Kassenbuch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#26

Beitrag von Feldmaus »

Anfang Januar muss ich es vorlegen. Ich habe das immer zusammen mit dem Formular EKS bekommen...- die Hinweise auf ein Fahrtenbuch und ein ordentlich geführtes Kassenbuch. Auf mein damaliges Nachfragen hin hieß es, das sei ein Vordruck und nur das Zutreffende sei einzureichen. Deshalb dachte ich, dass das jeder so bekommt. Wenn ich nachher zu Hause bin, muss ich mich wohl doch mal daran machen, zu schauen, wie ich hier im Forum die Schriftstücke hochladen kann. Eine Anleitung dazu habe ich ja schon gefunden.
Die Feldmaus :ka:
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#27

Beitrag von Feldmaus »

Ich habe mir gerade mal die Hinweise für Selbständige durchgelesen...- davon hatte ich bisher keinerlei Kenntnis.
Die Feldmaus :ka:
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#28

Beitrag von Feldmaus »

Ich habe ja auch kein Gewerbe, sondern gebe lediglich ein- oder zweimal wöchentlich Nachhilfe; natürlich nicht schwarz, sondern immer schön beim FA angegeben. Das JC macht da echt 'nen irren Staatsakt draus.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#29

Beitrag von Koelsch »

Hinweise zum Hochladen findest Du hier - http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=46
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Kassenbuch

#30

Beitrag von friys »

Feldmaus hat geschrieben: Do 4. Okt 2018, 19:52 nun muss ich zusätzlich noch eine schriftliche Stellungnahme abegeben, warum Freunde und mein Freund den Umzug nicht für mich machen können. Das finde ich schon krass.

Heute rief er mich an und teilte mir mit, dass ich jetzt ein Kassenbuch führen muss.
Meine schriftliche Stellungnahme würde kurz & knapp, in etwas so ausfallen: Ich kann den Umzug weder in Eigenregie machen noch habe ich hilfebereite Angehörige/Freunde. Deshalb verlange ich vom JC, dass die vollständigen Kosten für einen Transporter und zwei Umzugshelfer zzgl. Ab- und Aufbau der Möbel übernommen werden.

Danach werden vom JC entsprechende Kostenvoranschläge verlangt und geprüft werden. Wird die Zusage erteilt (schriftlich!), so rechnet das Umzugsunternehmen i.d.R. direkt mit dem Jobcenter ab.


Zur Kassenbuchführung wie auf Seite 1 erwähnt und EÜR: Keine Pflicht zum Kassenbuch, aber Aufzeichnungen müssen sein! Dort heißt es u. a.: "Zwar bestehe bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung keine Pflicht zum Führen eines Kassenbuchs, insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben seien aber detaillierte Aufzeichnungen ähnlich einem Kassenkonto oder einem Kassenbericht notwendig."

Ja, wir wissen alle, die Einkommensberechnung nach dem SGB II hat nichts mit dem Grundprinzip gemäß EStG am Hut. Dennoch würde ich mich wider besseren Wissen an den Äußerungen des Richtes am Finanzgericht Hamburg FG Hamburg, Beschluss vom 1.8.2016, Az. 2 V 115/16 orientieren und argumentieren.

Zusammen mit #18 @Günters süffisanter Variante "... benennen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage, nach der die Führung eines Kassenbuches angeordnet werden kann ..." muss der JC-SB der Farbe bekennen. Ob Du den ganzen Zinnober auszuhalten im Stande bist, weißt nur Du allein.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#31

Beitrag von Feldmaus »

Tja. Ich bin jetzt ebenfalls sehr verwirrt. Meine Suche im Netz hat tatsächlich auch keinen Treffer bezüglich des Kassenbuchs ergeben. Dann muss das ja eine individuelle Anforderung an mich sein. Na ja...- solche Wahnsinnseinnahmen von 16-32,- Euro wöchentlich können natürlich so einen SB auch schon sehr durcheinanderbringen. Ohne Kassenbuch blickt er da nicht mehr durch.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#32

Beitrag von Koelsch »

Versuch trotzdem mal bitte, den Schrieb des SB hier hochzuladen. Wenn das aus welchen Gründen nicht klappt, kannst Du mir den auch zumailen. Meine Mailadresse findest Du hier im Impressum des Forums. Ich anonymisier das dann und lad's hier hoch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#33

Beitrag von Feldmaus »

Habe es jetzt mal klassisch mit Abdecken probiert....- nur das Anschreiben.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Die Feldmaus :ka:
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#34

Beitrag von Feldmaus »

Und hier noch der ganz frische, vorläufige Bescheid
JC Bescheid_2.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#35

Beitrag von Koelsch »

Hab den Bescheid korrigiert, da war noch die Adresse drin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#36

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht empfiehlst Du Deinem geschätzten SB mal einen Grundkurs kleines 1x1 oder so

€ 460,00 Lohn
€ 101,33 "Gewinn"
€ 100,00 Grundfreibetrag
€ 86,00 Freibetrag § 11b Abs. 3 SGB II
??????? aber nicht € 355,06, wie der Bescheid behauptet.

Und wenn ich die Einkommen aus dem Bescheid nehme, dann wäre der Freibetrag nach § 11b Abs. 3 SGB II € 92,27 und nicht € 86,00
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#37

Beitrag von Feldmaus »

:verlegen: Sorry.
Danke für Deine Umsicht.
Die Feldmaus :ka:
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#38

Beitrag von Feldmaus »

Ich denke, ich rufe ihn morgen früh mal an....- hätte da dringend Erklärungs- und Beratungsbedarf. Mysteriöse Rechnung, in der Tat. Wie setzen sich überhaupt diese 86,- Euro zusammen? Mich überfordert das total. Und ich sitze hier inmitten all meiner Kartons und der Panik, die doofe Wohnung nicht leer zu bekommen und den Umzug zu schaffen...grmpf.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#39

Beitrag von Koelsch »

Von wann ist der Bescheid? Genaues Datum bitte
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#40

Beitrag von Feldmaus »

Der ist vom 04.10. - da war einiges im Argen. Mit gleichem Brief wies er mich darauf hin, dass eventuell höhere Heizkosten (also über der Angemessenheit liegende) in der künftigen Wohnung nur bis zum 30.04.2018 in Betracht kommen. Außerdem wollte er zwei Lohnabrechnungen, die ich ihm schon am 14.06. gemailt hatte.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#41

Beitrag von Koelsch »

Immer langsam mit die jungen Pferde, spar Dir Nerven und Telefonkosten.

JC zahlt Dir laut Bescheid

€ 438,51

wenn ich jetzt mal "zu Fuss" rechne mit den Zahlen aus Deinem Bescheid

€ 793,57 Bedarf
€ 460,00 Lohn
€ 101,33 Gewinn
€ 100,00 Grundfreibetrag
092,27 Freibetrag nach § 11 Abs. 3 SGB II
€ 424,51 tatsächlicher ALG II Anspruch

also auch wenn ich mir die Brille putze, ich seh keinen Grund, warum Du Dich über den Bescheid beschweren solltest :zwinker:
außer natürlich, die Einkommenszahlen stimmen nicht und wären deutlich niedriger
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#42

Beitrag von Feldmaus »

Hmmm......
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#43

Beitrag von Koelsch »

Hast Du diese "Hinweise zum Vordruck EKS" auch noch und kannst die mal hochladen.

Du kommst ja aus einer sog.Optionskommune (erkennt man am Bescheid), da wäre es mal interessant zu sehen, was die sich so "wünschen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“