Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#26

Beitrag von Tierheilpraxis »

Ahhhhh, es hilft wenn man die Ansicht ändert :-) Aber jetzt ist die Datei zu groß. Ich krieg nen Föhn ;-) Wie groß darf die max. sein?
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#27

Beitrag von Tierheilpraxis »

Es ist inzwischen eine separate Betriebsstätte
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#28

Beitrag von Tierheilpraxis »

EGV2018 (2).pdf


Yay, ich habs doch tatsächlich doch noch geschafft. :brilleputzen1:
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#29

Beitrag von Koelsch »

Die EGV wurde ja von Dir nicht unterschrieben - und das ist gut so.

Schick das Schreiben, entweder die freundliche Marsu-Version oder deutlicher Günter's Version.

In der EGV schlägt JC ja sogar vor - Teilzeitjob weitermachen. Was soll dann der Vorschlag, den auzubauen und Vollzeit zu machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#30

Beitrag von Günter »

Wart mal noch, ich glaube mir fällt da noch was ein zum Thema.

Man sollte ja die EGV nicht einfach so ablehnen, sondern Verhandlungsvorschläge machen und da brummelt gerade was in meinem Hinterschädel.

Weil so wie es da steht schießt mein Schreiben weit über das Ziel hinaus.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#31

Beitrag von friys »

Tierheilpraxis hat geschrieben: So 11. Nov 2018, 10:55 Aber, aus Fehlern wird man klug. [...] Vielleicht schaut ihr mal drüber, was ich da dummerweise unterschrieben habe.
EGV unterschrieben - ja o. nein?
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#32

Beitrag von Tierheilpraxis »

[/quote] EGV unterschrieben - ja o. nein?
[/quote]
ja habe ich. Ist nur auf meinem Exemplar nicht drauf. Ich bin jetzt mal Gassi. Stehe später für Rückfragen zur Verfügung :-)
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marsupilami
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#33

Beitrag von marsupilami »

Ich trau mich mal an eine Zusammenfassung des bisher Erarbeiteten:

1.) Es gibt eine - unterzeichnete - EGV.

2.) Der in der EGV festgeschriebene Besuchstermin der Betriebsräume durch JC-SB soll abgesagt werden.

3.) Tierheilpraxis soll sich weiter auf (Vollzeit-)Stellen bewerben, obwohl in der EGV die Beibehaltung der derzeitigen Teilzeitstelle festgeschrieben ist und Tierheilpraxis keine Vollzeitstelle will aus gesundheitlichen Gründen.


Für 2.) sind erste Formulierungsvorschläge gemacht worden.

Für 3.) stellt sich die Frage: sind die gesundheitlichen Verhinderungs-Gründe dem JC offiziell bekannt?
Attest vorgelegt bzw. wurde der MD des JC eingeschaltet?


Daraus ergibt sich für mich folgendes Schreiben - in etwa:
Liebes JC,
Nach längerer Überlegung bin ich zu dem Entschluss gekommen, entgegen der Vereinbarung in der EGV einer Besichtigung meiner Geschäftsräume durch Sie nicht zuzustimmen.
Ich berufe mich dabei auf den besonderen gesetzlichen Schutz der Wohnung, der auch weitestgehend für Geschäfts- und Betriebsräume gilt.
Sollten Sie doch auf einer Besichtigung bestehen, wollen Sie mir (Anmerkung: wenn freundlich dann mit "bitte", wenn höflich ohne) die rechtlichen Grundlagen nennen und eine Begründung, warum Sie glauben, meine Geschäftsräume besichtigen zu müssen.

Da ich der Auffassung bin, dass dieses Einverständnis in der EGV, meine Geschäftsräume zu besichtigen, mich grundsätzlich schlechter stellt als gesetzliche Vorgaben, wünsche ich grundsätzlich eine Abänderung der EGV in diesem Punkt.

Des weiteren muss ich meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass Sie darauf bestehen, dass ich mich auf Vollzeitstellen bewerbe, obwohl in der derzeitig gültigen EGV unter Punkt 5 auf Seite 2 ausdrücklich aufgefordert werde, die derzeitige Teilzeitstelle beizubehalten.

Um weitere Mißverständniss insbesondere zum letzten Punkt zu vermeiden, wünsche ich die Einschaltung des Medizinischen Dienstes Ihres Hauses um die gesundheitlichen Einschränkungen "amtlich" festzustellen und festzuhalten.


Was bisher nicht zur Sprache gekommen ist:
Die teilweise sehr detaillierten Vorgaben unter Punkt 5 dieser EGV wären für mich ein erheblicher Eingriff in meine unternehmerische Freiheit.

