Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#51

Beitrag von Günter »

Was ich mitbekommen habe, hat sich Günter von keinem Sachbearbeiter je etwas bieten lassen müssen.
Man muss seinem Verhandlungspartner rechtzeitig dessen Grenzen aufzeichnen.

Ich sehe das so, der auf der anderen Schreibtischseite ist nicht mein Gegner sondern mein "Vertragspartner". Der hat auch Bedürfnisse, die es zu befriedigen gilt. Der möchte einen stressfreien Arbeitstag erleben, sich ab und zu zufrieden auf seinem Bürostuhl ausruhen ohne dass ihm die Arbeit auf die Füsse fällt.

Also macht man ihm klar, ich bin nicht dein Opfer. Legst du dich mit mir an, dann riskierst du einen Haufen Mehrarbeit. Ich bombardiere dich mit diversen Schreiben, die du beantworten musst, du wirst einige Arbeit haben dem SG deine Handlungen zu erklären, deine Vorgesetzten werden dich auffordern meine Briefe an die Geschäftsleitung zu erklären.

Willst du das, dann mach so weiter. Oder willst du deine Ruhe haben, dann such dir ein anderes Opfer.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#52

Beitrag von marsupilami »

Ich denke, es ist es an der Zeit, zu entscheiden: gezielt Änderungsvorschläge schriftlich zu fixieren und einzureichen, oder einfach die EGV nicht unterschreiben.

Wenn ersteres, dann formuliere mal nach Deinen Vorstellung und Gutdünken.
Wenn Du das dann vor dem Absenden hier "veröffentlichst", dann können wir Dir bei der Formulierung unter die Arme greifen.

Du musst Dir halt im Klaren darüber sein, dass der SB beim nächsten Gespräch höchstwahrscheinlich rumzicken wird, egal ob mit Änderungsvorschlägen oder einfach EGV nicht unterschreiben.
Deshalb der Tipp: für die nächste "Einladung" eine Begleitung mitnehmen - eine Person Deines Vertrauens.
Er/sie muß nichts groß wissen oder sagen, still dabei sitzen und Notizen machen reicht.


Ich selbst würde dem SB schon den Widerspruch zwischen Betriebskosten senken und Werbekosten hochfahren unter die Nase reiben und süffisant fragen: wie hoch darf's denn sein, wenn ihro Gnaden schon so detailliert vorgeben, was alles in puncto Werbung zu tun ist?


Nachtrag: die Vermittlung des (noch) arbeitslosen Partners würde ich nicht ansprechen.
Es geht erst mal um Dich und Deine Selbstständigkeit.


Fällt mir noch eine ganz andere Frage ein:
Könnte Dein Partner Dich nicht bei Deiner Arbeit unterstützen?
Und Du ihn auf Mini-Job-Basis einstellen?

Ist zwar ein Haufen zusätzlicher Verwaltungskram.
Aber auch er wäre dann "in Arbeit integriert".

Der Umsatz müsste halt insgesamt stimmen.
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#53

Beitrag von Koelsch »

Nochmal zu den € 1.600 - da es ausdrücklich nicht "strafbedroht" ist, gilt das als Ziel - und niemand kann mir vorwerfen mir hohe Ziele zu setzen, diese aber evtl. erst mit was Verspätung zu erreichen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#54

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Sa 21. Jul 2018, 09:23 Nochmal zu den € 1.600 - da es ausdrücklich nicht "strafbedroht" ist, gilt das als Ziel - und niemand kann mir vorwerfen mir hohe Ziele zu setzen, diese aber evtl. erst mit was Verspätung zu erreichen.
Das sehe ich anders. Es ist zwar keine Sanktion bei Nichterreichung vorgesehen, aber was als "Strafe" viel schwerer wiegt: wenn das Ziel von 1.600 € Mindestgewinn verfehlt wird, dann erfolgt eine Umsetzung vom Team Selbständige in die Arbeitsvermittlung (steht doch in der verlangten EGV drin). Es müssen dann sofort ab Monat 7 Bewerbungen geschrieben werden, es muss an Seminaren und Bewerbungstrainings teilgenommen werden, es ergehen Vermittlungsvorschläge usw. Die Selbständigkeit kann zwar fortgesetzt werden, aber nur noch ohne die Unterstützung des Jobcenters und nur noch unter den Einschränkungen, dass man sich parallel um SV-pflichtige Arbeit bemühen muss. Wie soll das bitte gehen? Und wie wirkt sich das auf die Motivation aus? Die 1.000 € Gewinn fallen ja auch nicht einfach vom Himmel, sondern müssen erarbeitet werden. Und da soll man sich schon jetzt drauf einstellen, dass das Jobcenter ab Monat 7 das alles nicht mehr toleriert, wenn nicht 600 € mehr Gewinn bis dahin erwirtschaftet werden?

