Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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fanchon
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Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#1

Beitrag von fanchon »

Hallo,

durch meinen Unfall am 19.04.2018 ist hier einiges durcheinander geraten.

Ich schreibe erstmal nicht den ganzen verwuselten Ablauf. Bin gerade aus der Reha gekommen und sortiere selbst noch.

Fragen:
Muss ich während einer Arbeitsunfähigkeit eine nachweislich im April eingereichte aEKS (BWZ 03/17 - 08/17) neu zusammenstellen und noch einmal einreichen?
Oder sollte ich erstmal den Zugang klären lassen?

Wie sieht es mit der aEKS für den BWZ 09/17 - 02/18 aus?

Muss ich einer Einladung (28.06.2018) während der Arbeitsunfähigkeit nachkommen?
Die Einladung (Grund: aktuelle berufliche Situation besprechen) kommt von der Sachbearbeiterin, die mich vor gut 1,5 Jahren an einen Kollegen weitergeben hat. Lt. Aussage des neuen Sachbearbeiters (kein SB für Selbständige): "...... die Zusammenarbeit mit Frau ...... ist angespannt und damit es nicht schlechter wird ........."
Ist aus meiner Sicht seit Ihrer letzten mdl. Auskunft absolut im Keller, http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... krank+aEKS.
Email an Ihren Kollegen warum wieder Frau ....... ist noch nicht beantwortet.

lG fan
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Koelsch
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#2

Beitrag von Koelsch »

Bei der "alten" EKS nachfragen, warum nutzt ihr nicht die vorliegende EKS?

Hast Du die "neue" EKS bis 02/18 denn schon abgegeben, wenn ja, gleiche Frage an's JC

Einladug wärhend der AU, meines Erachtens musst Du nicht hin. Etliche JC aber verlangen die berühmte Wegeunfähigkeitsbescheinigung. Wurde das nicht verlangt, dann reicht AU auf jeden Fall
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#3

Beitrag von Olivia »

Neben Transportunfähigkeit können auch andere Gründe dagegen sprechen, eine Einladung ins Jobcenter wahrzunehmen. Zum Beispiel eine von einem Facharzt attestiertes Verbot, den Termin wahrzunehmen, wenn medizinische Gründe dagegen sprechen (Gefahr eines Kollaps, eines Nervenzusammenbruchs, einer Herzattacke...........)
fanchon
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#4

Beitrag von fanchon »

- "alte" EKS nachgefragt, bekomme Rückmeldung bis Donnerstag

- "neue" EKS ist noch in Arbeit (sch...... Fahrtenbuch),

- zur Einladung: AU ist vorläufig bis zum 03.07. verlängert; eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung wird nicht verlangt. Ich
werde mit dem Hinweis auf die neue AU den Termin morgen absagen. AU geht per Einschreiben ebenfalls morgen raus.

An wen wende ich mich um diese SB endgültig loszuwerden?

Ich möchte einfach nicht mehr mit ihr zusammenarbeiten und schon gar nicht meine aktuelle berufliche Situation mit ihr besprechen. Sie hat grundsätzlich eine negative Haltung gegenüber einer Selbständigkeit. Damals meinte sie z.B. das ich innerhalb von 6 Monaten vom JC unabhängig werden müsse, sonst könne sie die Aufgabe der Selbständigkeit fordern. Nach meiner Antwort und meinem Abgang hatte ich dann den anderen, für Selbständige nicht zuständigen Sachbearbeiter. Der hat den Standpunkt, solange sich die Einnahmen kontinuierlich erhöhen ist alles in Ordnung.


lG fan
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Koelsch
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#5

Beitrag von Koelsch »

Vergiss es, einen SB wirst Du nicht los - guck mal https://rp-online.de/leben/ratgeber/urt ... d-16438707
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Tester
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#6

Beitrag von Tester »

@fachon: woher kommst du? Hört sich erschreckend nach meiner SB an. 😳 Wollte ich auch loswerden, hat leider nicht geklappt. Aber echt, gleichen unverschämten Aussagen. Am besten nimmst du zu jedem Termin einen Beistand mit.
fanchon
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#7

Beitrag von fanchon »

Irgendwie löst sich da einiges von alleine.

"alte" EKS - Rückruf ist erfolgt, es fehlen nur die Seiten 1-6 des Antrags, alles andere würde vorliegen. Kann ich mir nicht erklären, aber da ich alles speicher, hat das JC die Unterlagen schon in Händen. Dieses Mal ging es sogar per Email.

Einladung - ich hatte dem neuen SB gestern eine Email mit der Frage geschickt wieso ich nun wieder eine Einladung von Frau ....... bekommen habe.
In meiner Mailbox fand ich folgende Nachricht von ihr:
"ich hatte vor kurzem Ihnen eine Einladung versandt und diese im Anschluss sofort storniert, nachdem ich die Arbeitsunfähigkeit sah.
Sie werden jetzt von Herrn ...... und mir betreut.

Wie blöd ist die eigentlich!

Stornierung ist ja recht nett, aber wann hätte ich davon erfahren.
Die Einladung war für den 28., die ihr vorliegende AU galt nur bis gestern. Die neue AU ist erst heute Vormittag zur Post gegangen.

Nun gut, ich habe erstmal meine Ruhe. Bis zur nächsten Einladung steht der Wiedereingliederungsplan und ich weiß selber ob und wie es weitergeht.

Danke für eure Hilfe, bis zum nächsten Mal

fan
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Koelsch
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#8

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#9

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Arbeitsunfähig - abschließende EKS - Einladung

#10

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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