ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
blankerhans
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ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#1

Beitrag von blankerhans »

Planspiel zur Diskussion aller vorhandenen Optionen: Nicht-EU-Bürger promoviert in Deutschland. Mit Studenten-Visum. Das Promotionsstudium ist dem Grunde nach NICHT BAFÖG-berechtigt. Voraussetzung zum Visum war Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalt durch Sperrkonto bei der Deutschen Bank mit 8820€ / 12x BAFÖG 735€ mtl.. Er hat eine Viertel Stelle als Tutor an der Uni. Der langfristige Plan ist akademische Karierre, Habilitation etc.

Student verliebt sich in deutschen Hartzler. Die beiden wollen heiraten. Beide sind älter als 25. Der Hartzler ist eigentlich Selbständiger, aber wegen einer Erkrankung unabsehbar und langfristig erkrankt und deshalb in Hartz IV gefallen.

1. Mit Heirat wird der Student Mitglied der BG des Hartzlers - richtig?

2. Die beiden erhalten 2x Ehegatten-Regelsatz plus Miete und sind via JC krankenversichert /Familienversicherung - richtig?

3. Arbeit vs. Promotion - kommt da jetzt das wirkliche Problem? Als Hartzler muss ja der ausländische Ehegatte in den Arbeitsmarkt vermittelt werden. Das Studentenvisum erlaubt aber nur 120 Arbeitstage pro Jahr und er unterliegt der Vorrangprüfung bei Jobvergabe.

Was hat hier Vorrang? Muss der Student die Promotion abbrechen? Dann verfällt aber ja sein Sudentenvisum und er muss sofort ausreisen. Ist der Student gezwungen, sein Visum in ein Ehe-mit-Deutschem-Visum umzuwandeln? Dieses Visum gibt ja unbegrenzten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und Sozialsystem. Wird das Visum automatisch oder von Amts wegen durch das JC umgewandelt?

4. Die 9000€ auf dem Sperrkonto überschreiten die Vermögensgrenze des Sudenten. Das Sperrkonto kann aber nur 735€ im Monat an den Studenten auszahlen und ist nicht am Stück verwertbar. Das Ganze ist nicht konstruiert, eheliche Unterhaltspflichten zu erfüllen.

5. Ist es richtig, dass ein Ehepartner eines Ehepaars bei 450€ Komplettmiete und gkv 2200€ mtl. verdienen muss, um nicht mehr auf Hartz IV angewiesen zu sein? ich bin verwirrt, der Bedarf ist nur 1250€.

An die Mathematiker: Nach welcher Formel berechnet man die Grenze, wenn Bruttolohn und Miete bekannt sind? Irgendwie is das nicht linear und nicht intuitiv. Irgendwie Funktion aufstellen und Nullstelle suchen? Grafisch plotten und Schnittstellen der Funktionen suchen? Mathe ist schon lange her...

6. Ehe-Visum ist insofern nicht schlecht, da es schnelle Einbürgerung, ggf. schon nach 4 Jahren Ehe, bzw. Niederlassungserlaubnis ermöglicht. Wenn der Ausländer nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist und mindestens 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt hat.

Aber er fällt ja nur zwangsweise unter Hartz IV, weil der Ehegatte aus Krankheitsgründen H4 benötigt. Die Tutorenstelle reicht nicht für beide und es kann eigentlich nicht sein, dass der Ausländer auf der einen Seite zwangsverpflichtet wird, auf der anderen Seite aber ohne eigene Schuld oder dass nur der Grund bei ihm zu suchen ist, in seinen Möglichkeiten massiv beschnitten wird.

Ok, man muss nicht heiraten. Aber das machen die Familie und der Staat des Ausländers nicht mit. Wilde Ehe ist dort eine Straftat, zukünftige uneheliche Kinder dürfen garnicht einreisen. Die Familie ist sehr konservativ, das Land kann nur mit getrennten Hotels bereist werden und überhaupt ist alles dann kompliziert.

Mit dem Pass dieses Landes kommt man leider nicht in viele Länder hinein, das macht das Reisen kompliziert und erschwert den Forschungsaustausch für den zukünftigen Habilitanten massiv. Schnell den deutschen Pass zu bekommen ist schon wünschenswert.