Z.B. Vorlage/Überlassung aller erforderlicher Unterlagen ....
Wer bestimmt, was "erforderlich" ist?
Was ist mit dem Datenschutz unbeteiligter Dritter - insbesondere nach den neuesten, wesentlich rigoroseren Datenschutzbestimmungen?
Letztere sind ja nicht mal ansatzweise erwähnt bzw. dass das JC genau diesen Datenschutz gewährt?


Nachtrag:
Das in der EGV mit Textmarker unterlegte Thema "Optimierungsideen - weitere Strategieplanung" - gibt es da schon wenigstens einen Ansatz?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#34

Beitrag von Koelsch »

Liest sich schon mal gut, wobei ich die Punkte unternehmerische Freiheit und Datenscvhutz jetzt durchaus explizit benennen würde.
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Günter
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#35

Beitrag von Günter »

Ich würde weiter gehen.

Hiermit kündige ich die EGV vom 24.10.2018 aus den folgenden Gründen.

Sie haben mir bei meinem Termin am 24.10.2018 eine sehr komplexe bereits fertig erstellte Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift vorgelegt und mich ohne die erforderliche Bedenkzeit überrumpelt.

Wie bereits in der Einleitung erwähnt, soll eine Eingliederungsvereinbarung ein gemeinsam erarbeiteter Vertrag zwischen zwei gleichberechtigten Partnern darstellen. Bei der vorliegenden und von mir vorschnell auf ihren Druck hin unterzeichneten einseitigen Diktat werde ich in unzulässiger Weise benachteiligt.

(Und jetzt die Änderungsvorschläge)

1. Die Frequenz der Beratungstermine alle 3 Monate ist zu dicht.

2. Der Besuch ihres Außendienstes in meinen Geschäftsräumen wird von mir abgelehnt. ich betrachte diesen Besuch durch Mitarbeiter des JC als potentiell geschäftsschädigend und überflüssig. Es gibt nix, was ich in meinen Räumen mit Ihnen besprechen muss.

3. Die Verpflichtung den Teilzeitjob zwingend beizubehalten kann mit dem Aufbau meiner Selbstständigkeit kollidieren. Ich muss frei entscheiden können, in welchem Umfang ich meine Arbeitszeit in die selbstständige Tätigkeit einbringen kann und muss. Natürlich werde ich die Teilzeitbeschäftigung so lange wie möglich behalten, aber wenn erforderlich werde ich sie aufgeben müssen. Das hängt auch von der Entwicklung des Einkommens ab.

4. Der Gesetzgeber hat nur die in der EKS vorgesehenen Angaben als zwingend erforderlich angesehen. Darüber hinausgehende Forderungen sind unnötige bürokratische Hindernisse und Verletzungen meiner Geschäftsgeheimnisse.

5. Alle mit Kundenakquise in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sind meine Geschäftsgeheimnisse und unterliegen auch der DSGVO. Da sie für die Leistungsgewährung irrelevant sind, werden diese Angaben verweigert.

6. Die im Absatz "Überprüfung der Selbstständigkeit" aufgeführten Bedingungen entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage und sind ersatzlos zu streichen.

7. Weiter Kontakte zwischen uns werden in Zukunft nur noch schriftlich per Post erfolgen. Ich fordere sie daher auf, sämtliche E-Mail Adressen und Telefonnummern gem. den einschl. Bestimmungen des SGB und der DSGVO aus ihrem System und den Akten zu löschen. Diese Löschung ist schriftlich zu bestätigen und wird gegebenenfalls durch Akteneinsicht überprüft werden.
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#36

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#37

Beitrag von Tierheilpraxis »

Zum Optimierungsbedarf habe ich mir natürlich schon so meine Gedanken gemacht und bin da dran. Allerdings hatte ich noch keine Zeit das zu Papier zu bringen.Ich war gesundheitlich angeschlagen, weshalb meine Prio auf meinem Job und der Selbständigkeit lag. Das JC war da erst mal Nebensache. Das JC weiß, dass ich mehrere chronische Erkrankungen habe und dass ich meinen Job damals auf anraten meines Arztes aufgelöst habe. Dazu gibt es ein Gutachten (ohne das ich da jemals einen Arzt gesehen hätte) von der Arbeitsagentur. Aussage meines Arztes in seinem Attest war, ich brauche einen stressfreien Job. Aufgrund des Attestes hab ich damals auch keine Sperre erhalten. Lediglich eine Ruhezeit, weil ich mit Abfindung gegangen bin.

Dann werde ich der netten SB mal einen ebenso netten Brief schreiben. Die Bewerbung auf den VV werde ich einfach mal per E-Mail raushauen. Die werden mich sicher nicht einstellen, alleine schon wegen meines hervorragendem Arbeitszeugnis. Und im Zweifel dann, wenn ich ihnen persönlich mitteile, dass ich jahrelang freigestelltes Betriebsratsmitglied war. Dann ist das schon mal weg. Und den Rest schauen wird dann mal, wenn ich ne Reaktion auf mein Schreiben habe.

