Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#76

Beitrag von Koelsch »

So isses.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#77

Beitrag von marsupilami »

Noch was gefunden: ...und übersieht hierbei bewusst entsprechende Angaben in meinem Antrag vom 20.12.18
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#78

Beitrag von Koelsch »

Baue in Marsus Version mit "m" noch ein:
Ergänzend auch zur Frage der Angemessenheit der Kosten und zur Erforderlichkeit der Fortbildung möge der Beklagte doch ausführlich begründen, warum eine Fortbildung in Alexander Technik im Kursnet der Bundesagentur für Arbeit als förderungswürdig angeboten wird (Kurs-Nr. 19127984), allerdings deutlich teurer, als die von mir gewählte Ausbildungsstätte. Auch dies ein sehr deutlicher Hinweis darauf, dass der Beklagte hier völlig willkürlich in unternehmerische Entscheidungen eingreift.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#79

Beitrag von marsupilami »

.... dass der Beklagte hier völlig willkürlich und offenbar ohne vorherige Recherchen - also ohne eigenes Integrationskonzept - in unternehmerische Entscheidungen eingreift.
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Günter
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#80

Beitrag von Günter »

jenau. Imma ruff uffs Schlimme
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#81

Beitrag von friys »

zu #58
"Der Kiosk am Pariser Platz hat einen neuen Pächter. Dieser baut das Sortiment erst auf."

"Und wenn er am Ende des Jahres feststelle, dass die Arbeit sich doch nicht so ausgezahlt habe? "Wenn es nicht passt, bin ich raus", sagt der neue Kioskbetreiber, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ha ... -1.4300045
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#82

Beitrag von Koelsch »

Es geschehen noch Zeichen und Wunder - eLB erhielt abschließenden Bescheid für Ende 18/Anfang 19 .... und die Kosten der Fortbildung für Alexandertechnik wurden als Betriebsausgabe anerkannt, satte Nachzahlung ist bereits auf dem Konto.

Hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... er#p509132 - gleiche eLB läuft Klage. Ich denke mal, das SG wird an dem neuen Bescheid interessiert sein :unschuld:
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angel6364
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#83

Beitrag von angel6364 »

Glückwunsch zur Nachzahlung! :Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#84

Beitrag von kleinchaos »

Was lange währt wird manchmal gut. Und manchmal kapieren die es im JC auch ohne Gericht, einfach mit dem gesunden Menschenverstand. Aber eben leider nicht immer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#85

Beitrag von Peterpanik »

Nö in meinen Jobcenter sind sie geistig leider da zu nicht in der Lage.
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marsupilami
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#86

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Es fühlt sich gut an, so aus der Ferne und zumindest ansatzweise an der Lösung eines Problems mitgewirkt zu haben. :unschuld:
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#87

Beitrag von Koelsch »

So isses, und ich werd natürlich weiter berichten, was es dann beim SG gibt.
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#88

Beitrag von Koelsch »

Es gibt Neuigkeiten - einem Ü-Antrag wurde teilweise stattgegeben - immer schon mal € 200 werden nachgezahlt.

Gegen den Bescheid aber wird Widerspruch eingelegt
JC_ XVIII (1).docx
SG fragte denn auch gleich an, ob damit die Klage erledigt sei. Dem ist nicht so, dies wurde dem SG inzwischen auch ganz bewusst auf eine Art mitgeteilt, aus der eine gewisse Säuerlichkeit über das JC erkennbar ist
Klage gg JC wg SGB II (1).docx
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