Ich halte das alles für vollkommen abwegig, denn der Fokus sollte auf einem Ausbau der Selbständigkeit liegen und nicht in der Suche nach einer anderen Beschäftigung, wenn nach 6 Monaten nicht 60% mehr Gewinn erzielt werden. Dem EGV-Vorschlag würde ich daher in der vorliegenden Form vollständig widersprechen.
Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#55

Beitrag von Elea »

Jetzt bin ich langsam etwas verwirrt. So viele unterschiedliche Meinungen und was soll ich jetzt machen?

€ 1.600 drin lassen oder nicht? Drauf hinweisen dass Kosten einsparen und gleichzeitig mehr Werbung machen nicht geht?

Vielleicht den ganzen Absatz "Ziele" streichen und neu formulieren (Ausbau der Selbständigkeit und sonst nichts)? Dann wäre der Punkt mit den Betriebskosten auch weg.

Dann gibt es noch die Option, einfach gar nicht zu antworten und den VA abzuwarten, dann Widerspruch und was passiert dann? Was wären davon die Vor- und Nachteile? Was könnte schlimmstenfalls passieren? Außer das dieser Sachbearbeiter einfach keinen VA erlassen will und mich wieder und wieder einläd und vollabert.

Ich will das ganze einfach nur so schnell wie möglich hinter mich bringen und in Ruhe weiter arbeiten. Dem Sachbearbeiter eins reinzuwürgen ist nicht meine Absicht. Der hat sicher eh schon ein Scheißleben und ist bestraft genug. Sonst wäre er nicht so gemein.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#56

Beitrag von Elea »

Und wegen dem Vorschlag meinen Freund als Minijobber einzustellen. Ich mache zwar keine Raketentechnik, aber gewisse Fähigkeiten und Kenntnisse muss man schon haben für meine Arbeit. Er könnte mich dabei nicht so sehr entlasten dass ich mehr Aufträge annehmen könnte. Und wenn er nur ein paar Stunden im Monat arbeiten würde, lässt der Sachbearbeiter uns auch nicht in Ruhe.
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#57

Beitrag von marsupilami »

Also lasse wir Deinen Freund mal aus dem Spiel.
Ich arbeite an einem Formulierungsvorschlag für Rückfragen und Änderungsvorschlägen, die Community gibt ihren Senf dazu, Du darfs dann selbstverständlich auch dran rumbasteln und selbstverständlich sagen: das will ich so haben und jenes anders.
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Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#58

Beitrag von Elea »

Danke!
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Günter
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#59

Beitrag von Günter »

Wir können nur im Rahmen unserer Erfahrungen und Kenntnisse Ratschläge erteilen, handeln musst du alleine, denn die Auswirkungen deiner Handlungen oder Nichthandlungen musst du auch alleine ausbaden.

Zum Thema Gegenvorschläge oder VA abwarten hat das BSG etwa folgendes gesagt: Die EGV ist ein Vertrag und ein Vertrag muss ausgehandelt werden und die Interessen beider Seiten berücksichtigen. Also darf das JC nicht einfach par Ordre die Mufti dem eHH einen vorgefertigten Text überhelfen, sondern die Gegenvorschläge müssen berücksichtigt werden. Woraus folgt, es ist sinnvoll dem JC zu sagen roll dir deinen Mist zusammen und steck ihn dir .... hier ist mein Gegenvorschlag.

Das erleichtert auch erheblich das Vorgehen gegen einen VA. Schau mal liebes Gericht, ich habe und die wollen meine Interessen nicht berücksichtigen.

Ich würde einen Gegenvorschlag in etwa wie folgt machen.

2. Ist Zustand Ela betreibt selbstständig ein Gewerbe als (was immer du da schreiben möchtest). Der derzeitige monatliche Gewinn liegt bei etwa ... € und deckt damit Elas Bedarf. Die Tatsache, dass Ela mit ..... eine BG bildet bewirkt, dass aufstockend ALG II bezogen werden muss.

