Unterlagenforderung vom JC
Re: Unterlagenforderung vom JC
jcgeschaedigter auch für Dich der Hinweis, das ich in einigen Forum das Forum deaktiviere um es zu aktualisieren. Das sollte gut 1 Stunde dauern.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 30. Dez 2018, 18:50 Des Weiteren stellt sich die Frage, wie weit man in die Klage eigene juristische Erkenntnisse einbringen sollte, wenn man sich einen Anwalt nehmen möchte (Frage der Bewilligung von PKH).
- marsupilami
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Re: Unterlagenforderung vom JC
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... fe#p504849jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 30. Dez 2018, 18:50 Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas juristisch Konkretes zu den Verpflegungskosten hätte, das man als Begründung in der Klage verwenden kann. Am besten natürlich ein BSG-Urteil.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie weit man in die Klage eigene juristische Erkenntnisse einbringen sollte, wenn man sich einen Anwalt nehmen möchte (Frage der Bewilligung von PKH).
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Nun ja, es geht hier ja nicht um 1,85 Euro, sondern um einen Betrag, der schon fast dem monatlichen Bedarfssatz entspricht.
Und um sich den Gang vors LSG zu ersparen, sollte man doch das SG vielleicht auch dezent auf ein entsprechendes BSG-Urteil hinweisen. Dann brauchen die nicht so lange selbst zu überlegen ...
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Also im Prinzip raten wir hier davon ab, im Widerspruch großartig mit §§ rumzuwerfen.
Auch in einer Klage §§ aufzuzählen und daraus zu zitieren und parallel dazu PKH zu beantragen ist kontraproduktiv.
Das Gericht ist dann sehr schnell der Auffassung: der kann §§ selber, können wir also Steuermittel sparen.
Was auf alle Fälle geht, ist auf Urteile zu verweisen mit Nennung des Aktenzeichens, insbesondere höherer Instanzen.
Denn die kann man ja im Internet recherchieren - sind quasi Allgemein-Gut.
Und sich der Ansicht höherer oder zumindest anderer Instanzen anschließen macht weniger Arbeit.
Auch in einer Klage §§ aufzuzählen und daraus zu zitieren und parallel dazu PKH zu beantragen ist kontraproduktiv.
Das Gericht ist dann sehr schnell der Auffassung: der kann §§ selber, können wir also Steuermittel sparen.
Was auf alle Fälle geht, ist auf Urteile zu verweisen mit Nennung des Aktenzeichens, insbesondere höherer Instanzen.
Denn die kann man ja im Internet recherchieren - sind quasi Allgemein-Gut.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
UPDATE:
Heute kam ein abschließender Bescheid vom JC, verbunden mit einem Erstattungsbescheid in Höhe von fast 3.400 Euro.
Fast alle relevanten Betriebsausgaben wurden trotz Vorlage sämtlicher (geschwärzter) Belege nicht anerkannt.
Mein Bekannter ist gerade in Panik und würde sich über schnelle Antworten sehr freuen.
Heute kam ein abschließender Bescheid vom JC, verbunden mit einem Erstattungsbescheid in Höhe von fast 3.400 Euro.
Fast alle relevanten Betriebsausgaben wurden trotz Vorlage sämtlicher (geschwärzter) Belege nicht anerkannt.
Mein Bekannter ist gerade in Panik und würde sich über schnelle Antworten sehr freuen.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Im Bescheid werden ja recht konkrete "Bemeckerungen" angebracht, wie, 2 FFestplatten ist genug, wozu Platte Nr. 3, es ist nicht ersichtlich warum Du wo gewesen bist und übernachtet hast, es ist nicht ersichtlich für was Femdleistungen gezahlt wurden ......
Das sollte doch im Widerspruchsverfahren nachweisbar sein - und solange Widerspruch und ggf. später Klage läuft, muss kein Cent erstattet werden. Beides hat aufschiebende Wirkung.
Das sollte doch im Widerspruchsverfahren nachweisbar sein - und solange Widerspruch und ggf. später Klage läuft, muss kein Cent erstattet werden. Beides hat aufschiebende Wirkung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Wie schon oben erwähnt wurden sämtliche Belege eingereicht. Natürlich wurden Namen etc. geschwärzt, aber es wurden genug Details übriggelassen, dass der betriebliche Grund nachvollzogen werden konnte. Alle Einnahmen wurden "gezählt", aber dass man Einnahmen ohne entsprechende Ausgaben nicht erzielen kann, scheint dem Verständnis des SB abzugehen. Mit wem man im einzelnen kooperiert, geht das JC nichts an.
