Was passiert im schlimmsten Fall...

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#51

Beitrag von Nalani »

tigerlaw hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 11:04 1. Heilpraktiker ist auf jeden Fall ein "freier Beruf", Hypnosecoach wohl auch --> Gewerbeanmeldung ist obsolet!

Frage bei den Raumkosten: Deine Tätigkeit übst Du in Deiner Wohnung aus? Wenn nein: Der Betrag erscheint extrem niedrig.

Wenn ja: Ist die Wohnung "angemessen groß"? Wenn nein, dann Quote der beruflich genutzten Fläche von der Gesamtfläche bestimmen und sowohl die eigentlichen Wohnungskosten, als auch die Stromrechnung mit diesem Faktor anteilig in die EKS, Zeile B4 einstellen.
Sollte die Wohnung angemessen groß sein, dann brauchst Du nur die Stromrechnung anteilig einzustellen.


Nein, ich führe eine Hausbesuchspraxis. Einmal in der Woche habe ich Räume für eine Gruppenhypnose. Daher der geringe Preis
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#52

Beitrag von Günter »

Nein, das Gesamteinkommen im BWZ geteilt durch 6 Monate, abzüglich Freibeträge.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#53

Beitrag von kleinchaos »

Nach 6 Monaten Weiterbewilligungsantrag mit neuer vorausschauender EKS. Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jetzigen BWZ die abschließende EKS einreichen.

Zu deinen Einnahmen: ich würde gerade in den ersten Monaten und unter dem Aspekt der Notgründung noch nicht so hohe Einnahmen prognostizieren. Denn wenn die nicht so kommen wie erwartet, hast du ein halbes Jahr ang eine erhebliche Bedarfsunterdeckung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#54

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 11:09 Nach 6 Monaten Weiterbewilligungsantrag mit neuer vorausschauender EKS. Innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jetzigen BWZ die abschließende EKS einreichen.

Zu deinen Einnahmen: ich würde gerade in den ersten Monaten und unter dem Aspekt der Notgründung noch nicht so hohe Einnahmen prognostizieren. Denn wenn die nicht so kommen wie erwartet, hast du ein halbes Jahr lang eine erhebliche Bedarfsunterdeckung.
:jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#55

Beitrag von tigerlaw »

Nalani hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 11:06 (...)

Nein, ich führe eine Hausbesuchspraxis. Einmal in der Woche habe ich Räume für eine Gruppenhypnose. Daher der geringe Preis
Wenn der Energieverbrauch zuhause "vernachlässigbar gering" ist, dann lass diese Position natürlich aus B4 weg und stelle in der Tat nur die Raummiete für die Gruppentherapie ein.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#56

Beitrag von Nalani »

Ich versteh euer Denken absolut. Ich dachte, ich müsse gewisse Einnahmen erwarten, da man mich sonst doch in irgendwas rein steckt.
Also ihr meint ich darf ruhig weniger angeben?
Was wäre so euer Gefühl was Sinn macht?

Nochmal danke an alle. Bin ich froh in meiner Not gestern dieses Forum gefunden zu haben!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#57

Beitrag von tigerlaw »

Danke ... :verlegen:

"Optimal" wäre es, wenn Du auf einen "Ertrag" von insgesamt etwas über 600 € (kumuliert in 6 Monaten) gelangst.

Warum? Der Ertrag wird durch 6 geteilt und in die monatliche Berechnung der Anlage zum Bewilligungsbescheid als "Erwerbseinkommen" eingestellt. Darauf wird zuerst der "Grundfreibetrag" von 100,00 € berücksichtigt, und für die darüber hinausgehenden Beträge (zwischen 100 und 1.000 €) 20 %.

"Optisch gut" sieht es wohl aus, wenn Du im monatlichen Mittel ca. 150 € Ertrag hast, dann würden Dir (bzw. Deiner Familie anteilig) ca. 40 € auf den Bedarf angerechnet.
Zuletzt geändert von tigerlaw am Di 4. Sep 2018, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#58

Beitrag von Koelsch »

Jeder Euro Gewinn über € 100/Monat wird Dir zu 80% auf das ALG II angerechnet. Deswegen ja meine Bitte, die vorläufige EKS (vEKS) erst mal hier zu Bemeckerung einzustellen.

