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EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 2. Dez 2018, 17:12
von Blitzdodel
SB hat, obwohl ich darauf hinwies,
dass Gesundheit und Arzt nichts in der EGV verloren haben, da schon separat geregelt, und vielleicht deshalb nicht unterschrieben wird,
dies dennoch reingeschrieben.
Schon wegen meinem Hinweis werde (will) ich die EGV nicht unterschreiben,
ein VA wäre belanglos,
da ich den Fragebogen ä.D. abgeben werde,
aber direkt bei der Agentur für Arbeit.
Werde einige Angaben machen und eine zeitlich begrenzte Schweigepflichtentbindung beifügen.

Diese EGV entspricht, bis auf das gelb unterlegte, genau der EGV von vor ca. 10 Monaten die ich unterschrieb,
obwohl gelbgrahmtes über Tragfähigkeit drin steht.

Zur Sicherheit frag ich euch, ob es klug ist so zu verfahren.
Dank im Voraus.
EGV 12.2018.pdf
Alter Drucker druckt einfach zu fleißig und darum noch immer keinen neuen gekauft bei dem ein Skanner funkioniert.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 2. Dez 2018, 17:46
von Koelsch
Ich denke, es ist ok, dass per VA abzuwarten

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 2. Dez 2018, 17:51
von Olivia
Der Einschätzung zur Tragfähigkeit meiner Selbständigkeit wird vehement widersprochen. Tragfähig im sozialrechtlichen Sinn bedeutet, dass mindestens 0,01 € Gewinn pro BWZ erzielt wird, da bereits mit diesem Betrag die Bedürftigkeit gemindert wird. Somit muss nicht einmal ein Anrechnungsbetrag erzielt werden, damit die Selbständigkeit "tragfähig" im sozialrechtlichen Sinne ist.

Macht die Selbständigkeit Verluste, so bemisst sich die sozialrechtliche Tragfähigkeit an der mittel- bis längerfristigen Perspektive.

Von der sozialrechtlichen Tragfähigkeit abzugrenzen ist die allgemeine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens. Diese ist erreicht, wenn alle Kosten erwirtschaftet werden, welche sowohl die Firma als auch die individuellen Lebensumstände verursachen. So kann beispielsweise eine allgemein wirtschaftlich tragfähige Firma allein durch Familienzuwachs nicht mehr allgemein für die Familie tragfähig sein. Im sozialrechtlichen Sinne ist sie es aber mindestens noch so lange, wie positive Erträge generiert werden.

Meine Selbständigkeit befindet sich auf einem guten Weg und ich werde alles tun, um dies weiter fortzuführen und die Gewinne auszubauen.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 2. Dez 2018, 18:49
von marsupilami
Wie koelsch, aber dem SB, der diese EGV haben will, darüber informieren, dass Unterlagen/Schweigepflichtentbindung an ÄD gegangen ist.
Denn ich hege den leisen Verdacht, dass die Kommunikation untereinander dort nicht die beste ist.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 2. Dez 2018, 20:54
von Olivia
Kein Verhandlungsangebot machen?

Was wird mit dem ÄD bezweckt? Aussteuerung ins SB XII?

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 13:27
von Blitzdodel
marsupilami hat geschrieben: So 2. Dez 2018, 18:49 ich hege den leisen Verdacht, dass die Kommunikation untereinander dort nicht die beste ist.
Dein Verdacht ist Tatsache, werde ihr eine E-Mail schreiben.
Dass einem nur angeboten wird bei SB den Fragebogen abzugeben ist mir nicht geheuer.
Olivia hat geschrieben: So 2. Dez 2018, 20:54 Was wird mit dem ÄD bezweckt?
Feststellung der Leistungsfähigkeit. Vor gut zwei Jahren lag sie zwischen 3-6 Stunden.
"Aussteuerung ins SB XII?"
Was wären die Folgen?
Worauf ist zu achten?

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 14:31
von tigerlaw
Blitzdodel hat geschrieben: Di 4. Dez 2018, 13:27 (...)
Feststellung der Leistungsfähigkeit. Vor gut zwei Jahren lag sie zwischen 3-6 Stunden.
"Aussteuerung ins SB XII?"
Was wären die Folgen?
Worauf ist zu achten?
[/quote]

ies Oli sagte: H-4- gibt es nur, wenn man mindestens 3 Stunden täglich "irgendetwas" arbeiten kann (zwischen 3 und 6 Stunden = "Teilweise Erwerbsminderung"). Wenn man weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, ist man "voll erwerbsgemindert". Egal ob man die rechtlichen Voraussetzungen für eine Voll-EM-Rente erfüllt oder nicht, ist das JC dann nicht mehr zuständig, sondern das Sozialamt bzw. die Grundsicherung.

