Notwendigkeit von Betriebsausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich erhielt soeben einen Widerspruchsbescheid in dem sich eine "herzallerliebste" Definition findet, was unter einer "notwendigen" Betriebsausgabe zu verstehen ist:
Ausgaben sind notwendig, wenn ohne sie die selbständige Tätigkeit nicht fortgeführt werden kann oder die Ausgabe mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Minderung oder einem Wegfall der Hilfebedürftigkeit führt.
Auf gut Deutsch also z.B.:
PC braucht man nicht, man kann auch mit Papier und Bleistift arbeiten. Handy braucht man nicht, das steigert ja nicht den Gewinn

im beschiedenen Fall: Arbeitszimmer braucht man nicht, Küchentisch tut's auch
Fortbildung braucht man nicht (in dem Fall Alexander Technik - eLB ist auf dem Gebiet tätig und bietet das schon an)

Mal schaun, ob wir klagen, hängt auch vom eLB ab. Die in Frage stehenden Beträge sind eher gering
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#2

Beitrag von marsupilami »

Wird ja auch von der KK nicht bezahlt und ist daher als Kostenfaktor abzulehnen.
Die Kosten für die Alexander-Technik werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die AOK bezeichnet die Methode als „ein Element der persönlichen Lebensgestaltung“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander-Technik

Nachtrag:

Ei, wo ist denn wieder .....
.... dieses .... Dingsbums .... na!

Ha!
Gefunden!

:ironiea:


Noch 'n Nachtrag:
Aber wenn mich der Hausarzt oder gar Orthopäde bei Rückenschmerzen AU ausschreibt und mit Rezept zum Physiotherapeuten schickt und der/die mir mit ein paar eigentlich recht einfachen Übungen Linderung verschaffen kann, vor allem wenn ich die dann auch selbst zu Hause machen kann, dann wird anstandslos von KK gezahlt.
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 2. Aug 2018, 10:38, insgesamt 2-mal geändert.
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Breymja

Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#3

Beitrag von Breymja »

Diese Technik könnte für mich aber recht hilfreich sein und für viele andere Sitzer ebenso. Interessant dann wiederum, dass Homöopathie von manchen Kassen bis zu gewissen Grenzen bezahlt wird, ebenso Osteopathie, die aber noch viel wirksamer ist als ein Tropfen "Wirkstoff "auf X Liter Wasser.

Zum Thema:
Kann man bei PC und Handy nicht argumentieren, dass sowohl E-Mail als auch Erreichbarkeit per Handy für die Selbstständigkeit zwingend sind? Ich könnte ohne E-Mails meinen Geschäftsbetrieb jedenfalls nicht aufrecht erhalten. Das dürfte fast jedem schwer fallen, der nicht ausschließlich ein Ladengeschäft betreibt.
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#4

Beitrag von Koelsch »

Argumentieren kann man viel:

Ich hatte hier in der Gegend einen Fall:

eLB hielt Fachvorträge, sehr oft vor IT-Muckeln.

Läppi irreparabel kaputt, neuen Läppi als Betriebsausgabe beantragt (gegen meinen Rat) mit der Begründung, über den Läppi wird der Beamer angesteuert um die Vorträge auf die Leinwand beamen zu können.

Ablehnung: So was ist nicht nötig, Flipchart und Filzstift tut's auch und die stellen Veranstalter meist kostenlos.
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marsupilami
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#5

Beitrag von marsupilami »

Zur Fortbildung:
In allen solchen Dienstleistungen ist Fortbildung und Supervision notwendig.
Da schleichen und schleifen sich sonst kleine Fehler ein und mindern den Erfolg und somit Umsatz

Das müsste SB doch am besten wissen - die kriegen doch auch alle naselang Fortbildungen wg. geänderter Gesetzeslage und Software-Update.
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Breymja

Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#6

Beitrag von Breymja »

Ich kann mit Flipchart aber weder bewegte Bilder zeigen, noch auf irgendwelche Webseiten gehen.
Hält der IT-Mensch auch noch Vorträge, die Quellcode enthalten, dürfte es unannehmbar sein, diesen auf ein Flipchart zu schreiben,
wer weiß wie sowas aussieht, weiß genau warum.

