Fragen zu "Einladung"

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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jcgeschaedigter
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Fragen zu "Einladung"

#1

Beitrag von jcgeschaedigter »

Hallo schon wieder!

Ich habe heute wieder mal eine "Einladung" ins JC mit dem üblichen "Ich möchte mit Ihnen ihre aktuelle berufliche Situation besprechen" bekommen, die ich unten anhänge.

Das wäre jetzt nicht das Problem, wenn es nicht eine Vorgeschichte gäbe.

Ursprünglich war ich zum 30.05. eingeladen. Diesen Termin musste ich absagen, weil ich vom 29.05. bis 18.06. beruflich im Ausland unterwegs war. Es handelte sich um 3 Veranstaltungen in Österreich, die jeweils 4-5 Tage dauerten.

Entsprechend hatte ich bereits am 16.05. ein Schreiben an den zuständigen SB verfasst, das ich per Einschreiben zugeschickt hatte. Im Schreiben bat ich um einen neuen Termin bis Ende Juni 2018. Außerdem erinnerte ich daran, dass die aktuelle EGV noch bis zum 22.07.2018 Gültigkeit hat.

Interessanterweise erhielt ich keine Aufforderung, mich unmittelbar nach Rückkehr persönlich im JC zurückzumelden, so wie das bei der vorherigen längeren OA gefordert wurde.

Statt dessen jetzt der neue Termin zum 6. Juli (Rechtsfolgebelehrung war umseitig, habe ich jetzt aber nicht mit eingescannt, da eh immer das selbe drinsteht). Doch in diesem Zeitraum (4.-8. Juli) bin ich erneut berufsbedingt unterwegs, diesmal in Deutschland. Also muss ich den Termin erneut absagen. Dabei hatte ich ja explizit um einen Termin bis Ende Juni gebeten.

Die in der "Einladung" geforderten Unterlagen (Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf) hatte ich bereits zum letzten Gespräch mit genau demselben SB mitgehabt, den Lebenslauf haben sie auch behalten, alles andere wollten sie gar nicht. Wieso nun erneut diese Unterlagenanforderung, kann ich nicht nachvollziehen. Darüber hinaus soll (nach fast einem Jahr) immer noch der Umfang meiner Arbeitsfähigkeit geklärt werden, was ich zum letzten Termin auch angemerkt hatte und was auch in der EGV steht. Das scheint man aber schon wieder vergesen zu haben, obwohl es in der digitalen Akte mehrfach vermerkt wurde und ich auch schon eine ärztliche Beurteilung eingereicht hatte.

Mehr Gedanken mache ich mir um die geforderten Nachweise der beruflichen OA. Sicher, ich kann die Hotelrechung, Ausschreibungen der Veranstaltungen und ggf. auch Email-Korrespondenz vorlegen. Aber ich würde gern verhindern, dass das JC mich schädigt, indem sie sich z.B. beim Veranstalter melden und dort nachfragen, etwa "Wie schätzen sie denn die Arbeit von XXX ein" oder anderen Schwachsinn, mit dem die Leute belästigt werden, die mich eingeladen haben.
Außerdem stellt sich die Frage, was mit den Tagen ist, an denen keine Veranstaltungen waren und an denen ich quasi "frei hatte". Das war zwar immer quasi nur das nachgeholte Wochenende, aber man kennt ja die Korinthenkacker vom JC.
Zudem darf ich laut DSGVO sowieso keine Daten meiner Auftraggeber an das JC weitergeben, ohne deren Einwilligung zu besitzen. Und ich werden den Teufel tun und bei denen nachfragen, ob ich dem JC irgendwelche Daten geben kann. Dann müsste ich ja quasi meine schlechte finanzielle Situation offenlegen und das wäre nicht förderlich.

Zu einem sicherlich verordneten neuen Termin müsste ich dennoch irgendwelche Nachweise mitnehmen. Was bzw. in welcher Form könnte das sein, ohne zuviel preiszugeben? Würde die (entsprechend geschwärzte) Hotelrechung ausreichen?

Vielen Dank für Eure Antworten.
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Zuletzt geändert von jcgeschaedigter am Do 21. Jun 2018, 18:22, insgesamt 2-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Fragen zu "Einladung"

#2

Beitrag von Koelsch »

Freundlich mitteilen - wenn ich um Termin bis Ende Juni bitte, dann hat das seine Gründe - nämlich meinen beruflichen Terminkalender. Zum jetzt gewünschten Termin bin ich erneut "op jöck", also Verschiebung auf einen Termin zwischen .... und ....

Unterlagen: Wirst Du vorlegen müssen, aber kräftig geschwärzt/geweisst - eben auch unter Hinweis auf DSGVO
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
jcgeschaedigter
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Re: Fragen zu "Einladung"

#3

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich werde die Unterlagen auf jeden Fall nur vorlegen, nicht da lassen.
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Koelsch
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Re: Fragen zu "Einladung"

#4

Beitrag von Koelsch »

Besser gleich Kopien entsprechend geschwärzt mitnehmen. Die kann SB'chen dann ggf auch behalten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Fragen zu "Einladung"

#5

Beitrag von Olivia »

Ist denn aktuell mit dem Jobcenter vereinbart, dass Bewerbungsbemühungen absolviert werden müssen? Wie sind diese mit der ausgeübten Tätigkeit vereinbar?

