Betriebsausgabe notwendig ja/nein

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#1

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht mal eine "kleine" Sammlung an Betriebsausgaben, die nach Ansicht des "lieben" JC für den Betrieb nicht notwendig waren (teilweise wurde das dann vom SG "korrigiert"
  • Visakosten für jemanden, der fast ausschließlich im Außenhandel mit visapflichtigen Ländern tätig ist
  • Fortbildungskosten obwohl die Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, um in diesem Beruf arbeiten zu können
  • Beamer für jemanden der Vorträge insbesondere auch vor IT-Muckeln hält
  • Laptop für die vorgenannte Person - Hinweis des SB, man könne auch kostengünstig eine Flipchart nehmen
  • Modelkosten für einen gut gebuchten Workshop eines Fotografen zum Thema Aktfotografie. Hinweis des SB: Model sei nicht nötig, man könne auch eine Schaufensterpuppe nehmen oder die Ehefrau (knapp 60 Jahre alt) des Fotografen könne als Model dienen
Bitte gerne ergänzen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#2

Beitrag von Olivia »

  • Kosten für die Monatskarte, denn diese kann auch privat genutzt werden und ist im Regelsatz enthalten
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#3

Beitrag von Koelsch »

Noch eingefallen:
  • Aktuelle Schulbücher für einen Nachhilfelehrer
  • Zwar keine Betriebsausgabe, aber trotzdem "schön"
    Kosten für Leih-LKW für einen vom JC genehmigten Umzug werden abgelehnt, da nicht klar sei, wer diesen LKW fahren solle.
    Statt dessen werden die viel höheren Kosten für ein Umzugsunternehmen übernommen.
    Ein ganz klein wenig eigenartig: :zwinker:
    Das ablehnende JC hatte dem beantragenden eLB den ja sehr teuren LKW Führerschein finanziert, der Umzug war notwendig geworden, weil eLB danach dann eine Stelle "weitab" antreten musste
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Pegasus
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#4

Beitrag von Pegasus »

  • Büro brauchen Gewerbetreibende auch nicht. Ich hatte längere Zeit kämpfen müssen.
  • Handy ist ebenfalls überflüssig - klar als Schrotti saßen wir bloß neben den Festnetzanschluss. Da ist man nie unterwegs.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Senga
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#5

Beitrag von Senga »

Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 11:18 Vielleicht mal eine "kleine" Sammlung an Betriebsausgaben, die nach Ansicht des "lieben" JC für den Betrieb nicht notwendig waren (teilweise wurde das dann vom SG "korrigiert"
  • Modelkosten für einen gut gebuchten Workshop eines Fotografen zum Thema Aktfotografie. Hinweis des SB: Model sei nicht nötig, man könne auch eine Schaufensterpuppe nehmen oder die Ehefrau (knapp 60 Jahre alt) des Fotografen könne als Model dienen
Bitte gerne ergänzen
Wo sind die Molotow Coctails. Ich bekomme immer noch das Kotzen :kotz:
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Tester
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#6

Beitrag von Tester »

Senga hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 00:01
Koelsch hat geschrieben: Mo 13. Aug 2018, 11:18 Vielleicht mal eine "kleine" Sammlung an Betriebsausgaben, die nach Ansicht des "lieben" JC für den Betrieb nicht notwendig waren (teilweise wurde das dann vom SG "korrigiert"
  • Modelkosten für einen gut gebuchten Workshop eines Fotografen zum Thema Aktfotografie. Hinweis des SB: Model sei nicht nötig, man könne auch eine Schaufensterpuppe nehmen oder die Ehefrau (knapp 60 Jahre alt) des Fotografen könne als Model dienen
Bitte gerne ergänzen
Wo sind die Molotow Coctails. Ich bekomme immer noch das Kotzen :kotz:
Da hätte man doch der SBin vorschlagen können, für umme sich da hinzulegen. :8:

Wobei mich da echt die Frage interessiert, ob da JCs nicht den Wirkungszusammenhang "notwendige Betriebsausgabe - Erfolg" berücksichtigen, erkennen, wertschätzen!?

