Mein Antwortentwurf zur kurzen Bemeckerung:
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom 12.11.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle mir vorliegenden Unterlagen und Belege für den immer noch unbearbeiteten Antrag ab August diesen Jahres wurden Ihnen teilweise erneut (z.B. Kontoauszüge) bereits am 7.11.2018 eingereicht.
Ich weise erneut mit Nachdruck darauf hin, dass bei mir leider erhebliche Mietrückstände aufgelaufen sind. Durch die sehr schleppende Bearbeitung meines Antrags und Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschrift des § 41a SGB II, nach dem bei längerer Bearbeitungszeit eine vorläufige Bewilligung ergehen muss, droht mir inzwischen die fristlose Kündigung meiner Wohnung. Auf dieses Faktum habe ich bereits mehrfach auch schriftlich hingewiesen. Für die Kündigung wird der Vermieter einen Anwalt einschalten, die Anwaltskosten gehen in diesem durch Sie vermeidbaren Fall zu Ihren Lasten:
Nicht einreichen kann ich wie bereits auf Ihr Schreiben vom 27.9.2018 mitgeteilt
Sicher ist Ihnen bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit Ihnen eine Geschäftsanweisung erteilt hat, nach der Summen- und Saldenlisten sowie BWA nich vorgelegt werden müssen. Bitte begründen Sie, warum Sie meinen, den Anweisungen Ihrer vorgesetzten Behörde nicht folgen zu müssen.
- Buchungsunterlagen, Summen- und Saldenlisten und BWA für 2017. Diese liegen bei meinem Steuerberater, der offene Forderungen gegen mich hat und daher derzeit nicht gewillt ist, hier für mich tätig zu werden.