3. Ziele Ausbau und Stabilisierung der Selbstständigkeit mit dem Ziel die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Das soll durch Umsatzsteigerung und Gewinnung neuer Kunden durch Werbemaßnahmen und Ausweitung der Geschäftsfelder erreicht werden.

4. Das JC verpflichtet sich die Arbeitsabläufe der Ela nicht durch unnötige Termine und Bürokratie zu stören. Betriebsausgaben insbesondere für Werbung werden anerkannt, das JC verpflichtet sich einen Zuschuss für eine noch zu planende Werbung in Höhe von 400 € zu gewähren.

5. Ela legt im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen spätestens zwei Monate nach Ablauf des BWZ eine aEKS mit geschwärzten Belegen im Sinne des Datenschutzes vor. Das JC verpflichtet sich bis spätestens 3 Monate nach Abgabe der EKS den BWZ endgültig zu bescheiden.


Erst mal hinschicken und abwarten was kommt.
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Koelsch
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#60

Beitrag von Koelsch »

Liest sich doch recht gut
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#61

Beitrag von marsupilami »

Mein Vorschlag:
Herzallerliebster Herr Sachbearbeiter.

Ich habe zu der EGV vom [Datum einsetzen] noch Fragen bzw. Änderungsvorschläge.

Zu Punkt 3 Ziele.

In Unterpunkt 2 geben sie eine Senkung der Betriebsausgaben vor.
Gleichzeitig erwarten Sie in Punkt 5 sehr detailliert vermehrte Werbeaktivitäten.
Sie sind ausreichend darüber informiert, dass nicht alle Ihrer Vorgaben in dieser Hinsicht für umsonst zu haben sind bzw. mit teilweise nicht unerheblichen Kosten verbunden sind?

Wenn Sie schon unter Punkt 3 Ziele Vorgaben machen, in welchem Zeitraum welcher Rein-Gewinn zu erzielen ist, dann erwarte ich auch, dass Sie zu von Ihnen vorgegebenen Werbemaßnahmen eine klare Kostenvorgaben machen.

Weiter bin ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir erklären, wie sie diesen Betrag ermittelt haben und aufgrund welcher Rechtsvorschriften.

Aufgrund dieser Fragen meinerseits sollte dieser Punkt 3 gemeinsam neu erarbeitet werden.


Zu Punkt 4 Unterstützung durch das Jobcenter

Der Unterpunkt 1 ist sehr allgemein gehalten. Hier bitte ich um wesentliche Konkretisierung.
Wen z.B. kann ich bei betriebswirtschaftlichen oder buchhalterischen Fragen in Ihrem Hause kontaktieren?

Weiter:
Wäre es nicht sinnvoll, hier unter anderem auch die Gewährung der Regelleistung und KdU – selbstverständlich unter Berücksichtigung meiner bekanntzugebenden Einnahmen – als Unterstützung durch Ihr Haus aufzuführen?


Zu Punkt 5 Integration in Arbeit

Ich bin mir nicht sicher, was genau die Vorlage einer Einnahme-Überschuss-Rechnung mit einer Integration in Arbeit zu tun hat.
Da ich – zwar auf selbstständiger Basis – aber immerhin arbeite, um meinen Hilfebedarf an staatlichen Leistungen zu verringern fühle ich mich durchaus in Arbeit integriert.

Zudem bin ich der Auffassung, dass alle relevanten Angaben in der vEKS und aEKS enthalten sind.
Daher schlage ich eine entsprechende Änderung diese Punktes vor.

Zu den Unterpunkten der Werbeaktivitäten: zum einen ist nicht geklärt, welches pekuniäres Maß diese Aktivitäten erreichen dürfen. Zum anderen halte ich derart detaillierte Vorgaben für einen nicht unerheblichen Eingriff in meine persönliche unternehmerische Entscheidungsfreiheit.
Sind sie denn auch gewillt, bei etwaigen Fehlentscheidungen sich auch finanziell an den negativen Folgen zu beteiligen?
Nein? Dann verbitte ich mir derartige halbgare und inkompetenten Einmischungen in meine Geschäftstätigkeit.
Diese Punkte sind aus der EGV zu entfernen

Wo und wie ich meine Kunden gewinne, wollen Sie freundlicherweise ebenfalls mir überlassen.
Ich bin mir völlig im Klaren darüber, dass ich mehr Kunden gewinnen muß um mehr Umsatz zu generieren um meine Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung vollständig zu beenden.
Aber auch hier erwarte ich von Ihnen – wenn Sie schon derartige Vorgaben machen – detailliert Aufklärung darüber, was genau Sie als „detaillierten Nachweis der Kundengewinnung“ akzeptieren.

