Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#1

Beitrag von Elea »

Hallo zusammen!

Ich habe mich angemeldet weil so viele Experten für das Thema "selbständige Aufstocker" hier versammelt sind. Habe schon viele Beiträge durchgelesen aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Daher schreibe ich als ersten Beitrag meine Frage (ich verspreche aber dass ich auch versuche anderen zu helfen wenn ich kann).

DIE SITUATION
Ich bin selbständig und verdiene meinen eigenen Bedarf. Mein Freund verdient nichts und bekommt ALG2.

DAS PROBLEM
Mein Sachbearbeiter will dass ich eine EGV unterschreibe in der steht, ich muss den gesamten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft verdienen, ansonsten taugt meine Selbständigkeit nichts und ich muss mich ausschließlich auf die Suche nach einer angestellten Arbeit konzentrieren.
Mir ist klar dass er mir nicht verbieten kann selbständig zu sein, aber er könnte mich in eine Ganztags-Maßnahme stecken so dass ich tagsüber nicht für meine Kunden da sein kann und die verlassen mich dann.

DIE FRAGE
Der Sachbearbeiter meint es ist meine Pflicht den gesamten Bedarf zu verdienen wenn mein Freund nichts verdient. Ich glaube das nicht, andere Sachbearbeiter die ich vorher hatte haben das nicht geglaubt und auch eine Anwältin für Sozialrecht glaubt das nicht. (Leider hat die Anwältin mir nicht gesagt aufgrund von welchem Paragraphen sie das nicht glaubt und jetzt kriege ich keinen Beratungsschein mehr und kann sie nicht fragen).

Ich finde keinen Gesetzestext oder sonstwas hilfreiches zu der Frage. Hat jemand hier sowas? Damit ich ihm das nächste Mal sagen kann: "nein, es ist nicht so wie Sie meinen. Gucken Sie da: Paragraph 123 oder Präzendenzfall xy oder sowas".

Vielen Dank an alle die das gelesen haben und mir vielleicht helfen können.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#2

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

Wäre es Dir möglich, den Entwurf der EGV hier mal hochzuladen? Hier gibt es Anleitungen dazu: http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22
Eventuell kommt es nämlich auf die genaue Formulierung in der EGV an.

Zwei Fragen vorab: 1.) Bist Du in Vollzeit tätig oder arbeitest Du teilzeitselbständig? 2.) Wieso bekommst Du keinen Beratungshilfeschein mehr und kannst die Anwältin nicht fragen? Lag bisher ein Beratungshilfeschein vor und ist dieser ggf. "verbraucht" worden?
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#3

Beitrag von Elea »

Diese Seite reicht doch, oder?
Bild

Ich arbeite ca. 20 - 30 h in der Woche. Also wohl eher teilzeit. (korrigiert: Woche, nicht Monat)

Die Dame beim Amtsgericht wo man die Beratungsscheine bekommt, meinte es wäre ja nichts schlimmes passiert. Ich brauche die EGV einfach nicht zu unterschreiben. Wenn sie mir die Leistungen kürzen bekomme ich den Schein.

Ich hatte vorher schon einen Beratungsschein, im Grunde wegen dem selben Problem. Da hatte ich die EGV schon unterschrieben und erst hinterher gemerkt wie blöd das war. Die Anwältin hat mir da raus geholfen. Der alte Schein ist aber damit verbraucht.
Zuletzt geändert von Elea am Do 19. Jul 2018, 23:27, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30854
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#4

Beitrag von kleinchaos »

Willkommen Elea

Also grundsätzlich wird man so lange getriezt bis man raus ist aus dem Bezug, egal wie. Wenn man arbeitet soll man noch mehr arbeiten, man kann sogar gezwungen werden einen festen Teilzeitjob gegen einen unsicheren Vollzeitjob aufzugeben.

