JC zahlt KV-Beiträge nicht

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Marco
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JC zahlt KV-Beiträge nicht

#1

Beitrag von Marco »

Ich hatte für 2008 einen Überprüfungsantrag gestellt und danach eine Klage eingereicht. Das Verfahren wurde mit einem Vergleich abgeschlossen. Demnach gab es eine kleine Nachzahlung. JC und Richter vertreten die Ansicht, mit der Einmal-Zahlung sei nun alles geregelt. Es soll keine Bescheide und vor allem keine Nachzahlung der KV-Beiträge (ca. 12 x 200€) geben.
Ich will dagegen eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen. Kann mir jemand dazu Tipps geben? Ist es günstiger die BA in Nürnberg oder das BMAS anzuschreiben?
Kann ich gegen die Umsetzung des Vergleichs klagen? Wenn ja, muss ich vor dem Sozial- oder Verwaltungsgericht klagen? Gibt es Fristen, die ich zu beachten habe?
Die Krankenversicherung zahlt mir die Beiträge, die ich als freiwillig Versicherter entrichtet habe, nicht zurück, solange vom JC kein Bewilligungsbescheid eingereicht wurde. Die Einmalzahlung des JC erfolgte nach deren Darstellung aus verfahrensökonomischen Gesichtspunkten. Dass ein Alg II-Anspruch bestanden hat, will es anscheinend nicht wahrhaben.
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#2

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht ist das http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 49#p489349 ein ganz frischer Ansatz:

JC hätte darauf hinweisen müssen, dass Du die Übernahme der KV Beiträge separat hättest beantragen müssen/können nach dem Vergleich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#3

Beitrag von Olivia »

Eigentlich ist es so, dass KV-Beiträge in keinem Fall vom Leistungsberechtigten nachgezahlt werden müssen. Die Versicherung findet über das Jobcenter statt. Bei rückwirkendem Wegfall der Bedürftigkeit müssen KV-Beiträge in keinem Fall nachgezahlt werden.

Wenn in dem Verfahren zum Vergleich diese Thematik nicht ausgiebig erörtert wurde, d.h. kein ausdrücklicher Hinweis auf die rückwirkend erforderliche Nachversicherungspflicht ergangen ist, dann liegt ein Beratungsversäumnis vor. Folgen siehe den Beitrag von Kölsch. Die Behörden müssen ihre Kunden an die Hand nehmen und von sich aus durch das Regelungsdickicht lotsen.
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#4

Beitrag von Koelsch »

Nee, Marco hatte gar keine Leistungen bekommen, weil JC den Gewinn zu hoch angesetzt hatte. Also hatte Marco notgedrungen KV aus seinen Einnahmen gezahlt und gegen den Ablehnungsbescheid geklagt.

Ergebnis der Klage der genannte Vergleich. Marco und sein damaliger Rechtsberater (Gewerkschaftsmuckel) interpretiereten das so:

ALG II Anspruch also doch gegeben, um da nicht groß rumrechnen zu müssen bekommt Marco € xxx cash en de Täsch.
Erst nach Zahlung stellte sich dann heraus: JC meinte - nöö kein ALG II Anspruch, also auch keine KV-Zahlung durch uns, wir zahlen die € xxx und keinen Cent mehr.
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#5

Beitrag von Olivia »

Kommt das Thema KV im Vergleich in irgendeiner Weise vor?
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#6

Beitrag von Koelsch »

Nein
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Olivia
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#7

Beitrag von Olivia »

Da fühlt man sich aber zu Recht hinter die Fichte geführt. Es stellt sich die Frage: Hat das Jobcenter mit dem Vergleich eine Art "Schutzgeld" bzw. "Vermeidungsgebühr" an den eLB gezahlt, damit erst gar kein ALG II-Anspruch entsteht? Ist sowas überhaupt zulässig? Wieso sollte sich die Behörde auf einen Vergleich einlassen, wenn der Anspruch nicht mal dem Grund nach besteht?
Oder hat es in Form eines pauschalierten Vergleichs den Anspruch dem Grunde nach anerkannt, und den pauschalen Vergleich geschlossen, um sich die genaue Rechnerei zu ersparen - dann muss es den eLB für die Zeit des Anspruchs auch krankenversichern.
Drittens könnte man sich fragen, ob der Vergleich von seinem Volumen her "zu erkennen" gibt, dass sich der eLB auch davon selbständig krankenversichern soll. Dies könnte der Fall sein, wenn der Vergleich viele Tausend Euro umfasst (was aber lt. Eingangsposting nicht der Fall ist).