Oder möchte jemand sowas, nur länger, auf die Tafel schreiben: (Wobei das "nur" Teil eins Bash-Scripts und kein Quellcode im engeren Sinne ist)
command -v screen >/dev/null 2>&1
if [ $? -ne 0 ]; then
echo "You need to install 'screen' if you want to use this script!"
exit 1
fi

eval "$(cat gsm.cfg | tr -d \\r)"

function screengrepname () {
screen -ls | grep "\\.${NAME//./\\.} "
}

case $1 in

debug)
if [[ $(screengrepname) ]]; then
echo "$NAME is already started, use '$0 stop' to stop it!"
else
$PHP -f gsm.php -- -game "$GAME" -cfgdir "$CFGDIR" -logdir "$LOGDIR"
fi
;;

restart)
$0 stop
$0 start
;;
Generell dürfte eine IT-Audienz sehr verwundert sein, wenn man ein Flipchart rausholt ... Das kann Buchungseinbußen mit sich bringen, weil der Unterricht nicht dem Qualitätsstandard entspricht, das wiederum erhöht den Hilfebedarf und man hat wieder eine Argumentationsgrundlage. Es ist aber schon absurd, dass man da überhaupt argumentieren muss.
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#7

Beitrag von Koelsch »

Das siehst Du so, das seh ich so, aber ein hochquasselfizierter SB (Aussage: Ich hab schließlich BWL studiert!) kann so was doch ohne jeden Zweifel besser beurteilen als wir zwei Dummbeutel.

Wir hatten Glück, in der Widerspruchsstelle sass dann später auch so ein Dummbeutel - seitdem (und einigen anderen Erfolgen) grüsst mich der BWL-Leistungs SB nicht mehr :heul:
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Breymja

Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#8

Beitrag von Breymja »

Wäre mir neu, dass ein BWL-Studium dazu qualifiziert, Aussagen über Notwendigkeiten im technischen Betrieb zu machen. Auch ein BWLer kann nicht alle Ausgaben wegkürzen und denken, der Laden läuft trotzdem noch. Wie schön aber, dass in der Widerspruchsstelle jemand ohne BWL-Studium saß.
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#9

Beitrag von Koelsch »

Wobei Du das Problem eben offensichtlich nicht erkannt hast:

SB entscheidet erst mal, und das tut er, egal ob er BWL, oder Inschenschör, Babywickeln oder Botanik schtudiert hat. Er entscheidet, denn er kann alles und weiß alles und Du hast erst mal das Problem an der Backe.
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Breymja

Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#10

Beitrag von Breymja »

Naja, nicht zwingend. Ich habe durchaus schon SB's gehabt, die bei Gesprächen und Entscheidungen auch auf Ihre Bildung verwiesen haben, wo also naheliegt, dass diese ausschlaggebend für deren Meinung und deren Handeln war. Andere SB's haben sich nicht so wichtig genommen und anders - oder richtig - entschieden und entsprechende Bildung nicht gehabt. Daher liegt für mich durchaus ein Zusammenhang zwischen dem Studium, dem Verhalten und der Entscheidung nahe - gerade im BWL-Bereich übrigens häufig anzunehmen, denn Studien haben von Gier bis Größenwahn bei BWL-Studenten eine signifikante Erhöhung der Werte feststellen können. Ein bisschen Ironie war oben übrigens auch dabei - wunderlich, dass du die nicht erkannt hast.
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#11

Beitrag von Koelsch »

Damit man den Quatsch was besser vestehen kann:

der Widerspruch des eLB seinerzeit (möglicherweise wurde die Anrede vom eLB noch erändert)
Lieber JC-Muckel

gegen den abschließenden Bewilligungsbescheid vom 30.4.2018 lege ich Widerspruch ein.