Siw Selbständigkeit kann dir niemand verbieten. Wenn du Vollzeit arbeitest (und das tut man als Selbständiger wenn man mehr als 15 Stunden in der Woche tätig ist) dann ist man aus der Vermittlung raus, muss sich aber um den Ausbau der Selbständigkeit kümmern. Das heißt, dass irgendwelche lustige Maßnahmen nicht einfach so möglich sind. Es kann aber auch bedeuten, dass du ne Weiterbildung finanziert bekommst oder andere Förderung. Ist zwar selten, aber nicht unmöglich.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30854
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#5

Beitrag von kleinchaos »

Gibt es zu der Forderung nach Eintag in den Gelben Seiten etc eine Kostenzusage? Wenn nein, dann lass es sein. Bzw bring die Kosten in die EKS rein. Werden die nicht anerkannt, dann Widerspruch und Klage.

EÜR ist Blödsinn, alle Angaben ergeben sich aus der EKS.
1500€ monatlich ist so ca die Summe, die euch aus dem Bezug bringen würde. Ohne Krankenkasse. Erzwingen kann man es nicht, aber dran arbeiten. Und manchmal braucht sowas viel Zeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#6

Beitrag von Elea »

kleinchaos hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 21:39 Wenn du Vollzeit arbeitest (und das tut man als Selbständiger wenn man mehr als 15 Stunden in der Woche tätig ist) dann ist man aus der Vermittlung raus, muss sich aber um den Ausbau der Selbständigkeit kümmern. Das heißt, dass irgendwelche lustige Maßnahmen nicht einfach so möglich sind.
Danke, das gibt mir schonmal Hoffnung. Mein Sachbearbeiter wird das zwar auch abstreiten...

Ok, er kann mich nicht zwingen die Selbständigkeit aufzugeben. Aber wenn ich das unterschreibe, dann willige ich doch ein sie aufzugeben wenn ich nach 6 Monaten die € 1600 nicht verdiene. Deswegen will ich es so nicht unterschreiben.

Wegen den gelben Seiten etc. hab ich kein Problem, man kann sich bei vielen Adressverzeichnissen kostenlos anmelden, dann nehme ich halt nur die. Bei den gelben Seite geht auch kostenlos für 3 Monate oder so.

Die EÜR ist mir auch egal, wenn er die haben will, darüber streite ich nicht mit dem.
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6358
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#7

Beitrag von schimmy »

Versuch es mit einem Gegenvorschlag und lass den Passus mit den 1600€ aus der EGV streichen.

Sollte der SB dem nicht nachkommen würde ich die EGV nicht unterschreiben und den VA abwarten und dann Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht die aufschiebende Wirkung beantragen.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#8

Beitrag von Elea »

schimmy, genau das habe ich versucht nachdem er mir die EGV zum ersten Mal gab. Dann hat er mich nochmal zu einem Gespräch eingeladen und wollte wieder dass ich es genau so unterschreibe. Er meint er kann das verlangen, ich meine er kann es nicht. Beide können wir unseren Standpunkt nicht beweisen aber er sitzt irgendwie am längeren Hebel!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#9

Beitrag von Olivia »

Zu den Punkten:

1.) Generierung weiterer Einnahmen durch Nebenjob --> dies geht nicht, da die Selbständigkeit Dich zeitlich und organisatorisch so beansprucht, dass Du keine Kapazität mehr hast für die Aufnahme einer weiteren Tätigkeit. Daher sollte die Verpflichtung, sich um einen Nebenjob zu bemühen, wegverhandelt werden.

2.) "Ziel ist es, innerhalb der nächsten 6 Monate einen Gewinn von 1600 € monatlich zu erzielen." Dies sollte verallgemeinert werden, so dass da bspw. drinsteht: "Ziel ist es, innerhalb der nächsten 6 Monate den Gewinn nach Möglichkeit weiter zu steigern, mit dem Ziel der weiteren Verringerung der Hilfebedürftigkeit." Eine konkrete Zahlenangabe kann nicht unterschrieben werden, da der Gewinn von den Zahlungen der Kunden abhängt und damit ausserhalb Deines Einflussbereiches liegt.

