Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#1

Beitrag von Koelsch »

Arbeitszimmer und Telefon werden nur teilweise anerkannt. Hier mal zur Bemeckerung mein Widerspruchsentwurf
Gegen den Bescheid vom 4.12.2018 lege ich Widerspruch ein:

1. Sie versäumen es, eine Rechtsgrundlage für die nur teilweise Anrechnung von Telefonkosten zu nennen.
2. Bitte nennen Sie die von Ihnen angeführte Flatrate, in der für € 15,00 sowohl Mobilfunk als auch Festnetz und Internet ohne Volumenbegrenzung eingeschlossen ist. Ich finde diese Flatrate nirgendwo. Festnetz und Internet sind für meine berufliche Tätigkeit ebenso unabdingbar wie natürlich auch ein Mobiltelefon.
3. Bezüglich der Raumkosten darf ich Ihnen vorrechnen:

Gesamtgröße der Wohnung 70 m², Arbeitszimmer 9,4 m² = 13,43%
Warmmiete: 735 €

Es ergibt sich also folgende Rechnung

€ 98,70 Miete für Arbeitszimmer = 13,43% von € 735,00
€ 42,11 Energiekosten für das Arbeitszimmer*
€ 140,81 Gesamtkosten Arbeitszimmer

insofern waren die von mir in der EKS angesetzten € 109,35 tatsächlich falsch. Ich bitte meinen Fehler zu korrigieren.

* Im Regelsatz 2019 ist ein Betrag von € 36,89 für Energiekosten und Wohnungsinstandhaltung. Der Einfachheit halber wird in meiner Rechnung dieser Satz komplett von den tatsächlichen Energiekosten in Höhe von € 79,00/Monat in Abzug gebracht. Der überschießende Teil ist also, da der Regelsatz natürlich korrekt ermittelt wurde, ausschließlich durch die berufliche Tätigkeit verursacht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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friys
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#2

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 10:21 Arbeitszimmer und Telefon werden nur teilweise anerkannt. Hier mal zur Bemeckerung mein Widerspruchsentwurf
Bemeckerung á la Textverbesserung oder auch Anregungen außerhalb der SGB-II-Regelungen via UStR und EStR?
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#3

Beitrag von Koelsch »

Textverbesserung - Steuerrecht kommt hier definitiv nicht zum Tragen
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Günter
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#4

Beitrag von Günter »

@friys Manchmal lese ich mir die Postings anderer User 3 x durch ohne sie auch nur einmal zu verstehen. Da dieses Posting schön kurz ist, hab ich es bereits 5 x gelesen und immer noch nicht kapiert. Ich vermute galoppierende Altersdemenz bei mir.
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friys
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#5

Beitrag von friys »

@Günter, UStR und EStR sind mir wegen jahrelanger Anwendung deutlich vertrauter und, ich gestehe, es fällt mir schwer gedanklich davon zu lassen. Hat bestimmt auch etwas mit meinem Alter zu tun. Mit dem SGB II hab' ich erst in 2016 Bekanntschaft gemacht. In Laufe 2020 stelle ich dann auf SGB XII um.
Olivia
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#6

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 11:22 In Laufe 2020 stelle ich dann auf SGB XII um.
Wenn nicht noch der Top-Job kommt und Du dann bis 67 oder 70 arbeitest.
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marsupilami
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#7

Beitrag von marsupilami »

Nicht lange rummachen, kann meiner unmaßgeblichen Ansicht nach so raus in dem Fall.

Evtl. könnte man den 1. Punkt noch in die Vergangenheitsform setzen:
"1. Sie haben versäumt, eine Rechtsgrundlage oder wenigstens eine plausible Erklärung für die nur teilweise Anrechnung von Telefonkosten zu nennen."
oder in futur (oder wie das heißt)
"1. Ich breche in Begeisterungsstürme aus, wenn Sie mir eine Rechtsgrundlage oder wenigstens eine plausible Erklärung für die nur teilweise Anrechnung von Telefonkosten nachreichen."

oder so ähnlich.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#8

Beitrag von Olivia »

Die 7,3-fachen Stromkosten für das Arbeitszimmer müssten irgendwie besser begründet werden. Auf privat genutzten 60,6 m² fallen 36,89 € an und auf den betrieblichen 9,4 m² 42,11 €.

Zum Beispiel:
"Das Arbeitszimmer verursacht deswegen die 7,3-fachen Kosten für Strom, weil dort ein Hochleistungsgrafikcomputer für betriebliche Zwecke rund um die Uhr und im Sommer auch zur Kühlung des Computers ein Klimagerät läuft. Der CAD-Grafikcomputer wurde ausserhalb des Leistungsbezuges erworben. In der restlichen Wohnung halte ich mich kaum auf, deswegen ist der Stromverbrauch dort sehr niedrig."
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Pegasus
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#9

Beitrag von Pegasus »

Hochleistungsgrafikcomputer
Würde ich nicht schreiben sofern ich für den Betrieb (kommt wohl auf die Tätigkeit an) wirklich brauche. Auch wenn betrieblich genutzt kommt SB auf ---> "nicht angemessen".
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#10

Beitrag von Günter »

Nein, nicht begründen. Wir haben einen bestimmten Anteil des Regelsatzes für Strom, jeglicher Mehrverbrauch ist gewerblich begründet. Sagt das JC was anderes, dann muss das JC veranlassen, dass das BMAS den Regelsatz entsprechend anhebt.


