Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#1

Beitrag von Koelsch »

Unser User Marco erhielt jetzt, nach erstaunlich kurzer Bearbeitungszeit (die Unterlagen zur EKS wurden erst im 2. Halbjahr 2011 eingereicht) über das SG, vor dem u.a. die Klage zum 1. HJ 2011 anhängig ist, Mitteilung, alle seine angegebenen Betriebsausgaben seien anzuerkennen also ok.

Somit hat Marco auch nach Meinung seines JC einen ALG II Anspruch für das 1. HJ 2011, das wurde bisher komplett bestritten, daher die Klage.

Da er also kein ALG II erhielt, musste er GEZ zahlen.
  • Frage, kann er die gezahlten Beiträge jetzt vom JC einfordern?
  • Wenn ja, auch welcher Rechtsgrundlage?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ich würde es zumindest versuchen. Immerhin ist durch das rechtswidrige Verhalten des JC ein Schaden entstanden
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Olivia
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#3

Beitrag von Olivia »

Die GEZ-Beiträge sind auf jeden Fall zu erstatten, entweder als "Gutschrift" durch die GEZ selbst oder als Schadensersatz vom Jobcenter.

Darüber hinaus besteht vielleicht ein Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. 2011 kann ja wohl nicht wahr sein. Pro Jahr an Überlänge können 1.200 € geltend gemacht werden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtssch ... sverfahren
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2124/
Es ist jeweils konkret zu prüfen, welche Gründe zu der langen Laufzeit der Klage geführt haben. Dabei kommt es nicht entscheidend auf die absolute Verfahrensdauer an. Wesentlich ist vielmehr die Zeit, in der die Streitsache „ohne Aktivität des Richters“ ruht. Die kritische Grenze dieser „bearbeitungslosen Zeit“ sieht das BSG bei zwölf Monaten.

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... algericht/
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Koelsch
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#4

Beitrag von Koelsch »

Rückwirkende Befreiung maximal für 3 Jahre heißt es hier https://www.rundfunkbeitrag.de/buergeri ... 0befreiung
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Koelsch
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#5

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben: Sa 6. Okt 2018, 23:59 Darüber hinaus besteht vielleicht ein Anspruch auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer. 2011 kann ja wohl nicht wahr sein. Pro Jahr an Überlänge können 1.200 € geltend gemacht werden.
Und was hat eLB von dem Stress?
Antwort: Zumindest noch mehr Stress, denn JC wird natürlich erst mal nach diesem Urteil handeln

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.04.2017 - L 15 SF 18/16 EK AS

Leitsatz (Juris)
1. Eine Geldentschädigung gem. § 198 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 S. 1 u. 3 GVG wegen der überlangen Dauer eines gerichtlichen Verfahren stellt Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 1 SGB II dar. Der Entschädigungsanspruch eines Beziehers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes geht daher bei Gleichzeitigkeit der Leistungserbringung und dem Entstehen des Entschädigungsanspruches gem. § 33 Abs. 1 S. 1 SGB II auf den Leistungsträger über. Dies hat den Wegfall der für eine Entschädigungsklage erforderlichen Aktivlegitimation des Leistungsberechtigten zur Folge.

2. Bei der Entschädigung von immateriellen Nachteilen gem. § 198 GVG handelt es sich nicht um eine zweckgebundene Leistung im Sinne von § 11a Abs. 3 SGB II.

3. Der Entschädigungsanspruch entsteht nicht erst mit Erhebung der Verzögerungsrüge, sondern bereits mit der Erfüllung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen (jeweiliger Monat einer zu entschädigenden überlangen Verfahrensdauer).

Quelle: www.rechtsprechung.niedersachsen.de
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marsupilami
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#6

Beitrag von marsupilami »

Punkt 3. hieße nach meiner Lesart:
Das JC kann den eLB zwingen, wg. Verzögerung zu klagen bzw. könnte selber klagen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#7

Beitrag von Koelsch »

Hier kann nicht wegen langer Verfahrensdauer geklagt werden, Richter hat geschätzte 78 Vergleichsvorschläge gemacht, die alle nicht akzeptabel waren ......
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tigerlaw
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#8

Beitrag von tigerlaw »

Da ist ja noch mehr Musik drin: Der Rundfunkbeitrag kam erst 2013, hier geht es um 2011. Deshalb ist auch auf den alten Gebührenstaatsvertrag abzustellen, und da gab es nach meiner Erinnerung diese Rückwirkung nicht.
Und dann: Es war/ist ein "Konvoi" von 4 aufeinanderfolgenden BWZ. Richter wollte bei allen vieren den gordischen Knoten durchhalten mit Hälfte. Das wollte Marco nicht. Deshalb wurden 2010/II bis 2011/II zurückgestellt und erst mal 2010/I verarbeitet. Ende November 2016 wurde die Sache mit Vergleich abgeschlossen. Danach wurde 2010/II angepackt. Im Juli 2017 begründeten wir die Klage ausführlich unter (erneuter) Vorlage aller Belege. Nach mehrfachem Hin und Her fand Ende August 2018 ein Erörterungstermin statt, worin wir einem Vergleich nicht zugestimmt haben. Deshalb sollte JC jetzt darlegen, warum das Fahrtenbuch fehlerhaft sei.
Parallel hatten wir im Sommer 2018 die EKS für 2011/I nebst Belegen eingereicht.

Vor zwei Wochen unterbreitete der Richter einen "großen " Vergleichsvorschlag : JC solle 2010/II ff anerkennen, im Gegenzug solle Marco seine Klagen für 2015 und 2016 zurücknehmen. Dies auch deshalb, weil für jenen Teil eine Frage betreffend evtl. anzurechnenden Vermögens leicht gegen Marco ausfallen könnte.

Und vor einer Woche kam vom JC ein Schrieb der Fachabteilung, dass der EKS von Marco für 2011/I wohl gefolgt werden könne. Dieses Schreiben hat sich wohl mit dem großen Vergleichsvorschlag gekreuzt. Nur - diese Daten hatte er auch schon 2011 abgegeben. Warum dann bis heute der ganze Aufwand für die Klage???

Und hier setzt die Frage nach der GEZ ein ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#9

Beitrag von Olivia »

Unter Förderung einer Selbständigkeit durch das Jobcenter stelle ich mir jedenfalls etwas anderes vor. Und gefühlte 78 Vergleichsvorschläge sind auch echt heftig. Wieso sollten die Klagen für 2015/16 zurückgenommen werden, wenn eine Chnce auf Durchsetzung der Ansprüche besteht? Ist die Rücknahme bereits erfolgt?
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Koelsch
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Re: Interessanter Aspekt zu GEZ Beiträgen

#10

Beitrag von Koelsch »

Warum hat tigerlaw ja geschrieben, bisher sind die aber nicht zurück genommen.
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