3.) "Die genannte Summe dient als Grundlage für die Entscheidung in 6 Monaten, ob das JC die Selbständigkeit weiter unterstützt." --> Diese Formulierung sollte wegverhandelt werden, da sie Dich unnötig unter Druck setzt und damit zu einer Blockade führt.

4.) "Sollten Sie in 6 Monaten immer noch Hilfe brauchen, wird der Focus auf die Arbeitsvermittlung gelegt." --> Diesen Passus streichen, da Du bereits in Arbeit integriert bist und weder mit einer Beendigung Deiner Selbständigkeit einverstanden bist noch mit Bewerbungsbemühungen. Für Teilnahme an Seminaren und Trainings besteht keinerlei zeitliche Kapazität, da Du Dich um die Verringerung Deiner Hilfebedürftigkeit kümmerst.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#10

Beitrag von Elea »

Danke Olivia, das sind ein paar gute neue Argumente. Vielleicht schreibe ich das einfach so. Dann läd er mich wahrscheinlich wieder zu einem Gespräch ein das sich wieder nur im Kreis dreht. Und das geht dann so weiter bis ich einen neuen Sachbearbeiter kriege. Einen Verwaltungsakt mag er wohl nicht anordnen. Hätte er ja schon längst tun können.

Es wäre schön wenn es irgendeinen offiziellen Text gäbe, der beweist dass ich nicht verpflichtet bin den gesamten Unterhalt zu verdienen. Ich hab irgendwo gelesen der Nichtverdienende könnte den Verdienenden auf Unterhalt verklagen - was das Gericht natürlich ablehnt (man ist ja nicht verheiratet) - dann hätte man den Nachweis dass man nicht unterhaltspflichtig ist und das Thema wäre ein für allemal erledigt. Soweit wollte ich aber grad noch nicht gehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#11

Beitrag von Koelsch »

Nur kurz heute, bin gerade erst nach Hause gekommen und müüd:

Diese EGV nicht unterschreiben. Olis Vorschläge lesen sich gut, leg dem SB so was schriftlich vor. Wenn dann die EGV per Verwaltungsakt kommt, dann hast Du gute Argumente in der Hand.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22083
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#12

Beitrag von Olivia »

Ganz genau. In der vorliegenden Form kann die EGV nicht unterschrieben werden, da sie eine Dauerbindungswirkung entfaltet und Dich damit zeitlich unter Umständen unbegrenzt belastet. Die EGV baut durch eine fast schon erpresserisch zu bezeichnende Forderung nach mehr Gewinn und der Drohung, dass ansonsten alles hingeschmissen werden muss, einen ungeheuren Druck auf, der das Gegenteil dessen bewirkt, was eigentlich sinnvoll und angedacht ist. Wie man sieht, geht die ganze Energie ja schon jetzt nur für die Abewehr unberechtigter Forderungen drauf (Hilfe von einem Rechtsanwalt, Beratungshilfeersuchen an das Amtsgericht, Durchsuchen von Foren nach brauchbaren Hinweisen usw.). Es sollte ein sinnvoller EGV-Gegenvorschlag gemacht werden, dann hat man bei einem eventuellen VA bessere Karten.

Zu der Thematik, ob ein BG-Mitglied einfach vom Jobcenter dazu verpflichtet werden kann, den Lebensunterhalt für den anderen Partner mit zu verdienen, kann ich leider nichts sagen, da mir das Wissen dazu fehlt. Irgendwie kann ich mir das aber nicht so richtig vorstellen. Jedoch gebe ich zu bedenken, dass bspw. durch einen Austritt des Partners aus der BG und Anmietung einer eigenen kleinen Wohung die Hilfebedürftigkeit insgesamt vergrössert werden würde! Dies wäre aber ohne weiteres zulässig. Dann wären es zwei getrennte BGs und die Forderung, für den BG-Partner mitzuverdienen, wäre automatisch hinfällig. Die Meldeadresse könnte auch bei Freunden, Eltern oder Bekannten sein.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#13

Beitrag von Elea »

