Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Oliverme
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#51

Beitrag von Oliverme »

Kurzes Update: Seit Ende Juli bin ich nun (nach einem Monat von sechs Monaten BWZ) wieder raus. Muss die Überzahlung für Juli zurückzahlen. KV-Beitrag muss ich – wie ja auch schon weiter oben geschrieben – nicht zurückzahlen.
Olivia
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#52

Beitrag von Olivia »

Herzlichen Glückwunsch zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit. Hoffentlich bleibt es dabei und Du brauchst das JC nie wieder für Unterstützung.

Nebenbemerkung: Nachdem Du den Bezug nun verlassen hast, dürftest Du nun auch in eine grössere und teurere Wohung umziehen. Solange sich diese innerhalb der Angemessenheitsgrenzen befindet, muss das Jobcenter bei einem erneuten Leistungsbezug die dann höhere Miete akzeptieren. Dies gilt, sofern Du mindestens einen Monat finanziell auf eigenen Beinen stehst. Wenn Du schon innerhalb der nächsten 30 Tage "rückfällig" wirst, gilt das nicht. Dann gilt die Begrenzung auf die bisherige Bruttokaltmiete weiter.

Sofern Du durch den Umzug sofort wieder neu hilfebedürftig werden solltest, müsste man das Forum fragen was passiert. Denn der Umzug wäre ja dann eigentlich eine bewusste erneute Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit.
Zuletzt geändert von Olivia am Do 23. Aug 2018, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#53

Beitrag von Koelsch »

Klasse, dass Du den "Ausstieg" geschafft hast
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Selbstständig und nur Zuschuss zum Krankenkassenbeitrag beantragen?

#54

Beitrag von marsupilami »

:Daumenhoch: und :Daumen: dass das so bleibt.
Signatur?
Muss das sein?
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