Danke für jeden Gedanken zu dem Ganzen.
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marsupilami
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich sehe eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1.) Anwalt*in mit Kenntnissen in Sozial- und Verwaltungsrecht.
Insbesondere dann, wenn "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist" und selbst. Hartzler eine Veränderung der BG an das JC mitgeteilt hat und entsprechende Bescheide schon vorliegen.

2.) Auf gar keinen Fall zusammenziehen. In getrennten Wohnungen verbleiben, nicht heiraten, bis die Promotion (erfolgreich :Daumen: ) durch ist und der Nicht-EU-Bürger gegebenenfalls dem teutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Dann aber u.U. mit allen Papieren und Konsequenzen heiraten, alle Zelte hier abbrechen und gemeinsam in das Nicht-EU-Land ausreisen.
Möglicherweise läßt sich ja der selbstständige Broterwerb im Ausland fortführen oder gar ausweiten.
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Koelsch
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich versuch's mal, ist aber ein schwieriges Thema.
  1. Ist leicht, ja nach der Hochzeit sind beide eine BG
  2. auch leicht, richtig was Regelsatz, Miete und KV ggf. über Familienversicherung angeht
  3. Da wird's kompliziert. Das hängt vermutlich sehr vom SB ab. Ein vernünftiger SB wird sagen - ok mach den Doktor und dann bist Du schnell raus aus dem ALG II. Ein anderer SB wird sagen (genau das Beispiel hatte ich kürzlich): "Dissertation, machen Sie lieber was Vernünftiges, z.B. Toiletten putzen"
    Hinsichtlich Arbeitserlaubnis dürften die derzeitigen Visabestimmungen auch für's JC bindend sein.
  4. Da würde ich sagen - nur die € 735 sind verfügbar. Aber das ist kompliziert, ich würde auch sagen, das Geld auf dem Konto ist kein Vermögen im Sinne des SGB II, denn es ist Voraussetzung für das Visum und damit zweckgebunden. Aber da lauert Streit mit dem JC.
  5. Nein, rechne mal mit unserem ALG-II Rechner http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=18874 (und sag mir bitte :beten: falls Du damit nicht zurecht kommst mit möglichst genauer Beschreibeung, wo's klemmt. Nur durch solche Rückmeldungen kann ich das Teil evtl. verbessern)
  6. Ehevisum führt m.E. erst mal zu unbefristeter Aufenthaltserlaubnis. Dann nach 3 Jahren "ungeschieden" und Abschied vom ALG II käme dann die Niederlassungserlaubnis
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#4

Beitrag von blankerhans »

@marsupilami:Danke! Nur ein Planspiel. Bisher ist noch garnichts passiert. Zurück nach Saudi-Arabien oder einem anderen Staat des Nahen Ostens, einem möglichen Kriegsgebiet? Als Frau? Auf gar keinen Fall. Der Student hat sein Leben lang daran gesrbeitet,aus diesem Frauengefängnis zu entkommen.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#5

Beitrag von blankerhans »

@koelsch: Danke! Der Rechner ist für Excel/Openoffice? Das läuft nicht aufm iPhone. Mir wird die Tabelle im Browser abgezeigt, aber ich kann nichts eingeben. Die Datei kann auch nicht an Numbers übergeben werden.

Ich hatte den Online-Rechner der Sueddeutschen und den Brutto-Netto-Rechner des Handelsblatts für meine Berechnung verwendet. Gibt es bessere Online-rechner?

Die Sache mit Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung ist komplizierter. Für Menschen mit besonderer Bindung an Deutschland gibt es nach freiem Ermessen der Einbürgerungsbehörde die Möglichkeit, nach 4Jahren in Deutschland, 3 Jahren Ehe mit Deutschem, überragenden Deutschkenntnissen, besonderem Engagement, soortlicher, politischer oder kultureller Leistung für Deutschland den deutschen Pass zu bekommen. Der Student hat gute CHANCEN darauf. Wenn er kein Hartz IvVbezieht...

Die anderen Punkte beruhigen, vor Allem die Bewertung der 9000€. Und dass sich das Visumsproblem wohl nicht stellt. Danke.
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Koelsch
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#6

Beitrag von Koelsch »

Ja der Rechner ist für Excel/LibreOffice (in OpenOffice funzt der auch nicht richtig).