Danke Koelsch. Ich hab noch Zeit, der letzte Termin beim Jobcenter ist erst ein paar Tage her. Ich denke mal zwei Wochen oder so kann ich wohl abwarten ohne dass was schlimmes passiert?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#14

Beitrag von Koelsch »

Bis dahin formulieren wir einen "hübschen" schriftlichen Gegenvorschlag fürden Herrn SB
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#15

Beitrag von Elea »

Olivia, danke, das hast du so schön beschrieben wie ich es nie gekonnt hätte (erster Absatz deines Postings). Es stimmt jedes Wort, genauso fühle ich mich grade. Aber kann man damit gegenüber dem Jobcenter argumentieren? Es ist ja immer noch so dass wir Geld von denen bekommen und dafür eigentlich keine Gegenleistung bringen.

Zum zweiten Absatz: ich verstehe worauf du hinauswillst. Das wäre noch ein Hintertürchen wenn sonst gar nichts mehr geht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#16

Beitrag von Koelsch »

Moin, zunächst mal einige "indiskrete" Fragen:
  1. Kannst Du Dir vorstellen, Umsätze und Gewinn aus eigener Kraft steigern zu können?
  2. Was verstehst Du unter Arbeit?
Ich weiß ja nicht, was Du machst, aber ich bin sicher, Du verstehst, wohin die Frage 2) zielt:
  • Teig kneten, Brötchen formen, Brötchen in Backofen schieben, Brötchen raus holen, im Laden ins Regal legen, den zahlreichen Kunden in die Hand drücken - klar, das ist Arbeit
  • Bottiche, Backblech, Backstube, Ladenlokal reinigen - auch das ist Arbeit
  • Sack Mehl aus dem Großmarkt holen - ist das in Deiner Arbeitszeiterfassung als Arbeit erfasst?
  • Abends den bekanntlich nicht stinkenden Inhalt der Kasse zahlenmäßig erfassen - ist das in Deiner Arbeitszeiterfassung als Arbeit erfasst?
  • Buchhaltung machen - ist das in Deiner Arbeitszeiterfassung als Arbeit erfasst?
  • Mit dem Hotel "Ich hau mich auf's Ohr" telefonieren, umd den Dödels klar zu machen, dass die dortige Kundschaft statt täglich 50 Brötchen "einfach" sicher gerne auch 25 Brötchen "einfach" und 25 Mehrkornbrötchen goutieren würde, auch wenn Letztere was teurer sind, der Mehrpreis aber durch höhere Frühstückspreise überkompensiert werden kann - ist das in Deiner Arbeitszeiterfassung als Arbeit erfasst?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#17

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mal einen "Gegenvorschlag" erarbeitet - und "voller Freude" gesehen: Das JC kenne ich ganz gut - und die kennen mich inzwischen.

Ihr seht, ich war "sehr fleißig" und hab dabei sogar versucht zu denken, was ja im fortgeschrittenen Alter nicht so leicht fällt :verlegen:
  • Ich hab den "Nebenjob" rausgestrichen, lass aber das "aber auch durch Senkung der Betribsausgaben" stehen - denn allein diese Formulierung zeigt ganz wunderbar, wie viel Ahnung SB'chen vom Gewinn hat
  • Ich lass die € 1.600 Gewinn nach Abzug von Steuern und Kosten drin, denn erstens weiß ich nicht, welche "Kosten" vom Gewinn abzuziehen wären und zweitens ist das ja ganz wunderbar, denn die Höhe der Steuern steht frühestens irgendwann in 2019 fest, denn erst dann kommt der ESt.-Bescheid. Auch das zeigt, SB weiß "nicht alles" (stolz auf die Schulter klopf für die höfliche Formulierung)
  • Ich lass die extrem detaillierte und umfassende Unterstützungsdarstellung in Pkt. 4 stehen. Es macht einfach Freude, so was völlig Nichtssagendes zu lesen. Mancher Politiker würde vor Neid erblassen
  • Absolut genial aber sind die klaren Verpflichtungen aus Pkt. 5, die müssen stehen bleiben
    1. Regelmäßig (was heißt das) EÜR nach Monaten gelistet heißt ja nun eindeutig, nicht monatlich, denn dann kann man nix listen. Also ist damit natürlich die aEKS gemeint
    2. Werbeaktivitäten sind zu steigern, absolut toll, denn damit sind natürlich die damit zwangsläufig einhergehenden, erheblichen Steigerungen der Betriebsausgaben durch den geschätzten Herrn SB vorab genehmigt. Besser geht's ja gar nicht.
    3. Und dann führt er noch auf, was alles zu erledigen ist. Kostet alles Geld und zwar nicht wenig. Wenn ich allein den Punkt "dass ich im Internet gefunden werde (Suchmachinen)" nehme - Sohnemann lebt davon, dass Leute in Suchmaschinen gefunden werden. Nennt sich SEO und ich weiß, was das kostet, wenn's was taugen soll.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#18

