Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#26

Beitrag von Olivia »

Die Sanktion beträgt 30% der jeweiligen RBS, d.h. bei einem Single sind das 124,80 €. Wenn der Regelsatz kleiner ist als diese 124,80 €, dann gibt es in dem jeweiligen Monat eben nichts. Nach drei Monaten ist Schluss und es gibt wieder volles Geld, es sei denn, eine weitere Sanktion ist eingetreten.

Wird nur noch sehr wenig Aufstockung bezogen, könnte man sich relativ folgenlos mehr rausnehmen als andere Voll-Leistungsempfänger. Aufpassen müsste man nur bei der 100%-Sanktion, da dann auch die Zahlungen an die Krankenkasse wegfallen würden.
Zuletzt geändert von Olivia am Mi 25. Jul 2018, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
Oliverme
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#27

Beitrag von Oliverme »

Kurz zurück zum Thema: Muss ich eigentlich diese (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015414.pdf) Veränderungsmitteilung der Arbeitsagentur ausfüllen (da gibt es nämlich keinen Punkt für Selbstständige) oder reicht ein formloses Schreiben per Fax (mit qualifiziertem Sendebericht)?

Wenn ich die Leistung für Juli zurückzahlen muss, ist es doch so, dass ich 56 % der KdU NICHT zurückzahlen muss?
Paragraph 40 SGB II
Zuletzt geändert von Oliverme am Mi 25. Jul 2018, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
Breymja

Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#28

Beitrag von Breymja »

Formloses Schreiben sollte reichen.
Olivia
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#29

Beitrag von Olivia »

Das Formblatt VÄM ist keine Vorschrift, jedoch kannst Du es benutzen und unter Punkt 6 Eintragungen machen.
Olivia
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#30

Beitrag von Olivia »

Oliverme hat geschrieben: Mi 25. Jul 2018, 13:54 Wenn ich die Leistung für Juli zurückzahlen muss, ist es doch so, dass ich 56 % der KdU NICHT zurückzahlen muss?
Paragraph 40 SGB II
Abs. 9 ist gestrichen seit 1.1.17
Oliverme
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#31

Beitrag von Oliverme »

Olivia hat geschrieben: Mi 25. Jul 2018, 13:55 Das Formblatt VÄM ist keine Vorschrift, jedoch kannst Du es benutzen und unter Punkt 6 Eintragungen machen.
Danke.

Da wäre für mich noch:

Punkt 6.
Art der Änderung: Entfall Hilfebedürftigkeit?
Zeitpunkt der Änderung: 1.8.2018 oder vorher im Juli 2018?

Muss ich das denn angeben? Ich will doch nur weg. ;)
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Koelsch
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#32

Beitrag von Koelsch »

Zeitpunkt 1.8. - sonst kommen die noch auf sonderbare Ideen.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#33

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mi 25. Jul 2018, 14:02 sonst kommen die noch auf sonderbare Ideen.
Die Rückforderung für Juli wird so oder so kommen, wenn Du das meinst.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#34

Beitrag von Koelsch »

Klar, aber wenn Du schreibst ab Juli, dann kommt JC vielleicht auf die Idee, Du hättest eine Veränderung nicht rechtzeitig ..... und dann müssen wir mal gucken, wie's im Juni war. Glaub mir, JC's sind in der Richtung recht phantasiebegabt
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#35

Beitrag von Oliverme »

Koelsch hat geschrieben: Mi 25. Jul 2018, 14:11 Klar, aber wenn Du schreibst ab Juli, dann kommt JC vielleicht auf die Idee, Du hättest eine Veränderung nicht rechtzeitig ..... und dann müssen wir mal gucken, wie's im Juni war. Glaub mir, JC's sind in der Richtung recht phantasiebegabt
Genau. Ich habe im Juli eine „gute Rechnung“ bezahlt bekommen und aus einer älteren Forderung, die ich via Mahn- und Vollstreckungsbescheid eintreiben musste, noch einmal gestern eine Summe erhalten, die ich so nicht einplanen konnte. Ich war also „brav“ und melde mich heute zum 1.8. ab. Morgen dann zur Krankenkasse, mit denen ich alles schon abgesprochen habe.