Einen halbwegs vernünftigen online-Rechner kenne ich nicht, wobei der Fall aber einfach scheint, das sollte jeder online-Rechner packen können.

Diese Sonderregelungen im Ausländerrecht kenne ich nicht, Sohnemann und "Chefin" (Ex-Frau) mussten auf die "klassische" Art engebürgert werden. Nur so kenn ich das. Wobei es bei Sohnemann eben auch eine Sonderregelung gab, irgend ein recht kleines Zeitfenster, als er volljährig wurde.

Wobei es im Falle von Chefin auch noch gewisse Klimmzüge brauchte, denn als Selbstständiger, der ich ja bib/war, hast Du es auch bei der Einbürgerung deutlich schwerer, den nötigen Einkommensnachweis zu erbringen. Aber wie gesagt, da fanden wir eine "vereinfachende" Lösung.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#7

Beitrag von blankerhans »

@koelsch: Ermessenseinbürgerung nach §8 stag. Das ist dann aber eher n Fall für info54lien.de. Die sind endlich wieder da. Nur will man sich in dem Stadium eher nicht vor den Ausländerbehörden und Botschaften outen...

Andere Online-Rechner sagen dasselbe Ergebnis. 2200€ bruttoheisst 1505€ netto, der Bedarf sind 1195€, das anzurechnende Einkommen wären 1205€. Mit 2150€ ergäbe sich noch ein Anspruch von ein paar Euro. Also keine Niederlassungserlaubnis oder gar Einbürgerung.

Nochmal, wie lautet die Formel zur Berechnung der Grenze? Experimentelles Einsetzen erst in Brutto-Netto-Rechner und dann damit in einen ALG II-Rechner ist mühsam. Als Programierer des Excel-Tools musst Du die ja kennen. danke
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#8

Beitrag von Koelsch »

Um das ALG II zu berechnen, braucht unser Rechner 2.742 Formeln, also ganz so einfach ist das nicht.

Dein Weg ist schon richtig, Nettogehalt ausrechnen lassen und dann mit Brutto und Nettogehalt in einen Rechner gehen.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#9

Beitrag von blankerhans »

Wenn man das brutto kennt ... So rum is das in der Tat einfach. Aber die Frage ist geneu andersrum: Wieviel brutto beauche ich mindestens, um in dieser Konstellation aus H4 draussen zu sein? Das ist mühsam nur itterativ herauszufinden. Das muss doch simple Mittelstufen-Mathe sein.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#10

Beitrag von Koelsch »

Ohne Kind hast Du maximal einen Freibetrag von € 300, und den erhältst Du bei Bruttoeinkommen ab € 1.200
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tigerlaw
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#11

Beitrag von tigerlaw »

Wobei - der Freibetrag (max. 300 bzw. 330 €) dient ja nur als "Bonbon", zu arbeiten, anstatt die JC-Leistungen "faul entgegenzunehmen". Deshalb hat diese Anrechnung in der ausländerrechtlichen Prüfung eigentlich nichts zu suchen: Entweder hat man so viel Einkommen (egal aus welcher Quelle), dass man nicht Hilfebedürftig ist, oder eben nicht. Diese Grenze wird durch den Regelbedarf und die (angemessenen) KdU bestimmt.

Ich habe derzeit einen Fall, wo die Behörde auch (dem Bundesverwaltungsgericht folgend) den Freibetrag mit einrechnen wollte. Ich hatte dagegen argumentiert, dass die honen Herren in Leipzig insoweit ein Fehlurteil gefällt hätten. Allerdings kommt es darauf nicht mehr an, weil mein Mandant so viel Lohnsteigerung hat (er ist aus einer Zeitbude vom Entleiher übernommen worden), dass er auch mit Anrechnung des Freibetrags nur um wenige Euro unter der Bedürftigkeit liegt. Insoweit hat das Amt bereits seine Einwände zurückgenommen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
blankerhans
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#12

Beitrag von blankerhans »

@koelsch: Also errechnet sich die Grenze bei Bedarf oberhalb 1200€ (also mindestens bei Ehepaaren noch ohne Kinder und geringer Miete - für westdeutsche Grossstadt sind die 450€ warm echt wenig) errechnet sich die Grenze aus Bedarf plus 300 - 330€ mal ca. 1,4 - richtig?

