Schleppende Bearbeitung Neuantrag

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Schleppende Bearbeitung Neuantrag

#1

Beitrag von Koelsch »

Es wurden bei einem Neuantrag (Unterbrechung des Bezugs wg. "Blödheit" von Mai bis Juli 18) mal wieder Unterlagen angefordert.

Mein Antwortentwurf zur kurzen Bemeckerung:
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom 12.11.2018


Sehr geehrte Damen und Herren,

alle mir vorliegenden Unterlagen und Belege für den immer noch unbearbeiteten Antrag ab August diesen Jahres wurden Ihnen teilweise erneut (z.B. Kontoauszüge) bereits am 7.11.2018 eingereicht.

Ich weise erneut mit Nachdruck darauf hin, dass bei mir leider erhebliche Mietrückstände aufgelaufen sind. Durch die sehr schleppende Bearbeitung meines Antrags und Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschrift des § 41a SGB II, nach dem bei längerer Bearbeitungszeit eine vorläufige Bewilligung ergehen muss, droht mir inzwischen die fristlose Kündigung meiner Wohnung. Auf dieses Faktum habe ich bereits mehrfach auch schriftlich hingewiesen. Für die Kündigung wird der Vermieter einen Anwalt einschalten, die Anwaltskosten gehen in diesem durch Sie vermeidbaren Fall zu Ihren Lasten:

Nicht einreichen kann ich wie bereits auf Ihr Schreiben vom 27.9.2018 mitgeteilt
  • Buchungsunterlagen, Summen- und Saldenlisten und BWA für 2017. Diese liegen bei meinem Steuerberater, der offene Forderungen gegen mich hat und daher derzeit nicht gewillt ist, hier für mich tätig zu werden.
Sicher ist Ihnen bekannt, dass die Bundesagentur für Arbeit Ihnen eine Geschäftsanweisung erteilt hat, nach der Summen- und Saldenlisten sowie BWA nich vorgelegt werden müssen. Bitte begründen Sie, warum Sie meinen, den Anweisungen Ihrer vorgesetzten Behörde nicht folgen zu müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schleppende Bearbeitung Neuantrag

#2

Beitrag von marsupilami »

Ich weise erneut mit Nachdruck darauf hin, dass bei mir leider erhebliche Mietrückstände aufgelaufen sind. Durch die sehr schleppende Bearbeitung meines Antrags und Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschrift des § 41a SGB II, nach dem bei längerer Bearbeitungszeit eine vorläufige Bewilligung ergehen muss, droht mir inzwischen die fristlose Kündigung meiner Wohnung. Auf dieses Faktum habe ich bereits mehrfach auch schriftlich hingewiesen. Für die angedrohte, fristlose Kündigung wird der Vermieter einen Anwalt einschalten, die Anwaltskosten gehen in diesem durch Sie vermeidbaren Fall zu Ihren Lasten:
Und?
Hat der Vermieter inzwischen gekündigt?

Nein?
Ja, dann können wir uns doch mit der Bearbeitung noch eine Weile Zeit lassen.
Das wird für uns JC erst interessant, wenn sie eine Räumungsklage vorlegen können. :unschuld:

Also laß den Satz weg, das bringt nix - ich fürchte eher das Gegenteil.


Sonst wär's für mich gut.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Schleppende Bearbeitung Neuantrag

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich lass den Satz drin, denn der ist ggf. Munition für einen Eilantrag, mit dem ich nicht mehr allzu lange warten werde. Der Mensch hat, logischerweise, Tasche leer, die letzten Reserven tendieren stark gegen Null.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Schleppende Bearbeitung Neuantrag

#4

Beitrag von marsupilami »

Okay, gutes Argument.
Dann raus damit.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“