Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
keindurchblickmehr
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Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#1

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hallöle,

da ich keine Lust mehr drauf hatte, zum einen immer auf andere angewiesen zu sein, wegen nem Auto fürn Markt... und zum anderen auch nicht mehr die fadenscheinigen Antworten der SB bzgl. Benzinkosten hören zu müssen, (manch einer hier kennt die Geschichte noch) habe ich heute ein KFZ auf meinen Namen zugelassen. Die Kosten für den Erwerb hat mir mein Bruder darlehensweise gegeben. Rückzahlung in Raten ab 01.03.2008 (da ist wieder mit höheren Umsätzen auf den Märkten zu rechnen.

So.. nun meine Fragen:

1. Das Fahrzeug wird zu mehr als 80 % gewerblich genutzt. Also ist es ja Betriebsvermögen. Muss ich das bereits jetzt dem Finanzamt mitteilen ?
2. Wie soll ich der ARGE mitteilen, daß ich nun ein betriebliches KFZ habe, im Moment noch keine Darlehensraten bezahlen muss, und ich noch keine Unterlagen hinsichtlich Steuer und Versicherung habe?
3. Fahrtenbuch ist logisch. Wie sind die Fahrten vom Laden oder vom Markt nach Hause zu sehen ? Privat oder gewerblich ?
4. Wie rechne ich die gewerblichen Kilometer bei der ARGE ab ? Bisher war es ja so, daß ich meine Benzinkosten angegeben habe, und die das nach anfänglichem Weigerung zwischenzeitlich ja anerkennen.
Ich bin auch immer noch nicht dahintergekommen, wie das mit dem Freibetrag von 100,00 Euro ist.... Die nehmen quasi immer meinen Gewinn.... (da sind ja alle Betriebsausgaben bereits abgezogen) ...dann ziehen die 100,00 Euro ab... und der Rest ist anrechenbares Einkommen.

So... ich glaub das waren die wichtigsten Fragen...
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Emmaly
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#2

Beitrag von Emmaly »

Hallo,
du meinst bestimmt 1.3.2009 nicht 2008.

Mit den Freibetrag: 100 € sind Grundfreibtrag. Wenn du mehr verdienst als die 100 € , dann kommen noch mehr Euronen hinzu.
über 100 € - 800 € 20 %
über 800 € - 1200 € (1500 € - mit Kind) 10 %
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
keindurchblickmehr
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#3

Beitrag von keindurchblickmehr »

Klar mein ich 2009 :arge:

Das mit dem Grundfreibetrag ist mir schon klar..... hab ja geschrieben...Einnahmen ./. Minus Ausgaben (bisher alle uneingeschränkt anerkannt) = Gewinn.... Da dieser nicht über 800 Euro ist... werden 100,00 Euro (zzgl. 20% auf den Rest) als Freibetrag anerkannt....

Aber die SB der Arge hat mir mal geschrieben, daß evtl. Fahrtkosten (0,30 € je km) in den Laden ( 13 km einfach) nicht abgerechnet werden können, da diese bereits im Freibetrag enthalten sind.
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Koelsch
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#4

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich müsstest Du das Kfz. niemandem mitteilen, aber um Ärger mit der ARGE zu vermeiden (ich weiß, ich weiß, die Juristen sprechen hier von einem untauglichen Versuch :zwinker: ) würde ich eine kurze Mitteilung mit den Fakten machen - Auto ab..... finanziert über.... rückzahlbar ab.

Bei gewerblicher Nutzung 80% ist das gute Stück auf jeden Fall ein Betriebsfahrzeug, da gibt's keinerlei Diskussionen (mit dem Finanzamt, bei der ARGE weiß man ja nie :heul: ).
Das heißt aber nun auch - alle Fahrzeugkosten (Benzin, Öl, Steuer, Versicherung, Verschleißteile, Reparaturen, Autowäsche, Parkticket......) sind Betriebsausgaben. Für die per Fahrtenbuch nachgewiesenen Privatfahrten hast Du die Qual der Wahl :aufgemerkt: :
Du könntest nun den anteiligen Anteil der tatsächlichen Fahrzeugkosten als negative Betriebskosten in Dein Superformular EKS aufnehmen, auch wenn das Formular etwas anderes suggeriert, oder Du bist einfach mal brav und setzest die auch im Formular EKS vorgeschlagene Pauschale von € 0,10/km ein. (Es betrübt Dich zwar sehr, dass diese Pauschale den Dir tatsächlich zuwachsenden Vorteil nur höchst unzureichend widerspiegelt, aber wenn der Gesetzgeber nun schon großzügig ist, sollte man seine Großzügigkeit nicht unbedingt zurückweisen, so dicke ham wirs ja nun auch nicht. :jumpi: ).

