Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Wie bringe ich ihn dazu es als VA zu machen? Ich muss in 2 Wochen zu einem weiteren Termin erscheinen wenn ich die EGV nicht so unterschreibe wie sie ist.
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
In dem Du ihm dann einen geänderten Entwurf in Deinem Sinne mitbringst. (Stell vorher mal zum bemeckern hier ein) Entweder er akzeptiert den oder macht VA
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Vor allem sowas: "Das steht zwar da, ist aber nicht so gemeint" , da geht mir echt der Hut hoch!
Dann muss "man" das eben so formulieren, wie das "gemeint" ist.
Abgesehen davon: Meinung zählt in so einem "Vertrag" nicht, sondern Fakten.
Wenn das anderes gemeint ist, als da steht, dann verstehst Du das nicht und was Du nicht verstehst, kannst Du nicht unterschreiben, weil Dir nicht klar ist, was Du da unterschreibst und Du auch die Folgen und Konsequenzen nicht überblicken kannst.
Dann hast Du vermutlich recht schnell einen VA.
Dann muss "man" das eben so formulieren, wie das "gemeint" ist.
Abgesehen davon: Meinung zählt in so einem "Vertrag" nicht, sondern Fakten.
Wenn das anderes gemeint ist, als da steht, dann verstehst Du das nicht und was Du nicht verstehst, kannst Du nicht unterschreiben, weil Dir nicht klar ist, was Du da unterschreibst und Du auch die Folgen und Konsequenzen nicht überblicken kannst.
Dann hast Du vermutlich recht schnell einen VA.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Der letzte Satz von Absatz 3 bedarf einer Konkretisierung, da er unterschwellig den Eindruck erweckt das JC sei ermächtigt in verfassungsmässige Rechte, wie das Eigentumsrecht oder das Berufsausübungsrecht einzugreifen. Der Satz gehört in die Tonne.
So wie er da steht, verstößt er gegen das Bestimmtheitsgebot des §33 SGB X.
So wie er da steht, verstößt er gegen das Bestimmtheitsgebot des §33 SGB X.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
:-( der letzte Satz von Absatz 3 ist der einzige, den er gestern auf meinen Wunsch geändert hat. Da stand vorher was viel schlimmeres!
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Dann lass den natürlich so stehn.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Mein Entwurf der Änderungen (in rot bzw. durchgestrichen)
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Für mich ok
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- marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
@
Ich will mich nicht mit dem SB rumstreiten. Ich will dass die EGV mir nicht schaden kann, aber keine Provokation darüber hinaus. Vielleicht akzeptiert er die so und es muss gar kein VA sein mit allem was hinterher kommt. Das wäre mir sehr lieb.
Ich will mich nicht mit dem SB rumstreiten. Ich will dass die EGV mir nicht schaden kann, aber keine Provokation darüber hinaus. Vielleicht akzeptiert er die so und es muss gar kein VA sein mit allem was hinterher kommt. Das wäre mir sehr lieb.
- marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
@ Elea: natürlich darfst Du selber entscheiden und wenn das so, nach Deiner Version, klappt und SB damit einverstanden ist, freu' ich mich für Dich.
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Muss das sein?
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Hat super geklappt. Hatte heute Termin beim SB und er hat alle Änderungen ohne viel Diskussion akzeptiert und in der EGV geändert. Habe dann gleich unterschrieben und jetzt ist hoffentlich ein halbes Jahr Ruhe.
Vielen Dank an alle die geholfen haben! Ihr seid die Besten!
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Klasse.
Mit der abgeänderten EGV lebt sichs leichter und man hat selbst nicht überflüssigen Druck, sondern verfolgt angemessene Ziele.
Mit der abgeänderten EGV lebt sichs leichter und man hat selbst nicht überflüssigen Druck, sondern verfolgt angemessene Ziele.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Daumen hoch.
Aber mal eine, vielleicht blöde, Frage zu: 3. Ziele...
Was passiert, wenn ein Ziel nicht erreicht wird? Gibt es da eine allgemeine Regelung, wie "der SB soll dann besonders streng gucken" oder gar "Sanktionen"?
Aber mal eine, vielleicht blöde, Frage zu: 3. Ziele...
Was passiert, wenn ein Ziel nicht erreicht wird? Gibt es da eine allgemeine Regelung, wie "der SB soll dann besonders streng gucken" oder gar "Sanktionen"?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
@ HarzerUrvieh
Gute Frage. Da steht ja nur dass die Lage dann neu beurteilt wird.
Gute Frage. Da steht ja nur dass die Lage dann neu beurteilt wird.
Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Das ist ok
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
Meine Frage zielte darauf ab, dass es ja eigentlich egal ist, ob man diese Ziele erreicht. Zumindest in Bezug auf das JC. Denn, es wird dann ja nur neu "beurteilt".
Eigentlich müsste ein anderer Begriff statt "beurteilt" dort stehen. Urteil ist etwas, dass ich von Gerichten kenne. Das JC kann eventuell bewerten, gewichten, auswerten, verwerten, o.ä.; beurteilen sollte dem Richteramt vorbehalten bleiben. Aber, da sieht man wieder die "herrschaftsanmaßende" Sprache der JCs....
Eigentlich müsste ein anderer Begriff statt "beurteilt" dort stehen. Urteil ist etwas, dass ich von Gerichten kenne. Das JC kann eventuell bewerten, gewichten, auswerten, verwerten, o.ä.; beurteilen sollte dem Richteramt vorbehalten bleiben. Aber, da sieht man wieder die "herrschaftsanmaßende" Sprache der JCs....
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- marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen
"Der Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet!"
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Muss das sein?
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