aEKS und Fahrtenbuch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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aEKS und Fahrtenbuch

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hät do jään ens widder en Problemsche

eLB bekommt endgültigen Bescheid. Aus der eingereichten aEKS werden nicht anerkannt die geltend gemachten Fortbildungskosten. So weit so schlecht. Aber die Fahrzeugkosten werden laut Fahrtenbuch anerkannt. Dort aber sind als Betriebsfahrten die Fahrten zur nicht anerkannt Fortbildung aufgeführt. Würden die als "Privatvergnügen" eingestuft, dann läge kein Betriebsfahrzeug mehr vor. Dies wiederum würde bedeuten, die leider nicht unerheblichen Reparatugkosten für's Auto wären auch "Privatvergnügen".

Im Vergleich, steht eLB sich mit "Klappe halten" rund 300 € besser als mit Meckern und dann Ärger mit Fahrtenbuch (falls das JC das bemerkt).

Andere Sache natürlich: Würde hier nicht auch die reformatio in peius, oder auf Bürokratisch das Verböserungsverbot greifen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#2

Beitrag von Olivia »

Es steht zu vermuten, dass die Betriebsfahrten zur nicht anerkannten Fortbildung auf einem Irrtum des Jobcenters beruhen. Das Jobcenter sitzt ja am längeren Hebel. Im Zweifelsfall müsste man die widerrechtlichen Fahrtkosten einklagen, wenn das Jobcenter seinen Fehler erkennt und einen Korrekturbescheid zusendet. Ob ein Gericht da mitgeht?
Das Widerspruchsverfahren unterliegt einer rechtlichen Doppelnatur, was bedeutet, dass es auch Verwaltungsverfahren ist. Eine „Anwartschaft“ auf eine zukünftige Bestandskraft des Bescheids gibt der Widerspruchsführer selbst auf, indem er durch Einlegung des Widerspruchs die Angelegenheit der Widerspruchsbehörde zur nochmaligen Entscheidung gegeben hat. Die Widerspruchsbehörde hat eine umfassende Recht- und Zweckmäßigkeitskontrolle durchzuführen. Wegen der Bindung der Verwaltung an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) muss die Widerspruchsbehörde auch die Möglichkeit haben, zulasten des Widerspruchsführers zu entscheiden.

Nur wenn nach dem Verwaltungsverfahrensrecht (und auch Sozialrecht) die Widerspruchsbehörde gleichzeitig für den Erlass des betroffenen Bescheids in der Sache zuständig ist, kann sie ihn auch verbösern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Reformati ... htsprozess
Da die Widerspruchsstelle im gleichen Haus sitzt wie die Leistungsabteilung, aus der der Bescheid gekommen ist, kann das Jobcenter den Bescheid wohl auch verbösern.
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marsupilami
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#3

Beitrag von marsupilami »

Das ist ja wohl letztendlich Entscheidung des eLB.

Wenn er keinen Streß mit dem JC haben will oder verträgt, ....

Ich würd' dem JC aber schon sagen: ihr habt ja wohl ein am Tüffel.
Fortbildungskosten werden nicht anerkannt, Fahrtkosten dort hin aber schon.
Ihr müsst euch schon entscheiden für hü oder hott und ganz oder gar nicht.

Heißt: wenn ihr die Fahrtkosten anerkennt, müsst ihr auch die Fortbildungskosten anerkennen.
Abgesehen davon waren die Fortbildungskosten sinnvoll und notwendig, um den Kunden einen besseren Service, bessere Produkte, .... anbieten zu können um damit mehr Umsatz zu generieren und die finanzielle Hilfestellung durch das JC zukünftig zu verringern bzw. auf Dauer ganz zu vermeiden.
Und damit waren auch die Fahrtkosten notwendig.
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tigerlaw
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#4

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: "Lieber ´ne Lahme im Bett ..." , um ein Sprichwort mal abzuwandeln.

Und was nützt es, viel Energie und Zeit in ein Widerspruchs- und ggf. sogar Klageverfahren reinzustecken ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#5

Beitrag von Olivia »

War das denn eine unnötige "Luxusfortbildung" gewesen oder wieso sind die Ausgaben gestrichen worden?
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Günter
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#6

Beitrag von Günter »

Wie hoch sind denn die Chancen, dass die Fortbildung anerkannt werden muss/könnte/sollte?

Und wie hoch sind denn die Chancen, wenn ich widerspreche und sage aus folgenden Gründen ...... ist die Fortbildung erforderlich und jeder wirtschaftlich denkende nicht im Bezug stehende Bürger würde auch fortbilden, denn er hat dann das Argument beim Kunden "Ich biete optimale Leistung wegen ständiger Fortbildung etc" , dass das JC außer der Notwendigkeit der Fortbildung auch noch mal das Fahrtenbuch überprüft?

