Anforderung aEKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Anforderung aEKS

#26

Beitrag von Olivia »

Aha, danke!
Peterpanik
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Re: Anforderung aEKS

#27

Beitrag von Peterpanik »

Zu #13 na so langsam begreifst du wenigstens das es nicht zusammen passt mit Art 3 Satz 1 GG,
und genau das werden wir am 10.09.2018 in meiner Verhandlung bei SG Marburg diskutieren.

Und für alle anderen hier wenn man eine Firmenrechnung bezahlt hat ist das Geld ausgeben, und
dann kommt ein Sachbearbeiter her vom Jobcenter und sagt dir ich kriege das selbe Geld noch mal von dir.

Merkt ihr denn nicht das das alles nur ein Spiel ist ohne Sinn und Verstand mit den angeblichen Kunden des Jobcenters ?, wehrt euch lieber.
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marsupilami
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Re: Anforderung aEKS

#28

Beitrag von marsupilami »

Schmeißt diesen Foren-Troll namens PeterPanik raus!

Er ist offenbar nicht in der Lage oder Willens, seine Angelegenheiten (vorsichtig ausgedrückt!) aus anderen Threads herauszuhalten.
Will offenbar auch nicht begreifen, dass Entscheidungen von Gerichten in der Regel Einzelfall-Entscheidungen sind und in den seltensten Fällen 1:1 auf andere Personen oder Sachverhalte übertragbar sind.


Er zerreißt mit seinem Unfug jeden roten Faden in anderen Threads.
Ja, das tut dieses Posting auch, aber ich wehre mich gegen dieses dauernde und überall "Geld kann man nicht zweimal ausgeben".
Das Pferd ist tot. Töter geht es nicht!!

Macht diesem Holzkopf begreiflich, dass das Beharren auf dem von ihm genannten Artikel des Grundgesetzes:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
nichts, gar nichts, niente, nada, zero, null, .... zu tun hat mit einer Rückforderung durch ein Jobcenter.

Hoffentlich kriegt er bei seiner kommenden Verhandlung mal richtig den Kopf gewaschen und zurechtgesetzt.
Signatur?
Muss das sein?
Peterpanik
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Re: Anforderung aEKS

#29

Beitrag von Peterpanik »

Na Manu nun haste es mir aber gegeben, aber ich mache nicht mehr wie du hier nämlich Diskutieren mit anderen,
aber eins trennt uns von einander ich greife niemanden an hier.

Kennst du den Spruch : Nur wer Redet löst Probleme.


Ach noch eins, lade dich ein zu mir zu kommen für ein Wochen-de und dann machst du mir vor wie du das gleiche Geld zweimal ausgibst,
bin gespannt. Und ich werde dann allen hier berichten wie das geht, da du das ja anscheinend kannst bzw. behautes du kannst es.
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Koelsch
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Re: Anforderung aEKS

#30

Beitrag von Koelsch »

Aber, und das hat Marsu dankenswerterweise sehr deutlich gemacht. Du gehst Vielen hier mit Deinen völlig abstrusen Ansichten ein "ganz klein wenig" auf den Senkel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Anforderung aEKS

#31

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch sage einfach frei meine Meinung, aber den ein oder anderen gefällt meine Meinung nicht, da mit muss und kann ich Leben.
Habe eine Bitte an die die Es anders sehen seid mir nicht böse, danke.
Tester
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Re: Anforderung aEKS

#32

Beitrag von Tester »

marsupilami hat geschrieben: Di 28. Aug 2018, 10:13 Schmeißt diesen Foren-Troll namens PeterPanik raus!

Er ist offenbar nicht in der Lage oder Willens, seine Angelegenheiten (vorsichtig ausgedrückt!) aus anderen Threads herauszuhalten.
Will offenbar auch nicht begreifen, dass Entscheidungen von Gerichten in der Regel Einzelfall-Entscheidungen sind und in den seltensten Fällen 1:1 auf andere Personen oder Sachverhalte übertragbar sind.


Er zerreißt mit seinem Unfug jeden roten Faden in anderen Threads.
Ja, das tut dieses Posting auch, aber ich wehre mich gegen dieses dauernde und überall "Geld kann man nicht zweimal ausgeben".
Das Pferd ist tot. Töter geht es nicht!!

Macht diesem Holzkopf begreiflich, dass das Beharren auf dem von ihm genannten Artikel des Grundgesetzes:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."
nichts, gar nichts, niente, nada, zero, null, .... zu tun hat mit einer Rückforderung durch ein Jobcenter.