Beitrag von Günter »

Nun mal langsam.

Die Betriebsausgaben sollen gesenkt werden.

Gleichzeitig sollen erhöhte Werbungskosten generiert werden. Das widerspricht sich.

Es macht keinen Sinn, eine konkrete Summe als Gewinn zu definieren, der eHB ist per Gesetz (§2 SGB II) ohnehin verpflichtet alles zu unternehmen um die Hilfebedürftigkeit zu senken. Sie schreiben der angepeilte Gewinn dient als Entscheidungsgrundlage für eine weitere Unterstützung der Selbstständigkeit. Wie sieht denn die Unterstützung bis her aus? Außer sinnlosem Druck bei dem letzten Termin kam nix, sie haben versucht mich zu verpflichten den Gesamtbedarf der BG alleine zu decken. Bitte benennen sie die gesetzliche Grundlage. Ich erachte es für sinnvoll, wenn sie endlich meinen Partner in eine seinen Fähigkeiten entsprechende Arbeit vermitteln würden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#19

Beitrag von Koelsch »

Klar macht das keinen Sinn, aber gerade deswegen würde ich es drin lassen. Denn im Zweifel wird SB den Betrag ja begründen müssen .... und ggf. dann auch begründen müssen, warum er bei der alleinerziehenden Mutter mit 6 Kindern dann den Betrag nicht auf Monatsgewinn z.B. € 6.000 setzt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#20

Beitrag von marsupilami »

Diese Schnapszahl aus Punkt 3 muß raus.
Unabhängig von dem Hinweis, dass das nicht sanktionsbewehrt sei.
Denn was, wenn nur 1590 € erreicht werden?
Abgesehen davon: soll das ein Durchschnittswert werden über welchen Zeitraum oder gilt das nur für einen einzelnen, ganz bestimmten Monat?
Wenn ja, welchen?

Punkt 4, den zweiten Absatz, könnt' ich stehen lassen.
Und dann den Typen mit Bewerbungen zukleistern, so dass die sonst eigentlich übliche Deckelung auf 256 € pro Jahr weit überschritten wird und er zähneknirschend weiter Bewerbungskosten zahlen muß.

Punkt 5: muß komplett weg.
Er kann vEKS und aEKS haben, aber insbesondere diese detaillierten Nachweise der Werbemaßnahmen würde ich als erheblichen Eingriff in meine eigene und mir zu überlassende Geschäftsführung verbitten.
Ist er Mitinhaber? Hat er Mitspracherecht bei der Geschäftsführung?
Trägt er auch zur Umsatzsteigerung bei?
Trägt er auch das Geschäftsrisiko mit?

Bei den ganzen Vorgaben der Werbemaßnahmen fehlt aber mindestens eine zuverlässige Zusage der Kostenübernahme.
Denn wenn der Deliquent und Thread-Eröffner das Vorgegebene tatsächlich umsetzt, kann SB u.U. später sagen:
Diese Ausgaben erkennen wir nicht als Betriebsausgaben an.
Sieh Punkt 3, Unterpunkt 2: "... aber auch durch Senkung der Betriebsausgaben."
Und Werbung(skosten) sind nun mal Betriebsausgaben.