@tigerlaw: Sehr spannend, danke. Wo finde ich das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts? Welches Argument hat Deiner Meinung nach dieses Gericht bei seinem höchstrichterlichen (?) Urteil nicht beachtet?

Ok, die Einkommensberechnung des SGB II ist wie jedes Gesetz kein Natur- oder Mathe-Gesetz und ist insofern schlichtweg von Menschen nur erfunden und insofern „willkührlich“ und kann wie jedes Phantasieprodukt prinzipiell beliebig geändert werden. Aber im Rahmen dieser „Phantasie“ ist es nun mal eindeutig: Man hat Rechtsanspruch auf HARTZ IV, wenn man weniger Netto-Einkommen hat als Bedarf plus Freibetrag.

Oder sehe ich etwas falsch?
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#13

Beitrag von Olivia »

Das Problem ist, dass einerseits ein Eingebürgerter mit Erhalt der Staatsbürgerschaftsurkunde beim Jobcenter die Freibeträge beantragen kann, sofern er diese nicht erwirtschaftet. Andererseits zählen diese nicht zum Bedarf im engeren Sinn laut Gesetz für die Einbürgerung. Darum dreht sich wohl der Streit, wenn ich das richtig einschätze.
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Koelsch
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#14

Beitrag von Koelsch »

Die "Grenze" errechnet sich grob so:

Gesamtbedarf (der ist von Größe der BG und der Warmmiete abhängig) minus
anrechenbares Einkommen, und das errechnet sich (grob) wie folgt

Nettoerwerbseinkeommen plus sonstiges Einkommen (Kindergeld, Zinsereträget etc.) sei N
Bruttoerwerbseinkommen sei B
anrechenbares Einkommen sei A
Freibetrag sei F
  • Für B <= 1.000
    F = (B-100)*0,2 + 100
  • Für B >= 1.000 max. aber 1.200, bei Kindern in der BG 1.500
    F= (B-1000)*0,1 + 280
A = N - F
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tigerlaw
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#15

Beitrag von tigerlaw »

Nur - genau bei der Anrechnung dreht sich der Punkt: gesetzt den theoretischen Fall, jemand hätte nur Kapitalerträge (§ 12 sGB II bleibt außer Betracht!!!), Mieterträge und Kindergeldeinkommen. Alles Einkommen, auf das nur einmalig die Versicherungspauschale von 30 € angerechnet wird. Wenn er also nur 1 € mehr als den SGB-II-Bedarf verdient (oder 31 €), ist er nicht mehr bedürftig.

Ein Arbeitnehmer muss erheblich mehr strampeln, denn er muss - so die Ansicht des BVerwG - mindestens den SGB-II-Bedarf zuzüglich der AN-Freibeträge verdienen (also bis zu 300 bzw. 320 €). DAs ist doch eine eklatante Ungleichbehandlung!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#16

Beitrag von marsupilami »

Und bevor Ihr Euch in den Berechnungsdetails verliert:
Was kann man dem "Paar" raten? Als "Handlungsanweisung" mit auf den weiteren Weg mitgeben?

Finger weg von der Ehe? Kein Zusammenzug? - weil das am einfachsten und vermutlich ohne Zickerei des JC durchgeht?

Oder heiraten, zusammenziehen und sich auf nerv-tötende Auseinandersetzungen mit dem JC vorbereiten?
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Koelsch
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#17

Beitrag von Koelsch »

Meine Meinung:

Nicht heiraten, zwei Wohnungen mit "großzügiger" Besuchsregelung. OK, bedeutet, das Paar darf erst mal nicht gemeinsam ins "konservative" Heimatland.

Hochzeit dann kurz vor Examen und Auslauf des Studentenvisums.

Das spart für meine Begriffe viel Nerven.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#18

Beitrag von blankerhans »

@koelsch: Danke für die Formel. Das hilft sehr.