Ich denke die werden sich nur am Thema Fortbildung ja oder nein festbeißen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#7

Beitrag von Koelsch »

Das JC Argument mit den Fortbildungskosten ist ein anderes:
  • eLB ist ü50 und arbeitet als Fitnesstrainer auf selbstständiger Basis in mehreren großen Fitnessstudios.
  • eLB weiß aber natürlich, Fitnesstrainer mit ü50 ist schon eine Rarität an sich, aber irgendwann geht's nicht mehr, dann macht der Körper nicht mehr mit.
  • Also mach ich jetzt Fortbildung in einen Bereich, in dem ich auch in den nächsten Jahren noch "trainieren" kann - und sogar bei den bisherigen Auftraggebern, denn die bieten das auch an.
  • JC sagt - nöö, dann ist das keine Fort- sondern Ausbildung, und dafür zahlen wir nicht, das ist daher keine Betriebsausgabe
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Günter
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#8

Beitrag von Günter »

Die Argumentation des JC ist aber falsch. Die Ausbildung als Fitnesstrainer ist ja vorhanden, er bildest sich fort, denn eine Ausbildung kann ja nur in einen eigenständigen Beruf erfolgen. Was er macht ist aber eine Erweiterung seiner kenntnisse und Fähigkeiten, aber kein eigenständiges Berufsbild.
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Günter
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#9

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#10

Beitrag von Olivia »

Gegen die Argumentation des Jobcenters und die Streichung der Fortbildung sollte Widerspruch eingelegt werden. Die Weiterbildung erfolgt im Bereich Sport und somit sind die Kosten anzuerkennen.
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tigerlaw
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#11

Beitrag von tigerlaw »

Richtig, und über die Auswertung des Fahrtenbuchs durch das JC wird kein einziges Wort gesagt!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#12

Beitrag von marsupilami »

Wenn das so ist, würde ich mich tatsächlich auch vor Gericht über die Begriffe Fort-, Aus- und Weiterbildung zoffen.
Ich bin der Auffassung, er stellt sich nur breiter auf, denn unsere Gesellschaft wird immer älter und da braucht es einen andere Fitness und entsprechende Übungen als bei 20-jährigen.
Es braucht auch eine andere Vermittlung - also wie bringe ich dem übergewichtigen Couchpotatoe nahe, dass es sinnvoll ist, diese Übungen zu machen, warum zu Beginn eine geringe Wiederholungsrate, ....
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Koelsch
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#13

Beitrag von Koelsch »

Ich würde da auch auf die Barrikaden gehen. Aber ich muss schauen, wie eLB sich entscheidet. Noch ist da "Überlegungszeit", Fristen drücken noch nicht.
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#14

Beitrag von marsupilami »

Und die Links von Günter als Argumentationshilfen mit heranziehen!!
Er macht doch keine Ausbildung!!
Wenn die das so geschrieben haben, haben die sich selber in's Knie geschossen!!
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#15

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde auch den Heil mit ins Boot nehmen, immerhin propagiert er doch lebenslanges Lernen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#16

Beitrag von marsupilami »

"Lebenslanges Lernen lohnt sich - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber", sagte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. "Unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt verändern sich rasant. Weiterbildung ist der Schlüssel für die persönliche Entwicklung des Einzelnen und die Innovationsfähigkeit von Unternehmen."
https://www.bundesregierung.de/ContentA ... ldung.html

Und aus dem gleichen Link:
Bundesregierung fördert Aufstieg durch Bildung
Die Motive für Weiterbildung sind vielfältig: Bei Arbeitnehmern stehen Aufstiegsmöglichkeiten im Vordergrund. Das einmal erlernte Wissen reicht nicht aus, um mit neuen Produktions- und Arbeitsverfahren zurechtzukommen. Andere wollen sich vor Arbeitsitslosigkeit schützen. Arbeitgeber beugen mit der Weiterbildung ihrer Beschäftigten einem drohenedem Fachkräftemangel vor.
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#17

Beitrag von Günter »

Dann ganz klar argumentieren.

Widerspruch

Die Behauptung des JC, es handelt sich um eine Ausbildung ist eindeutig falsch. Der eHB hat eine abgeschlossene Ausbildung als Fitnesstrainer. Die Fortbildung ist aber angesichts des Alters des eHB erforderlich, denn erstens ist mit zunehmenden Alter die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit des Trainers um jüngere Kunden des Fitnessstudios erfolgreich zu trainieren, nicht mehr gegeben und zweitens zwingt der Konkurrenzdruck durch jüngere Trainer zu einer Spezialisierung für ältere Kunden. Zumal dieses Geschäftsfeld erfolgversprechend ist, denn ältere Kunden bevorzugen auch ältere Ansprechpartner.

Ohne die Weiterbildung zum .... besteht die Gefahr in Kürze ohne Kunden und damit ohne Einkommen dazustehen,. Das widerspricht aber dem Grundsatz vom Fordern und Fördern. Daher ist die Weiterbildung zur Einkommenssicherung zwingend notwendig.
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marsupilami
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Re: aEKS und Fahrtenbuch

#18

Beitrag von marsupilami »

Zusätzlich:
Zumal auch die Bundesregierung lebenslanges Lernen für förderlich hält. (Link zur Seite)
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