Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#101

Beitrag von marsupilami »

Desderwegen hatte ich doch geschruben:
Aktuell kann ich Ihnen 2 andere Termine [Daten eingeben] abbieten.
Wenn man da jeweils weit nach hintengeschobene und lang auseinandergezogene Daten eingibt .... :zwinker:
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#102

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 09:12 Nehmt endlich das "höchstwahrscheinlich" aus dem Text.
:arge:
Stimmt!!
Das muss unbedingt raus!!
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8256
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#103

Beitrag von tigerlaw »

@Elea: Unabhängig vom JC: Pass auf, dass Du (und ggf. auch Dein Auftraggeber) nicht in die Falle der "Scheinselbständigkeit" hineintappst!!!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#104

Beitrag von Olivia »

Richtig. Gibt es genügend verschiedene Kunden oder kommen alle Aufträge von ein und demselben Auftraggeber? Das könnte ein erster Hinweis sein, dass Scheinsebständigkeit vorliegt. Die DRV könnte ein Statusfeststellungsverfahren anstossen.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#105

Beitrag von Elea »

Vielen Dank für das Aufzeigen der Möglichkeiten. Also einfach nur das Formular ausfüllen reicht nicht aus und ist auch keine Garantie dafür längere Zeit Ruhe zu haben. Dann mache ich das nicht.

Ich bring es lieber hinter mich, lasse mich auf keine Diskussionen ein und unterschreibe nichts. Ich kann tatsächlich ohne EGV besser arbeiten, weil er darin alle möglichen Sachen verlangt die mir nur Zeit rauben, aber keinen Vorteil bringen. Aber das wird er nicht einsehen. Also werde ich sie wohl wieder mitnehmen und Änderungswünsche abgeben wie letztes Mal.

Ich habe drei regelmäßige Kunden und manchmal Gelegenheitskunden. Also keine Sorge wegen Scheinselbständigkeit. Aber danke für den Hinweis, manche wissen das tatsächlich nicht.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#106

Beitrag von Koelsch »

Wenn es irgendwie geht - nimm einen Beistand mit zum Termin. Die haben üblicherweise eine stark "beruhigende Wirkung" auf SB's. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#107

Beitrag von Olivia »

Elea hat geschrieben: Fr 1. Feb 2019, 19:08 Ich kann tatsächlich ohne EGV besser arbeiten. Also werde ich sie wohl wieder mitnehmen und Änderungswünsche abgeben wie letztes Mal.
Gute Idee. Kleb doch auf die Rücksendung der Änderungsideen oben ein Post-It drauf: "EGV ist nicht gewünscht, kann gern auch unter den Tisch fallen".
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#108

Beitrag von Koelsch »

Das würde ich eher nicht empfehlen, das kann SB in den falschen Hals kriegen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#109

Beitrag von Elea »

Werde ich auch nicht tun :-) Ich versuche immer möglichst wenig anzuecken und zu provozieren.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30950
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#110

Beitrag von kleinchaos »

Nochzumal SB den Umschlag ja nicht zu Gesicht bekommt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#111

Beitrag von Elea »

Heute war der Termin beim Jobcenter. War nicht so schlimm wie erwartet. Der SB hat inzwischen eingesehen dass es reicht wenn ich meinen eigenen Bedarf verdiene und er mir dann nix tun kann. Also keine Rede mehr von Selbständigkeit beenden und angestellte Arbeit suchen.

Der entsprechende Satz (letzter Absatz bei 3. Ziele) in der EGV wurde gleich von ihm geändert. Da stand vorher wenn ich nicht 1.600/Monat verdiene würde das Jobcenter die Selbständigkeit nicht mehr unterstützen. (Also zig Bewerbungen schreiben oder Weiterbildung.) Ich denke das ist ok so wie es jetzt da steht, wenn meine Umsätze so bleiben wie bisher wäre dann alles gut. Jemand anderer Meinung?

Punkt 5, Werbeaktivitäten. Er fragt mich jedesmal wegen meiner Webseite. Ich hatte die offline genommen als dieser Datenschutzblödsinn letztes Jahr war und alle Leute in Panik waren. Inzwischen will ich aber die ganze Seite nicht mehr, weil ich inzwischen eigentlich was ganz anderes mache als da steht. Habe aber keine Zeit eine neue Seite zu machen und so lange ich genug Aufträge hab will ich gar keine neuen Kunden. Ohne Kunden hätte ich viel Zeit dafür und auch Lust und Motivation... das hab ich ihm so gesagt und er hat mir zugestimmt dass ich dann keine Seite brauche im Moment.