Jetzt wird's etwas komplizierter:
Fahrt von zu Hause zum Büro/Lager dürfte eine Privatfahrt sein, die Fahrten zu den Märkten hingegen sind Betriebsfahrten. Dazu muss man einen kleinen Ausflug in die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs BFH machen. Der BFH sagt, dass die Fahrten zu ständig wechselnden Einsatzstellen steuerlich wie Dienstreisen zu behandeln sind. Er begründet das damit, dass anders als bei den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte der Arbeitnehmer durch die Wahl seines Wohnsitzes die Höhe seiner Fahrtaufwendungen nicht bestimmen könne (Az.: VI R 70/03). Zusammengefasst gilt Folgendes: Arbeitsstätte ist danach der Betrieb oder die ortsfeste Betriebsstätte des Arbeitgebers, die der Arbeitnehmer regelmäßig aufsucht. Das können auch mehrere Betriebssitze sein. Wie lange er sich dort aufhält, ist unmaßgeblich (Az.: VI R 15/04). Begibt sich der Arbeitnehmer von der Arbeitsstätte zu wechselnden Einsatzstellen, kann er - ebenso, wie wenn er von zu Hause aus dort hin fährt - die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten geltend machen (Az.: VI R 25/04).

Zu guter Letzt:
Sollte Dein Einkommen/Gewinn über € 400,00 liegen kann es eine klitzekleine "Merkwürdigkeit" geben, über die man sich aber erst später den Kopf zerbrechen sollte. Wie wir ja wissen, landen die Privatfahrten als negative Betriebsausgaben im Formular EKS und beeinflussen dementsprechend den Gewinn/das Einkommen. Bei Einkommen über € 400,00 musst Du aber sehr sorgfältig prüfen, ob Deine "Werbungskosten" nach § 11 Abs. 2 SGB II, also
Ziff. 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge
a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
b) zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind, soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
4. geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,

eine gesetzliche vorgeschriebene Versicherung ist aber die Kfz.-Versicherung. Die setzes Du also nach dem Willen des Gesetzgebers einmal bei den Betriebskosten und einmal bei der Einkommensbereinigung des § 11 Abs. 2 SGB II ab. (Sag jetzt bitte nicht, das könne nicht sein - genau das war ganz eindeutig Rechtslage bis zu 31.12.2007 und ist nach meiner Ansicht nicht geändert worden. Mit der Kfz.-Versicherung in der Einkommensbereinigung des § 11 Abs. 2 SBG II aber kommst Du locker über den Grundfreibetrag (§ 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II) von € 100,00. Wenn dem aber so ist, dann kannst Du nach den Durchführungsanweisungen der BA zum § 11 SGB II Randnummer 11.86'
Betriebskosten bei Selbständigen werden bereits bei der
Einkommensermittlung nach § 3 Alg II-V abgezogen. Von dem nach
§ 3 Alg II-V ermittelten Einkommen ist zusätzlich der Grundfreibetrag abzusetzen. Liegt das Einkommen über 400 €, ist wie bei Arbeitnehmern eine höhere Absetzung nur möglich, wenn
die Abzugsbeträge nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 3, 4 und 5 (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zusammen über 100 € liegen.
Und zum guten Schluss noch die Freibetragsregelung:

Es gibt einen Freibetrag auf das Bruttoeinkommen/-gewinn nach § 30 SGB II, dieser beträgt:
Für Gewinne zwischen € 100 und 800 = 20% (also max. € 140,00)
für Gewinne zwischen € 800 und 1200 = 10% (also zusätzlich max. € 40,00)
(sind minderjährige Kinder in der BG max. € 1500 statt der € 1200, also max. zusätzlich € 70,00)

Nicht damit zu tun hat der sogenannte Grundfreibetrag von € 100,00. Dieser kommt im Rahmen der Einkommensbereinigung des § 11 Abs. 2 SGB II zum Tragen. Wie zuvor ja bereits geschrieben, entweder werden diese € 100,00 zusätzlich vom Einkommen abgesetzt, oder nachgewiesene, höhere Werbungskosten, sie ich ja oben genannt hab.

Und wenn Du jetzt nur noch Bahnhof verstehst :ka: ,
nicht verzagen, Hilfe schreien, das bekommen wir schon hin! :nicolaus:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Katharina2006
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#5

Beitrag von Katharina2006 »

Hi keindurchblickmehr,

Du brauchst das Kfz beim Finanzamt nicht extra als gewerbliches Fahrzeug anzumelden. Die machen da wesentlich weniger Probleme als die ARGE. Ein Kfz, das bis 10 % -50 % geschäftlich genutzt wird, kann sog. gewillkürtes Betriebsvermögen sein, wenn der Besitzer es so wünscht. Kfz über 50% geschäftliche Nutzung ist per Gesetz Betriebsvermögen, wenn es auf den Namen des Firmeninhabers angemeldet ist. Du kannst hier Steuer, Versicherungen, Reparaturkosten, Benzin, evtl. Parkplatz usw. geltend machen - kurz gesagt, alle Kosten, die Dir durch das Fahrzeug entstehen.

Mit der ARGE hatte ich auch Probleme, weil sie meinten, mein Fahrzeug wäre privat, obwohl ich zu über 80 % geschäftliche Fahrten habe und auch Fahrtenbuch geführt habe. Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung habe ich das aber beim SG zu meinen Gunsten entscheiden lassen.
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
marsupilami

Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#6

Beitrag von marsupilami »

Koelsch hat geschrieben: Jetzt wird's etwas komplizierter:
Fahrt von zu Hause zum Büro/Lager dürfte eine Privatfahrt sein, die Fahrten zu den Märkten hingegen sind Betriebsfahrten.
Mit anderen Worten: Die (unsinnige) Leerfahrt zum Markt wäre eine Betriebsfahrt. Wenn sie dann vom Markt die halbe Strecke zurückfährt um Ware für den Markt zu holen wäre auch das eine Betriebsfahrt.
Das ist in meinen Augen unwirtschaftlich und - in den heutigen Zeiten - nicht unbedingt klimafreundlich.

Nun gut. Wenn der hohe Gesetzgeber es so will?
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Günter
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#7

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben:
Mit anderen Worten: Die (unsinnige) Leerfahrt zum Markt wäre eine Betriebsfahrt.
Ach der Transport des Verkaufspersonals (schließlich ist die Chefin auch gleichzeitig Personal) zum Einsatzort ist also Leerfahrt und unsinnig?

Es wird ja nicht das Luftvolumen im Laderaum transportiert, sondern die Person hinter dem Lenkrad.

Ich weiß, Schwaben würden mit dem Rad fahren und das Kfz abrechnen :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marsupilami

Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#8

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:
marsupilami hat geschrieben: Ich weiß, Schwaben würden mit dem Rad fahren und das Kfz abrechnen :gunni:
Das betrachte ich als eine üble Unterstellung. Ich lasse mich nicht mit Klaus Zumwinkel und Konsorten in einen Topf werfen.
Da kannst noch so viele rote, grinsende Teufelchen hinten drannhängen.
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Günter
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#9

Beitrag von Günter »

Hab ich geschrieben alle Schwaben????? :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
keindurchblickmehr
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#10

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ihr werdet euch doch nicht streiten.... :knueppel: :knueppel:

Also wenn ich ehrlich bin... hab ich sogar nix verstanden.....Aber die schlaue SB hat mir doch schon mal mitgeteilt, daß die Fahrtkilometer von meiner Wohnung zum Laden zwar Betriebsausgaben ( somit ja mit 0,30 € angerechnet) wären, sie diese aber nicht berücksichtigen könnte, da diese ja bereits im Grundfreibetrag enthalten sind. Irgendwelche §§ hat sie da auch noch angeführt gehabt.
Ich hab sämtliche Korrespondenz mit der ARGE im Laden (will mir ja nicht meinen wohlverdienten Feierabend versauen :aufgemerkt: ).. kann also erst morgen schauen.

