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Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 30. Dez 2018, 18:54
von Pegasus
jcgeschaedigter auch für Dich der Hinweis, das ich in einigen Forum das Forum deaktiviere um es zu aktualisieren. Das sollte gut 1 Stunde dauern.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 15:02
von friys
jcgeschaedigter hat geschrieben: So 30. Dez 2018, 18:50 Des Weiteren stellt sich die Frage, wie weit man in die Klage eigene juristische Erkenntnisse einbringen sollte, wenn man sich einen Anwalt nehmen möchte (Frage der Bewilligung von PKH).
Koelsch hat geschrieben: Mo 31. Dez 2018, 14:46 Meine Rede seit Jahr und Tag - in "offiziellen" Schreiben bloss nicht raushängen lassen, dass man die Rechtslage kennt.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Mi 2. Jan 2019, 16:40
von marsupilami
jcgeschaedigter hat geschrieben: So 30. Dez 2018, 18:50 Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas juristisch Konkretes zu den Verpflegungskosten hätte, das man als Begründung in der Klage verwenden kann. Am besten natürlich ein BSG-Urteil.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie weit man in die Klage eigene juristische Erkenntnisse einbringen sollte, wenn man sich einen Anwalt nehmen möchte (Frage der Bewilligung von PKH).
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... fe#p504849

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 19:19
von jcgeschaedigter
Nun ja, es geht hier ja nicht um 1,85 Euro, sondern um einen Betrag, der schon fast dem monatlichen Bedarfssatz entspricht.

Und um sich den Gang vors LSG zu ersparen, sollte man doch das SG vielleicht auch dezent auf ein entsprechendes BSG-Urteil hinweisen. Dann brauchen die nicht so lange selbst zu überlegen ...

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Fr 4. Jan 2019, 19:29
von marsupilami
Also im Prinzip raten wir hier davon ab, im Widerspruch großartig mit §§ rumzuwerfen.

Auch in einer Klage §§ aufzuzählen und daraus zu zitieren und parallel dazu PKH zu beantragen ist kontraproduktiv.

Das Gericht ist dann sehr schnell der Auffassung: der kann §§ selber, können wir also Steuermittel sparen.


Was auf alle Fälle geht, ist auf Urteile zu verweisen mit Nennung des Aktenzeichens, insbesondere höherer Instanzen.
Denn die kann man ja im Internet recherchieren - sind quasi Allgemein-Gut.
Und sich der Ansicht höherer oder zumindest anderer Instanzen anschließen macht weniger Arbeit.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 20:09
von jcgeschaedigter
UPDATE:

Heute kam ein abschließender Bescheid vom JC, verbunden mit einem Erstattungsbescheid in Höhe von fast 3.400 Euro.

Fast alle relevanten Betriebsausgaben wurden trotz Vorlage sämtlicher (geschwärzter) Belege nicht anerkannt.

Mein Bekannter ist gerade in Panik und würde sich über schnelle Antworten sehr freuen.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 20:21
von Koelsch
Im Bescheid werden ja recht konkrete "Bemeckerungen" angebracht, wie, 2 FFestplatten ist genug, wozu Platte Nr. 3, es ist nicht ersichtlich warum Du wo gewesen bist und übernachtet hast, es ist nicht ersichtlich für was Femdleistungen gezahlt wurden ......

Das sollte doch im Widerspruchsverfahren nachweisbar sein - und solange Widerspruch und ggf. später Klage läuft, muss kein Cent erstattet werden. Beides hat aufschiebende Wirkung.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 20:37
von Olivia
:ohnmacht: :ohnmacht: :ohnmacht:

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 20:47
von jcgeschaedigter
Wie schon oben erwähnt wurden sämtliche Belege eingereicht. Natürlich wurden Namen etc. geschwärzt, aber es wurden genug Details übriggelassen, dass der betriebliche Grund nachvollzogen werden konnte. Alle Einnahmen wurden "gezählt", aber dass man Einnahmen ohne entsprechende Ausgaben nicht erzielen kann, scheint dem Verständnis des SB abzugehen. Mit wem man im einzelnen kooperiert, geht das JC nichts an.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 21:11
von Koelsch
Da wir die Unterlagen natürlich nicht gesehen haben, können wir nicht viel dazu sagen. Mir erscheint aber wie schon geschrieben, dass JC hier eigentlich recht konkrete Ansatzpunkten für den Widerspruch liefert. Klar sind die persönlichen Daten Dritter "geheim", darauf kann man JC im Widerspruch aber auch (noch mal) hinweisen.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 21:37
von jcgeschaedigter
Es besteht auch die Idee, sich an den Bundesdatenschutzbeauftragten zu wenden und diesem - unter Beifügung des (geschwärzten) Bescheides und einiger (geschwärzter) exemplarischer Rechnungen, die dem JC eingereicht wurden - mitzuteilen, wie das JC vorgeht. D.h., dass das JC sozusagen mit Nichtanerkennung von Belegen versucht, die Offenlegung der Daten zu erpressen.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 21:52
von Koelsch
Ist einen Versuch wert

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Do 7. Feb 2019, 23:15
von tigerlaw
Darüber aber nicht die Frist zum Widerspruch verstreichen lassen!