Auch da könnte man noch selbständig arbeiten, aber die Ermittlung des anzurechnenden Einkommens erfolgt nach den steuerlichen Vorschriften. D.h. ggf. kann es einen "Bruch" zwischen EKS und Sozialhilfe geben, da im "System EKS" die Schuldentilgungen angerechnet werden, nicht aber die Investitionen. Genau andersherum ist es im Steuerrecht

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: Di 4. Dez 2018, 15:12
von kleinchaos
Diesen Quatsch wollen die bei uns auch so haben. SB sagen immer gern, dass das ja im verschlossenen Umschlag abgegeben werden kann, sie müssen doch aber auch gucken ob alles richtig ausgefüllt ist ...
Ein SB bei uns wollte darauf bestehen, dass der Fragebogen in seinem Beisein ausgefüllt wird. Dem hab ich dann gesagt, was ich davon halte ...

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 10. Feb 2019, 11:14
von Blitzdodel
Hallo zusammen,
SB. bittet mich, mit Fristsetzung, die EGV zu Unterschreiben.

Erachtet ihr es für angebracht/sinnfoll, SB zu schreiben, welche Änderungen ich wünsche,
um eine EGV zu unterschreiben?
EGV ist im Eingangspost zu sehen.

Scan2019-02-10_105838 Schreiben JC.pdf
OT. Wie zu sehen gibt es einen neuen Multifunktionsdrucker, nur das Schwärzen funktioniert nicht,
Adobe z.B. will ca. 20€ pro Monat!
Gibt es da etwas kostenloses?

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 10. Feb 2019, 11:31
von Günter
Das BSG hat sinngemäß entschieden, eine EGV soll einen Vertrag zwischen zwei gleichwertigen Partnern sein. Daraus folgt, es ist kein Diktat bei dem der SB aus seiner Allmacht heraus entscheiden kann und behaupten kann, das sind vorgeschriebene Formulierungen, davon kann und darf nicht abgewichen werden, sondern das JC hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit die Vorschläge des "Untertanen" zu prüfen und wenn die nicht gesetz- oder sittenwidrig sind, in die EGV zu übernehmen.

Ergo mach deine Vorschläge und schickt sie mit der Bemerkung gemäß der Rechtsprechung des BSG habe ich das Recht Vorschläge zu machen, die auch in die EGV einfließen müssen. Also fordere ich sie auf die nachfolgenden Textpassagen .... gegen meine Vorschläge zu ersetzen.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 10. Feb 2019, 11:32
von marsupilami
Ist denn die Überprüfung der Leistungsfähigkeit schon geschehen oder passiert die grundsätzlich erst nach der Zeichnung der EGV?

Ich würde dem SB vorschlagen: Termin beim ÄD, dann neu verhandeln.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 10. Feb 2019, 11:49
von marsupilami
Blitzdodel hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 11:14 OT. Wie zu sehen gibt es einen neuen Multifunktionsdrucker, nur das Schwärzen funktioniert nicht,
Adobe z.B. will ca. 20€ pro Monat!
Gibt es da etwas kostenloses?
Was genau willst Du tun?

Ich scanne - mit solo-scanner - i.d.R. immer 2-mal.
Einmal als Original.pdf für meine elektronische Ablage und einmal als jpg - letzteres nur wenn notwendig, um z.B. anonymisiert hier einzustellen.
Geht beides aus IrfanView heraus, das kostenlos angeboten wird.
https://www.irfanview.de/

Die jpg's kann ich dann mit diesem Programm - es hat eine rudimentäre Bildbearbeitung - "anonymisieren" durch Radieren und dann wieder als pdf - mit entsprechendem Vermerk im Dateinamen - abspeichern und bei Bedarf hochladen.

Das ist im Endeffekt auch nicht "umständlicher" als 2-mal drucken und auf der einen Kopie rummalen und dann wieder einscannen.
Oder im pdf-Programm weiße oder schwarze oder grüne Rechtecke über den Text legen und so auf diese Weise anonymisieren.
Bei letzterem Verfahren muss dann aber auch ein Schutz auf die Datei gelegt werden, dass die nicht bearbeitet werden kann.
Sonst kann man/vrau diese Rechtecke einfach verschieben oder löschen und dann ist die Anonymität im Eimer.

In einer der Anleitungen in http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22 - Bereich "Themen" ist das aber auch schon beschrieben worden.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 10. Feb 2019, 12:25
von Blitzdodel
Günter hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 11:31 Ergo mach deine Vorschläge
Sehr geehrte SB,
gemäß der Rechtsprechung des BSG habe ich das Recht Vorschläge zu machen, die auch in die EGV einfließen müssen.
Also fordere ich sie auf,
alle Textpagassagen bezüglich ärztlicher, gesundheitlicher und wirtschaftlicher Tragfähigkeit
zu Streichen.
Eine korrekte EGV unterschreibe ich Ihnen herzlich gerne.
mfg
marsupilami hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 11:32 Ist denn die Überprüfung der Leistungsfähigkeit schon geschehen
Nein, habe aber schon einen Termin bei der Arbeitsagentur in München beim ä.D.
Also SB kann getrost alles "ärztliche" in der EGV weggelassen.

Re: EGV und ärztlicher Dienst

Verfasst: So 10. Feb 2019, 12:28
von Blitzdodel
marsupilami hat geschrieben: So 10. Feb 2019, 11:49 Was genau willst Du tun?
Genau das was du beschreibst,
ich kümmere mich später darum,
also Danke.