tigerlaw hat geschrieben: ↑Di 4. Sep 2018, 11:04 1. Heilpraktiker ist auf jeden Fall ein "freier Beruf", Hypnosecoach wohl auch --> Gewerbeanmeldung ist obsolet!
Frage bei den Raumkosten: Deine Tätigkeit übst Du in Deiner Wohnung aus? Wenn nein: Der Betrag erscheint extrem niedrig.
Wenn ja: Ist die Wohnung "angemessen groß"? Wenn nein, dann Quote der beruflich genutzten Fläche von der Gesamtfläche bestimmen und sowohl die eigentlichen Wohnungskosten, als auch die Stromrechnung mit diesem Faktor anteilig in die EKS, Zeile B4 einstellen.
Sollte die Wohnung angemessen groß sein, dann brauchst Du nur die Stromrechnung anteilig einzustellen.
Nein, ich führe eine Hausbesuchspraxis. Einmal in der Woche habe ich Räume für eine Gruppenhypnose. Daher der geringe Preis