Re: Unterlagenforderung vom JC
Da wir die Unterlagen natürlich nicht gesehen haben, können wir nicht viel dazu sagen. Mir erscheint aber wie schon geschrieben, dass JC hier eigentlich recht konkrete Ansatzpunkten für den Widerspruch liefert. Klar sind die persönlichen Daten Dritter "geheim", darauf kann man JC im Widerspruch aber auch (noch mal) hinweisen.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Es besteht auch die Idee, sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten zu wenden und diesem - unter Beifügung des (geschwärzten) Bescheides und einiger (geschwärzter) exemplarischer Rechnungen, die dem JC eingereicht wurden - mitzuteilen, wie das JC vorgeht. D.h., dass das JC sozusagen mit Nichtanerkennung von Belegen versucht, die Offenlegung der Daten zu erpressen.
Re: Unterlagenforderung vom JC
Ist einen Versuch wert
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Darüber aber nicht die Frist zum Widerspruch verstreichen lassen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Für den Widerspruch wird sich mein Bekannter einen Anwalt nehmen. Zur Not wird er die Beratungsgebühr auch erst einmal selbst bezahlen. Ein Widerspruch vom Anwalt hat immer mehr Gewicht, als der vom eLB. Ich hatte es vor Jahren schon mal, dass bei einer Rückforderung das JC schon beim Widerspruch vom Anwalt eingeknickt ist.
Der Anwalt ist benachrichtigt, es wird nur auf seine Reaktion gewartet.
Re: Unterlagenforderung vom JC
Hier wird der Rückforderungsbetrag in einer Summe zurück gefordert.
Eine andere SGB-II-Selbstständige erhält bei vergleichbarer Höhe einer Rückforderung eine ratenweise Aufrechnung i. H. v. 10 Prozent der Regelleistung, also 42,40 Euro.
Ist scheint, als wäre es Ermessenssache des JC?
Eine andere SGB-II-Selbstständige erhält bei vergleichbarer Höhe einer Rückforderung eine ratenweise Aufrechnung i. H. v. 10 Prozent der Regelleistung, also 42,40 Euro.
Ist scheint, als wäre es Ermessenssache des JC?
Re: Unterlagenforderung vom JC
§ 43 SGB II ist eine "Kann-Vorschrift" - und JC versucht natürlich oft erst mal maximalen Druck in Richtung Sofortzahlung aufzubauen
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Es gibt ja auch die Möglichkeit, Ratenzahlung beim Inkasso zu akzeptieren. Hat man einen Einfluss darauf und kann das irgendwie verhandeln, ob aufgerechnet werden soll oder ob man Ratanzahlung durch das Inkasso abgeboten bekommt?
- marsupilami
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Jep.
Haben wir doch immer wieder geschrieben.
Wenn man die Rückzahlung irgendwelcher Gelder an das JC nicht vermeiden, verhindern kann, dann wird sich das Inkasso melden, um diese Forderung einzuziehen.
In dem Moment dem Inkasso Ratenzahlung anbieten.
Ich hab hier im Forum noch nicht gelesen, dass die sich geweigert hätten, wenn man vernünftige Vorschläge macht.
Haben wir doch immer wieder geschrieben.
Wenn man die Rückzahlung irgendwelcher Gelder an das JC nicht vermeiden, verhindern kann, dann wird sich das Inkasso melden, um diese Forderung einzuziehen.
In dem Moment dem Inkasso Ratenzahlung anbieten.
Ich hab hier im Forum noch nicht gelesen, dass die sich geweigert hätten, wenn man vernünftige Vorschläge macht.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Und warum sollte jemand so blöd sein, Ratenzahlung zu akzeptieren? Das bedeutet nämlich, je nach Summe, Abstotterung bis zum St. Nimmerleinstag, bei Aufrechnung nach § 43 SGB II ist aber nach 3 Jahren Schluss mit Raten.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Darauf zielt meine Frage ab. Hat man einen Einfluss darauf, ob man das Inkasso der BA vorgesetzt bekommt oder ob das Jobcenter aufrechnet?
Re: Unterlagenforderung vom JC
Inkasso macht nur, was JC sagt, daher das JC durchaus daran erinnern, dass es da einen speziellen § 43 SGB II gibt.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Ja, das stimmt, aber nach drei Jahren erlischt leider nicht die (Rest-) Forderung!
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Klar, die Forderung besteht dann weiter, wenn also die Lottofee dann mal anklopft, dann muss man das dann zahlen.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Das sind aber keine schönen Aussichten, wenn die Forderung weiter besteht. Abzahlen muss man bestimmt nicht nur, wenn die Lottofee anklopft, sondern bereits dann, wenn man wieder mal ganz normal verdient.