Die Unterlagen würde ich so vorlegen, dass zwar der berufliche Zweck der OA daraus hervorgeht, aber nicht die jeweiligen Auftraggeber.
Außerdem stellt sich die Frage, was mit den Tagen ist, an denen keine Veranstaltungen waren und an denen ich quasi "frei hatte". Das war zwar immer quasi nur das nachgeholte Wochenende, aber man kennt ja die Korinthenkacker vom JC.
Da hattest Du nicht "frei", sondern hast Dich auf die jeweils nächste Veranstaltung vorbereitet und Dich fortgebildet. Zurückreisen wäre ja noh viel teurer gewesen als gleich vor Ort zu bleiben, dies hätte der Zweckmässigkeit und Sparsamkeit Deiner Mittelverwendung widersprochen.
Darüber hinaus soll (nach fast einem Jahr) immer noch der Umfang meiner Arbeitsfähigkeit geklärt werden, was ich zum letzten Termin auch angemerkt hatte und was auch in der EGV steht.
So weit ich von Günter weiss, ruht ab Beginn einer Überprüfung der Erwerbsfähigkeit jegliche Mitwirkungspflicht. Vielleicht kann jemand anderes dazu was sagen?
Interessanterweise erhielt ich keine Aufforderung, mich unmittelbar nach Rückkehr persönlich im JC zurückzumelden, so wie das bei der vorherigen längeren OA gefordert wurde.
Sofern keine Rückmeldeaufforderung per Bescheid erlassen wird, ist meiner Ansicht nach auch keine Rückmeldung nötig.
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marsupilami
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Re: Fragen zu "Einladung"

#6

Beitrag von marsupilami »

Dann schreib das doch so.

Herzallerliebstes JC.

1.) Mit Schreiben vom [Datum] habe ich um einen Termin/Terminverlegung im Zeitraum vom - bis - gebeten und eben nicht auf den [Datum]
Begründung: ich werde zu diesem Termin (wieder) meinem Broterwerb nachgehen und damit die Minderung der Hilfsbedürftigkeit erwirken.

Alternativ biete ich Ihnen den [Datum 1] oder den [Datum 2] als Ausweichtermin an.
Zur Erinnerung: die gängige Rechtsprechung priorisiert die Minderung der Hilfsbedürftigkeit vor den Terminwünschen des JC.


2.) Die in dem Schreiben geforderten Bewerbungsunterlagen und Lebenslauf habe ich bereits im Rahmen des Termins [Datum] aufforderungsgemäß (und nachweislich) übergeben. Ich sehe daher keine Notwendigkeit, dies nochmals zu tun.
Anmerkung: wenn Du Interesse hast Herzrasen auszulösen, dann schreib da noch: Wenn Sie diese nachweislich abgegebenen Unterlagen nicht wiederfinden, ist das nicht mein Problem. Ich bin keine Kopiermaschine des JC, der man ohne Entgelt solche Unterlagen auf Knopfdruck abverlangen kann.

3.) Ihr Verlangen nach weiteren Unterlagen wie Veranstaltungsnachweise, Buchungsnachweise, E-Mail-Korrespondenz muss ich abweisen.
Begründung: nach meiner Auffassung mache ich mich strafbar, wenn ich Ihnen diese Unterlagen ohne ausdrückliche, schriftliche Erlaubnis der Korrespondenzpartner überlasse.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass mich jegliche Nachfragen seitens des JC beim Veranstalter in meiner beruflichen Qualifikation dauerhaft schädigen würde. Die Konsequenzen wären: keine Buchungen meiner Dienstleistungen und damit Erhöhung des Hilfebedarfs.

mfg


Nachtrag:
Du könntest SB auch noch zusätzlichen Streß machen wg. dem genannten § 309
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com ... n-der.html

Die Frage ist: was bringt das? Lohnt das den erforderlichen Aufwand?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Fragen zu "Einladung"

#7

Beitrag von Koelsch »

Liest sich gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Fragen zu "Einladung"

#8

Beitrag von marsupilami »

....ähhhh .... sorry. :verlegen:
Was wichtiges vergessen. :arge:

Im Punkt 3 muss das heißen: nach meiner Auffassung der neuen DSGVO mache ich mich strafbar, ....
Signatur?
Muss das sein?
jcgeschaedigter
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Re: Fragen zu "Einladung"

#9

Beitrag von jcgeschaedigter »

Olivia hat geschrieben: Do 21. Jun 2018, 18:35 Ist denn aktuell mit dem Jobcenter vereinbart, dass Bewerbungsbemühungen absolviert werden müssen? Wie sind diese mit der ausgeübten Tätigkeit vereinbar?
Es handelt sich ja wohl nur um Lebenslauf und Zeugnisse, ggf. noch ein Anschreiben. Wenn ich mich vom letzten Termin her recht erinnere, ist das nur für deren komische Jobbörse.

Ansonsten werde ich erst einmal mitteilen, dass ich am 6. Juli aus beruflichen Gründen nicht erscheinen kann und um einen neuen Termin bis Ende Juli bitten (danach habe ich bereits wieder andere Termine). Dann warte ich mal ab, bis die nächste Einladung kommt und was dann darin steht. Wenn dort die Nachweise für die OA nicht mehr gefordert werden, nehme ich sie einfach nicht mit. Oder es werden für die nächste OA auch Nachweise verlangt, dann kann ich die gleich dazupacken.
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