Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#26

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 22:15 der Warenbestand nach Verlassen des JC-Bezugs wäre dann wieder Dein Vermögen.
Gibt es eine andere denkbare Variante, dass der Warenbestand an das Jobcenter fällt o.ä.?
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Günter
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#27

Beitrag von Günter »

Das wäre eine Enteignung im Sinne des Art 14 GG und dafür fehlt jegliche rechtliche Grundlage.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#28

Beitrag von Olivia »

Gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass nur die Vermögensdifferenz zwischen Ein- und Veraufspreis als Einkommen anzusetzen ist, wenn die Ware in den Leistungsbezug mitgebracht wurde? Was ist mit Zukäufen während des Leistungsbezuges und bei Vermischung der Warenbestände?
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Koelsch
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#29

Beitrag von Koelsch »

Das kann sich nur daraus ergeben, dass eben die Umwandlung von Vermögen kein Einkommen darstellt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#30

Beitrag von Olivia »

Ich stelle mir die Berechnung und die Überzeugung der Sachbearbeiter sehr schwierig vor.
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Günter
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#31

Beitrag von Günter »

Die sinnvollste Methode ist doch wohl, bei Antragsstellung ein Verzeichnis aller Vermögensgegenstände die vor dem Bezug erworben wurden beizufügen. Ansonsten Einnahme gleich Einkommen, da das Zuflussprinzip sagt keine Ausgaben im BWZ, dann alles Gewinn.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#32

Beitrag von Olivia »

Das macht Sinn. So ähnlich wie bei einer Hausratversicherung ein Inventarverzeichnis der Wohnung eingereicht wird, gibt man dem Jobcenter eine Liste aller in den Sozialleistungsbezug eingebrachten Vermögensgegenstände bzw. ein Verzeichnis aller Waren.

Interessant wird es, wenn der Leistungsbezug kurzzeitig verlassen wird und ein Wiedereintritt erfolgt. Ist die Differenzmethode dann auch anwendbar?
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Koelsch
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#33

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: erspart spätere "Unterhaltungen" mit dem JC
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HarzerUrvieh
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#34

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich habe von Februar bis Juli 2018 Leistungen bezogen. In dieser Zeit wurde Ware ge- und verkauft. Es wurde aber auch Ware bezahlt, die ich schon vor dem Leistungsbezug erhalten habe. Genauso habe ich auch Ware erhalten, die ich erst nach dem Leistungsbezug bezahlt habe. Bei Verkäufen ist es das Selbe...

Ich verstehe die Satzteile "dann könnte man daran denken, dass man nur die Ein- und Verkäufe in jener Zeit einstellt;" nicht. Was ist mit "in jener Zeit einstellt" gemeint? Etwa, dass ich nur die Ein- und Verkäufe während des Leistungsbezugs in die EKS schreibe? Das würde sich dann aber nicht mit den Kontoauszügen decken...
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#35

Beitrag von HarzerUrvieh »

zu #31: das kann ich nachvollziehen. Ich meine aber auch, dass es eben nicht Vermögen im Sinne von Privatbesitz ist. Sondern zum Erwerb des Lebensunterhaltes benötigt wird. Deshalb habe ich mir damals auch nicht die Mühe gemacht, dies alles anzugeben und vor allem auch noch zu bewerten.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#36

Beitrag von HarzerUrvieh »

zu #32: den Leistungsbezug habe ich verlassen. Und es kann gut sein, dass ich in den nächsten Wochen wieder zum Leistungsbezieher werde. Das ist viel spannender als diese EKS-Geschichte...
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tigerlaw
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#37

Beitrag von tigerlaw »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Mi 10. Okt 2018, 13:34 zu #32: den Leistungsbezug habe ich verlassen. Und es kann gut sein, dass ich in den nächsten Wochen wieder zum Leistungsbezieher werde. Das ist viel spannender als diese EKS-Geschichte...
Nein, die EKS-Geschichte ist genauso spannend, da sie ein Teil des Leistungsbezugs ist.

Und wenn das (der Rückfall in den Bezug) der Fall sein sollte, wäre es in der Tat zu erwägen, eine "Eröffnungsinventur" zu machen, damit hätte man eine saubere Abgrenzung.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#38

Beitrag von Olivia »

So, und wenn dann die Eröffnungsinventur einen Vermögensbestand oberhalb des erlaubten Schonvermögens ergibt, dann kommt ein Bescheid: bitte erst das Schonvermögen bis auf den Freibetrag verbrauchen, derweil werden keine Leistungen gewährt.
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Koelsch
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#39

Beitrag von Koelsch »

Gucksu § 7 ALG II-V

vielleicht dazu noch
Leitfaden EKS.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#40

Beitrag von Olivia »

Aha intereressant, danke.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#41

Beitrag von der ratlose »

kleinchaos hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 09:33 Ratloser, hier erzählst du totalen Quatsch.
Wenn die Firma ein Darlehen von 5000€ bekommt (scheißegal von wem) und dafür Ware kauft, dann gehört die Ware der Firma. Selbst bei Sicherungsübereignung ist die Firma so lange Eigentümerin der Ware, bis das Darlehen getilgt ist oder wegen Zahlungsverzug sofort fällig wird.