Meine Vorstellung wäre:
erste 3 Monate mit langsam abnehmenden Verlusten, letzte 3 Monate mit langsam steigenden Gewinnen, aber so dass der Gesamtgewinn in dem ersten Halbjahr bei vielleicht € 450 liegt. Dann ist da ein wenig Sicherheit drin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#59

Beitrag von Nalani »

Großartig!
Werde ich nachher gleich ändern.

Ich dachte bloß weil ich das Ganze ja in Vollzeit ausübe... Aber gut, ich tu alles was ihr sagt 😂
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#60

Beitrag von kleinchaos »

Hat mit Vollzeit erstmal nur soviel zu tun, dass du mehr als 15 Stunden in der Woche arbeitest. Aber selbst wenn du nur 8 Therapiestunden hast, so hast du doch mit Abrechnung, Buchführung, Werbung, Akquise zu tun. Das steigert sich sicher im Laufe der Zeit, also die Therapiestunden, aber dann steigen ja auch die Einnahmen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#61

Beitrag von Nalani »

Das stimmt...dazu kommen noch die Fahrtzeiten (Hausbesuchspraxis) etc..

Ach ihr Lieben... Gestern dachte ich wirklich, ich pack es nicht. Und jetzt bin ich voll drin und es fühlt sich gut an! Ein wenig Muffensausen, aber grundsätzlich einfach gut!
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#62

Beitrag von tigerlaw »

Nalani hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 11:40 (...)

Ich dachte bloß weil ich das Ganze ja in Vollzeit ausübe... Aber gut, ich tu alles was ihr sagt 😂
"Vollzeit" ist so ähnlich wie bei den Beamten: Die unterscheiden sich ja auch in nichts von den Fröschen, beide sitzen da und warten auf Fliegen.

Du bist in Vollzeit "dienstbereit" ... :unschuld:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#63

Beitrag von Olivia »

:willkommen:

In der EGV steht drin:
Punkt 8. Kündigung der Eingliederungsvereinbarung

Haben sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts massgebend gewesen sind, seit Abschluss des Vertrages so wesentlich geändert, dass einer Vertragspartei das Festhalten an der ursprünglichen vertraglichen Regelung nicht zuzumuten ist, so kann diese Vertragspartei eine Anpassung des Vertragsinhalts verlangen oder wenn dies nicht möglich ist, eine Kündigung aussprechen.
Kann man die EGV nicht sofort wieder kündigen, da der Vertragsinhalt entgegen der selbständigen beruflichen Orientierung "übergestülpt" wurde? Gleichzeitig könnte man die EGV anfechten, da die EGV überhaupt nicht erörtert wurde. Man wurde vom Inhalt überrumpelt und ist von den Regelungen überrascht worden.

Die EGV ist mit der Ausübung des Selbständigkeit nicht vereinbar und widerspricht der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Vertrag geht vollkommen nach hinten los, indem er die berufliche Integration verhindert. Die EGV behindert auch die Senkung der Bedürftigkeit. Durch diese der EGV innewohnenden Zielwidersprüche ist eine sofortige Kündigung nötig, es kann da auch nichts mehr nachgebessert werden.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#64

Beitrag von friys »

tigerlaw hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 11:04 1. Heilpraktiker ist auf jeden Fall ein "freier Beruf", Hypnosecoach wohl auch --> Gewerbeanmeldung ist obsolet!
:jojo: Ich sehe Vorteile der freiberuflichen Selbstständigkeit (vgl. Katalogberufe), denn man muss sich nicht mit dem Gewerbeamt auseinandersetzen und spart die An-(Ab-)meldekosten. Das bedeutet auch, dass Papierkram wegfällt. Steuerlich anmelden beim Finanzamt genügt. Nach der Anmeldung erhält Du innerhalb kurzer Zeit deine Steuernummer, die Du für deine Rechnungen benötigst.

» Ein Freiberufler muss sich auch nicht zwingend in der IHK registrieren lassen (Kostenersparnis).
» Das Schuldrecht des BGB kommt zum Tragen, das zusätzliche Handelsgesetzbuch spielt für den Freiberufler keine Rolle.
» Wer freiberuflich selbständig arbeitet, kann die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Jahresabschluss anfertigen
» und die Ist-Besteuerung beantragen.
» Es fällt keine Gewerbesteuer an, usf...

Im Existenzgründungsportal des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Referat Öffentlichkeitsarbeit (BMWi) schreibt Rechtsanwältin C. Eidmüller, Leiterin der Gründungsberatung, Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB): Coach, Trainer, Berater und Moderator: freiberuflich oder gewerblich?