Auch dieser Punkt ist aus der EGV zu entfernen.


Der letzte Unterpunkt „Belehrung“ ist absolut überflüssig, da ich bereits mit der Antragstellung bzw. Unterzeichnung des Antrages auf Leistungen aus Ihrem Hause diese Verpflichtung akzeptiert habe.
Daher kann dieser Punkt aus der EGV entfernt werden.


Ich freue mich auf Ihre zeitnahe Rückmeldung zu meinen obigen Fragen bzw. Änderungsvorschlägen und verbleibe bis dahin

mfg
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Elea
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#62

Beitrag von Elea »

Finde ich auch gut. Allerdings würde ich Punkt 4 gerne weglassen. Geht das oder muss der unbedingt rein?

Noch eine Frage: angenommen der Sachbearbeiter macht die Änderungen und ich unterschreibe das. Aber dann habe ich in 6 Monaten keine zusätzlichen Kunden. Kann er mir daraus einen Strick drehen dass ich das Ziel nicht erfüllt habe?

Das bezieht sich auf den Vorschlag von Günter.
Zuletzt geändert von Elea am Sa 21. Jul 2018, 18:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#63

Beitrag von Koelsch »

Das wäre so in etwa mein Stil, aber der ist etwas auf "Krawall gebürstet"

Günters Vorschlag (man höhre, staune, wundre sich) ist friedlicher. Wenn ich's erst nach mal "im Guten" mit SB'chen versuchen will, würde ich den erst mal vorziehen.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#64

Beitrag von Elea »

Zu Marsupilamis Vorschlag: wow, da hast du ja einen ganzen Roman geschrieben. Sehr schön formuliert und ich wünschte ich hätte den Mut sowas mal abzuschicken! Bisher bin ich aber eigentlich immer besser klargekommen ohne Krawall, das ist einfach nicht mein Stil. Trotzdem vielen Dank für deine Mühe (und lustig zu lesen ist es auch).
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#65

Beitrag von marsupilami »

Elea: Günter und ich haben Vorschläge gemacht.
Es ist jetzt an Dir, das eine oder das andere als Grundlage zu nehmen und für Dich persönlichen Feinschliff anzulegen.

Oder auch einen Mix aus beidem auszuarbeiten.

Selbstverständlich kannst Du aus meinem Vorschlag das weglassen, was Dir zu viel, überflüssig, zu scharf formuliert .... vorkommt.
Es ist ein Vorschlag - nicht die Bibel oder das Gesetzbuch.


Nachtrag:
Ich sehe das nicht als Krawall, ich sehe das als Klare Grenzen setzen.
In etwa das, was Günter in Posting #49, letzter Absatz, propagiert hat, klar und deutlich formuliert.


Noch 'n Nachtrag:
Das ist kein Roman! Romane sind i.d.R. Fiktion.
Ich habe mich an die (Steil-)Vorlage dieses SB's gehalten.
Seine Schreibe und Formulierung analysiert und versucht, klare, verständliche Gegenargumente zu formulieren und festzuhalten.
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 21. Jul 2018, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#66

Beitrag von Günter »

Punkt 4 würde ich drin lassen. Den streichen die ohnehin, dann ist aber deine Basis beim SG besser. Du kannst sagen schau liebes Gericht, die wollen, dass ich Gewinne erziele, dazu benötige ich ungestörte Arbeitszeit. Es gibt gesetzliche Vorgaben, welche Angaben zu machen sind, die stehen drin. Die wollen mehr Werbung, dann muss die finanziert werden.
Günters Vorschlag (man höhre, staune, wundre sich) ist friedlicher. Wenn ich's erst nach mal "im Guten" mit SB'chen versuchen will, würde ich den erst mal vorziehen.
Ich würde viel aggressiver, aber nach Elas Antworten weiß ich, sie will einfach ihre Ruhe, also sanft.
Noch eine Frage: angenommen der Sachbearbeiter macht die Änderungen und ich unterschreibe das. Aber dann habe ich in 6 Monaten keine zusätzlichen Kunden. Kann er mir daraus einen Strick drehen dass ich das Ziel nicht erfüllt habe?
Der kann dir keinen Strick drehen, denn ob du Kunden gewinnst oder nicht, ob der Umsatz steigt oder nicht kannst du kaum beeinflussen.

