vEKS, Fahrzeugnutzung

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HarzerUrvieh
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vEKS, Fahrzeugnutzung

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

mal eine Frage zur Fahrzeugnutzung.

Wenn ich meinen Transporter (Kastenwagen als Werkstattwagen) betrieblich nutze, kann ich den ja auch so in der vEKS eintragen.
Die Nutzung meines privaten PKWs für betriebliche Zwecke hat mir das JC bisher nicht anerkannt bzw. abgelehnt.

Was, wenn der Transporter z.B. in der Werkstatt ist, also zur Reparatur des selben?
Normalerweise würde ich meinen privaten PKW in der Zeit nutzen; Darf ich ja nicht.
Miete ich dann einen Transporter an und gebe die Kosten in der vEKS so an? Bischen sinnlos, wenn man knapp bei Kasse ist.
Oder senke ich den Eintrag "Umsatz" und lasse den Betrieb solange ruhen? Genauso sinnlos.
Fahrrad und öPNV fallen aus.

Gibt es da schon Erfahrungen im Forum?
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Koelsch
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#2

Beitrag von Koelsch »

Woran erkennt JC, ob Du den PKW oder den Transporter in den "Kosten" hast?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hmmm? An den € 0,10 pro Kilometer für den privaten PKW? Oder, wenn ich z.B. tanke, der TraPo nimmt Diesel, der PKW Super.
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Koelsch
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, Diesel und Benzin seh ich ein. Ich würde trotzdem für den Fall "mixen". Also die anfallenden Benzinrechnungen einfach mit in die EKS nehmen und die mit dem Privatwagen durchgerührten Fahrten dementsprechend auch in's "Dienstfahrtenbuch"

Ob man damit durchkommt :1:
Auf jeden Fall hat man dann was in der Hand, um evtl. Rückforderungen sehr lange herauszuzögern
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Olivia
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#5

Beitrag von Olivia »

HarzerUrvieh hat geschrieben: Di 20. Nov 2018, 18:52 Hallo zusammen,

mal eine Frage zur Fahrzeugnutzung.

Was, wenn mein Transporter z.B. in der Werkstatt ist, also zur Reparatur des selben?
Normalerweise würde ich meinen privaten PKW in der Zeit nutzen; Darf ich ja nicht.
Miete ich dann einen Transporter an und gebe die Kosten in der vEKS so an?
Für die Zeit, wo der Transporter in der Werkstatt ist, empfehle ich Dir, auf einem Blatt Papier eine kurze Gegenüberstellung der Kosten zu machen. Was kommt das Jobcenter billiger:
  • Anmietung eines Transporters, und zwar die Kosten der Anmietung, Kosten für die Haftungsbeschränkung (Vollkasko) mit SB 0 € plus Treibstoffkosten plus Kilometergeld für Mehr-km oder
  • Nutzung des Privat-Pkw in dieser Zeit und Ansatz der km-Pauschale von 0,10 € pro gefahrenem km
Wenn sich heraustellt, dass die gefahrenen km mit dem Privat-Pkw billiger sind als die Anmietung eines Transporters (wovon auszugehen ist), dann darfst Du selbstverständlich die gefahrenen km des Privatfahrzeuges in Ansatz bringen. Dazu würde ich die betrieblichen Fahrten genau auflisten in Form eines "temporären Fahrtenbuches". Diese Fahrten stellst Du dann mit der aEKS "in Rechnung". Dazu fertigst Du einen Eigenbeleg für Deine Buchhaltung und zur Beilage für die EKS an.

Du kannst diese Vorgehensweise auch dem Jobcenter schon mal vorankündigen mit folgendem Text:
Mein betriebliches Kfz befindet sich zur Zeit in der Reparaturwerkstatt. Um meiner Selbständigkeit weiter nachgehen zu können ist es erforderlich, weiter über ein Kfz zu verfügen. Dabei genügt übergangsweise auch ein Pkw. Ein von mir durchgeführter Kostenvergleich zwischen der Anmietung eines Transporters von einer Autovermietung und der Nutzung meines eigenen Pkw hat ergeben, dass die übergangsweise Eigennutzung meines vorhandenen Pkw zu betrieblichen Zwecken deutlich kostengünstiger ist. Aus diesem Anlass kündige ich Ihnen an, dass ich in der abschliessenden EKS Kilometergeld in Höhe der gesetzlich vorgesehenen 0,10 € pro gefahrenem km für betrieblich notwendige Fahrten in Ansatz bringen werde.

