Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

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Oliverme
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Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#1

Beitrag von Oliverme »

Nach meiner Abmeldung aus dem Bezug stand ja heute noch die aEKS für 01/18 - 06/18 an. Hier habe ich für den März 2018 den Posten Umsatzsteuer 2017 angegeben, die ich, da ich 2017 keine USt.-Vorauszahlungen an das FA leisten musste, im März 2018 auch bezahlt habe – also während des BWZ.

Gilt hier eigentlich auch das heilige Zu- und Abflussprinzip für eine Zahlung Umsatzsteuer 2017 in 2018?
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Koelsch
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich denke ja. Zahlungsgrund wird ja ein USt.-Bescheid 2017 sein, der irgendwann im 1. BWZ 2018 von FA erstellt wurde. Damit sollte das also gar kein Problem sein.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#3

Beitrag von Oliverme »

Einen Bescheid habe ich dafür (noch) nicht. Ich habe die Umsatzsteuererklärung 2017 anhand der Gewinnermittlung im März 2018 (via Elster) versandt und den Betrag überwiesen.

Die Gewinnermittlung und Einkommenssteuererklärung 2017 habe ich im August 2018 versandt. Hierfür werde ich also einen Bescheid bzw. Bescheide erhalten.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, ist zwar suboptimal, Bescheid wär besser, aber dann kannst Du im Zweifel ja die USt.-Erklärung vorlegen.
(Ich hatte auch vergessen, meine USt.-Erklärung für 2017 abzugeben, wurde gerade vom FA deswegen "angestupst".)
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#5

Beitrag von Olivia »

Als Nachweis gilt die Buchung im Kontoauszug. Ein Bescheid wird bei der Umsatzsteuer nicht erteilt. Ganz klar ist die Zahlung im BWZ zu berüksichtigen, es gilt da das Zu- und Abflussprinzip.
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Koelsch
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#6

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Do 30. Aug 2018, 08:30 Als Nachweis gilt die Buchung im Kontoauszug. Ein Bescheid wird bei der Umsatzsteuer nicht erteilt. Ganz klar ist die Zahlung im BWZ zu berüksichtigen, es gilt da das Zu- und Abflussprinzip.
Richtig, das nennt sich dann "Mitteilung für 2017 über Umsatzsteuer"
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#7

Beitrag von Oliverme »

Buchung im Kontoauszug hatte ich ja mitgeschickt. Meine Umsatzsteuererklärung an das FA kann ich ja heute noch (doppelt gemoppelt) an das JC nachreichen.

Danke!
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#8

Beitrag von Olivia »

Das sollte sich eigentlich aus dem ELSTER-Protokoll ergeben.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#9

Beitrag von Koelsch »

OK und dann sollte das ok gehen
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#10

Beitrag von Oliverme »

Ja, oder das Protokoll halt.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#11

Beitrag von Koelsch »

Elsterprotokoll ist auch gut
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#12

Beitrag von Oliverme »

Gestern gab es eine „Erinnerung“ für die aEKS vom Jobcenter: Meine fristgerecht mit Normalpost an das JC versandte aEKS ist also „nicht eingetroffen“. Da ich Geld zurückbekomme, hätte ich also drauf wetten können. Das ist so billig. :D

Einwurf-Einschreiben mit Zeugen, der den Inhalt des Einschreibens und das Eintüten bestätigt oder doch direkt zum JC?
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#13

Beitrag von Koelsch »

Kommt darauf an, wie weit das zum JC ist. Sonst Einschreiben - oder Faxen machen mit qualifiziertem Sendebericht.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#14

Beitrag von Oliverme »

JC ist jetzt nicht so weit, aber das sind über 50 Seiten – werden die die alle abstempeln im Empfangsbereich? Dann bräuchte ich also noch eine Liste mit allen beiliegenden Dokumenten als Beweis der Annahme.

An Fax hatte ich auch schon gedacht, aber dann ist doch „Sorry, Papier oder Toner war alle“ schon vorprogrammiert. Ich mache es vielleicht „doppelt gemoppelt“: Einschreiben mit Zeugen und auch noch zusätzlich als Fax.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#15

Beitrag von Koelsch »

Die werden nicht jede Seite einzeln abstempeln beim JC.