In Ihrem Bescheid weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass alle von Ihnen im Bescheid nicht als nicht anerkennbar erläuterten Betriebsausgaben in vollem Umfang anerkannt werden. Dies aber wird in Ihrer Rechnung nicht berücksichtigt, nicht berücksichtigt werden von Ihnen die EKS-Positionen

€ 470,40 - Pos. B 7
€ 126,72 - Pos. B 10
€ 257,12 - Pos. B 12
€ 101,87 - Pos. B 17

Der Bescheid ist entsprechend zu korrigieren
Die aEKS und die "entscheidende" Seite des Widerspruchsbescheids, in dem angeblich auf den obigen Widerspruch Bezug genommen wird, anbei
JC kam im endgültigen Bescheid, abweichend von der aEKS auf einen Gewinn/Monat von ca. € 290
EKS_13.03._abschließend_ano.xlsx
Widerspruchsbescheid aEKS_Seite 3.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Pegasus
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#12

Beitrag von Pegasus »

Ist wie bei uns früher. Büro, Werkstatt/Lagerraum, Handy etc. braucht man nicht. Wir "können" das Metall auch auf der Ladefläche des LKWs sortieren, flexen, lagern. Handy war mir beim Abladen in die Grube des Großhändlers geflogen. Das neue Handy kostete gerade mal um die 20 Euro.

Gleichwohl sah die FM das anders, also in unseren Sinne.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#13

Beitrag von Olivia »

"Bei den monatlichen Kosten in Höhe von 8,00 € für eine Wertgarantie für das Apple Macbook Pro handelt es sich um keine unabdingbaren Kosten."
Das ist gleich doppelt falsch! Das ist doch keine Wertgarantie für den mobilen Computer, sondern es handelt sich um einen Spezialversicherer mit dem Firmennamen "Wertgarantie AG". Da hat jemand im Jobcenter etwas richtig gründlich missverstanden. Es geht nicht darum, dass ein Anbieter eine Wertgarantie ausspricht, dass sich der Computer nicht mehr im Wert ändert, sondern der eLB hat eine spezielle Geräteversicherung beim Anbieter Wertgarantie AG für den Fall eines Geräteschadens, eines Diebstahls oder eines Funktionsschadens abgeschlossen. Diese Versicherung kann sogar zwingend nötig sein, wenn nämlich gar keine Geldmittel für eine Ersatzanschaffung im Fall der Fälle vorhanden wären (wovon bei ALG II-Bezug auszugehen ist). Was wäre denn im Fall eines Ausfalls des Arbeitsmittels? Würde etwa das Jobcenter gleichwertigen, kostenlosen Ersatz stellen?

Dem Jobcenter kommt lediglich eine Missbrauchsabwehr bei den Betriebsausgaben zu. Keinesfalls darf es in die Betriebsführung "reinpfuschen" und sich zum Ersatzgeschäftsführer machen. Sofort Widerspruch einlegen!
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#14

Beitrag von Olivia »

Pegasus hat geschrieben: Do 2. Aug 2018, 12:30 Ist wie bei uns früher. Büro, Werkstatt/Lagerraum, Handy etc. braucht man nicht. Wir "können" das Metall auch auf der Ladefläche des LKWs sortieren, flexen, lagern. Handy war mir beim Abladen in die Grube des Großhändlers geflogen. Das neue Handy kostete gerade mal um die 20 Euro. [Es gab selbst Probleme bei diesem mickrigen Betrag.]
:arge: :kotz:

Ein Wunder, dass die sich nicht noch entblödet haben zu fordern, das Handy aus der Güllegrube wieder rauszufischen und weiter zu verwenden.
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Pegasus
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#15

Beitrag von Pegasus »

Jo das war lustig. Aber mit Koelsch Unterstützung haben wir vor Gericht an sehr guten Vergleich geschlossen. Wobei mir eigentlich ein Urteil lieber gewesen wäre. Die Richterin war sehr gut.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Notwendigkeit von Betriebsausgaben

#16

Beitrag von Koelsch »

Jo, war die
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