Wenn mich mein mottenzerfressenes Gedächtnis nicht belügt, dann gab es da mal ein Urteil eines SG zum Thema.
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#11

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch, Stromverbrauch nicht weiter begründen. Im Zweifel muss JC begründen, warum der private Stromverbrauch hier durch Vergeudung höher liegt. Ausstattung der Wohnung: E-Herd, Kühl-Gefrierkombi, Spülmachine, Waschmaschine Fernseher. Da wäre ich gespannt, wie JC begründet.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#12

Beitrag von kleinchaos »

Die können keinen höheren privaten Stromverbrauch begründen, ohne die Regelsatzverordnung ad absurdum zu führen. Und genau das werden sie sich tunlichst verkneifen
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#13

Beitrag von Olivia »

Können die nicht fordern, dass sich auch Arbeitsräume an den Strom-Regelsatzanteil halten müssen? Also 36,89 € für 60,6 m² und dann eben nochmal bezogen auf den Arbeitsarum 5,72 € für die betrieblich genutzten 9,4 m². Aber keinesfalls 42,11 €?
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Günter
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#14

Beitrag von Günter »

Und schon wieder hat sie zugeschlagen

Bild


Oli, im Regelsatz ist Strom enthalten. Alles was drüber ist, ist gewerblich. Wer viel ackert, bei dem glüht der Draht.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#15

Beitrag von friys »

#13 @ Olis Gedanken finde ich nicht abwegig, zu mal ich mir mit der Einschätzung von Admin & Mods schwer tue. Aber meine Interpretationen behalte ich diesbezüglich für mich, weil ... naja Admin & Mods wissen schon ...
Günter hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 17:42 ... Wer viel ackert, bei dem glüht der Draht.
:jojo: Das 9,4 m² Arbeitszimmer wird sich wohl wegen des riesigen Flachbildmonitors mit Energieeffizienz G so stark aufgeheizt, dass ein Wohnraumlüftungsgerät / Raumklimagerät permanent laufen muss, um die Büroraumtemperatur auf 20 Grad Celsius zu trimmen.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#16

Beitrag von kleinchaos »

Wenn du auf der Tischecke aber täglich hundert Leiterplatten mit kleinen Kondensatoren bestückst?
Oder wenn du Brandmalerei betreibst?
Oder alte Vinylplatten ver(be)arbeitest?


Bissel OT aber immernoch Strom: ein eLB mit angemessenem EFH beantragt Reparatur/Austausch des Brenners der Ölheizung. JC lehnt ab. Andere Möglichkeit zum heizen hat er nicht. Also kauft er Radiatoren und heizt nun mit Strom. Das Rädchen vom Stromzähler kannste da glatt als Ventilator nutzen. Und nun kommts: den Strom zahlt das JC. Zähneknirschend zwar, aber sie zahlen. Sie ziehen nur als Haushaltsstrom den Regelsatzanteil ab. Von beiden Erwachsenen und den beiden Kindern. Alles darüber ist Heizstrom und somit KdU.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#17

Beitrag von Günter »

Vollkommen egal was das JC denkt, falls es zum Denken fähig ist. Fakt ist im Regelsatz ist ein bestimmter Betrag für Haushaltsstrom enthalten. Das BVerfG hat entschieden, die Berechnungsmethode des Regelsatzes ist verfassungskonform. Also muss der Anteil der Stromrechnung oberhalb des Regelsatzes der Gewerbeanteil sein.

Es sei denn, das JC weißt gerichtsfest nach der eHB hat Strom verschwendet.

Ich kann nur sagen, viel Spaß bei.

@friys, ich vermute mal, wir stimmen mit der Einschätzung überein, Admins und Mods mögen zwar ab und zu arrogant daherkommen, sind aber auch nur Menschen und ab und zu lernfähig. Wenn du uns also deine Einschätzung glaubhaft machen kannst, dann werden wir vermutlich, wenn auch widerstrebend, zustimmen.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#18