Einschreibe mit Zeuge ist daher ok. Zeuge bestätigt, er hat die Vollständigkeite geprüft und gut ist's. So hab ich das auch in einem noch halbwegs aktuellen Fall gemacht.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#16

Beitrag von Olivia »

Oliverme hat geschrieben: Fr 7. Sep 2018, 13:10Ich mache es vielleicht „doppelt gemoppelt“: Einschreiben mit Zeugen und auch noch zusätzlich als Fax.
Nachdem der gesamte Vorgang an das Jobcenter auf dem normalen Postweg abhanden gekommen ist, halte ich das für die beste Lösung. Das Einschreiben mit Zeugen und zusätzlich ein Fax aller 50 Seiten an das Jobcenter. Eventuell teilst Du das Fax in 5 x 10 Seiten auf und schreibst eine Anleitung zum Zusammensetzen der Einzelseiten. Bei einem etwaigen Faxfehler sind dann nicht alle vorangegangenen Seiten verloren, sondern nur die jeweiligen Seiten des betreffenden Zehnerblockes.

Wenn bereits jetzt eine Erinnerung an die Abgabe der aEKS ergangen ist, so wird das Jobcenter wohl auch nicht zimperlich sein, nach Fristablauf eine vollständige Rückforderung der gesamten Leistungen zu erheben, falls die Unterlagen nicht vollständig und/oder nicht vollständig nachgewiesen dort zugehen.

Die Einzelbelege könnte man auch per Fax an das Jobcenter übermitteln, damit man der Mitwirkungspflicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#17

Beitrag von kleinchaos »

Oder alles einscannen und per Mail schicken, im cc eine Mailadresse von einem Bekannten oder die eigene eintragen
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#18

Beitrag von Oliverme »

@kleinchaos

Müsste man die Mail dann nicht signiert schicken? Eine Mail finde ich immer „schwammig“: “Mail nicht angekommen“, „Es waren nicht alle Anhänge vorhanden“, „z.T. nicht lesbar“. CC beweist – für mich – ja nicht, dass JC die erhalten hat.

Was natürlich alles unwahrscheinlich sein kann. Aber ich bin bei denen jetzt übervorsichtig. So. ;)
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#19

Beitrag von Olivia »

Das Antivirus-Programm hat alle Anhänge automatisiert gelöscht. Ihr Anliegen konnte nicht bearbeitet werden und ist inzwischen verfristet.
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#20

Beitrag von Oliverme »

Kurzes Update: Abschließende EKS für 01/18 - 06/18 am 11.9.2018 eingereicht. Nach 8 Monaten bisher keine Bearbeitung. Wie auch? Ich könnte ja Geld zurückbekommen.

Heute ein höflich-bestimmtes Fax mit der Nachfrage nach dem Stand der Bearbeitung an das JC gesendet. Was wäre eigentlich – als ehemaliger H4-Bezieher – der nächste Schritt, falls die nicht antworten?

Untätigkeitsklage beim SG?
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#21

Beitrag von Koelsch »

Kannst Du 6 Monate nach Einreichung der EKS machen
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#22

Beitrag von marsupilami »

Bei dem Fax Frist gesetzt für Rückmeldung?
Wenn ja, dann die Rückmeldung bzw. diese Frist abwarten.

Ansonsten - wenn ich zähle: eingereicht 9/18.
Also zähle ich ab 10/18 bis 4/19 jeweils einschließlich - kann eigentlich Klage raus.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#23

Beitrag von Oliverme »

Danke schon einmal. Heute morgen kam Rückruf – leider war ich nicht da und die letzten Ziffern des Anrufers waren bei der Rufnummerübertragung automatisch abgeschnitten, da die Leistungsabteilung wohl nicht zurückgerufen werden möchte. Sehe aber an den ersten 4 Ziffern, dass es das JC war. Was die sich alles einfallen lassen...

Habe heute also erneuten Rückruf für morgen beim Call-Center angefordert. Dann weiß ich mehr.

Aber wie gesagt, da es Geld zurück geben dürfte, haben die das m.E. hübsch auf Wiedervorlage gelegt. Wenn ich zahlen musste, war das immer innerhalb 4 Wochen im Briefkasten. ;)

PS. So eine Untätigkeitsklage – macht die intern ordentlich „Wind“? Wird der oder die SB dann irgendwie gemaßregelt? (Was dann nicht unbedingt meine Absicht wäre – will ja nur einen Bescheid).

Oder ist das auch nur eine Aufforderung, mal was zu tun in der Angelegenheit?
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Günter
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#24

Beitrag von Günter »

PS. So eine Untätigkeitsklage – macht die intern ordentlich „Wind“? Wird der oder die SB dann irgendwie gemaßregelt?
Und wovon träumst du nachts?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Umsatzsteuer 2017 im März 2018 bezahlt – wird dies in der EKS 1. Hj. 2018 berücksichtigt?

#25

Beitrag von Oliverme »

Günter hat geschrieben: Do 9. Mai 2019, 18:59 Und wovon träumst du nachts?
Von Gerechtigkeit. :pssst:
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