Zieh dein Ding durch!
Wähle einen Beruf, den Du liebst und du brauchst keinen Tag mehr in deinem Leben zu arbeiten - Konfuzius
schimmy
Benutzer
Beiträge: 6390
Registriert: Do 14. Apr 2011, 17:03

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#65

Beitrag von schimmy »

Das mit der Kündigung der EGV würde mich auch interessieren ob das so einfach geht.

Natürlich kann man im Nachhinein sagen warum wurde die EGV überhaupt unterschrieben ohne sie zumindest von fachkundiger Seite Überprüfen zu lassen, aber gut dafür ist es jetzt zu spät.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#66

Beitrag von friys »

#65 Hier ein Beispiel, wie einfach das geht: Schriftlich per Post kam heute die Kündigung der EGV zum 24.05. und der Ersatz der EGV per Verwaltungsakt. Wegen der begonnenen Selbstständigkeit von @Nalani wird es das JC nicht so einfach haben.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#67

Beitrag von Olivia »

Wenn nach Kündigung der EGV eine neue, ersetzte EGV per Verwaltungsakt eintrifft, kann gegen diese EGV Rechtsmittel eingelegt werden. Insofern wäre das doch eine mögliche Vorgehensweise.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#68

Beitrag von marsupilami »

@ Nalani: eines noch: egal ob mit oder ohne JC selbstständig: auf alle Fälle von Anfang an eine ordentliche Buchhaltung und Fahrtenbuch, wenn Du mit dem PKW Hausbesuch machst.
Wenn Du Hausbesuche machst, wirst Du vermutlich bar bezahlt.
Dann macht es Sinn auch ein Kassenbuch zu führen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#69

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Di 4. Sep 2018, 19:38 egal ob mit oder ohne JC selbstständig
Ohne JC selbständig bedeutet dann aber auch volles Risiko ab Anfang an, d.h. Krankenkasse muss selbst bezahlt werden, der komplette Lebensunterhalt und alle betrieblichen Kosten.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#70

Beitrag von Günter »

Oli, gemeint ist vermutlich mit oder ohne Zustimmung des JC, denn sie ist ja am Anfang kaum in der Lage bedarfsdeckendes Einkommen zu generieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#71

Beitrag von Olivia »

Ach so. :verlegen:

Alles andere wäre Irrsinn! Ab Tag eins die vollen Kosten erwirtschaften kann niemand, da wären hohe Rücklagen nötig.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#72

Beitrag von Nalani »

Hallo zusammen!

So, nun geht es weiter. Gestern hab ich den Tag mit den letzten Schritten zur Selbstständigkeit verbracht (Flyer, Visitenkarten etc...) Muss ja jetzt alles fix gehen.
Nun setze ich mich an das Schreiben an meine SB (oder vielleicht nicht mehr SB) und an die Überarbeitung der EKS. Dann geht der Driss heute Nachmittag bei denen in den Kasten.

@marsupilami Klar, wie ich das mit der Buchführung machen muss, ist mir bewusst. Ich habe ab morgen auch ein separates Konto und führe ein Fahrtenbuch bzw. werde eins führen.
Aber danke fürs mitdenken! Gerade bei so einem Schnellstart kann ja leicht was untergehen
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#73

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#74

Beitrag von Nalani »

:lachen1: :knutsch: Vielen Dank
Nalani
Benutzer
Beiträge: 36
Registriert: Mo 3. Sep 2018, 18:32

Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#75

Beitrag von Nalani »

Hi zusammen...

Habe gestern einen Termin für den 13.09. beim SelbststängigenTeam bekommen...bin mal gespannt. Das bezieht sich wohl auf den Businessplan, denn laut Datum des Schriebs konnten die da noch nichts von der Selbstständigkeit wissen.
Gleichzeit schickte das Amt die Anlage EKS (hab ich ja längst fertig und abgegeben) und...die Anlage EK. Sind die jetzt völlig doof? Die brauchen doch bloß im Computer nachschauen und sehen, dass die längst alles haben und, oh Überraschung, ja bereits seit ein paar Monaten zahlen. Argh!

Und von dem Maßnahmeträger kam eine erneute Einladung zur Aufnahme. Hab dann mal beim JC angerufen..da hieß es, ich müsse bis zur Klärung auf jeden Fall an dem Driss teilnehmen.... Aber ich bin doch jetzt verdammt nochmal selbstständig! Und nu?
Vom Amt selbst hab ich bezüglich des Termins noch nichts schriftliches, ich vermute morgen,
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“