Oder wie ist das eigentlich im Rückblick, wenn der eLB gerade durch die Betriebsausgaben innerhalb kürzerer Zeit aus dem Leistungsbezug gekommen ist? Fehlen dann nicht die Argumente? Als Beispiel Grafikdesigner kauft sich n teuren Apple PC, ist damit aber produktiver und nach 6 Monaten auf eigenen Füssen, wie kann dann argumentiert werden "nicht notwendig, nicht angemessen?"
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#7

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter tauscht sich mit der Arbeitsvermittlung aus. Wenn die Arbeitsvermittlung der Ansicht ist, ein Gewerbe trägt sich nicht, wird der Rotstift angesetzt. Solange die Gewinne steigen, können auch mehr Betriebsausgaben anerkannt werden. Ein Gewerbe, das seit Jahren nichts bringt ausser 100 € Grundfreibetrag, wird anders beurteilt als ein Gewerbe was sich auf dem aufsteigenden Ast befindet und den eLB fast ernährt. Dann wird gern noch mal Druck gemacht, wenn das Jobcenter wünscht dass man sich dort "abmeldet". Und Gewerbe, die nach Jahren notleidend geworden sind, werden anders als Gründungen beurteilt. Es kommt auch drauf an wie stark notleidend das Gewerbe ist. Bei "nur ein bischen" wird gerne gekürzt, weil dann keine Bedürftigkeit vorliegt. "Wie, Sie möchten investieren und werden dadurch bedürftig? Kümmern Sie sich lieber um einen Kredit!"
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#8

Beitrag von Koelsch »

  • Ich durfte mich seinerzeit mit dem JC rumschlagen. Man könne nicht anerkennen, dass ich auf Grund einer e-mail
    "Koelsch - TRIHAL 2.000 kVA, 10/0,4 kV, DYN 11, IP00 + AF40 - 6 pces" einen Auftrag erteilte und als Betriebsausgabe buchte über rund € 150.000.
    Die Dödels wollten das nicht anerkennen, ich hätte keinen "ordentlichen" Auftrag vom Kunden erhalten, die Mail sei unzureichend, in der Bestellung sei kein Preis genannt und es sei nicht klar beschrieben, um was es sich handele
Man entblödete sich nicht mal, mir eine von mir früher eingereichte Auftragsbestätigung ähnlich der anhängenden als Beispiel einer "ordentlichen" Bestellung zu übersenden. So was könne anerkannt werden
Musterauftragsbestätigung.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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kleinchaos
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#9

Beitrag von kleinchaos »

Die haben doch nen Klaps und kalte Beene
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#10

Beitrag von Peterpanik »

:jojo: :jojo:
Olivia
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#11

Beitrag von Olivia »

:arge:
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Günter
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#12

Beitrag von Günter »

Klar, das Teil kannste dir ja auch (mit geringfügigen Umbauten) als Dimmer für die Wohnzimmerlampe in den Flur stellen.

Kann ja jeder kommen und Trafos für 150 Mille kaufen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#13

Beitrag von Olivia »

  • Überweisung vom Sparbuch = Betriebseinnahme
  • Bareinzahlung = Betriebseinnahme
  • Kunde zahlt Rechnung bar = Einnahme, Einzahlung aufs Konto = weitere Einnahme
Olivia
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#14

Beitrag von Olivia »

  • Durchlaufende Posten (Fremdgelder) werden als Betriebseinnahme erfasst
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#15

Beitrag von Koelsch »

  • Energiekosten für ein Fotostudio sind nicht notwendig, da muss ja nicht beleuchtet, ausgeleuchtet etc. werden
  • Werbeanzeigen sind unnötig, man kann doch kostenlos Zettelchen in vielen Supermärkten oder an Bäumen platzieren
  • Physiotherapie - Desinfektionsmittel, Putzmittel, Papierauflagen für Liegen nicht notwendig
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tigerlaw
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#16

Beitrag von tigerlaw »

Als es noch RundfunkGebühren gab: selbständiger Nachhilfelehrer hatte Radio im Auto. GEZ-Zahlungen wurden nicht anerkannt, sei doch von der H-4-Befreiung mit umfaßt. Gegenargument mit Zitat aus Staatsvertrag in Klageerwiderung wurde nicht zur Kenntnis genommen!

