Kassenbuch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Kassenbuch

#1

Beitrag von Feldmaus »

Hallo zusammen!
Ich beziehe seit Ende 2013 als Aufstockerin ALG2.
Zum einen bin ich seit 2003 in einem Call Center sozialversicherungspflichtig angestellt (380-450 Euro netto monatlich) und zum anderen gebe ich Nachhilfe (Einnahmen von 60-120 Euro monatlich). Seit Mitte 2015 werde ich vom Jobcenter als Selbständige geführt...- mit EKS. Mit meinem Sachbearbeiter habe ich ständig Probleme. So muss ich z.B. nach dem Tod meines Vaters jetzt umziehen und habe wegen eines Bandscheibenvorfalls im August erweiterte Umzugskostenübernahme beantragt; der SB hat mich zum Amtsarzt geschickt, der hat ausdrücklich ein Umzugsunternehmen befürwortet und nun muss ich zusätzlich noch eine schriftliche Stellungnahme abegeben, warum Freunde und mein Freund den Umzug nicht für mich machen können. Das finde ich schon krass. Heute rief er mich an und teilte mir mit, dass ich jetzt ein Kassenbuch führen muss. Ich habe zurzeit 2 Schüler, bin dort wöchentlich (außer in den Ferien, bei Krankheit usw.) und bekomme 16,- bar. Dafür habe ich eine monatliche Liste über erteilten Unterricht, die sowohl der Schüler als auch ich unterschreiben. Bisher hat das nicht nur dem Finanzamt (einfache GÜR) als auch dem Jobcenter stets genügt. Was soll das plötzlich mit dem Kassenbuch? Schikane? Ist das rechtlich okay?
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum,

nein, das ist rechtlich nach meiner Meinung nicht ok. Du gehörst definitiv nicht zu den "Unternehmen" die ein Kassenbuch führen müssen. Die Liste, wie Du sie beschreibst ist mehr als ausreichend.

Schreib dem SB freundlich, er möge Dir bitte die Rechtsgrundlage nennen, nach der die Führung eines Kassenbuches angeordnet werden kann und welche für die Leistung erheblichen Erkenntnisse er zusätzlich aus dem Kassenbuch ziehen kann, die sich nicht auch aus der "alten" Liste ergeben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#3

Beitrag von Feldmaus »

Danke schön. Das werde ich machen. Ihn ärgert wohl, dass ich immer bar bezahle (Supermarkt, Tanke usw.) und er deshalb so wenig an meinem Leben teilhaben kann....
Die Feldmaus :ka:
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#4

Beitrag von Feldmaus »

Vor allem bescheuert daran ist, dass ich NIE Ausgaben beim EKS geltend mache. Für was soll ich denn wohl bitte schön die Einnahmen aus der Nachhilfe verwenden, wenn nicht für den privaten Bedarf? Grmpf.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#5

Beitrag von Koelsch »

Tanke - also gibt's ein Auto.

Neugierig, wie ich nun mal bin: Wie hoch ist die Kfz.-Haftpflichtversicherung?

Wie viel km fährst Du zum CallCenter, wie viel km zur Nachhilfe?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#6

Beitrag von Feldmaus »

Zum Call Center bisher ein Weg 33km. Zu den Schülern ist es unterschiedlich: Momentan ca. 18km (einfache Fahrt) Da ich die Fahrtkosten ja in der Steuererklärung geltend mache, seien meine Einnahmen hinsichtlich der Berechnung vom Jobcenter davon nicht betroffen, wurde mir erklärt. Die Haftpflicht beträgt knapp 25 Euro monatlich.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#7

Beitrag von Koelsch »

Das ist falsch. Sagst Du mir bitte noch, wie oft pro Monat Du zum Callcenter fährst und wie oft die 18km zu den Schülern pro Monat anfallen.

Dann rechne ich mal überschlägig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#8

Beitrag von Feldmaus »

Zum Call Center fahre ich zwei Mal wöchentlich und zu den Schülern auch (an einem Tag zum einen, an einem anderen Tag zum anderen - Doof, aber geht momentan nicht anders)
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#9

Beitrag von Koelsch »

OK, also grob gerechnet jeweils 8 Fahrten pro Monat.

Ich setzte das mal als Fahrt zum Arbeitsplatz an, dann ergibt sich für Dich folgende Rechnung:

30,00 € Versicherungspauschale
25,00 € Kfz.-Haftpflichtversicherung
52,80 € = 8 x 33 km x 0,2 €/km Fahrt zum CallCenter
28,80 € = 8 x 18 km x 0,2 €/km Fahrt zum Nachhilfeschüler

Gesamt also € 136,60

Dann gilt für's JC

Nettoeinkommen minus € 136,60 minus (Bruttoeinkommen-100)*0,2 = anrechenbares Einkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#10

Beitrag von Koelsch »

Kleiner Tip noch:

Gib die Fahrtkosten zu den Schülern nicht als Betriebsausgabe in der EKS an sondern "ganz normal" als Fahrt zum Arbeitsplatz nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II.