Kann ich mich darauf verlassen, dass er (bzw. wahrscheinlich ein anderer SB dann) mir deswegen keinen Ärger macht? Oder soll ich darauf bestehen den Punkt 5 zu ändern? So in die Richtung, dass ich das mache wenn ich weniger Kunden, also mehr Zeit dafür habe?

Macht euch keine Mühe was schönes zu formulieren, ich muss meine Änderungswünsche eh persönlich, also bei einem neuen Termin, einreichen.

Bild
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#112

Beitrag von Koelsch »

  1. Wie realistisch sind denn die immer noch genannten € 1.600/Monat?
  2. Pkt. 5 macht mich nicht glücklich, bietet aber auch Chancen. Das "gefunden werden" ist sehr unspezifisch - auch auf Seite 77 von Google wird man gefunden, nur da guckt niemand.
    Einträge in den Branchenverzeichnissen sind oftmals kostenpflichtig - wenn das also lt. EGV gefordert wird, sehe ich die Kosten als genehmigt an. Gleiches gilt für Flyer, Visitenkarten etc.
  3. Ganz herzallerliebst ist der detaillierte Hinweis auf § 1 Abs. 1 Satz 4 SGB II - den gibt's nämlich nicht (gemeint ist Absatz 2)

PS: Wenn Du möchtest, schick mir mal per PN den Namen des SB's - vielleicht kenn ich den und kann den dann einschätzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#113

Beitrag von Elea »

1. Im Moment ist mein Gewinn im Durchschnitt der letzten 12 Monate bei 1.200 (laut BWA). In manchen Monaten sind es über 1.600, in den meisten aber weniger. Also es ist nicht unmöglich 1.600 jeden Monat zu verdienen wenn es gut läuft.

2. Hmm. Da ich im Moment gar nichts in der Richtung mache, wäre ja schon eine Mini-Webseite und ein Eintrag bei einem Branchenbuch eine deutliche Steigerung und das ist nicht viel Aufwand. Kostet mich wahrscheinlich weniger Zeit als die Diskussion mit dem SB er soll das ändern!

3. Ist ja lustig. Im Prinzip könnte ich dann die EGV unterschreiben und sie wäre automatisch komplett ungültig. Weil ein Bestandteil nicht rechtskräftig ist und da steht keine salvatorische Klausel (dass der Rest des Vertrags nicht ungültig wird, wenn nur ein Teil ungültig ist)
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#114

Beitrag von HarzerUrvieh »

Elea hat geschrieben: Mi 6. Feb 2019, 23:09 ...

2. Hmm. Da ich im Moment gar nichts in der Richtung mache, wäre ja schon eine Mini-Webseite und ein Eintrag bei einem Branchenbuch eine deutliche Steigerung und das ist nicht viel Aufwand. Kostet mich wahrscheinlich weniger Zeit als die Diskussion mit dem SB er soll das ändern!

3. Ist ja lustig. Im Prinzip könnte ich dann die EGV unterschreiben und sie wäre automatisch komplett ungültig. Weil ein Bestandteil nicht rechtskräftig ist und da steht keine salvatorische Klausel (dass der Rest des Vertrags nicht ungültig wird, wenn nur ein Teil ungültig ist)
Zu 2.) ich habe nicht gelesen, dass Du eine eigene Website nutzen sollst, um "gefunden" zu werden. Möglich, dass ich oberflächlich gelesen habe.
Aber, Du bist ja auch günstiger zu finden. Z.B. per google-my-business, per wer-liefert-was, bei verschiedenen Branchenanbietern usw.
Und messbar ist diese Anforderung auch nicht. Es müsste der aktuelle Stand erfasst sein, damit man in x-Wochen damit vergleichen kann, ob Du in x-Wochen besser gefunden wirst, oder?

Zu 3.) wenn ich tigerlaw richtig verstanden habe, dann sind Eingliederungsvereinbarungen eher wie AGBs zu betrachten/bewerten, als wie (als wie hört sich seltsam an) ein Vertrag zwischen zwei gleichwertigen Partnern. Ob es da eine salvatorische Klausel braucht, müsste vielleicht vorher mal geklärt werden.

Viel Erfolg.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#115

Beitrag von Olivia »

Kundengewinnung detailliert nachweisen (was bedeutet detailliert? mit Name, Adresse und Telefonnummer der Kunden sowie der genauen Beschreibung des akquirierten Auftrages inkl. Gewinnanteil und Offenlegung der Kalkulation?) geht gar nicht!

