Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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friys
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Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#1

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 10:48 Der nächste Fall:

Auf den nachfolgenden Bescheid (nur die Begründung)
LBS-Begründung _ano.pdf
wird zunächst mal unbegründeter Widerspruch mit freundlichem Hinweis auf aufschiebende Wirkung eingelegt.
Koelsch hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 10:48 Dann erfolgt gegen Weihnachten (time is money) die Begründung, die ich wie üblich zu verbessern bitte:
Widerspruch LSB 03-07_18.doc

Ablehnender Bescheid JC Muckel: 09.12.2018 LBS-Begründung _ano.pdf hat geschrieben:
Die angegeben Raumkosten und die Kosten für Heizöl konnten nicht in der Berechnung berücksichtigt werden, gem. $ 3 Abs. 3 ALG /VO u.a. die betriebliche Veranlassung geprüft werden muss.

Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um einen der Kostenanteil der privaten Wohnung. Kosten der Unterkunft sind in voller Höhe in der in der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Folglich fallen keine weiteren Raumkosten an. Eine doppelte Berücksichtigung von Kosten ist nicht statthaft.

Weiterhin ist nicht nachvollziehbar,warum anteilige Kosten der Wohnung betrieblich veranlasst sein sollen, da Sie Ihre Tätigkeit in bereitgestellten Räumlichkeiten Dritter durchführen. Daher konnten diese Kosten nicht in der Berechnung berücksichtigt werden.
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friys
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#2

Beitrag von friys »

Während außerhäusliche Räume, die für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit angemietet werden, immer als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können, sieht die Sache bei einem häuslichen Arbeitszimmer etwas anders aus. Für das häusliche Arbeitszimmer können nur dann Raumkosten als Betriebsausgabe absetzt werden, wenn das Zimmer ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird und den Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit darstellt.

Demnach kann der Mandant von @Koelsch, ein Trainer in einem Sportstudio, der ein häusliches Arbeitszimmer betreibt, die Kosten dafür nicht steuerlich absetzen, da sein Arbeitsschwerpunkt nicht im Arbeitszimmer liegt. {Beruflich benötigte Arbeitsmittel wie einen Computer & Co. sind trotzdem als Werbungskosten /Betriebsausgaben absetzbar.}

Auch der Hinweis vom JC Muckel wiegt schwer: "Bei den angegebenen Kosten handelt es sich um einen der Kostenanteil der privaten Wohnung. Kosten der Unterkunft sind in voller Höhe in der in der Bedarfsberechnung berücksichtigt. Folglich fallen keine weiteren Raumkosten an. Eine doppelte Berücksichtigung von Kosten ist nicht statthaft."


Die äußerst restriktive Bundesfinanzhof-Entscheidung zu gemischter Nutzung, BFH-Beschluss vom 27.7.2015, Az.: GrS 1/14, besagt: Ein häusliches Arbeitszimmer setzt neben einem büromäßig eingerichteten Raum voraus, dass es ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus.

Beim häuslichen Arbeitszimmer gilt seit einer Gesetzesänderung zum 01.01.2007 alles oder nichts. Wird es nicht so gut wie ausschließlich beruflich nutzt, dürfen Kosten dafür auch nicht anteilig von der Einkommenssteuer absetzt werden. Daran wird sich auch das Jobcenter orientieren, auch wenn SGB II und EStG zwei paar Schuhe sind.

NB: Vielleicht kann die "1.250 Euro im Jahr Regel" angewandt werden? Das FA wird sich im Fall des Lehrers oder Dozenten darauf einlassen, aber das Jobcenter - wohl eher nicht?
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Günter
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#3

Beitrag von Günter »

Das Steuerrecht findet im SGB II keine Anwendung. §3 AlgII-V
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#4

Beitrag von Olivia »

Im SGB II kann auch eine Arbeitsecke geltend gemacht werden, z.B. eine Tischecke mit einem Arbeitsstuhl.
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Koelsch
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#5

Beitrag von Koelsch »

Es kommt zu keiner doppelten Berücksichtigung von Kosten:
faselt, redet sind die "angemessenen" Kosten. Die Wohnung ist aber teurer, es werden also keineswegs alle Kosten vom JC getragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#6

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 14:49 Das Steuerrecht findet im SGB II keine Anwendung. §3 AlgII-V
War mir klar, dass Du das hier anführst, @Günter. Ist ja nicht das erste Mal. Deshalb habe ich ja auch hinzugefügt ...
friys hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 14:17 Daran wird sich auch das Jobcenter orientieren, auch wenn SGB II und EStG zwei paar Schuhe sind.
Aber wenn es zutreffend sein sollte, dass im SGB II auch eine Arbeitsecke geltend gemacht werden kann, z.B. "eine Tischecke mit einem Arbeitsstuhl." wie @ Oli das anführt, dann sollte das selbstverständlich geltend gemacht werden. Ob der Widerspruch diesbezüglich erfolgreich sein wird, wird wohl nur @ Koelsch erfahren.
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#7

Beitrag von Koelsch »

Dann schau mal Anlage KDU Punkt. 2.1 - warum wird da gefragt nach gewerblicher Nutzung wenn die angeblich nicht anerkannt wird?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#8

Beitrag von friys »