Ich würde ohnehin nicht unterschreiben. Wenn dir was nicht gefällt, lass den seinen VA machen.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#67

Beitrag von Koelsch »

Klar kannst Du in Günter's Vorschlag die Nr. 4 auch weglassen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#68

Beitrag von Günter »

Lass doch drin, dann hat der was zu streichen.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#69

Beitrag von marsupilami »

Meine Formulierung zu Punkt 4 Unterpunkt 1 ist eigentlich ironisch gemeint.
Denn ich bin mir sicher, die haben niemanden, den man wg. branchenspezifischer betriebswirtschaftlicher Probleme ansprechen könnte.
Das gleiche gilt für Buchhaltung.

Und wenn es heißt: Unterstützung durch das JC, dann gehört da auch deren gesamtes pekuniäres Leistungsspekturm rein, nicht nur die 5 Tacken für 'ne Bewerbung.

Sonst ist der doch auch so detail-verliebt! Siehe 1600 Gewinn, die ganzen Werbeaktivitäten, extra noch die Belehrung über Verringerung der Hilfebedürftigkeit!
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#70

Beitrag von Elea »

Inhaltlich ist das natürlich alles richtig was du geschrieben hast, marsupilami. Aber der Ton macht halt die Musik. Wenn ich Sachbearbeiter wäre und so ein Schreiben bekäme, würde ich denken: da will jemand Krieg. Und entsprechend reagieren.
Man könnte das auch alles mit unschuldigem Augenaufschlag als naive Fragen formulieren, obwohl man es besser weiß.

Und dann ist noch eine Sache zu bedenken: Die Sachbearbeiter wechseln ja dauernd. Angenommen der gemeine wäre jetzt plötzlich weg und das Schreiben bekommt sein Nachfolger, der vielleicht total nett ist und mir gar nichts tun will (und das war so bei allen anderen SB die ich bisher hatte). Dann mache ich mich bei dem gleich unbeliebt.

Aber das sind halt alles Grundsatzdiskussionen wie man sich dem Jobcenter gegenüber verhalten will. Wenn es nicht zum eigenen Charakter passt, wird man es nicht durchziehen können und keinen Erfolg haben.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#71

Beitrag von marsupilami »

Dann nimm' Günter's Vorschlag.
Hab ich kein Problem damit.

Die Zielrichtung ist letztendlich die gleiche:
1) Änderungsvorschläge machen, so gut es geht, weil das Original nicht akzeptabel ist.
2) Indirekt dem SB zeigen: ich lass ich von Dir nicht einfach so kujonieren.
3) Hände in den Schoß legen und einfach auf den VA warten bringt einen im Ernstfall vor dem SG in eine ungünstige Position.
Zuletzt geändert von marsupilami am Sa 21. Jul 2018, 19:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#72

Beitrag von Günter »

Gerade deshalb hab ich Details vermieden. Das gibt Ela mehr Spielraum. Lass den doch mit seinem Schwachsinn ins Leere laufen, wenn der das reinhaben will, dann wird nicht unterschrieben, die Punkte von marsu gehen als Argumente ans Gericht, dann muss der richtig viel schreiben. Der Berliner sagt, dat lernt.
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#73

Beitrag von Elea »

Günter, so seh ich das auch. Die Argumente sind super von marsupilami. Aber ich muss nicht mein ganzes Pulver gleich am Anfang verschiessen. Wer weiß wie viel ich noch brauche?
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marsupilami
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#74

Beitrag von marsupilami »

Ich.

Viel.

:ironiea:
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Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#75

Beitrag von Elea »

Für mich ist das alles neu. Ich habe bisher immer gleich unterschrieben weil es ok war was drin stand, hatte dann ein halbes Jahr Ruhe und beim nächsten Termin keine Probleme. Das ist jetzt das erste Mal dass ich mich weigere zu unterschreiben.

So wie ich es verstanden habe, passiert das grundsätzlich nie, dass der Sachbearbeiter auf die Änderungsvorschläge eingeht? Es landet immer vor Gericht am Ende?
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