Wieso beträgt der Mindestbeitrag "nur" 12 x 200 € für das Jahr 2008? Meines Wissens nach kann die Krankenkasse sogar noch wesentlich höhere Mindestbeiträge einfordern.
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#8

Beitrag von Koelsch »

Das das aber schon ein "paar Jahre" her ist, kann man an dem Vergleich sicher nicht mehr rütteln.

KV Beitrag, waren sicher nicht glatt 200, da hat Marco wohl einfach was Ungefähres genannt.
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#9

Beitrag von Olivia »

Sachverhalt ist von 2008, Vergleich keine Ahnung. Aber ich denke mal, die Nichterstattung der selbst gezahlten Beiträge hat sich erst kürzlich ergeben. Da sollte der TE vielleicht erneut Klage einreichen. Da die Frage der KV nicht geregelt wurde, bezieht sich der Vergleich auch nicht darauf.
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#10

Beitrag von Koelsch »

Neue Klage wird gerade versucht, bisher steht das SG aber auf dem Standpunkt: Geht nicht, Fall ist abgeschlossen.
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#11

Beitrag von Koelsch »

Neue Klage wird gerade versucht, bisher steht das jetzt zuständige SG (es gab 'nen Wohnortwerchsel, daher jetzt anderes SG) aber auf dem Standpunkt: Geht nicht, Fall ist abgeschlossen.
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#12

Beitrag von Olivia »

Dann Klage wegen Falschumsetzung des Vergleichs. Notfalls Anfechtung des Vergleichs wegen Fehlens einer Regelung zur Krankenversicherung.
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Koelsch
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#13

Beitrag von Koelsch »

Wie gesagt, derzeitiges SG sagt: Fall abgeschlossen, da geht nix mehr
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Marco
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#14

Beitrag von Marco »

Kölsch: Vorsicht, du verwechselst 2008 mit 2009/I.
SG AC meint 2009/I sei abgeschlossen wegen §96.

Olivia: Bei der Berechnung des Alg II-Anspruchs im Klageverfahren wurde das Einkommen nicht bereinigt mit den Kosten der KV und der PV da es allen klar war, das diese bei Alg II-Anspruch vom JC zu übernehmen sind. Das geht zweifelsfrei aus dem Briefverkehr zwischen RA, SG und JC hervor.

Das Verfahren wurde vom Richter im September 2017 nach Zustimmung der beiden Parteien für erledigt erklärt. Ich habe nur einen "Vergleichsvorschlag". Darin steht:
Vergleichsvorschlag.jpg
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#15

Beitrag von Günter »

Ich würde behaupten die haben damals falsch beraten und nicht auf alle Konsequenzen des Vergleiches hingewiesen, Damit Schadenersatzpflicht gem. BGH Urteil.

http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=22881
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#16

Beitrag von Olivia »

Richtig Günter.

Und dann auch:
"Der Beklagte gewährt für das Jahr 2008 Leistungen."
Sobald Leistungen gewährt werden, entsteht auch automatisch die Versicherungspflicht durch das Jobcenter in der Krankenkasse.

Eventuell liegt auch bei der Krankenkasse ein Verständnis- und Umsetzungsproblem vor, gegen das man gerichtlich vorgehen könnte.

Eine Leistungsgewährung ohne Versicherung durch das Jobcenter ist technisch ausgeschlossen und gesetzlich nicht möglich. Entweder oder.
Personen sind in der Zeit des Alg II-Bezuges in der gesetzlichen KV versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V). Löst der Alg II-Bezug die Versicherungspflicht aus, sind die ent-sprechenden Beiträge an den vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwalteten Gesundheitsfonds zu zahlen. Die Zeit der Versicherungspflicht wird an die Krankenkasse gemeldet.

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013456.pdf
Olivia
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#17

Beitrag von Olivia »

Von welchem Datum ist die Verweigerung der Krankenkasse, die zunächst verauslagten Beiträge zu erstatten?
Marco
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#18

Beitrag von Marco »

Die KV wartet auf eine Meldung bzw. Leistungsbescheid vom JC. JC meldet sich aber nicht (kennen wir doch!) Ich habe die KV gestern nochmal angeschrieben und denen den letzten Briefwechsel zwischen Kläger und Beklagten und dem SG zugeschickt.
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tigerlaw
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#19

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Fr 3. Aug 2018, 09:00 Von welchem Datum ist die Verweigerung der Krankenkasse, die zunächst verauslagten Beiträge zu erstatten?
Oli, Du musst etwas anders anpacken:

Es gibt in § 5 I SGB V einen ganzen Katalog an Sachverhalten, in denen eine KV-Pflicht besteht. in den nachfolgenden Absätzen wird dann spezifiziert, welche Versicherungsart bei Kollisionen den Vorrang hat, usw.

