeiten .... die würden noch weniger Steuern zahlen)!
Selbst steuerrechtlich sehe ich bedenken, das im Homeoffice abzusetzen, ausser die Kunden sitzen alle Nase lang im Homeoffice zu Terminen.
(manchmal glaube ich, würdet ihr bei amazon arbeiten .... die würden noch weniger Steuern zahlen)!
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Im Prinzip würde ich mich hier auch nicht streiten - und Du hast Recht, steuerrechtlich sind die Ausgaben beim Homeoffice "wackelig". In diesem Fall möchte ich aber den Widerspruchs-SB nicht enttäuschen. Er kennt mich inzwischen seit etwa 7 Jahren und fragt eLB ab und an, ob's mich denn noch gäbe. eLB kann ihn diesbezüglich beruhigen, jetzt kann ich ihm das zeigen.
Wir hatten nach seiner sehr platschenden Bauchlandung vorm SG (statt etwa € 40.000 Rückforderung gegen eLB, dagegen richtete sich die Klage, gab's im Vergleichsweg ein kleines Darlehen vom JC an eLB, das während des ALG II Bezugs nicht zurückgefordert und/oder aufgerechnet wird) einen sehr netten Kaffee gemeinsam im Café gegenüber und haben uns sehr gut verstanden.
Wir hatten nach seiner sehr platschenden Bauchlandung vorm SG (statt etwa € 40.000 Rückforderung gegen eLB, dagegen richtete sich die Klage, gab's im Vergleichsweg ein kleines Darlehen vom JC an eLB, das während des ALG II Bezugs nicht zurückgefordert und/oder aufgerechnet wird) einen sehr netten Kaffee gemeinsam im Café gegenüber und haben uns sehr gut verstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Kannst Du bitte mal endgültig das Wort "möchte" aus Deinem Behördenschriftverkehr-Wortschatz streichen?
Privat kannst Du das gerne verwenden, spricht nichts dagegen.
Privat kannst Du das gerne verwenden, spricht nichts dagegen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.
Merci, möchte mich bemühen, das zu streichen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.