In deinem Bsp hat die Firma nicht 5000€ Betriebseinnahmen, sondern eben 10000€, die 1. um die Rückzahlung des Darlehens und alle anderen notwendigen Ausgaben bereinigt werden müssen.
Dann erst, nach Abzug auch von KV usw wird es Gewinn
Na, mal wieder so ei kleiner BWL Mensch unterwegs?
Die argumentationsweise kenn ich nur zu gut, wir haben schon in einigen Fällen dem GV zugearbeitet, und ich war auch schon bei den Pfändungen dabei,
wo dann so ein Einzelselbständiger anfängt davon rumzuschwadronieren das ihm das nicht gehören würde, sondern "der Firma", man müsse trennen zwischen der Firma und seinem Privatvermögen.

Ich glaube euch ist gar nicht klar was die meisten Selbständigen eigentlich sind.
Sie sind natürliche Personen die ein Gewerbe ausüben.
Steuerrechtlich/BWL kann man sich selbst ein Darlehen geben, aber ansonsten legt sich jeder weg vor Lachen.

Einer "Firma" gehört etwas nur wenn sie eine eigenständige juristische Person ist, in allen anderen Fällen gehört alles immer der natürlichen Person die ein Gewerbe betreibt.

Als natürliche Person die gewerblich tätig ist, hätte ich mir selbst nicht das Wohnmobil und den Wohnwagen für 650,00 € im Monat vermieten können,
aber unsere Firma die eine eigenständige juristische Person ist und der das Gespann gehört (oder gehörte), die konnte mir das Gespann vermieten und das JC muß das seit Jahren bezahlen.

Wäre ja noch geiler gewesen wenn mir das Gespann gehören würde und ich könnte zum JC gehen und sagen "hey ich wohne in meinem Gespann und habe es mir mal eben selbst vermietet dami KDU entstehen die ihr jetzt übernehmen müsst."
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#42

Beitrag von Koelsch »

kc hat das schon richtig beschrieben, meint aber das Wort "Firma" im übertragenen Sinne. Sie weiss natürlich, das "Firma" nur eine juristische Person ist. Das Du natürlich ein großer BWL Mensch bist, das ist uns schon klar und wir lesen Deine Erläuterungen mit tiefster Bewunderung.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#43

Beitrag von kleinchaos »

Ehrfurchtsvoll neige ich mein graues Hauot und frage mich dabei, wie denn der Ratlose jemals ratlos sein konnte?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#44

Beitrag von Günter »

rate mal
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HarzerUrvieh
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#45

Beitrag von HarzerUrvieh »

oha, ich war ein paar nicht hier...

Also, ich verstehe das jetzt so:
"Betriebsvermögen verkaufen = Betriebseinnahme" laut EKS-Leitfaden. Dann brauche ich keine "Eröffnungsinventur". Alles verkaufte wird ja sowieso als Betriebseinnahme angerechnet. Oder sehe ich das falsch?

Das Gesetz würde ich ander auslegen...

P.S.: ich bin Inhaber, also ist die Rechtsform Einzelunternehmen. Alles meins!
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#46

Beitrag von Olivia »

Das siehst Du richtig. Andererseits ist auch jede notwendige Betriebsausgabe von den Einnahmen abzugsfähig, d.h. Du kannst dann auch Zukäufe machen, die das Ergebnis mindern.

Wenn Du zur "Eröffnungsinventur" optierst, dann würdest Du beim Jobcenter wohl auf Unverständnis stossen und müsstest wahrscheinlich alles auf dem Klageweg klären.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#47

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, wegen des Unverständnisses würde ich auf die Inventur verzichten. Aber auch, weil die Zeit für eine Inventur besser genutzt werden kann.

Danke!
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#48

Beitrag von Olivia »

Im Gegenzug kannst Du ab Beginn des Leistungsbezuges Güter, Investitionen und Dienstleistungen einkaufen und diese Eingangsrechnungen wirken sich mindernd auf den Gewinn aus, vorausgesetzt, die Rechnungen sind angemessen, notwendig und die Anschaffungen nicht aufschiebbar.
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Günter
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#49

Beitrag von Günter »

Eben nicht. Du kannst nicht beliebig deine Lagerbestände für die nächsten 3 Jahre aufstocken, nur weil du 1.000 Stück für den halben Preis bekommst.
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Re: Einnahme oder Umwandlung von Vermögen?

#50

Beitrag von Olivia »

Das würde wahrscheinlich als "nicht angemessen" gelten.
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