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 01:45
von jcgeschaedigter
tigerlaw hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 23:15 Darüber aber nicht die Frist zum Widerspruch verstreichen lassen!
Für den Widerspruch wird sich mein Bekannter einen Anwalt nehmen. Zur Not wird er die Beratungsgebühr auch erst einmal selbst bezahlen. Ein Widerspruch vom Anwalt hat immer mehr Gewicht, als der vom eLB. Ich hatte es vor Jahren schon mal, dass bei einer Rückforderung das JC schon beim Widerspruch vom Anwalt eingeknickt ist.
Der Anwalt ist benachrichtigt, es wird nur auf seine Reaktion gewartet.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 10:36
von friys
Hier wird der Rückforderungsbetrag in einer Summe zurück gefordert.

Eine andere SGB-II-Selbstständige erhält bei vergleichbarer Höhe einer Rückforderung eine ratenweise Aufrechnung i. H. v. 10 Prozent der Regelleistung, also 42,40 Euro.

Ist scheint, als wäre es Ermessenssache des JC?

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: Fr 8. Feb 2019, 11:22
von Koelsch
§ 43 SGB II ist eine "Kann-Vorschrift" - und JC versucht natürlich oft erst mal maximalen Druck in Richtung Sofortzahlung aufzubauen

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 11:23
von Olivia
Es gibt ja auch die Möglichkeit, Ratenzahlung beim Inkasso zu akzeptieren. Hat man einen Einfluss darauf und kann das irgendwie verhandeln, ob aufgerechnet werden soll oder ob man Ratanzahlung durch das Inkasso abgeboten bekommt?

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 11:26
von marsupilami
Jep.
Haben wir doch immer wieder geschrieben.
Wenn man die Rückzahlung irgendwelcher Gelder an das JC nicht vermeiden, verhindern kann, dann wird sich das Inkasso melden, um diese Forderung einzuziehen.
In dem Moment dem Inkasso Ratenzahlung anbieten.
Ich hab hier im Forum noch nicht gelesen, dass die sich geweigert hätten, wenn man vernünftige Vorschläge macht.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 12:08
von Koelsch
Olivia hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 11:23 Es gibt ja auch die Möglichkeit, Ratenzahlung beim Inkasso zu akzeptieren. Hat man einen Einfluss darauf und kann das irgendwie verhandeln, ob aufgerechnet werden soll oder ob man Ratanzahlung durch das Inkasso abgeboten bekommt?
Und warum sollte jemand so blöd sein, Ratenzahlung zu akzeptieren? Das bedeutet nämlich, je nach Summe, Abstotterung bis zum St. Nimmerleinstag, bei Aufrechnung nach § 43 SGB II ist aber nach 3 Jahren Schluss mit Raten.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 13:00
von Olivia
Darauf zielt meine Frage ab. Hat man einen Einfluss darauf, ob man das Inkasso der BA vorgesetzt bekommt oder ob das Jobcenter aufrechnet?

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 13:03
von Koelsch
Inkasso macht nur, was JC sagt, daher das JC durchaus daran erinnern, dass es da einen speziellen § 43 SGB II gibt.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 18:15
von tigerlaw
Koelsch hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 12:08
Olivia hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 11:23 Es gibt ja auch die Möglichkeit, Ratenzahlung beim Inkasso zu akzeptieren. Hat man einen Einfluss darauf und kann das irgendwie verhandeln, ob aufgerechnet werden soll oder ob man Ratanzahlung durch das Inkasso abgeboten bekommt?
Und warum sollte jemand so blöd sein, Ratenzahlung zu akzeptieren? Das bedeutet nämlich, je nach Summe, Abstotterung bis zum St. Nimmerleinstag, bei Aufrechnung nach § 43 SGB II ist aber nach 3 Jahren Schluss mit Raten.
Ja, das stimmt, aber nach drei Jahren erlischt leider nicht die (Rest-) Forderung! :heul: :heul:

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 18:18
von Koelsch
Klar, die Forderung besteht dann weiter, wenn also die Lottofee dann mal anklopft, dann muss man das dann zahlen.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 18:40
von Olivia
Das sind aber keine schönen Aussichten, wenn die Forderung weiter besteht. Abzahlen muss man bestimmt nicht nur, wenn die Lottofee anklopft, sondern bereits dann, wenn man wieder mal ganz normal verdient.

Re: Unterlagenforderung vom JC

Verfasst: So 10. Feb 2019, 18:48
von tigerlaw
Olivia hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 18:40 Das sind aber keine schönen Aussichten, wenn die Forderung weiter besteht. Abzahlen muss man bestimmt nicht nur, wenn die Lottofee anklopft, sondern bereits dann, wenn man wieder mal ganz normal verdient.
:jojo: :jojo: :jojo: