Nalani hat geschrieben: ↑Fr 7. Sep 2018, 14:05
Gleichzeit schickte das Amt die Anlage EKS (hab ich ja längst fertig und abgegeben) und...die Anlage EK. Sind die jetzt völlig doof?
In der Anlage EK muss angekreuzt werden, dass Einkommen aus Selbständigkeit erzielt werden wird. Aus diesem Grund ist dann wiederum die Anlage EKS fällig. So erklärte mir das Jobcenter, warum auch bei Selbständigen die Anlage EK gefordert wird.
Die brauchen doch bloß im Computer nachschauen und sehen, dass die längst alles haben und, oh Überraschung, ja bereits seit ein paar Monaten zahlen. Argh!
Die Aufnahme der Selbständigkeit stellt vielleicht einen separaten Verwaltungsvorgang dar, weswegen die erneute Abgabe aller Erklärungen und Anlagen nötig ist.
Und von dem Maßnahmeträger kam eine erneute Einladung zur Aufnahme. Hab dann mal beim JC angerufen..da hieß es, ich müsse bis zur Klärung auf jeden Fall an dem Driss teilnehmen.... Aber ich bin doch jetzt verdammt nochmal selbstständig! Und nu?
Das ist absurd und unsinnig. Mit Beginn der Selbständigkeit müsste eine sofortige Freistellung von der nicht zielführenden Massnahme erfolgt sein.