Hoffentlich kriegt er bei seiner kommenden Verhandlung mal richtig den Kopf gewaschen und zurechtgesetzt.
In allen Punkten vollste Zustimmung. Schreibrechte entziehen. Der Troll macht nur das Forum kaputt, kaputter gehts schon nicht mehr. Ich finds nur noch mega peinlich (auch das der noch nicht gekickt wurde) und eine Schande wenn man als Schreiberling hier im Forum mit solchen Flackerlichtern gleichgesetzt wird.
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Koelsch
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Re: Anforderung aEKS

#33

Beitrag von Koelsch »

Wir haben auch per PN ihm deutlich gemacht, dass er sich bitte mit seinen "tollen" Ansichten auf seinen Fred beschränken soll. Ich hoffe er tut's.
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Re: Anforderung aEKS

#34

Beitrag von Koelsch »

Und jetzt kommen wir mal wieder zurück zum eigentlichen Thema:
  1. JC sagt im Schreiben - EKS oder BWA plus Susa bis spätestens 30.11.2018
  2. JC sagt ebenfalls - keine Belege einreichen, die werden im Zweifel explizit angefordert
  3. JC sagt ebenfalls - Belege, die nach dem 30.11.2018 eingereicht werden, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden
So, also reiche ich BWA plus SuSa so ein,
  • dass sie am 30.11.2018 beim JC eintrudelt.
  • Irgendwann in 2019 (vermutlich) kommt dann JC und sacht wir brauche explizit die Belege
  • und dann sach ich erst mal: Was wollt Ihr damit, die sind doch für die Tonne. Habt Ihr doch selbst geschrubt
  • Und dann klärt man zunächst einmal diese Frage im Wege einer reinen Feststellungklage :unschuld: :unschuld:
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Re: Anforderung aEKS

#35

Beitrag von tigerlaw »

Weiß ich nicht, ob man das so intrpretieren kann.

Ich verstehe eher:
Vorerst reicht uns die EKS, die zwischen dem 1.10. und dem 30.11.2018 eingehen muss. Wir behalten uns die Anforderung spezifischer Belege (unter Fristsetzung) vor, wenn uns Positionen fragwürdig vorkommen.

Wenn aber diese gesetzte Frist nicht eignehalten wird (und nicht ggfs vorher Fristverlängerung beantragt wird, dann habt ihr die ganze Arbeit vergeblich gemacht, dann gehen wir schlichtweg von vollständig bedarfsdeckendem Einkommen aus.
Im Zivilprozessrecht ist es ähnlich: Man muss binnen eines Monats Berufung einlegen (diese Frist kann nicht verlängert werden, es ist eine "Notfrist"), und die Begründung muss innerhalb eines weiteren Monats eingereicht werden. Erfolgt das nicht, wird die Berufung zurückgewiesen. Es gibt allerdings insoweit die Möglichkeit einer Fristverlängerung, die muss aber rechtzeitig vor Fristablauf beantragt werden. Die erste Fristverlängerung wird einseitig vom Gericht gewährt. Wenn der Berufungsführer eine weitere Verlängerung benötigt, darf das Gericht die erneute Verlängerung nicht einseitig gewähren, sondern muss zuvor die Gegenseite um Zustimmung ersuchen.

Natürlich kann man dann noch sein Glück in der Feststellungsklage suchen, aber vielleicht auch nicht finden ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Anforderung aEKS

#36

Beitrag von Koelsch »

Klar, ich habe da auch gewisse Zweifel - aber, so lange rechtlich nicht alles geklärt ist, muss eLB keinen Cent zurückzahlen. Und im konkreten Fall halte ich es für nicht unwahrscheinlich, dass JC uns tatsächlich nach der aEKS das gierige hohle Händchen entgegenstrecken wird. Und da bietet der Versuch der Feststellungklage plus entsprechendem "Vorspiel" durchaus die Möglichkeit, die Füllung des Händchens deutlich nach hinten zu schieben.
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Re: Anforderung aEKS

#37

Beitrag von tigerlaw »

Könnte es sein, dass eLB bald kein eLB mehr ist? :zwinker:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Anforderung aEKS

#38

Beitrag von Koelsch »

Das ist zu hoffen :beten:
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marsupilami
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Re: Anforderung aEKS

#39

Beitrag von marsupilami »

Ja, das wäre schön.

Aber wird nicht doch das JC für die Zeiten des Leistungsbezuges weiter auf seinen Ansichten und Auslegungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften bestehen?
Signatur?
Muss das sein?
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