Gilt § 6 Abs. 1 Nr. 4 ALG II-V auch für Selbständige, d.h. dürfen diese auch riestern?
https://www.buzer.de/gesetz/8014/a153231.htm
Riestern für Selbständige
Re: Riestern für Selbständige
Meines Wissens nicht, aber Rürup ist doch auch geförderte Altersvorsorge.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Riestern für Selbständige
Rürup ist aber nur die Grundvorsorge. Wieso werden aufstockende Angestellte besser gestellt als aufstockende Selbständige? Das ist doch ein Verstoss gegen den Gleichheitssatz.
Angestellt = DRV-Punkte + Riesterzusatzrente
Selbständig = Rürup und sonst nichts
Angestellt = DRV-Punkte + Riesterzusatzrente
Selbständig = Rürup und sonst nichts
Re: Riestern für Selbständige
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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