So.. und jetzt nochmal bzgl. dieses Freibetrages.....
Ich habe angenommen 380,00 Gewinn....dann rechnet sie mir als Einkommen.... 380,00 ./. 100,00 / ./.20% von 280,00 also 56 Euro.. Freibetrag....Einkommen 380,00 abzgl. 156,00 Freibetrag = anrechenbares Einkommen in Höhe von 224 Euro.... Oder hab ich da was falsch verstanden ?? :ka: :ka:
Alternativ könnte ich natürlich morgen mal nen Bescheid von mir einscannen... und ihr guggt da drüber.... vielleicht steh ich ja aufm Schlauch....
Jetzt fällt mir gerade noch ein... wo werden denn diese öminösen 30,00 Euro (wohl für Versicherungen .... ) eigentlich angerechnet.. oder abgezogen ??

Wie ihr seht.... mein Nick ist wieder mal Programm.... :totlach: :totlach: :totlach:

:ka: :ka: :ka:
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Günter
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#11

Beitrag von Günter »

Ich streite nie, wenn jemand der Meinung ist Ironie nicht zu verstehen, dann isses halt so.

Zur Ermittlung der Freibeträge richte deinen Blick mal auf dieses Meisterwerk der Weltliteratur.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... igkeit.pdf

Da erkennst du sofort die Freibeträge werden vom Einkommen vor dem Abzug der Steuern, Sozialversicherungsbeiträge un dder Kosten die zur Erzielung des Einkommens erforderlich sind (also vom Brutto) ermittelt und vom Nettoeinkommen abgezogen.

Und wenn du weitersuchst, dann findest du das folgende.
(1) Ein Betrag in Höhe von 100 € ist grundsätzlich frei. Dieser Grundfreibetrag (GFB) wird an Stelle der Beträge nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – 5 gewährt.
(2) In dem Grundfreibetrag sind auch folgende Pauschalen gemäß § 3 Alg II-V enthalten:
Pauschalen nach § 3 Al-gII-V
(30.8)
• N
r. 1: 30 € für angemessene private Versicherungen,

Nr. 3a) Doppelbuchstabe aa): ein Sechzigstel der steuer-rechtlichen Werbungskostenpauschale,

Nr. 3a) Doppelbuchstabe bb): 0,20 € Wegstreckenentschä-digung für Entfernungskilometer.
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#12

Beitrag von keindurchblickmehr »

Danke dir günter.....

ABER:

Wenn in den 100,00 Freibetrag 30,00 für private Versicherungen enthalten sind...und 0,20 € für Fahrten zur Arbeit... dann bin ich bereits mit diesen beiden Position ja über 100,00 Euro...was hab ich dann bitte von dem Freibetrag? Faktisch nix.....

UND: Zu Beginn meiner selbstständigen Tätigkeit hat die ARGE den Nachweis einer Unfallversicherung gefordert....warum auch immer... :ka: :ka:
Wer bezahlt die eigentlich ??....(ja ich bezahl..schon klar)... aber kann ich die denn nicht auch vom Einkommen absetzen??

HILFEEEEE..... das ganze wird ja immer komplizierter....

PS: Ich geh mal davon aus, daß meine Rechtschutzversicherung nicht zu den angemessenen privaten Versicherungen zählt.... gelle ??? :heul:
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Günter
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#13

Beitrag von Günter »

Dann schau doch mal bitte genau hin, da steht bei einem Einkommen von mehr als 400 € (brutto) können statt der 100 € Grundfreibetrag die tatsächlichen (nachgewiesenen) Kosten angesetzt werden.

Und da der Weise aus der Stadt der Jecken auch noch was schreiben will, schweige ich jetzt ergriffen. (ich war noch nie in Ausreden verlegen, wenn ich nicht weiterweiß :gunni: )
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#14

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Dann schau doch mal bitte genau hin, da steht bei einem Einkommen von mehr als 400 € (brutto) können statt der 100 € Grundfreibetrag die tatsächlichen (nachgewiesenen) Kosten angesetzt werden.

Und da der Weise aus der Stadt der Jecken auch noch was schreiben will, schweige ich jetzt ergriffen. (ich war noch nie in Ausreden verlegen, wenn ich nicht weiterweiß :gunni: )

Oh Mann.... wo ist bei meinem selbstständigen Einkommen Brutto und Netto ??....Mir geht´s langsam wie dir.... ich weiß auch nimmer weiter.... :ka: :ka:

Kosten nachweisen kann ich.... ALLE und IMMER.... :unschuld:
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Günter
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#15

Beitrag von Günter »

Oh wei, das Einkommen vor Abzug der Einkommenssteuer, der Sozialversicherungsbeiträge (KK RV wenn vorhanden freiwillige Beiträge zur AV) Werbungskosten ist brutto. Koelsch kann dir mit Sicherheit verraten ob da auch die anderen Kosten wie z.B Berufsgenossenschaft, IHK Beiträge usw dazu gehören.