Daneben gibt es die freiwillige Versicherung nach § 9 SGB V.

Marco war, bevor er sich als Nachhilfelehrer selbständig machte, zuletzt im Schuldienst (Vorbereitungsdienst, und zwar vermutlich auf Angestellten- und nicht Beamtenbasis). Dort war er nach § 5 I 1 SGB V versicherungspflichtig.

Als Nachhilfelehrer war er nicht pflichtversichert (anders als in der RV), konnte aber als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben (und da er kein Jungspund mehr ist, wäre eine PKV mörderisch teuer geworden ...).

Solange er nicht im JC-Bezug war, blieb es bei der freiwilligen Mitgliedschaft und der entsprechenden Beitragsbemessung anhand seiner angemeldeten Einnahmen.

Wenn jetzt im Nachhinein eine ALG-II-Berechtigung festgestellt wird, umschließt diese auch die Versicherungspflicht nach § 5 I Nr. 2a SGB V. Zu diesen Zeiträumen gibt es also ebenfalls "Kollisionen". Und da sagt § 5 SGB V, dass die Pflichtversicherung vorgeht. Das JC muss aber alleine die Beiträge zahlen.

Dann hat im Ergebnis die GKV "doppelt kassiert". Und wegen des Vorrangs der 'Pflichtversicherung muss sie dann die vorher gezahlten Beiträge wieder an Marco herausrücken, denn sonst wäre sie ungerechtfertigt bereichert.

Dies tut sie aber nur, wenn ein förmlicher Bescheid des JC existiert. Und genau dies verweigert das JC, und der damalige SG-Richter stimmt dem in einem Brief an mich auch zu.

Marco hat noch weitere BWZ in der Pipeline. So schnell bekommt der Richter diese aber nicht mit einem Vergleich vom Tisch. Denn verar***** kann sich Marco auch selber!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#20

Beitrag von Olivia »

Das darf ja alles nicht wahr sein. Das Jobcenter soll einfach einen Schrieb fertig machen, dass Leistungsbezug bestand und aus Vereinfachungsgründen ein Vergleich geschlossen wurde, um sich die ausführliche Rechnerei zu sparen. Und dann soll die Krankenkasse auf den "Auszahlen"-Knopf drücken.
Marco
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#21

Beitrag von Marco »

Der Richter stimmt zu, dass das JC keinen Bewilligungsbescheid auszustellen braucht.

Offensichtlich erinnert sich Herr Richter nach unserer Zustimmung zum Vergleich nicht mehr, welchen Standpunkt er vorher vertreten hatte.

Kann man aufgrund dieser Inkonsequenz in höherer Instanz gehen?

Ich hatte den Richter angeschrieben ...

http://www.alg-ratgeber.de/download/fil ... ew&id=9152

... und diese Reaktion bekommen:

http://www.alg-ratgeber.de/download/fil ... ew&id=9151
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Breymja

Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#22

Beitrag von Breymja »

Tut mir wirklich leid für das Offtopic, aber ich finde es bemerkenswert, dass der Richter oder seine Assistenz in einem solch kurzen Brief "mitgeeilt" statt "mitgeteilt" und ein Datum schreibt, das so nicht stimmen kann. Mühe hat sich da offensichtlich niemand gemacht - weder beim Lesen, noch beim Schreiben.
Marco
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#23

Beitrag von Marco »

Breymja: Vielen Dank für die Hinweise!
War mir nicht einmal aufgefallen. Daran sieht man, welchen Wert ich mittlerweile die Schreiben vom JC oder vom SG beimesse. Ich überfliege nur noch statt zu lesen. Man ruft das Gericht an mit der Bitte um Klärung und am Ende hat man noch mehr offene Fragen.
Marco
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#24

Beitrag von Marco »

Meines Erachtens muss das JC auch nach einem Vergleich einen Bescheid erstellen. Siehe Anhang!

http://www.alg-ratgeber.de/download/fil ... ew&id=9168
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tigerlaw
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Re: JC zahlt KV-Beiträge nicht

#25

Beitrag von tigerlaw »

Aber: Auf der pdf-Seite 9, zu Beginn des Abschnitts I "ORGANISATION UND VERWALTUNG"steht ausdrücklich, dass das Praxishandbuch nur eine Empfehlung sei.

Daraus kann also wohl kein Nektar gesaugt werden :heul:
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