Vielen Dank noch einmal an alle. Ich habe dann doch ein wenig mit Fragen gelöchert.

PS. Ach so, noch einmal zum Zuschuss zur KK: Der wird ja nur gewährt, wenn man dadurch wieder in die Hilfebedürftigkeit rutschen würde. Das könnte dann aber wohl jeden Monat anders laufen, denn als Selbstständiger hat man ja schwankende Einnahmen. Es kann aber auch sein, dass das dann jährlich oder halbjährlich überprüft wird und ich halt Überzahlungen zurückzahle an das JC. Mal sehen, wo ich mich da schlau machen kann.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#36

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, klär es erst mal mit Deinem JC, wie die das handhaben. Eine klare "Linie" scheint's da nicht zu geben und in meinem Kommentar zu § 26 SGB II finde ich dazu auch nix.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#37

Beitrag von Olivia »

Zuschuss zur KK wird auch halbjährlich geglättet. Das wird über 6 Monate betrachtet und je nachdem gibt es eine Nachzahlungsaufforderung oder eine Rückerstattung.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#38

Beitrag von Oliverme »

Koelsch hat geschrieben: Mi 25. Jul 2018, 14:26 Wie gesagt, klär es erst mal mit Deinem JC, wie die das handhaben. Eine klare "Linie" scheint's da nicht zu geben und in meinem Kommentar zu § 26 SGB II finde ich dazu auch nix.
Ja, das werde ich gleich auch noch tun. Ich muss aber auch achtgeben, was ich denen am Telefon erzähle – von wegen Phantasie des JC.

Aber erst sieht meine Prognose bis Ende des Jahres gut aus (Aufträge + laufende Jobs). Erst einmal nutze ich die Monate ohne JC, um weiter „Gas zu geben“ in der Selbstständigkeit.
Zuletzt geändert von Oliverme am Mi 25. Jul 2018, 14:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#39

Beitrag von Koelsch »

OK, aber wie wird der Gewinn berechnet? Wie bekannt - also, "nein, Parkschein für € 1,60 können wir nicht anerkennen, in nur 3,2 km gibt's 'nen kostenlosen Parkplatz", oder einfach steuerrechtliche EÜR?
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#40

Beitrag von Olivia »

Beim Gewinn wird das Jobcenter auf einer EKS bestehen, sowohl vEKS als auch aEKS. Weil sie es nicht anders kennen und weil das Stauerrecht im SGB II nicht gilt. Sie werden auch weiterhin in den Belegen rumstochern und an den Ausgaben etwas aussetzen wollen.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#41

Beitrag von Koelsch »

Deswegen sagte ich ja - es kommt auf's JC an. Es gibt da auch halbwegs "Vernünftige"

Nicht das "Formular" ist doch das Problem, sondern wie genau das geprüft wird.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#42

Beitrag von Oliverme »

Moin,

heute bekam ich, nachdem ich meine Änderungsmitteilung am 26.7. gefaxt hatte, eine „Aufforderung zur Mitwirkung“.

„Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.

Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden benötigt.

Sie teilen uns in der Veränderungsmitteilung vom 26.7.18 mit, dass Sie ihre Selbstständigkeit ausbauen wollen. Bitte erläutern Sie uns kurz, um welchen Vorgang bzw. um welche Art es sich bei der Ausweitung ihrer selbständigen Tätigkeit handeln wir.

Bitte reichen Sie diese Unterlagen bis 13.8.2018 ein.

Bitte beachten Sie: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind und Änderungen unverzüglich mitzuteilen ($60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).

Haben Sie zu dem genannten Termin nicht reagiert oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht, können Ihnen Geldleistungen entzogen werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen (§§ 60, 66, 67 SGB I) Das bedeutet, dass Sie keine Leistungen erhalten.


Was genau möchten die erfahren? Um welchen Vorgang es sich handelt? Ich verdiene mehr Geld. Ich habe deshalb am 26.7. die Änderungsmitteilung und heute noch einmal zum 1.8.2018 den Verzicht lt. § 46 (https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51856.htm) gesendet. Punkt.