Und Netto ist der Rest nach Abzug aller Kosten, das ist die Zahl mit dem fetten Minus davor ...... ach nee , das war ja steuerlich. Wie du weißt gibt es im Sozialrecht keine Anrechnung und keinen Übertrag von Verlusten.
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Koelsch
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#16

Beitrag von Koelsch »

Schau Dir mal das anliegende, kleine Beispiel der EKS an, dann sollte es klarer werden. Da hast Du nämlich alle Kosten des Kfz. bereits drin.

(Ich hab bei der Laufleistung mal angesetzt 1250 km, 10l/100 km, € 1,2/Liter, 20% Privatfahrt zu € 0,10/km)

Und da oben drauf kommen dann noch mal die € 100,00 Grundfreibetrag für Versicherung, "Privatfahrten zur Arbeit". Schlecht fährst Du mit der Rechnung nicht.
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#17

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben:Oh wei, das Einkommen vor Abzug der Einkommenssteuer, der Sozialversicherungsbeiträge (KK RV wenn vorhanden freiwillige Beiträge zur AV) Werbungskosten ist brutto. Koelsch kann dir mit Sicherheit verraten ob da auch die anderen Kosten wie z.B Berufsgenossenschaft, IHK Beiträge usw dazu gehören.

Und Netto ist der Rest nach Abzug aller Kosten, das ist die Zahl mit dem fetten Minus davor ...... ach nee , das war ja steuerlich. Wie du weißt gibt es im Sozialrecht keine Anrechnung und keinen Übertrag von Verlusten.

All das zahl ich ned.... (Einkommensteuer, SV Beiträge).... Werbungskosten ?? sagt mir nix.... :ka:
Ich schreib der ARGE halt immer....

Einnahmen... blablabla....
Ausgaben ....blablabla

Gewinn blablablablabla... (der ist denen halt zu wenig.... aber immerhin Gewinn.... :bravo: ) Das ist dann ja wohl mein Netto ?????????

Joo...keine Verluste... wobei...wenn die meine Einnahmen im Bewilligungszeitraum abzgl. meiner Ausgaben im selben BW-Zeitraum dann abschließend berechnen... dann kann´s schon mal ein Verlust werden....
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#18

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Schau Dir mal das anliegende, kleine Beispiel der EKS an, dann sollte es klarer werden. Da hast Du nämlich alle Kosten des Kfz. bereits drin.

(Ich hab bei der Laufleistung mal angesetzt 1250 km, 10l/100 km, € 1,2/Liter, 20% Privatfahrt zu € 0,10/km)

Und da oben drauf kommen dann noch mal die € 100,00 Grundfreibetrag für Versicherung, "Privatfahrten zur Arbeit". Schlecht fährst Du mit der Rechnung nicht.

Hmm.. ich habs mir angeschaut... außer daß ich keine Umsatzsteuer/Vorsteuer habe, da Kleinunternehmer...ok
Aber ich kapier das trotzdem nicht... ich muss morgen mal meinen aktuellen Bescheid raussuchen....
Die nimmt wirklich E ./. A = Gewinn.... Hiervon dann 100,00 Euro weg... vom Rest nochmal 20 % frei....das andere ist dann anrechenbares Einkommen....

Ich hab heut keinen Kopf mehr..... :gaga: :gaga:
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#19

Beitrag von Koelsch »

Schau Dir das morgen mal in Ruhe an. Hast Du eigentlich schon mal das Formular EKS abgegeben oder wollen die von Dir immer noch fröhlich die monatliche EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#20

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:Schau Dir das morgen mal in Ruhe an. Hast Du eigentlich schon mal das Formular EKS abgegeben oder wollen die von Dir immer noch fröhlich die monatliche EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)

Logisch geb ich immer das Formular EKS ab..... inzwischen sogar mit Zahlen drin.... :aufgemerkt:

Die nehmen dann sogar die Gesamtsumme und errechnen daraus den Monats-Durchschnitt... Und damit sie mich in der Zwischenzeit auch ned vergessen... schick ich jeden Monat die EÜR mit allen Belegen rein.... :jumpi:

Bisher haben die jede meiner Ausgaben anerkannt.... ok... was solln sie auch an meinen Einkaufsrechnungen auszusetzen haben... wenn sie diese nicht anerkennen...dann kriegen sie auch meine Einnahmen nicht... SO....