Begründung, Beispielrechnung:
  1. € 570 brutto Callcenter
    € 450 netto Callcenter
    € 90 Gewinn Nachhilfe ohne Fahrtkosten als Betriebsausgabe

    Gesamteinkommen also
    € 660 brutto

    anrechenbares Einkommen
    € 540,00 netto minus
    € 136,60 aus vorigem Beitrag
    € 112,00 = (660 brutto - 100)*0,2
    € 291,40 anrechenbares Einkommen
    .
  2. € 570 brutto Callcenter
    € 450 netto Callcenter
    € 61,20 Gewinn Nachhilfe mit Fahrtkosten € 28,80 als Betriebsausgabe

    Gesamteinkommen also
    € 631,20 brutto

    anrechenbares Einkommen
    € 511,20 netto minus
    € 107,80 aus vorigem Beitrag aber nur mit Fahrtkosten zum Callcenter
    € 106,24 = (631,20 brutto - 100)*0,2
    € 297,16 anrechenbares Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#11

Beitrag von Feldmaus »

Vielen Dank für Deine Mühe. Ja, wie ich schon schrieb: Betriebsausgaben habe ich noch NIE geltend gemacht. Meine Einnahmen sind auch stets der Gewinn. Daher finde ich das Kassenbuch ja so vollkommen blödsinnig. Es kann sich hier ja nur um eine Schikane handeln. Und da sagt er mir am Telefon noch, dass sie diesbezüglich bisher halt immer ein Auge zugedrückt hätten. Zunächst wollte er das Kassenbuch sogar RÜCKWIRKEND für den BWZ von Mai bis November! Ich habe ihm dann gesagt, dass das nicht machbar sei. Also AB November. Ich bin echt genervt. Jetzt ärgert es mich inzwischen, dass ich nicht sämtliche Quittungen für die Müllentsorgung aus der alten Wohnung eingereicht habe. Der SB wiĺl mich halt unbedingt loswerden. Beim letzten Termin hat er mir geraten, Wohngeld statt Hartz 4 zu beantragen.
Zuletzt geändert von Feldmaus am Do 4. Okt 2018, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#12

Beitrag von Koelsch »

Jetzt kannst Du Deinen letzten Bescheid prüfen, ob die die Fahrtkosten richtig berücksichtigt haben, wenn nein - Widerspruch.

Gerne kannst Du den auch anonymisiert hier im Forum hochladen, dann gucken wir
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#13

Beitrag von Feldmaus »

Fahrtkosten wurden noch nie explizit berücksichtigt. Sind die in irgendwelchen Freibeträgen enthalten?
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#14

Beitrag von Koelsch »

Die gehen in den Grundfreibetrag, aber, wie ich ja vorgerechnet habe, reicht der Grundfreibetrag nicht aus, d.h. bei Dir sind diese € 136,60 statt dessen anzuerkennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kassenbuch

#15

Beitrag von Günter »

Ich denke mal, da sollte ein Schreiben in der Art

Sehr verklärter .....

sie haben gegen die Beratungspflicht gem.BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 verstoßen, damit sind sie bzw das JC schadensersatzpflichtig. Ich mache den sozialrechtliche Herstellungsanspruch für die wegen Nichtberatung nicht geltend gemachten Betriebskosten laut beigefügter Aufstellung geltend.





http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=42&t=22882
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#16

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Kassenbuch

#17

Beitrag von friys »

Als Selbständige mit EKS und dem ganzen Brimborium wegen geringfügigem Einkommen aus Nachhilfe vom Jobcenter geführt zu werden, ist schon heftig. Da würde ich zumindest jetzt, ab Forderung nach einem Kassenbuch, kein Auge mehr zudrücken - und wie von #15 @Günter angedacht, eine volle Breitseite zurückfeuern. Wer sich nicht wehrt, der lebt verkehrt ...
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Kassenbuch

#18

Beitrag von Günter »

Ich dachte so an eine süffisante Variante.

Sehr ge....


vielen Dank für ihren Hinweis auf die Möglichkeit der Kassenbuchführung nur leider konnte ich bei meinen Recherchen keinen Hinweis auf eine rechtliche Grundlage finden. Im Gegenteil, daher benennen Sie mir bitte die Rechtsgrundlage, nach der die Führung eines Kassenbuches angeordnet werden kann und welche für die Leistung erheblichen Erkenntnisse Sie zusätzlich aus dem Kassenbuch ziehen können, die sich nicht auch aus der "alten" Liste ergeben.

Dafür ergaben meine Recherchen aber das Folgende.

