Zinsen als Geschäftsausgaben
- Katharina2006
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- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Zinsen als Geschäftsausgaben
Habe mal wieder ein nettes Schreiben von meiner SB bekommen. Es geht darum, dass ich in der endgültigen EKS vom 01.06.2008 - 30.11.2008 Sollzinsen auf meinem Konto als Geschäftsausgaben geltend gemacht habe. Der Grund dafür ist folgender: 2006 wurden mir von der ARGE rund € 1600.-- zu wenig ausgezahlt. Meine Angaben in der EKS wurden dort willkürlich geändert. Mir wurden Geschäftseinnahmen zugerechnet, die ich nicht gehabt habe und Geschäftsausgaben wurden ohne Grund gekürzt. Diesen Betrag habe ich - nachdem mein Einkommensbescheid für 2006 vorlag - im Oktober 2007 angefordert. Es waren allerdings zwei Gerichtstermine nötig, bis ich dann im Dezember 2008 den Betrag mit 4 % Zinsen tatsächlich von der ARGE überwiesen bekam. Natürlich war es mir nicht möglich, mein Konto in der Zwischenzeit aus dem Regelsatz auszugleichen. Dementsprechend hohe Sollzinsen musste ich dann in 2008 an meine Bank bezahlen. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass diese Zinsen geschäftlich bedingt waren, da die Fehlberechnung ja aus der fehlerhaften Abrechnung der ARGE für mein Geschäft entstanden sind. Liege ich da richtig mit meiner Begründung?
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Zinsen als Geschäftsausgaben
Ich denke schon, dass Deine Argumentation korrekt ist. Überziehung wurde durch ARGE verursacht. Kredit war unbedingt nötig, um das Gewerbe am Laufen zu halten, Du warst also dazu gezwungen, um den durch ARGE verursachten Schaden zu minimieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- Katharina2006
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Re: Zinsen als Geschäftsausgaben
Danke Koelsch, dann werde ich meiner SB morgen mal en netten Brief schreiben - und gleichzeitig den nächsten Urlaub einreichen.
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