Aber zu einem anderen, gern ausgeübten Gewerbe meint JC
Die Kinder sollen also gefälligst jetzt schon aktiv gegen Übergewicht kämpfen - oder wie, oder was.Sie erwarten im Rahmen lhrer Tätigkeit als Tagesmutter einen monatlich durchschnittlichen Gewinn in Höhe von
375,58 EUR.
lhre Einnahmen beziehungsweise Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit im Bewilligungszertraum wurden aufgrund
lhrer Angaben zum voraussichtlichen Einkommen zunächst vorläufig festgesetzt.
Bei folgenden Punkten bin ich von lhrer Einschätzung abgewichen:
- Raumkosten: 0.00 EUR
- Wareneinkauf, 0,00 EUR
Die Notwendigkeil der Anerkennung von Raumkosten wurde nicht nachgewiesen. Deshalb werden diese vorläufig
nicht anerkannt.
Die Verpflegung der zu Betreuenden ist nicht notwendig und ist separat nachzuweisen. Es wird gleichzeitig davon
ausgegangen, dass die Auslagen bereits in voller Höhe in Abzug gebracht und in Rechnung geslellt wurdän. Das
bedeutet gleichzeitig, dass die Betriebseinnahmen bererts um den Wareneinkauf der Verpfie[ung bereinigt wurde.
Eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich.
Und Arbeitszimmer ist nicht nötig - auch bei den anderen gewerben nicht, macht doch Spaß, wenn die lieben Kleinen im nitch notwendigen Büro rumtoben und die ersten Handgriffe am PC erlernen .....