Das ganze ist wieder mal ein übles Mach(t)werk mit sehr wenig Ahnung des Ausstellers.


Ansonsten Änderungsvorschlag schriftlich machen und einreichen, mit Begründung was warum wie geändert werden soll.
Den Zugang bestätigen lassen.
Warum? Es ergibt eine bessere Ausgangsposition, wenn es im Ernstfall vor Gericht geht: ich hab betriebswirtschaftlich sinnvolle Änderungsvorschläge gemacht, JC will die nicht übernehmen.


Generell: ich bin dagegen, insbesondere eine solche EGV zu unterschreiben.
Begründung: Das ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, aus dem man/vrau nicht rauskommt, denn es steht im Großen und Ganzen nichts sittenwidriges oder gar in betrügerischer Absicht Benachteiligendes drinne.

Wenn diese EGV aber als Bescheid bzw. Verwaltungsakt (VA) kommt, dann ist da eine Rechtsmittel- bzw. Rechtsfolgenbelehrung mit dran und dann kann man/vrau Widerspruch einlegen und - bei negativem Widerspruchsbescheid - dagegen (auch in Teilen) klagen.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#21

Beitrag von friys »

Elea hat geschrieben: Do 19. Jul 2018, 22:48 Er meint er kann das verlangen, ich meine er kann es nicht. Beide können wir unseren Standpunkt nicht beweisen aber er sitzt irgendwie am längeren Hebel!
Er kann es verlangen, aber Du musst nicht unterschreiben. Ich würde seinen Entscheidungsspielraum ausloten. Denn, eine gut ausgehandelte EGV kann durchaus unterschrieben werden.

Eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) "soll zusammen mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person" erstellt werden; vgl. § 15 (1) SGB II. Eine EGV ist ein sog. “öffentlich rechtlicher Vertrag” - und Verträge sind nur gültig, wenn sie von beiden Seiten freiwillig unterschrieben werden. Eine allgemeine Regelung des öffentlich-rechtlichen Vertrags findet sich in den §§ 54–62 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz).

In den Gesetzen und Vorschriften finden sich die Standardformulierungen "kann", "soll", "muss". "Eine Soll-Vorschrift ist eine Rechtsnorm, die an Formulierungen wie „soll“ oder „in der Regel“ erkannt werden können. Sie ordnet die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung nicht zwingend an, sondern nur für den Regelfall. Sie räumt insoweit also ein gewisses Ermessen ein." Quelle: Rechtslexikon
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#22

Beitrag von Koelsch »

Das sind unterschiedliche Ansatzpunkte hier. Marsu will eine "rechssichere" EGV, gegen die man dann im Zweifel später wenig in der Hand hat. Günter will auch offensichtliche Widersprüche raus haben. Mein Ansatz bei solch einem Schwachsinnswerk: Je mehr Mist da drin stehn bleibt, desto mehr hab ich später in der Hand, wenn ich mich streiten muss.

Nur eins ist klar - unterschreiben darf man das nicht. Dazu aber wird's mit Sicherheit ja auch nicht kommen, da SB'chen die kleinen "Streichungen" nicht akzeptieren wird und daher VA macht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#23

Beitrag von marsupilami »

Heißt:
Änderungsvorschläge - egal welche - schriftlich fixieren, nachweislich einreichen, warten was da kommt.

Und dann erarbeiten Deliquent und Forum den nächsten Schritt.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#24

Beitrag von Koelsch »

So wie ich das JC kenne, wird da nicht so viel gearbeitet, da werden Akte unterzeichnet
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#25

Beitrag von der ratlose »

mal ein genereller gedankenfehler.

Es ist ihr Freund ! Also keine Unterhaltsverpflichtung !

Im Klartext heist das, das wenn sie ihren eigenen"Bedarf" durch ihre Selbständigkeit decken kann und nicht bereit ist für ihn einzustehen, dann ist sie raus aus der Nummer.

Die kann jederzeit im JC aufstehen und den SB auslachen und weggehen.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“