Ich bin permanent am Lernen. Und die Jobcenter haben Formulare, Weisungen, Merkblätter mit allem Pipapo, die nicht nur mir Rätsel aufgeben.
Koelsch hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 12:02 Wenn ich solch einen Schwachsinn lese.
Das Merkblatt vom Jobcenter Salzlandkreis ist noch immer online. Schwachsinn hin oder her.
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Günter
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#9

Beitrag von Günter »

friys hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 16:49 Aber wenn es zutreffend sein sollte, dass im SGB II auch eine Arbeitsecke geltend gemacht werden kann, z.B. "eine Tischecke mit einem Arbeitsstuhl." wie @ Oli das anführt, dann sollte das selbstverständlich geltend gemacht werden. Ob der Widerspruch diesbezüglich erfolgreich sein wird, wird wohl nur @ Koelsch erfahren.
Den Rat haben wir schon oft bei Überschreitung der angemessenen Miete gegeben und soweit bekannt hat das meist geklappt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#10

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#11

Beitrag von friys »

Super!
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Pegasus
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#12

Beitrag von Pegasus »

Günni ohne H hat geschrieben: Den Rat haben wir schon oft bei Überschreitung der angemessenen Miete gegeben und soweit bekannt hat das meist geklappt.
So auch bei uns. Wenn auch nach etwas Kampf. Merke wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt oder so.......
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#13

Beitrag von kleinchaos »

Wobei es in dem Fall, dass die KdU angemessen wäre, Blödsinn wäre ein häusliches Arbeitszimmer anzugeben. Denn wenn man das macht und es kommt mal eien Monat nix oder nur paar € rein, man mit der Gewerberaummiete aber alt aussieht.

Bei uns zicken die auch immer rum und erzählen was vom weißen Pferd abschließbarer Raum. Na da sind sie bei mir aber richtig
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#14

Beitrag von tigerlaw »

Noch einmal: Vor dem SG Berlin habe ich folgendes erkämpft:
Wenn der Selbständige in seiner Wohnung dem Erwerb nachgeht und die Gesamt-KdU über der Angemessenheitsgrenze liegen:
1. Teilfläche der Wohnung ermitteln, entsprechend dieser Quote die monatlichen Kosten in die EKS übernehmen (das kann durchaus monatlich stark schwanken).
2. Wenn dann die restlichen KdU oberhalb der Angemessenheitsgrenze sind,muss man dies aus den Freibeträgen bzw. aus der Regelleistung finanzieren.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#15

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Do 13. Dez 2018, 00:30 Teilfläche der Wohnung ermitteln, entsprechend dieser Quote die monatlichen Kosten in die EKS übernehmen (das kann durchaus monatlich stark schwanken).
Die Teilfläche der Wohnung und der Mietanteil stehen doch fest, was schwankt da? Wenn 10 m² von 60 m² betrieblich genutzt werden, dann wird monatlich 1/6 der Gesamtkosten als Mietanteil in die EKS übertragen, oder sehe ich da etwas falsch?
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Pegasus
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#16

Beitrag von Pegasus »

Wie Tiger schrieb, lag unsere Miete auch über die Angemessenheitsgrenze. Aus diesen Grund habe ich anteilig eine Büroflche geltend gemacht. Nicht nur in der EKS sondern räumlich. Da war nichts Privates zu sehen. :-)
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#17

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 18:17 Den Rat haben wir schon oft bei Überschreitung der angemessenen Miete gegeben und soweit bekannt hat das meist geklappt.
Ja, warum nicht probieren. Kann klappen, muss aber nicht.
Wie sagt doch @ tigerlaw wohl wissend: "Jein (wie so häufig :zwinker:) : Es kommt darauf an, ..."
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#18

Beitrag von friys »

tigerlaw hat geschrieben: Do 13. Dez 2018, 00:30 Noch einmal: Vor dem SG Berlin habe ich folgendes erkämpft:
[...]
Mit anderen Worten: Keine Unterkunftskosten sind Aufwendungen, die auf einen gewerblich genutzten Teil der Unterkunft entfallen.


Bei allem Respekt @tigerlaw (!) aber bei deinem Kampf vor dem SG Berlin galten andere Voraussetzungen.

In der rund 78 m² großen Wohnung befand sich ein 11 m² großer Raum, welcher als Büro von der selbständigen Grafikerin und Webdesignerin genutzt wurde. Hierin waren Regale mit Verbrauchsmaterialien und Arbeitsproben, sowie ein Schreibtisch mit Computertechnik untergebracht. Also eine typische Arbeitsumgebung für eine 1-Frau-Webagentur. Ob mit oder ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften: die Selbständige ging in ihrer Wohnung ihrer Berufstätigkeit nach.

Der Arbeitsschwerpunkt des Mandanten von @Koelsch, ein Trainer in einem Sportstudio, liegt jedoch nicht im häusliches Arbeitszimmer, sondern im externen Sportstudio. Somit geht der Selbständige so gut wie nicht ausschließlich seiner Berufstätigkeit in seiner Wohnung nach.
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Re: Kosten für ein Arbeitszimmer | Raumkosten und die Kosten für Heizöl

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich hatte lange Zeit auch jemanden, der ein eigens Fotostudio betrieb - außerhalb der Wohnung und bei dem anstandslos das häusliche Arbeitszimmer anerkannt wurde, da er für das JC überzeugend argumentieren konnte, dass er die heute notwendige, teure PC-Ausstattung und auch die teuren Fotoapparate über Nacht nicht im Studio lassen würde. Das Arbeitszimmer wurde anerkannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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