Nachtrag zu einem Widerspruch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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axels11
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Nachtrag zu einem Widerspruch

#1

Beitrag von axels11 »

Hallo zusammen

Zu einen Bescheid machte ich einen Widerspruch, diese reichte ich beim JC ein. Die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Ich hätte aber in diesem Widerspruch eine andere Formulierung schreiben müssen z.B. diese hier.

Dieses Widerspruchsverfahren ruhen zu lassen, da bereits eine Klage vor dem Sozialgericht zu diesem Rechtsproblem eingereicht wurde.

Wie kann ich das noch Nachreichen?


Ich danke Euch im Voraus.
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Günter
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Re: Nachtrag zu einem Widerspruch

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde schreiben:

Ich beantrage das Widerspruchsverfahren bis zur Entscheidung im Rechtsstreit Aktenzeichen .... ruhen zu lassen.

Logo kannst du während des laufenden Verfahrens Tatsachen bzw Anträge nachreichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Nachtrag zu einem Widerspruch

#3

Beitrag von marsupilami »

Sollte im Prinzip reichen.

Aber vielleicht noch vorsichtshalber die Weiterzahlung der Leistungen fordern.
Signatur?
Muss das sein?
axels11
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Re: Nachtrag zu einem Widerspruch

#4

Beitrag von axels11 »

Danke Euch.

Schreibe ich als Betreff: Nachtrag zum Widerspruch vom 02.10.2018

oder ??
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Koelsch
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Re: Nachtrag zu einem Widerspruch

#5

Beitrag von Koelsch »

Scheint mir klar zu sein um das korrekt zuzuordnen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Nachtrag zu einem Widerspruch

#6

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
Signatur?
Muss das sein?
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