Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#1

Beitrag von blankerhans »

Selbständiger eLb wird mitten im bwz krank. Vermutlich dauert es über ein halbes Jahr, bis er wieder arbeiten kann. Mit Pech ein ganzes Jahr. AU geschschreben.

Sein Büro ist ein Zimmer in der Wohnug, Das JC zahlt für den Teil der Miete nichts. Der Anteil in Höhe von 40% von Strom-, Wasser- und Vermieterrechnung muss deshalb durch Betriebseinnahmen erwirtschaftet werden. Das ist als Mietkosten in der vEks aufgeführt.

Laufende Kosten für Webserver, Internetzugang und Handy laufen aber weiter. Alles wird bei Gesundung weiter notwendig. Unterbrechu g durch Jahresverträge nicht möglich.

Während der Erkrankung kann das alles aber nicht mehr erwirtschaftet werden. Jedoch sind Erlöse aus dem Verkauf der nur elektronisch existierenden alten Güter theoretisch möglich.

Beim JC die Selbständigkeit abmelden wegen Krankheit und volle Mietübernahme beantragen? Büro und Verträge verschwinden aber nicht. Die möglichen Betriebseinnahmen als Private Einnahmen ohne Abzug von Betriebskosten kürzen aber das ALG II dann voll.

Was tun?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#2

Beitrag von Koelsch »

Beim JC mitteilen, bin krank, Einnahmen daher = Null, Bescheid sofort entsprechend anpassen.
Notfalls per Eilsache beim SG durchboxen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#3

Beitrag von Günter »

Das Problem dabei ist der Mietanteil.

Ich würde in die Mitteilung schreiben: Wegen der Erkrankung ist die Ausübung der Selbstständigkeit nicht möglich, daher wird das als Büro genutzte Zimmer wieder privat genutzt und die Mietkosten müssen entsprechend angepasst werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Günters Schreibe find ich am besten. Aber was, wenn die Wohnung "unangemessen" ist?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#5

Beitrag von Koelsch »

Das wissen wir nicht - aber wenn, dann hätten wir ein Problem bei der Miete. Wenn aber die Betriebseinnahmen auf 0 gesetzt würden, wäre das vermutlich ja auch schon mal was.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#6

Beitrag von Günter »

Aber erst mal muss eine Kostensenkungsaufforderung mit 6 Monaten Frist kommen. Und bis dahin ist die Erkrankung hoffentlich erledigt,. oder sie stellt ein Umzugshindernis dar. Also erst mal Schritt für Schritt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#7

Beitrag von Koelsch »

Nicht unbedingt. Kostensenkungsaufforderung kann ja schon gewesen sein und das Mittel zur Kostensenkung war das Arbeitszimmer.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#8

Beitrag von Günter »

Jepp könnte, aber die Frage ist dann wie lange bereits zurückliegend, spätestens wenn die Kommune die Mietobergrenzen neu festgelegt hat, kann die alte Aufforderung nicht mehr gelten.

Aber wenn die Erkrankung so heftig ist, dass die Berufsausübung nicht möglich ist, ist die Wohnungssuche unzumutbar. Notfalls Klage.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#9

Beitrag von Koelsch »

Richtig, nur bekommst Du die Miete vermutlich nicht per Eilsache durch. Das wäre also ein zweiter Schritt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#10

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Mo 27. Aug 2018, 21:19 SgDuH,

hiermit mache ich Ihnen eine Notfallmitteilung. Wegen einer ernsten und länger dauernden Erkrankung ist die Ausübung meine Selbstständigkeit auf absehbare Zeit nicht möglich. Das bisher als Büro genutzte Zimmer wird wegen der Erkrankung wieder privat genutzt und die Mietkosten müssen entsprechend angepasst werden.

Ich fordere Sie auf, zur Abwendung einer existenzbedrohenden Unterdeckung meinen Bewilligungsbescheid sofort so anzupassen, so dass mein Existenzminimum weiterhin gewährleistet ist. Meine Betriebseinnahmen für die nächsten zwölf Monate werden voraussichtlich Null Euro sein. Die Mietkostenübernahme durch das Jobcenter muss wegen der wenigtens vorübergehenden Privatnutzung der Geschäftsräume ausgedehnt werden werden auf die Gesamtfläche der angemieteten Wohnung.

Ich erwarte Ihren Anpassungsbescheid innerhalb der nächsten Tage.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#11

Beitrag von Koelsch »

Nimm die zwölf Monate raus, es reicht für die nächsten Monate.

Bei 12 Monaten könnte JC auf "dumme Gedanken" kommen = ab in die GruSi
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#12

Beitrag von blankerhans »

Uh, Ihr habt schnell geantwortet. Hab ich nicht gesehen. toll.
Nein, Wohnung ist auch ohne Abzug der Büromiet-Kosten angemessen. Das Problem wird sich absehbar nicht stellen.

Danke für die Formulierungen. Der eLb hat ähnliches schon im Kopf.

Der eLB ist bisher nur für einen Monat krankgeschrieben. es ist aber jetzt schon klar, dass sich das midestens bis Ende des Jahres hinziehen wird. Es werden Folge-AUs kommen. Krankmeldung mit AU-Schein an JC ist bereits ergangen.

