Klage wg. KV-Beiträge

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Marco
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Klage wg. KV-Beiträge

#1

Beitrag von Marco »

Hallo liebe Mitstreiter,

ich hatte einen Überprüfungsantrag für das Jahr 2008 gestellt und anschließend gegen den Überprüfungsbescheid Klage eingereicht. Schließlich habe ich einem Vergleich zugestimmt. Es gab eine kleine Alg II-Nachzahlung.

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden in 2008 von mir direkt an die KV gezahlt statt vom Jobcenter. In der Vergleichsverhandlung wurden diese aber nicht berücksichtigt, da diese vom Jobcenter hätten erbracht werden müssen und ich einen Anspruch auf Rückerstattung von der GKV gehabt hätte.

Bei der Umsetzung des Vergleichs wurden keine neuen Bescheide vom JC erstellt und auch keine KV-Beiträge an die GKV überwiesen. Für den Richter ist der Fall abgeschlossen (Die Schreiben hatte ich bereits gepostet). JC stellt sich auf den Standpunkt, mit der Zahlung der Vergleichssumme sei der Fall insgesamt erledigt. Eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Regionaldirektion hat nichts genutzt (siehe Anlage). Die GKV will meine Beiträge nicht zurückerstatten solange das JC mich nicht nachversichert hat. Ohne neue Bescheide kann die GKV angeblich nichts für mich tun.

Wer einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II hat, wird vom Jobcenter auch in der Regel krankenversichert. Ist die Nachzahlung von SGB II-Leistungen ein Verwaltungsakt, dann gehört dazu m. E. auch ein Leistungsbescheid.

Am 10.1.2018 hatte ich zu der gleichen Angelegenheit den Beitrag „Rückerstattung von KV-Beiträgen“ gepostet. Der Vergleichsvorschlag vom SG, die Nachfrage beim Gericht und die Antwort vom Richter wurden im Thread „JC zahlt KV-Beiträge nicht“ vom 2.8.2018 ins alg-ratgeber-Forum hochgeladen. Eine kurze geschichtliche Auflistung füge ich jetzt bei.

Gegen die m. E. falsche bzw. unvollständige Umsetzung des Vergleichs will ich erneut klagen. Ich möchte die Klage selbst einreichen, da ich keine PKH bekomme.
Wäre hier eine Feststellungs- oder eine Leistungsklage angebracht, oder kommt es darauf nicht an? Muss ich meine Klage beim Sozial-, Zivil- oder beim Verwaltungsgericht einreichen? Ist die Klage an die erste oder zweite Instanz zu richten? Wie begründe ich sinnvollerweise die Klage? Wem ist Ähnliches widerfahren?

Meinen Dank im Voraus!
Fachaufsichtsbechwerde2008.pdf
Reaktion Fachaufsichtsbechwerde2008.pdf
KV-Beiträge1.pdf
KV-Beiträge2.pdf
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Günter
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#2

Beitrag von Günter »

Leider fehlen die Dateianhänge
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Marco
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#3

Beitrag von Marco »

Anhang:
Fachaufsichtsbeschwerde2008.pdf
Reaktion Fachaufsichtsbeschwerde2008.pdf
KV-Beiträge1.pdf
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Koelsch
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#4

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, was die richtige Klageform ist. Da Du aber Laie bis, würde ich mich "ganz dumm" stellen und in der Klage im Antrag formulieren:
.....festzustellen, dass für den Zeitraum .... der Beklagte für mich GKV-Beiträge in gesetzlicher Höhe zu zahlen hat neben den an mich schon geleisteten Auszahlungen in Höhe von ......
Dann kann das SG (das halte ich für zuständig) selbst entscheiden, ob es darin eine Leistungs- oder eine Feststellungsklage sieht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Marco
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#5

Beitrag von Marco »

Hier ein erster Entwurf für die Klage:
Feststellungs- und Leistungsklage1.pdf
Feststellungs- und Leistungsklage2.pdf
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Koelsch
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#6

Beitrag von Koelsch »

Wenn frühmorgens die elektrische Zahnbürste sich abmüht, mittels zarter Vibrationen die Hirntätigkeit in Gang zu setzen, dann .... ja dann kommt ab und an ein Gedanke :lichtauf:

Wenn ich es richtig im Kopf hab, hast Du kürzlich erst beim SG Aachen versucht, gegen den 2008 Vergleich vorzugehen. Das hat nicht geklappt, damit also ist der Antrag auf Zahlung der KV-Beiträge im Wege des ALG II-Bezugs leider endgültig abgeschlossen.

Überleg mal bitte, ob Du nicht jetzt einen Antrag nach § 26 SGB II i.V.m. § 28 SGB X auf Zuschuss/Übernahme der von Dir gezahlten Beiträge zu GKV stellen solltest.

Vorteil: Damit würdest Du einen völlig neuen Rechtsweg öffnen, niemand kann dann ankommen und sagen :petze: der Drops ist doch seit dem Vergleich für das Jahr 2008 gelutscht.

