Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#1

Beitrag von Koelsch »

Eines "meiner" JC schrieb:
schreiben vom JC 6.6.18 Toilettenpapier etc_ano.pdf
auch wenn's dabei nur um Minimalbeträge geht, möchte ich darauf antworten und bitte um Bemeckerung
Antwort Frage Toilettenpapier.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#2

Beitrag von Günter »

Da fehlt noch der Zusatz.

Da ich von ihnen keine Post in ausreichend weicher Konsistenz erhalte, muss ich leider auf gekauftes Toilettenpapier zurück greifen, auch wenn der Inhalt ihrer Korrespondenz zur obigen Nutzung einlädt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
Benutzer
Beiträge: 2281
Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#3

Beitrag von Peterpanik »

Ja so sind sie vom Jobcenter, aber die Antwort ist gut.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#4

Beitrag von Tester »

Günter hat geschrieben: So 10. Jun 2018, 10:34 Da fehlt noch der Zusatz.

Da ich von ihnen keine Post in ausreichend weicher Konsistenz erhalte, muss ich leider auf gekauftes Toilettenpapier zurück greifen, auch wenn der Inhalt ihrer Korrespondenz zur obigen Nutzung einlädt.
Muss so rein! 😂

Gibt es den Angestellte und Betriebsräume?

Das ist es was ich nicht verstehe! Warum halten die sich mit solchen lächerlichen Cent-Beträgen auf, anstatt das einfach durchzuwinken, um sich lieber um wirklich wichtige Sachen zu kümmern!?

Vielleicht noch ein Verbesserungsvorschlag an den GF des JC schicken: SB ist der Meinung Toilettenpapier sei nicht notwendig, Ersparnis für das JC ist gewaltig .....
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#5

Beitrag von Koelsch »

Tester hat geschrieben: So 10. Jun 2018, 10:46 Gibt es den Angestellte und Betriebsräume?
Nein, eLB ist "Alleinunterhalter" im Homeoffice, was, oh Wunder, oh Wunder, als Betriebsausgabe anerkannt wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
angel6364
Benutzer
Beiträge: 12389
Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
Wohnort: Landkreis Nürnberger Land

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#6

Beitrag von angel6364 »

Bei der Aufzählung unter 1. fehlt hinter "Toilettenpapier" ein Komma.
Inhaltlich finde ich die Antwort sehr gut und recht erheiternd.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#7

Beitrag von Tester »

Mmmmh, dann würde ich andersrum argumentieren, die Kosten für Kaffee und Papier rausnehmen und mich mit den geringen Beträgen nicht weiter aufhalten. Vorteil: SB hat ein Zückerchen bekommen, verbucht es als persönlichen Sieg und ist bei der nächsten wichtigeren Betriebsausgabe nachsichtiger ....

Selbst steuerrechtlich sehe ich bedenken, das im Homeoffice abzusetzen, ausser die Kunden sitzen alle Nase lang im Homeoffice zu Terminen.

(manchmal glaube ich, würdet ihr bei amazon arbeiten .... die würden noch weniger Steuern zahlen)! 😂😂
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#8

Beitrag von Koelsch »

Im Prinzip würde ich mich hier auch nicht streiten - und Du hast Recht, steuerrechtlich sind die Ausgaben beim Homeoffice "wackelig". In diesem Fall möchte ich aber den Widerspruchs-SB nicht enttäuschen. Er kennt mich inzwischen seit etwa 7 Jahren und fragt eLB ab und an, ob's mich denn noch gäbe. eLB kann ihn diesbezüglich beruhigen, jetzt kann ich ihm das zeigen.

Wir hatten nach seiner sehr platschenden Bauchlandung vorm SG (statt etwa € 40.000 Rückforderung gegen eLB, dagegen richtete sich die Klage, gab's im Vergleichsweg ein kleines Darlehen vom JC an eLB, das während des ALG II Bezugs nicht zurückgefordert und/oder aufgerechnet wird) einen sehr netten Kaffee gemeinsam im Café gegenüber und haben uns sehr gut verstanden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#9

Beitrag von marsupilami »

Kannst Du bitte mal endgültig das Wort "möchte" aus Deinem Behördenschriftverkehr-Wortschatz streichen?
Privat kannst Du das gerne verwenden, spricht nichts dagegen.
2018_06_10 Antwort Frage Toilettenpapier V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Betriebsausgabe Toilettenpapier etc.

#10

Beitrag von Koelsch »

Merci, möchte mich bemühen, das zu streichen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“