Ein Nachweis in Form eines temporären Fahrtenbuches für die Zeit der Reparatur lege ich Ihnen mit der abschliessenden EKS vor.
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Koelsch
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#6

Beitrag von Koelsch »

Die Idee ist gut mit der Gegenüberstellung. Aber ich würde da dann nicht 10 Cent sonder 30 Cent/km ansetzen. Auch dann wird zweifelsohne das Privatfahrzeug günstiger sein als das Mietfahrzeug.
Sollte JC aud 10 Cent bestehen, würde ich knallhart sagen, das ist ein "Zuschussgeschäft", dazu bin ich nicht verpflichtet: Entweder 30 Cent oder Mietwagen
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HarzerUrvieh
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#7

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ok, danke.

Den Mix und die Gegenüberstellung werde ich nutzen.

Das nächste "Problem" ergibt sich ja dann, wenn z.B. eine Person (Freiwilliger, Zeitarbeiter, Sub usw.) mit dem TraPo zu Kunde A fährt und ich mit dem privaten PKW zu Kunde B. Auch da werde ich den Mix und die Gegenüberstellung versuchen.

Irgendwie witzig, dass ein JC darauf besteht, das ich wegen des TraPos den privaten PKW nicht betrieblich brauche...
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Olivia
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#8

Beitrag von Olivia »

@ Kölsch: Richtig, sehr guter Gedanke. Die 10 Cent gelten ja nur bei betrieblicher Nutzung eines ansonsten überwiegend privat genutzten Kfz und stellen eine Art "Benzinkostenzuschuss" dar. Bei der vorübergehenden Nutzung aufgrund Reparatur des Geschäftsautos ist man dagegen frei beim Kostenansatz. Es könnte sein, dass das Privat-Kfz dann früher in die Reparatur muss, und das muss finanziell abgegolten werden.

Man könnte daher wie folgt umformulieren:
[...] Aus diesem Anlass kündige ich Ihnen an, dass ich in der abschliessenden EKS Kilometergeld in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem km für betrieblich notwendige Fahrten in Ansatz bringen werde. Dieser Satz deckt die mit der Beanspruchung meines Privat-Kfz anfallenden Kosten in angemessener Weise. Sollte ich von Ihnen keine gegenteilige Rückmeldung erhalten, setze ich Ihr Einverständnis mit diesem Kostenansatz voraus. Ansonsten werde ich von der teureren Variante Gebrauch machen müssen, d.h. einen Transporter anmieten und alle damit zusammenhängenden Kosten in der aEKS unterbringen.
HarzerUrvieh
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#9

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich setze das Einverständnis voraus. Die Alternative wäre den Auftrag nicht ausführen (kein Einkommen) oder höhere Kosten (weniger bis kein Einkommen). Kürzen wird das JC sowieso irgendetwas.

Edit:
und selbstverständlich setze ich mindestens € 0,30/km an. Das könnte ich bei Bedarf sogar mit höheren Kosten vorrechnen.
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Olivia
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#10

Beitrag von Olivia »

Bei den Kosten kommt ja nicht nur das Benzin/Diesel in Betracht, sondern auch anteilige Kosten für Öl, ggf. AdBlue, Abnutzung, Wertverlust, Werkstatt und dergleichen mehr. Das summiert sich.
Kürzen wird das JC sowieso irgendetwas.
Deswegen könnte die Vorankündigung Sinn machen. Wenn dann noch gekürzt wird, sollte Widerspruch eingelegt werden!
HarzerUrvieh
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Re: vEKS, Fahrzeugnutzung

#11

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ja, vorher ankündigen würde ich es auch.

Aber, das Einverständnis würde ich voraussetzen. Ich müsste sonst eine Frist abwarten und auf Zustimmung hoffen. Was, wenn das JC ablehnt? Kein Umsatz, kein Einkommen...
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