Das andere schau ich mir morgen mal in Ruhe an.. und vergleich es mal mit meinen Zahlen.. mal sehen was ich da raus bekomm....
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#21

Beitrag von Koelsch »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Logisch geb ich immer das Formular EKS ab..... inzwischen sogar mit Zahlen drin.... :aufgemerkt:
Da weiß man natürlich noch nicht, ob das klug und weise ist. Bei so verschiedenen bekannt gewordenen Fällen drängt sich doch der Eindruck auf, dass Zahlen in der EKS den SB hoffnungslos verwirren und überfordern. :gaga: :gaga:
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#22

Beitrag von keindurchblickmehr »

Koelsch hat geschrieben:
keindurchblickmehr hat geschrieben:Logisch geb ich immer das Formular EKS ab..... inzwischen sogar mit Zahlen drin.... :aufgemerkt:
Da weiß man natürlich noch nicht, ob das klug und weise ist. Bei so verschiedenen bekannt gewordenen Fällen drängt sich doch der Eindruck auf, dass Zahlen in der EKS den SB hoffnungslos verwirren und überfordern. :gaga: :gaga:

Grins.... ich mag es die SB zu verwirren und zu überfordern. Meine 1. EKS habe ich ohne Zahlen und nur mit Gewinnzahlen unten abgegeben. Hat ihnen nicht gefallen...aber nach Diskussionen warum und wieso.. hats funktioniert. ( Gut..zwar erst bei der WS Abteilung, aber besser wie nix)
Bei meiner 2. vorläufigen EKS habe ich dann ein paar Zahlen reingeschrieben ( natürlich monatlich unterschiedlicher Gewinn :bravo: ). Da war sie dann aber so frei, und hat die Gesamtsumme durch 6 geteilt und den Durchschnittsgewinn als monatliches Einkommen angesetzt.
Bei der Addierung der Ausgabensumme hatte sich allerdings ein Fehler eingeschlichen. Ich habe die Gesamtsumme der Ausgaben um 250,00 Euro zu niedrig hingeschrieben. (Gesamtgewinnergebnis stimmt aber)
Und prompt hat sie meinen Gesamtgewinn um 250,00 Euro erhöht... Hat sogar noch geschrieben, aufgrund der von ihnen angegebenen Zahlen... (Ein Schelm wer böses dabei denkt)
Habe Widerspruch eingelegt, und sogar darauf hingewiesen, daß meine Zahlen wohl kaum ungeprüft übernommen wurden, der Schreibfehler daher sogar sofort aufgefallen ist... Aber wie es bei einer ARGE eben so üblich ist... Keine Antwort...das Schweigen im Walde.... :arge:

Mir ist es ja egal.... dann muss sie mir eben nach der abschließenden EKS wieder Geld zurückzahlen..... wenn sie das so haben möchte..... :gaga:
keindurchblickmehr
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#23

Beitrag von keindurchblickmehr »

So... nun hab ich mir mal meinen aktuellen Bescheid angeschaut.

Da steht: laufendes Einkommen aus der Selbstständigkeit 402,28 € abzgl. 160,46 Euro Freibetrag, ergibt zu berücksichtigendes Einkommen in Höhe von 241,82.

Soweit so gut.... mein laufendes Einkommen, errechnet sie ja aus der EKS. Dort habe ich alle Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben berechnet.

Nur was mir eben jetzt nicht so klar ist: In den 160,48 Euro Freibetrag sind also die angemessenen Versicherungen mit 30,00 Euro, sowie evtl. Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeit.
Bisher war es ja so, daß ich keine KM berechnet hatte, sondern lediglich die Tankquittungen für die Fahrten auf die Märkte abgerechnet hatte. (Waren ja nicht meine Fahrzeuge). Hier habe ich sowoh Hin- als auch Zurück-km angegeben. Logo.... mußte ja das Tanken was ich verfahren habe. Wurde auch alles anerkannt.