Ich danke euch herzlich für eure Hilfe
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Günter
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#38

Beitrag von Günter »

Lass uns den Brief bitte vor dem Absenden lesen. ich hab deine EGV jetzt nochmal langsam gelesen, ich hab nicht herausfinden können, wo da was von bewerben auf Vollzeitstellen stehen soll. Da steht nur, wenn die meinen dir die Selbstständigkeit ausquatschen zu können - wofür es keinerlei gesetzliche Grundlage gibt - dann solltest du dich bewerben. Nirgends steht was von wir werden dir jetzt VVs zusenden und du musst .... blah blah. Da steht du sollst deine Selbstständigkeit ausbauen. Dann gehen aber keine Vollzeitjobs. Ente trente. Basta.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#39

Beitrag von Tierheilpraxis »

Das mit dem Bewerben steht in dieser EGV auch noch nicht drin. Das wollte sie eigentlich rein nehmen, hat dann aber doch davon abgesehen, weil sie in dem Termin am 21. nochmal mit mir reden wollte und das dann eben entsprechend mit aufnehmen wollte. Ich hab ihr schon deutlich zu verstehen gegeben, dass ich meine Selbständigkeit nicht aufgeben werde und eine Vollzeitstelle aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt.

Sie war in dem Termin angefressen, weil sie mir einen Zuschuss gewährt hatte im Juli, ich aber trotzdem einen WBA gestellt habe. Sie hätte halt gewollt, dass ich ab Oktober keine Leistungen mehr brauche. Wäre mir auch lieber. Dieser Verwaltungsaufwand kotzt mich nämlich an! Und ja, ich habe einiges nicht mit eingerechnet, bei dem ich noch nicht wusste wann und wo genau das stattfindet. Als Beispiel, ich gebe Seminare. Ob ich die aber alle voll bekommen und wann genau sie stattfinden weiß ich natürlich noch nicht. Das hängt auch vom Teilzeitjob und meinen Urlaubsvertretungszeiten da ab. Fand sie nicht gut. Ich aber schon, denn ich stehe am Ende sonst mit zu wenig Geld da. Die rechnen oft nämlich eh viel zu gut, weil sie Ausgaben erst mal nicht anerkennen. Darauf hatte ich keine Lust.

Jetzt hat sie mir aber vor unserem Termin schon mal ne VV geschickt und jetzt bin ich angefressen. Was soll das? Und genau deshalb, habe ich jetzt keine Lust mehr auf Kooperation, sondern dann halt mal Konfrontation, natürlich alles im gesetzlichen Rahmen.
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#40

Beitrag von Koelsch »

Sehr verständlich
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jcgeschaedigter
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#41

Beitrag von jcgeschaedigter »

Wenn du zu einem Termin/Gespräch gehst, solltest du auch darüber nachdenken, einen Beistand nach §13 SGB X mitzunehmen ( https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html ). Am besten einen guten Bekannten, der sich vielleicht sogar ein wenig mit dem SGB und/oder dem JC auskennt. Zum einen als Unterstützung, falls du, wie du oben geschrieben hast, dem Gespräch aus gesundheitlichen (oder anderen Gründen) nicht um vollem Unfang gewachsen bist. Zum anderen als Zeugen, der ggf. auch den Gesprächsverlauf notiert. Das ist durchaus hilfreich, nicht nur als Gedächtnisstütze, sondern auch, um dem SB zu zeigen, dass er sich nicht ungestraft alles herausnehmen kann.

Dateianhänge kannst du unter dem entsprechenden Registerreiter (blaues Feld) anhängen, wenn du zum Antworten nicht die Schnellantwort nutzt, sondern regulär auf "Antworten" klickst.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#42

Beitrag von Tierheilpraxis »

Die meisten meiner Freunde arbeiten alle, so dass das mit dem Beistand schwierig werden wird. Natürlich weiß ich, dass das besser wäre. Ich werde aber beim nächsten Mal, wenn sie mich mal wieder fragt, ob es ok ist, dass ein zusätzlicher JC Mitarbeiter dabei ist, dankend verneinen. Und im Zweifel wenn es mir nicht gut ist, zum Arzt gehen und mich krank schreiben lassen. Dann muss der Termin halt verschoben werden.
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#43

Beitrag von Koelsch »

Richtig so
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#44

Beitrag von Tierheilpraxis »