Sanktionsbewehrte Aufnahme eines Nebenjobs (Sanktion im Fall eines Nichtantritts) und Nachweis detaillierter Bewerbungsbemühungen auf die Nebenjobs geht auch gar nicht! Du bist doch in Vollzeit tätig, wie soll das gehen? Soll der Nebenjob nachts stattfinden?

Perspektivbeurteilung des Gewerbes zwecks weiterer Genehmigung oder Versagung der Selbständigkeit nach sechs Monaten ausschliesslich anhand von Geschäftszahlen der Vergangenheit geht auch gar nicht! Einzubeziehen sind in jedem Fall zusätzlich die weiteren Perspektiven, die Auftragslage, die persönliche und berufliche Situation zum Fortschreibungszeitpunkt sowie die Prognoseeinschätzung durch den Selbständigen für den dann folgenden Zeitabschnitt!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#116

Beitrag von marsupilami »

Wir formulieren nie "was Schönes"!
Formulieren tun wir nur - vom Foristen erstellte/konzipierte - Vorlagen/Vor-Formulierungen für Widersprüche und Klagen und so'n Zeugs.

Wir kukken nur: kann man das so lassen oder nicht!

Wie die Vorschreiber bin auch ich nicht ganz glücklich mit dem, was Dir da vorgelegt wurde.

Mindestens die absolute Zahl von 1.600 € muss da weg. "Bedarfsdeckend" sollte reichen.
Denn rein theoretisch könnte SB schon sanktionieren, wenn Du im Schnitt des BWZ "nur" 1.599,99 € pro Monat erreichst.
Da kommt dann das berühmt-berüchtigte "Ermessen" in's Spiel.
Bei 1.599,99 € wird er - vermutlich - noch mitspielen, wie aber sieht das aus, wenn das Ziel um einen höheren 2-stelligen oder gar - niedrigen - 3-stelligen Betrag verfehlt wird?

Da steht zwar, dass einerseits die Summe nicht sanktionsrelevant ist, aber andererseits als Entscheidungsgrundlage dienen soll für Ja, weiter selbstständig oder eben Bewerbungen auf dem 1. Arbeitsmarkt.

Dann in Punkt 4: wer beurteilt nach welchen Kriterien, ob Deine Bewerbungen gut genug sind, um Dir die entsprechenden Kosten zu erstatten?
Die Bewerbung, die der eine Empfänger für gut befindet, kann bei einem Erbsenzähler direkt durchrasseln in die Rundablage.

Punkt 5: diese ganzen Werbeaktivitäten: da keine entsprechenden Hinweise auf Höhe der Kosten dafür vermerkt sind, sind - offenbar stillschweigend - ALLE Kosten bzw. Ausgaben bereits vorab genehmigt.
Abgesehen davon: für mich wären das zu detaillierte Eingriffe in MEINE Geschäftsentscheidungen.
Wenn ich ohne teure bzw. zeit-intensive Web-Seite auskomme bzw. genügend Kunden finden kann, dann ist das so und spart auch letztendlich dem JC Geld. Das gleiche gilt auch für Flyer und Visitenkarten.
Klar, kann man selber machen und dann auf dem 25-Euro-Büro-Farbdrucker vom Blödmarkt ausdrucken.
So sieht das dann aber auch aus.

Auch der Punkt über den detaillierten Nachweis der Kundengewinnung muss weg.
Du gewinnst Deine Kunden gerade zu Beginn Deiner Geschäftstätigkeit überwiegend durch "kostenlose" Mundpropaganda, die bereits teuer genug ist durch sorgfältige Ausführung der Aufträge.

Mal soweit.

Wo ich auch immer Bauchschmerzen habe, ist der quasi-Zwang, sich um einen soz.vers.pfl. Neben-/Mini-Job zu bewerben.
Der ist ja zeitlich nicht immer mit den eigenen Geschäftstätigkeiten vereinbar.
Dann kommt dazu, dass Du ja nicht nur einfach Aufträge abarbeitest und dann Neben-Job machen könntest.
Du musst ja in den Zeiten, in denen Du "nicht arbeitest", Kundenakquise betrieben, Kalkulationen durchführen, Buchhaltung - doppelt: für's Finanzamt und für's JC, und .... und .... und.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#117

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat das sehr gut zusammengefasst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#118

Beitrag von Olivia »

Finde ich auch.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#119

Beitrag von friys »