Es kommt hinzu, dass der eLB kurz vorher nur knapp an einem Bußgeld wegen Schwarzhören entlanggeschrammt war.
:arge: :arge:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
HarzerUrvieh
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#17

Beitrag von HarzerUrvieh »

- Reisenebenkosten und öffentliche Verkehrsmittel abgelehnt. Begründung: betriebliches KFZ (Transporter) vorhanden.

Also meiner Meinung nach sind Parkgebühren Reisenebenkosten. Diese fallen nunmal an, wenn ein KFZ auf entsprechender Parkfläche abgestellt wird. Der Parkfläche ist ja egal, wie das KFZ veranlagt ist.

Das ich z.B. im Innenstadtbereich den ÖPNV nutze, wenn ich "nur" zur Akquise unterwegs bin, wurde mit "nicht nachvollziehbar" begründet.
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#18

Beitrag von HarzerUrvieh »

- privates KFZ - betriebliche Fahrten

Nicht anerkannt, da ja ein betriebliches KFZ vorhanden ist. Das vielleicht eine Person (Leiharbeiter, beauftragter Dritter o.ä.) mit dem betrieblichen KFZ zu Kunde A fährt und ich mit dem privaten KFZ zu Kunde B ist nicht nachvollziehbar!?
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Koelsch
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#19

Beitrag von Koelsch »

Klar sind Parkgebühgren Betriebsausgabe beim Betriebsfahrzeug, und es ist dreist, Dich auf's Auto zu verweisen. Da würde ich sehr frech antworten, dass Du ausgesprochen verwunderst bist, dass Du als ALG II Bezieher Dich offensichtlich nicht umweltbewusst verhalten darfst.
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#20

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na ja, die Fahrt mit dem Transporter kostet ja auch mehr als mit den Öffis. Wenn man aber weder das Öffi-ticket, noch die Parkgebühren anerkennt, dann ist der Transporter vielleicht doch günstiger :-)

Das Thema ist ja auch noch nicht abgeschlossen...
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Olivia
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Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

#21

Beitrag von Olivia »

  • Notwendigkeit von Klopapier im Gewerbebetrieb ist jobcenterseitig fraglich
  • es ist deshalb ein Verwendungsnachweis für betriebliches Klopapier nötig, und es muss auch privat verbrauchtes Klopapier nachgewiesen werden
    der ratlose
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    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    #22

    Beitrag von der ratlose »

    Olivia hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 10:37
    • Überweisung vom Sparbuch = Betriebseinnahme
    • Bareinzahlung = Betriebseinnahme
    • Kunde zahlt Rechnung bar = Einnahme, Einzahlung aufs Konto = weitere Einnahme
    In Hannover auf dem Sozialgericht sitzt eine Richterin die meinte das wenn man einen Scheck vom JC bekommt und diesen dann auf dem Konto
    einreicht, dann wäre das eine Einnahme die die SGB II Leistungen veringern müsste.

    Es gibt da auch richtig wahnsinnige.
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    Koelsch
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    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    #23

    Beitrag von Koelsch »

    Falsch - die benutzten Blätter sind als Beleg an's JC zu senden
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    marsupilami
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    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    #24

    Beitrag von marsupilami »

    Durchnummeriert und einzeln abgezeichnet vom jeweiligen Benutzer.
    Signatur?
    Muss das sein?
    Olivia
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    Re: Betriebsausgabe notwendig ja/nein

    #25

    Beitrag von Olivia »

    • Fahrradreparaturkosten werden nicht anerkannt, da das Fahrrad auch privat genutzt werden kann
    • öffentliche Verkehrsmittel werden nicht anerkannt, da Transportkosten im Regelsatz enthalten seien
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