Ihr Lieben, ich fasse jetzt nochmal zusammen. Ich schreibe meiner netten SB einen schönen Brief mit den Inhalten wie ihr sie hier geschrieben habt. Wenn ich drüber nachdenke, ist es nicht besser die EGV nicht zu kündigen, sondern ihr zu schreiben ich halte mich schön dran, gehe fleissig im Teilzeitjob arbeiten und baue meine Selbständigkeit aus. Den Termin in der Praxis wird es nicht geben und sie soll künftig nur noch postalisch mit mir kommunizieren. Und was die Bewerbung angeht in dem Fall dann auch nicht schreiben, weil das a) ja so in der EGV gar nicht vereinbart ist und b) der Job eine Vollzeitstelle mit flexiblen Arbeitszeiten ist, die sich weder mit meiner Selbständigkeit noch mit meiner Gesundheit vereinbaren lässt. Das Schreiben würde ich euch dann wieder hier einstellen.
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#45

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#46

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Signatur?
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#47

Beitrag von Tierheilpraxis »

Und hier der Text :-)

Sehr geehrte Frau xyz,

bis jetzt war ich eigentlich immer der Meinung, dass ich mich dem Jobcenter gegenüber mehr als kooperativ verhalten habe. Entgegen der Vereinbarung in der EGV aus 2017
habe ich mir einen sozialversichrungspflichtigen Job statt des vereinbarten Minijobs gesucht, und damit meine Hilfsbedürftigkeit um 2/3 meiner Regelleistung reduziert. Auch Sozialabgaben müssen vom Jobcenter nicht mehr für mich übernommen werden. Ferner habe ich die vom Jobcenter angebotene Maßnahme für Unternehmensgründer im Jahr 2017 motiviert und gewissenhaft durchgeführt.

Umso verwunderter war ich, am Samstag einen Vermittlungsvorschlag für eine Vollzeitstelle von Ihnen erhalten zu haben. Wie ich Ihnen im Termin am 24.10.2018 bereits mitgeteilt habe, habe ich nicht vor meine Selbständigkeit zu beenden. Im Gegenteil, wie mit EGV vom 24.10.2018 Punkt 5 vereinbart, habe ich das Ziel meine Selbständigkeit so auszubauen, dass meine Hilfsbedürftigkeit vollständig beendet wird. Ferner werde ich wie in Punkt 5, EGV explizit vereinbart weiter meiner Teilzeitbeschäftigung bei Firma xyz nachgehen. Eine Vollzeitstelle ist sowohl aufgrund meiner multiplen gesundheitlichen Einschränkungen, die dem Jobcenter ja bekannt sind, und den Bemühungen meine Selbständigkeit auszubauen nicht vereinbar. Deshalb habe ich mich nicht auf den zugesandten Vermittlungsvorschlag beworben.

Was den am 21.11.2018 vereinbarten Termin in meinen Praxisräumen angeht, bin ich nach reiflicher Überlegung zu dem Entschluss gekommen, entgegen der Vereinbarung in der EGV vom 24.10.2018 einer Besichtigung meiner Praxisräume durch Sie nicht zuzustimmen. Ich berufe mich dabei auf den besonderen gesetzlichen Schutz der Wohnung, der auch weitestgehend für Geschäfts- und Betriebsräume gilt.
Sollten Sie doch auf einer Besichtigung bestehen, bitte ich um Nennung der rechtlichen Grundlagen, sowie einer Begründung, warum Sie glauben meine Geschäftsräume besichtigen zu müssen. Nachdem ich Ihnen im Rahmen des LES Antrages umfangreiche Unterlagen zur Praxis und deren Einrichtung eingereicht habe, sollte dies aus meiner Sicht völlig ausreichend sein. Des Weiteren können Sie die Räumlichkeiten sowohl bei google als auch über meine Website ersehen.
Da ich der Auffassung bin, dass mein Einverständnis in der EGV vom 24.10.2018 meine Geschäftsräume zu besichtigen, mich grundsätzlich schlechter stellt als gesetzliche Vorgaben dies tun, wünsche ich eine grundsätzlich Abänderung der EGV in diesem Punkt.

Abschließend möchte ich Sie noch bitten künftig jegliche Kommunikation per Post zu erledigen. Mit Hinweis auf die einschlägigen Paragraphen des SGB X und der DSGVO fordere ich Sie deshalb hiermit auf, sämtliche Telefonnummern und E-Mail Adressen zu meiner Person aus ihrem System und den Akten zu löschen. Diese Löschung ist schriftlich zu bestätigen und wird gegebenenfalls durch Akteneinsicht überprüft. Vielen Dank Im Voraus.


Mit freundlichen Grüßen
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Koelsch
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#48

Beitrag von Koelsch »

Für mich sehr gut, raus damit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#49

Beitrag von Tierheilpraxis »

Ok danke, werde ich morgen machen. Ich wünsche euch allen noch einen super schönen entspannten Abend.
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marsupilami
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Re: Vollzeittätigkeit trotz Selbständigkeit?

#50

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Kann so raus.
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