Also..... seit gestern hab ich nun einen PKW.... und die Fahrten von der Wohnung zum Laden sind lt. euerer Meinung Privatfahrten. :ka: :ka: .... bzw. sind ja im o.g. Freibetrag enthalten. Ich habe eine Einfache Fahrtstrecke von 13 km ...gilt hier nur hin oder auch zurück ?
Und die Fahrt nach Hause ist dann wohl auch privat bzw. im Freibetrag enthalten. Die Fahrtetn zu den Märkten sind wohl betrieblich... die Fahrt vom Markt nach Hause auch ?

Wie mache ich es nun bei meiner Abrechnung bzw. dem Fahrtenbuch ?
Kleines Beispiel:
12.12.08 - 14.12.08 Weihnachtsmarkt / Einfache Fahrt 20 km /also 6 x 20 km
15.12.08 Weihnachtsmarkt / Einfach Fahrt 105 km
16.12.08 Laden - Einfache Fahrt 13 km

Und vorallem wie mache ich es mit meinen Tankbelegen ?

Ich hab keine Ahnung mehr....... :heul: :heul: :heul:
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Katharina2006
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#24

Beitrag von Katharina2006 »

Hi keindurchblickmehr,
an Deiner Stelle würde ich alle Kosten, die durch Dein Fahrzeug entstehen sammeln und bei der anschließenden Abrechnung auf Anfrage vorlegen. Als Privatfahrten würde ich im Fahrtenbuch nur die Fahrten eintragen, die wirklich rein privat sind. Die Fahrten von zu Hause zum Laden würde ich erst mal als Geschäftsfahrten angeben, schließlich hättest Du diese Fahrten ja nicht, wenn Du nicht selbstständig wärst. Wenn der ARGE dann was nicht passt, werden die sich schon melden.
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich

Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
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Re: Ab heute habe ich ein eigenes KFZ

#25

Beitrag von Koelsch »

Alles nur halb so schlimm, insbesondere liegst Du mit Deinem Einkommen ja über der "magischen" Grenze von € 400,00.

Erst mal zu den Fahrten:

12.12.08 - 14.12.08 Weihnachtsmarkt / Einfache Fahrt 20 km /also 6 x 20 x 2 km (betrieblich)
15.12.08 Weihnachtsmarkt / Einfach Fahrt 105 x 2 km (betrieblich)
16.12.08 Laden - Einfache Fahrt 13 km (privat)

Alle Fahrzeugkosten, also auch anteilige Steuern, Versicherung etc. etc. (das hat absolut nix mit den Kilometern zu tun) setzest Du schön säuberlich als Betriebskosten in die EKS ein.
Für die Privatfahrt von 13 km setzest Du dann noch die Kilometerpauschale von € 0,10 also gesamt € 1,30 als negative Betriebsausgabe in die EKS ein.

(Anmerkung: Bei Steuern, Versicherung u.ä. kann man streiten, diese Zahlungen fallen ja nicht monatlich an. Ist aber taktisch gar nicht so schlecht, wenn der SB sein "Erfolgserlebnis" bekommt und diese Kosten dann nur zum tatsächlichen Zahlungstermin in die EKS einfließen läßt)

Wenn Du das gemacht hast, musst Du sorgfältig schauen, ob Deine "Werbungskosten" (also die in § 11 Abs. 2 Ziff. 3 - 5 beschriebenen Kosten) über € 100,00 liegen.

Das wären bei Dir zumindest mal:
Fahrten zwischen Wohnung und Lager/Büro zu € 0,20 / km einfache Fahrtstrecke
die monatliche Kfz.-Versicherung,
bei den sonstigen Versicherungen musst Du schauen, ob Du etwas hast, das da rein passt.
Wenn diese Kosten jetzt gesamt über € 100,00 liegen, dann ist dieser höhere Betrag von Deinem Gewinn abzusetzen, sonst die € 100,00 Grundfreibetrag. Zusätzlich gibts dann noch den Freibetrag nach § 30 SGB II von € 60,48, d.h. von Deinem Gewinn dürfen mindestens die genannten € 160,48 nicht angerechnet werden.

Also noch mal: Die betrieblich gefahrenen Kilometer sind absolut ohne jede Bedeutung, die brauchst Du nur als Nachweis für die privat gefahrenen Kilometer im Fahrtenbuch:

Also z.B.
14.12. Fahrt zum Weihnachtsmarkt in St. Christkind:
Anfangskilometerstand: 78.984
Endkilometerstand: 79.024
15.12. Fahrt Wohnung - Lager
Anfangskilometerstand: 79.024
Endkilometerstand: 79.037
gefahrene Privatkilometer: 13
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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