@ tigerlaw: Interssanter Gedankengang. Übersieht das nicht, dass jemand mit ca. 800 - 1200€ Kapitalerträgen im Monat soviel Kapital besitzt, 1,2 Mio bei 1% Zinsen, dass er alleine schon deswegen keinen Anspruch auf H4 hat?

@all: zusatzfrage - wenn einige zeit nach heirat der Hartzler ndie Hälfte des Elternhauses erbt, Wert für ihn bei ca.20000€, dann fallen BEIDE aus H4. Der andere erbt quasi mit - Richtig?
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kleinchaos
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#19

Beitrag von kleinchaos »

Nein, es erbt nur einer. Allerdings wird das Erbe als Einkommen für die gesamte BG angerechnet
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#20

Beitrag von marsupilami »

Das Erbe steht aber erst dann zur Verfügung, wenn sich die erbenden Parteien über die Aufteilung der gesamten Erbmasse - abzüglich der notwendigen Kosten (Beerdigung, Testamentsvollstreckung, Notar, ....) - einig sind. :unschuld:

In so einem Fall gibt es noch was zu beachten:
Das verbleibende Elternteil bekommt ein dauerhaftes Wohnrecht, während dessen das Haus auch nicht verkauft werden darf.
Vererbt wird außerdem grundsätzlich erst, wenn beide Erblasser verstorben sind.

Wenn man sowas rechtzeitig notariell festsetzt, gibt es noch nicht mal die Verpflichtung, irgendwas an das JC zu melden.


Jetzt kommt der clou: falls der (leider doch) endgültige Erbfall rechtzeitig absehbar ist, aus dem Hartzbezug aussteigen.
Dann wird außerhalb des Leistungsbezuges geerbt und das JC darf die Finger stillhalten.

Wenn dann später doch nochmal Leistungen vom JC bezogen werden müssen, gilt das Restgeld aus der Erbschaft als Vermögen.
Und da gelten die entsprechenden Freibeträge nach § 12 SGB II
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#21

Beitrag von kleinchaos »

Kleine Korrektur:
Erbe gilt ab Eintritt des Erbfalls als anrechenbares Einkommen. Der Eintritt des Erbfalles ist der Todestag. Man bekommt ab dann (bzw ab Meldung ans JC über den Erbfall) Leistungen nur vorläufig (Achtung! Krankenversicherung muss man bei Vorläufigkeit extra beantragen!!!) und später wird dann endgültig festgesetzt, wenn die Höhe des Erbes feststeht.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#22

Beitrag von Koelsch »

Marsu denkt anscheinend an das Berliner Testament
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#23

Beitrag von marsupilami »

Zum Beispiel.
Unsere Eltern und wir 3 Brüder haben das damals zu Lebzeiten der Eltern auf deren Wunsch notariell so festgelegt, wir Erben waren damit einverstanden, haben das auch so ohne Wenn und Aber unterschrieben.

Aber wie gesagt: das müssen die Erblasser ausrichten.
Kosten sind überschaubar.
Abgesehen davon kann man ja beim Notar nachfragen, was sowas koschten tun täte.
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#24

Beitrag von Günter »

Berliner Testament ist auch ohne Notar gültig.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: ehe zwischen selbst. hartzler und nicht-eu-student - die konsequenzen

#25

Beitrag von tigerlaw »

blankerhans hat geschrieben: Do 27. Sep 2018, 23:50 @koelsch: Danke für die Formel. Das hilft sehr.

@ tigerlaw: Interssanter Gedankengang. Übersieht das nicht, dass jemand mit ca. 800 - 1200€ Kapitalerträgen im Monat soviel Kapital besitzt, 1,2 Mio bei 1% Zinsen, dass er alleine schon deswegen keinen Anspruch auf H4 hat?

@all: zusatzfrage - wenn einige zeit nach heirat der Hartzler ndie Hälfte des Elternhauses erbt, Wert für ihn bei ca.20000€, dann fallen BEIDE aus H4. Der andere erbt quasi mit - Richtig?
Stimmt natürlich, aber genau deshalb hatte ich ja auch geschrieben
(...) gesetzt den theoretischen Fall, jemand hätte nur Kapitalerträge (§ 12 sGB II bleibt außer Betracht!!!), (...)
:unschuld: :unschuld:
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