Ich vermute, wir sehn uns heute Abend, dann können wir das ja noch mal was besprechen.
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Günter
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#7

Beitrag von Günter »

Geht das denn soweit rückwirkend? Außerdem hatte er doch Ansprüche auf ALG II. Der §26 soll doch Ansprüche wegen der KV vermeiden. oder hab ich das falsch verstanden?
unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 erster Halbsatz privat krankenversichert sind und die

allein durch die Zahlung des Beitrags hilfebedürftig würden, wird ein Zuschuss zum Beitrag in Höhe des Betrages geleistet, der notwendig ist, um die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Marco
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#8

Beitrag von Marco »

Die Klage bzgl. erstes Halbjahr 2009 wurde in Aachen abgewiesen, weil ich angeblich seinerzeit die Klage komplett zurückgenommen habe. Das war die Geschichte mit dem § 96. Danach wurde der endgültige Bescheid Teil des Gerichtsverfahrens. Eine teilweise Rücknahme der Klage, soweit es den vorläufigen Bescheid betrifft, ist nach Ansicht des Richters nicht möglich. Wenn zurückgezogen, dann insgesamt zurückgezogen.

Neue Klage bzgl. 1. Hj. 2009 wg. § 26 klingt interessant. Darüber müssen wir nochmal sprechen.

Ich hoffe bei dieser Klage bzgl. KV-Beiträge für 2008 einen anderen Richter zu bekommen.
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Koelsch
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#9

Beitrag von Koelsch »

JC argumentiert ja, es gibt keinen Bescheid, dementsprechend gibt's "eigentlich" auch keinen ALG II Anspruch, alles wurde mit dem Vergleich "abgeschlossen". Und damit ist für meine Begriffe dann der Weg zum § 26 SGB II offen.
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Günter
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#10

Beitrag von Günter »

Dann haste Recht. und der §28 SGB X macht den Weg für die Vergangenheit frei.
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Marco
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#11

Beitrag von Marco »

Für 2008 wurde per SG-Vergleich eine Vergleichssumme (ALG II) gezahlt. Die Beiträge zur KV will das Jobcenter aber nicht zahlen. Deswegen habe ich erneut Klage eingereicht. Kölsch weiß bescheid.
Für 2009 (erstes Halbjahr) hatte ich geklagt, weil das JC der Ansicht war, mir stünde kein Alg zu. Die Klage habe ich angeblich zurückgezogen. Glaubt ihr, man könnte da noch klagen weil mir zwar kein originäres Alg II zusteht, aber wohl einen Zuschuss zur KV nach §26? Und mit welcher Begründung greift § 28 SGB X?
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Günter
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#12

Beitrag von Günter »

Du hast ALG II und damit auch die KV Beiträge beantragt. Diese Leistung ist dir mit Hinweis auf den Vergleich versagt worden, damit kannst du neuen Antrag auf Leistungen nach §26 SGB II stellen, weil du vorher wegen des Antrags auf KV Zahlungen im Rahmen der Grundsicherung verzichtet hattest.
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#13

Beitrag von Olivia »

Richtig, jetzt muss ein Verfahren auf Bezuschussung nach § 26 SGB II a.F. anlaufen. Der Anspruch könnte für alle Jahre seit 2008 bestehen, die inzwischen vergangen sind.
Marco
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#14

Beitrag von Marco »

Die Klage für 2008 ist raus. Wenn ich ohne RA klage ist das finanzielle Risiko gering. Wenn die Klage nicht gleich abgewiesen wird und Aussicht auf Erfolg hat, kann ich immer noch einen RA engagieren.
Für das 1. Halbjahr 2009 überlege ich noch, erneut Klage einzureichen, das wäre dann die 4. Klage in der gleichen Angelegenheit. Die Klagebegründung scheint mir recht schwierig zu sein. Da werde ich auf jeden Fall vorher einen RA um Rat fragen.
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Koelsch
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#15

Beitrag von Koelsch »

:Daumen: :Daumen:
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Günter
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#16

Beitrag von Günter »

:Daumen: :Daumen:
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#17

Beitrag von Olivia »

Wurde schon Antrag nach § 26 SGB II für 2008 gestellt?
Marco
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Re: Klage wg. KV-Beiträge

#18

Beitrag von Marco »

Es wurde in 2008 falsch Alg II berechnet (und gezahlt), aber keine KV-Beiträge überwiesen. Ein Überprüfungsantrag wurde gestellt und nach negativem Bescheid Klage erhoben. Zusätzliches Alg II wurde per gerichtlichen Vergleich gewährt, aber keine KV-Beiträge nachgezahlt. Dagegen habe ich erneut geklagt, damit das Gericht feststellt, ob man bei Alg II-Bezug neuerdings nicht mehr gesetzlich krankenversichert ist mit alleiniger Beitragszahlung durch das Jobcenter.
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