Elea hat geschrieben: Mi 6. Feb 2019, 23:09 [...], wäre ja schon eine Mini-Webseite und ein [...]
Eine attraktive Onepage- oder einseitige Landingpage Website kann auch der Imagebildung des Unternehmens zuträglich sein.
HarzerUrvieh hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 07:36 Zu 2.) ich habe nicht gelesen, dass Du eine eigene Website nutzen sollst, um "gefunden" zu werden. Möglich, dass ich oberflächlich gelesen habe.
Aber, Du bist ja auch günstiger zu finden. Z.B. per google-my-business, per wer-liefert-was, bei verschiedenen Branchenanbietern usw.
Und messbar ist diese Anforderung auch nicht.
Online-Werbeaktionen lassen sich messen! Beispielsweise mit ausgeklügelten Tracking-Verfahren von Analysetools wie Google Analytics, Matomo a.k.a. Piwik, Etracker Analytics und Co.. Die können dabei helfen, das Verhalten der Kunden auf der Website vom ersten Klick bis zum Abschluss einer Interaktion zu messen.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#120

Beitrag von marsupilami »

@ friys: richtig.
Nur: entweder geht die Zeit der/des eLB drauf, wenn er/sie/es das selber macht.
Zeit, in der Aufträge abgearbeitet sein wollen, neue akquiriert und kalkuliert sein wollen, die Anforderungen von Fi-Amt nach ordentlicher und JC nach zusätzlicher Buchhaltung befriedigt werden müssen.

Oder man vergibt das als Auftrag und es koschtet. Wenn's koschtet, schreit das JC wieder Zeter und Mordio und eLB hat wieder ein unnötiges Problem an der Backe.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22269
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#121

Beitrag von Olivia »

So sieht es aus.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#122

Beitrag von friys »

#122
Ja, die unumgänglichen Arbeiten eines Einmann-/Einfrauunternehmens sind vielfältig. Und das Selbstständige ständig selbst entscheiden können, welche Priorität eine zu erledigende Arbeit hat, macht das selbstständig sein auch so attraktiv.

Website-Vorlagen jeglicher Art gibt es mehr als genug. Kostenlos oder für wirklich kleines Geld. Angeblich werden 33 % aller Websites im Internet mit WordPress CMS (Content Management System) betrieben. Nicht ohne Grund. Die Bedienung ist auch von Anfängern / Dummies zu meistern. Die Template müssen dann nur noch mit Content zum Leben gefüllt werden. Für etwas Fortgeschrittene sind auch kostenlose Onepage / Landingpage in purem HTML5 / CSS3 editierbar und mit eigenen Text & Bildern zu füllen.
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4172
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#123

Beitrag von HarzerUrvieh »

[/quote] Online-Werbeaktionen lassen sich messen! Beispielsweise mit ausgeklügelten Tracking-Verfahren von Analysetools wie Google Analytics, Matomo a.k.a. Piwik, Etracker Analytics und Co.. Die können dabei helfen, das Verhalten der Kunden auf der Website vom ersten Klick bis zum Abschluss einer Interaktion zu messen.
[/quote]

Ja, genau. Nur, wer misst denn hier? Und was wird gemessen? Wenn nicht der Stand heute gemessen und fixiert wird, dann kann man am nächsten "Messpunkt" sagen was man will. Ist ja nicht vergleichbar.

So weit war ich auch schon, dass es technisch messbar ist. Das JC muss aber jetzt messen und nicht einfach irgendwas fordern ohne plan, wie es das überhaupt prüfen, vergleichen und bewerten soll/kann/muss.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Elea
Benutzer
Beiträge: 89
Registriert: Fr 13. Jul 2018, 19:12

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#124

Beitrag von Elea »

Was die Messbarkeit der Werbeaktivitäten betrifft bin ich also eigentlich nicht in Gefahr. Das ist doch schonmal gut.

Die anderen Punkte hätte ich auch gerne anders und habe das auch gestern beim Termin schon angesprochen. Der SB sagt dann immer "Das muss aber da stehen", "Das steht zwar da, ist aber nicht so gemeint" oder "Das sind alles nur Standard-Formulierungen". Ich komme gegen sein Gelaber einfach nicht an.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Ziel in der EGV: gesamten Bedarf verdienen

#125

Beitrag von Koelsch »

Dann soll er das als VA machen und wir machen Widerspruch.

Die Sprüche kenn ich auch von ihm - das muss so, das geht nicht anders etc. etc.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“