Was ist mit den möglichen weiter einlaufenden Betriebseinnahmen? Es kann sich um Honorarre über 50 - 250e handeln. Und den laufenden Betriebsausgaben?
Zuletzt geändert von blankerhans am Mo 27. Aug 2018, 22:51, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#13

Beitrag von Koelsch »

Du gehst in Deinem "Notruf" erst mal von Null Betriebseinnahmen aus. Irgendwann musst Du dann ja eine aEKS einreichen, und da nennst Du dann die "erfreulicheren" Ergebnisse und streitest mit dem JC über die Höhe der Rückforderung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#14

Beitrag von Günter »

Klingt gut.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#15

Beitrag von blankerhans »

DANKE
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#16

Beitrag von blankerhans »

Ganz toll - Brief ist fertig, aber noch nicht abgesendet, da flattert die Heizkostenabrechnung für das letzte Jahrrein. Mit Guthaben, das im nächsten Monat erstattet wird. Bisher waren 40% Betriebseinnahmen dabei. Dem eLb wurde also nur 60 % davon auf sein ALG II angerechnet.

Wenn jetzt FÜR DIE ZUKUNFT das Büro weg ist, wird dann das Guthaben AUS DER VERGANGENHEIT zu 100% angerechnet? Soll er mit der Büro-Abmeldung bis zum nächsten Monat warten?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#17

Beitrag von Koelsch »

Ja, es wird angerechnet und es bringt meines Erachtens nix, mit der Büroabmeldung zu warten. Gib's Briefchen raus, und hoff, dass erst mal volle Bewilligung kommt, bevor das Guthaben kommt. Dann wären zumindest die "generellen" Verhältnisse für die nächsten Monat mal festgeklopft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#18

Beitrag von blankerhans »

Ja, es wird angerechnet - wird ALLES angerechnet? Wird die KDU für Oktober um die ganzen 100e gemindet? Oder um nur die 60e aus Vorauszahlungen des JC? Die anderen 40e wurden ja aus Betriebseinnahmen erwirtschaftet, waren damals anerkannte Betriebnsausgaben und würden jetzt eigentlich als Betrebseinahmen verbucht.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#19

Beitrag von Olivia »

Das ist auf jeden Fall Auslegungssache. Das Jobcenter wird sich auf den für sich günstigen Standpunkt stellen und Du auf Deinen. Im Zweifelsfall wird angerechnet und Du wirst Widerspruch einlegen müssen.
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#20

Beitrag von blankerhans »

Update 1: JC will geänderte vörläufige EKS für den laufenden BWZ haben.Vurde mit weiter laufenden fixen Ausgaben und vermutlich geringen Verkäufen Online-Warenbestand abgegeben.

Update 2: Heizkostenerstattung 2017 ist danach eingegangen und wurde gemeldet,

Update 3: Der Medizinische Dienst des Arbeitsamts hat deb Selbständiigen zwischebzeitlich aus ganz anderem Anlass, aber in Kenntnis der akuten langfristigen Erkrankung und damit begründet für 6 Monate VORRÜBERGEHEND erwerbsunfähig geschrieben.DAnn erneute Prüfung und Verlängerung der EU bei Fortbestandder Erkrankung.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35519
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#21

Beitrag von marsupilami »

Dank für die Rückmeldung.

Die laufenden Kosten können gedeckt werden bzw. werden gedeckt?
Signatur?
Muss das sein?
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#22

Beitrag von blankerhans »

Es ist leider nicht bekannt, ob die Kosten gedecktwerden. Vermutlich muss aus dem Regelsatz zugeschossen werden. Langfristig laufendeVerträge...
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22081
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#23

Beitrag von Olivia »

blankerhans hat geschrieben: Sa 22. Sep 2018, 00:36 Vermutlich muss aus dem Regelsatz zugeschossen werden.
In diesem Fall muss das Jobcenter sofort die Auszahlung erhöhen, denn nach § 41a Abs. 2 Satz 2 SGB II sind die monatlichen Zahlungen so zu gewähren, dass der monatliche Bedarf des Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts in jedem einzelnen Monat gedeckt ist.

Da könntest Du dem Jobcenter eine einfache Liste einreichen, dass Du aus dem Regelsatz zuschustern musst, mit der Aufforderung, die vorläufige Bewilligung so zu erhöhen, dass das Zuschustern entfällt! Also zum Beispiel: "Im Oktober tritt eine Unterdeckung von 200 € ein, im November von 140 €, im Dezember von 100 €, im Januar von 320 €, im Februar von 80 € und im März von 120 €. Ich fordere Sie auf, den Regelsatz so zu bemessen, dass eine Unterdeckung in einzelnen Monaten ausscheidet, d.h. die Auszahlung ist um die genannten Beträge zu erhöhen."
Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/41a.html
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#24

Beitrag von blankerhans »

aber doch nur maximal bis 418€ ? Das JC zahlt schon vollen Regelsatz.
blankerhans
Benutzer
Beiträge: 48
Registriert: Fr 11. Sep 2009, 19:00

Re: Plötzlich langfristig erkrankt - was tun?

#25

Beitrag von blankerhans »

Blöde Frage: welche der drei Ausfertigungen deds AU-Scheins bekommt das JC? 1. Kopie für Krankenkasse , 2. Kopie für Arbeitgeber , 3. Kopie für Arbeitnehmer? Als Selbständiger ist man ja bei sich selbst angestellt.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“