Sie haben gegen die Beratungspflicht gem.BGH, Urteil vom 2. August 2018 - III ZR 466/16 verstoßen, damit sind sie bzw das JC schadensersatzpflichtig. Ich mache den sozialrechtliche Herstellungsanspruch für die wegen Nichtberatung nicht geltend gemachten Betriebskosten laut beigefügter Aufstellung geltend.

......



Denk dran auch wenn du Telefon- und Internetflat hast, die halben Kosten sind Betriebskosten, denn du musst erreichbar sein und hast für die nachhilfe zu recherchieren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#19

Beitrag von Feldmaus »

Oha. Das klingt ja echt heftig alles. Ich muss gestehen, dass ich mich bisher nie mit den ganzen Rechtsgrundlagen beschäftigt habe...- bis März habe ich nebenbei meinen Vater gepflegt (das gibt sicher bald auch noch richtig Theater, weil vor zehn Tagen knapp Tausend Euro Pflegegegeld nachgezahlt wurden), dann hatte ich Depressionen, die Wohnung muss komplett entrümpelt werden (20 Jahre auf 120 Quadratmetern +Anbau und Keller), dann der Bandscheibenvorfall, jetzt der Umzug. Was man dann wirklich nicht braucht, ist ein SB vom Jobcenter, der ständig nur schikaniert, aber nie berät...Zitat:"Ich darf keine Rechtsberatung machen. Ja, was denn nun? Muss der beraten oder darf er es nicht? Was ist z.B. mit dem Besuch beim Amtsarzt; Fahrtkosten, Parkhaus. Muss ich das alles selbst zahlen? Und jetzt zickt er immer noch wegen der Umzugskosten rum und kommt mir stattdessen mit dem Kassenbuch. Wenn ich jetzt von Fahrtkosten anfange, muss ich bestimmt auch noch ein Fahrtenbuch führen. Das will ich AUF GAR KEINEN FALL.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#20

Beitrag von Koelsch »

Fahrtenbuch nur, wenn Du die Fahrten als Betriebsausgabe in der EKS buchst. Deswegen sagte ich ja, das sind Fahrtkosten von zu Hause zum Arbeitsplatz.

Fahrtkosten für "angeordnete" Arztbesuche hat JC zu übernehmen (§ 65a SGB I).

Pflegegeld, da gucken wir, wenn das "Theater" kommen sollte. Nicht vorher verrückt machen, dafür haben wir später noch reichlich Zeit. :zwinker:

Und klar hat JC eine Beratungspflicht (§ 14 SGB I)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30852
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Kassenbuch

#21

Beitrag von kleinchaos »

Pflegegeld ist nicht anrechenbar
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Kassenbuch

#22

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Fr 5. Okt 2018, 21:45 Pflegegeld ist nicht anrechenbar
Auch nicht bei einer Nachzahlung für mehrere Monate
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Feldmaus
Benutzer
Beiträge: 23
Registriert: Do 4. Okt 2018, 19:22

Re: Kassenbuch

#23

Beitrag von Feldmaus »

Wäre es nicht klug, erst die Genehmigung des Umzugs abzuwarten, bevor ich mich mit dem SB wegen des Kassenbuchs herumstreite? Anders, als telefonisch vereinbart, verlangt er es jetzt schriftlich übrigens doch rückwirkend (also ab Mai) von mir, und er verweist dabei auf die Anmerkungen im Formular EKS. Schreiben wollte ich ihm auch ergänzend, dass ich mich bei seiner Vorgängerin (hatte im ersten halben Jahr eine andere SB) sehr wohl nach der Notwendigkeit der Kassenbuchführung erkundigt hatte (weil's ja im Formular steht), sie das aber für unnötig hielt.
Die Feldmaus :ka:
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Kassenbuch

#24

Beitrag von friys »

Feldmaus hat geschrieben: So 7. Okt 2018, 14:01 [...] sehr wohl nach der Notwendigkeit der Kassenbuchführung erkundigt hatte (weil's ja im Formular steht), sie das aber für unnötig hielt.
Zum Streiten zur rechten Zeit hat bestimmt jeder seine Präferenzen. Auf der anderen Seite zu signalisieren, so einfach lass ich mich nicht fertig machen, halte ich persönlich für extrem wichtig. Aber Du entscheidest.

Ich kann beim Durchsuchen der PDFs weder in der Anlage EKS 04.2018 noch 'Hinweise für Selbständige' HS 04.2018 das Wort 'Kassenbuch' oder gar nur 'Kasse' finden, noch die Pflicht, ein solchen zu führen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kassenbuch

#25

Beitrag von Koelsch »

Du sähst mich verwirrt (wenn Du mich sehen könntest). Mir ist das Wort "Kassenbuch" im Formular EKS und auch in den Hinweisen für Selbstständige bisher nicht untergekommen.

Wann sollst Du das denn vorlegen, vermutlich doch erst mit der abschließenden EKS. Wann wäre das?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“