Muss ich hier antworten und was müsste ich beachten, wenn ich antworte? Denn ich möchte ja nicht, dass die denken könnten, dass „ich böse bin“ oder das JC hier etwas konstruiert, um mgl. Leistungen nachträglich zurückzufordern (ausser natürlich Juli).

Vielen Dank schon einmal.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#43

Beitrag von Koelsch »

Den Blödels würde ich ähnlich blöd antworten, wie diese Mitwirkungsaufforderung formuliert ist:
  • Bei dem Vorgang, den ich Ihnen erläutern soll handelt es sich um eine Ausweitung meiner Geschäftstätigkeit. Daraus resultiert voraussichtlich eine Steigerung meines Betriebsergebnisses. Ich hoffe, Ihre Frage ist damit ausreichend beantwortet.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#44

Beitrag von Oliverme »

Das klingt sehr gut. Super. ;)

Vielleicht sollte ich noch mit aufführen, „dass ich lt. SGB alles tun muss, um meine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu vermeiden“ und warum ich das jetzt begründen muss/soll...

Ich habe ja noch Zeit bis zum 13.8.
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#45

Beitrag von Koelsch »

Gar nicht auf Gesetz oder so verweisen, einfach nur so blöd antworten
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#46

Beitrag von marsupilami »

Ich würd's auch erstmal mit der knappen Antwort von Koelsch belassen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#47

Beitrag von Koelsch »

Zwar etwas abseits vom Thema, nur zu Illustration wie bekloppt manche JC sind

Bei einem meiner ALG II Anträge verlangte JC-SB eine "schrifltiche Begründung" für den Antrag. Klar Rechtsgrundlage war: "Das verlangen wir immer"

Ich hab mich dann nicht rumgestritten, hab höflich gefragt, ob SB'chen vielleicht ein leeres Blatt Papier für mich erübrigen könne. Konnte SB'chen, und auf selbiges habe ich dann per Hand mit Kuli (wegen dokumentenecht) geschrieben:
Ich beantrage ALG II, weil ich bedürftig bin
Abgegeben und SB'chen war voll zufrieden, er hatte sich durchgesetzt, sein Wille wurde umgesetzt. :gaga:
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#48

Beitrag von Olivia »

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

bei dem Vorgang, den ich Ihnen erläutern soll, handelt es sich um eine Ausweitung meiner Geschäftstätigkeit. Ich tue alles, um meine Hilfebedürftigkeit zu verringern und nach Möglichkeit zu beenden. Daraus resultiert voraussichtlich eine Steigerung meines Betriebsergebnisses. Ich hoffe, Ihre Frage ist damit ausreichend beantwortet.

Für die Zeit ab 1.8.2018 bin ich aufgrund der Ausweitung der Geschäftstätigkeit nicht mehr hilfebedürftig. Ich habe Ihnen gegenüber bereits auf Leistungen ab diesem Datum verzichtet. Senden Sie mir nun bitte umgehend einen Beendigungsbescheid zu, der die Beendigung meiner Hilfebedürftigkeit berücksichtigt.

Gleichzeitig teile ich Ihnen zu Ihrer Information mit, dass meine EGV zum 31.7.2018 erlischt. Ich bin ab August 2018 nicht mehr an deren Regelungsinhalte gebunden.
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Pegasus
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#49

Beitrag von Pegasus »

„Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Kann es ein das das JC da was rechnet um Leistungen zurück zu fordern? Ansonsten gute kurze Antwort bei der Mitwirkungspflicht.
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tigerlaw
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#50

Beitrag von tigerlaw »

Pegasus hat geschrieben: Di 31. Jul 2018, 15:01
„Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.
Kann es ein das das JC da was rechnet um Leistungen zurück zu fordern? Ansonsten gute kurze Antwort bei der Mitwirkungspflicht.
Ist ein Standard-Textbaustein. Die zweite Alternative herauszunehmen dauert wohl zu lange ... :gaga:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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