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Hü oder Hott?

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 13:06
von Koelsch
Nur mal so grundsätzlich:

JC lehnt ALG II ab, weil nach der üblichen EKS-Streichorgie das Einkommen aus Selbstständigkeit zu üppig sei.
eLB beantragt daraufhin Wohngeld - dies wird abgelehnt, weil durch Wohngeld der Bedarf nicht gedeckt werden könne-

@tigerlaw schreibt dazu grundsätzlich jetzt an's SG, wo die Sache nun natürlich anhängig ist
Zum Abschluss noch einmal eine grundsätzliche Erwägung: Der Kläger hatte auf-grund der (nach seiner und meiner Ansicht rechtswidrigen) Ablehnung von SGB-II-Leistungen durch den Beklagten auch Wohngeld beantragt. Wie kann es sein, dass das Wohngeldamt der Stadt **** die Notwendigkeit der angemeldeten Betriebs-ausgaben des Klägers nicht in Zweifel gezogen und folglich kein Wohngeld bewilligt hatte, weil Wohngeld nicht geeignet sei, die Hilfebedürftigkeit zu überwinden? Es kann doch nicht sein, dass die Beantwortung der Frage nach der Notwendigkeit von Betriebsausgaben davon abhängt, welche Behörde man fragt!
....ach so, wir streiten hier erstinstanzlich um das erste Halbjahr 2011 - man sieht, das geht alles "sehr zügig"

Re: Hü oder Hott?

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 15:08
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: Mo 11. Jun 2018, 13:06
(...)

....ach so, wir streiten hier erstinstanzlich um das erste Halbjahr 2011 - man sieht, das geht alles "sehr zügig"
Allerdings: Es gibt einen "Geleitzug" von 4 aufeinanderfolgenden Halbjahren (2010/I bis 2011/II). SG-Richter wollte sich die Arbeit einfach machen und wie weiland Alexander den Gordischen Knoten einfach durchhauen (= Vergleich über die Hälfte der begehrten Beträge).

Das wollte der Mandant nicht, er wollte die teilweise abstrusen Argumente des JC vom Gericht zerlegt wissen. Und so kommt es, dass demnächst erst dann auch das 2. Halbjahr 2011 zur Verhandlung ansteht.

Re: Hü oder Hott?

Verfasst: Mo 11. Jun 2018, 15:24
von Pegasus
Demnächst ist gut. Wo ist noch die Glaskugel...... ach da :kristall_defekt:

Re: Hü oder Hott?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 07:53
von der ratlose
Ich bin der Auffassung das solche Vorgänge sogar Verfassungswidrig sind.

Wir haben 2018, wie können da 2010 oder 2011 verhandelt werden, wenn der eigentliche Bedarf laut BVerG immer unmittelbar besteht ?
Ich habe da auch so eine Richterin, Verfahren für 2010 und 2011 und 2014. Die wollte auch den Knoten durchschlagen und nun stellt die sich einfach tot.

Die Leute können doch nicht einfach nur die Leistungen 8 oder 9 Jahre später nachgezahlt bekommen.
Das das Geld damals nicht zur Verfügung stand hatte doch auch Folgen in der Lebensbiografie der Leute.

Re: Hü oder Hott?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 09:13
von Peterpanik
Ja das sehe ich auch so mit der Verfassungswidrigkeit, aber ich warte auch seit 2013 darauf das was passiert bei meinen SG in Marburg.

Re: Hü oder Hott?

Verfasst: Di 12. Jun 2018, 09:32
von Olivia
Bei einer verbindlichen Anfrage wegen einer Steuerangelegenheit ans Finanzamt ist es so, dass man eidesstattich versichern muss, dieselbe Frage keinem anderen Finanzamt gestellt zu haben. Denn dieses könnte anders antworten.