Beitrag von Günter »

friys hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 18:12 #13 @ Olis Gedanken finde ich nicht abwegig, zu mal ich mir mit der Einschätzung von Admin & Mods schwer tue. Aber meine Interpretationen behalte ich diesbezüglich für mich, weil ... naja Admin & Mods wissen schon ...
Günter hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 17:42 ... Wer viel ackert, bei dem glüht der Draht.
:jojo: Das 9,4 m² Arbeitszimmer wird sich wohl wegen des riesigen Flachbildmonitors mit Energieeffizienz G so stark aufgeheizt, dass ein Wohnraumlüftungsgerät / Raumklimagerät permanent laufen muss, um die Büroraumtemperatur auf 20 Grad Celsius zu trimmen.
Da du dich ja immer am Arbeitszimmer störst, lies mal bitte das Urteil des BSG

https://www.juraforum.de/recht-gesetz/a ... ung-492506

und die Anwaltsmeinung

https://www.frag-einen-anwalt.de/Hartz- ... 83825.html
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tigerlaw
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#19

Beitrag von tigerlaw »

Nein, Günter, @Fryis stört sich wohl weniger am Arbeitszimmer.

Es mag jedoch diskussionswürdig sein, welche Teilfläche ein eLB in seiner (nach den KdU-Richtlinien zu teuren) Wohnung in einem Arbeitszimmer als "beruflich genutzt" umwidmen kann. Da kommt es wohl auf den Einzelfall an.

Solange jedoch in einer "angemessenen" Wohnung dem Beruf nachgegangen wird, sollte man die KdU nicht umschichten, wohl aber die Stromkosten, die den RL-Bedarf überschreiten, in die EKS "auslagern".
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#20

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: So 16. Dez 2018, 11:08 Solange jedoch in einer "angemessenen" Wohnung dem Beruf nachgegangen wird, sollte man die KdU nicht umschichten
Sofern das Jobcenter einen nicht dazu auffordert.

Man kann aber auch "von unterwegs" arbeiten! https://www.tagesspiegel.de/berlin/st-o ... 65596.html
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#21

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: So 16. Dez 2018, 11:20
tigerlaw hat geschrieben: So 16. Dez 2018, 11:08 Solange jedoch in einer "angemessenen" Wohnung dem Beruf nachgegangen wird, sollte man die KdU nicht umschichten
Sofern das Jobcenter einen nicht dazu auffordert. Wieso??? Gerade deshalb habe ich doch "angemessen" geschrieben!

Man kann aber auch "von unterwegs" arbeiten! https://www.tagesspiegel.de/berlin/st-o ... 65596.html
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#22

Beitrag von Günter »

Schrei doch nicht so, es ist Sonntagvormittag da schläft die halbe Userschaft noch.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#23

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 18:55 Da du dich ja immer am Arbeitszimmer störst, lies mal bitte das Urteil des BSG
Nein, störe mich nicht grundsätzlich ("immer") am Arbeitszimmer. Ich erwarte nur eine praxis- und lebensnahe Aufteilung der Kosten.

Die Hartz-IV-Aufstockerin nutze einen 14,5 m² großen Raum als Arbeitszimmer. "Die Nutzung eines Arbeitszimmers dürfe daher nicht zu Nachteilen führen.", so der 14. BSG-Senat. "Bei der Klägerin war die Eigentumswohnung aber auch unter Berücksichtigung des Arbeitszimmers noch zu groß, stellte der 14. BSG-Senat klar. Dennoch verwies er das Verfahren an das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen zurück. Denn es sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Verkauf der Immobilie überhaupt wirtschaftlich zumutbar ist. Sei dies nicht der Fall, könne die Klägerin Arbeitslosengeld II beziehen, ohne zuvor ihre Wohnung verkaufen zu müssen."
Daran gibt es m. E. nichts zu bekritteln.
Günter hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 18:55 und die Anwaltsmeinung
"Grundsätzlich steht Ihnen als Empfängerin von Leistungen nach dem SGB II bei freiberuflicher Tätigkeit nur eine Aufstockung des Regelsatzes bzw. der angemessenen Unterkunftskosten zu. Die genaue Höhe berechnet sich nach der sog. "Produkttheorie", welcher die Größe der Wohnung von bis zu 45 m² sowie der Preis pro m² einer mittleren Wohnlage nach dem örtlichen Mietspiegel zugrunde gelegt werden.

Allerdings könnten Sie sich möglicherweise auf die Ausnahmevorschrift des § 22 Abs.1 S.2 SGB II berufen. Denn soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.

Sollten Sie nachweislich zwingend auf ein Arbeitszimmer und damit auf eine entsprechend große Wohnung angewiesen sein, so kann dies einen solchen Ausnahmegrund darstellen. Sie sollten von daher gegen den Bescheid der ARGE in jedem Falle Widerspruch einlegen und den mit den vorgenannten Ausführungen begründen. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt und anerkannt wird, kann nicht prognostiziert werden."
Auch hier gibt es m. E. nichts zu bekritteln.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#24

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 18:30 [...] Fakt ist im Regelsatz ist ein bestimmter Betrag für Haushaltsstrom¹ enthalten. Das BVerfG hat entschieden, die Berechnungsmethode des Regelsatzes ist verfassungskonform². Also muss der Anteil der Stromrechnung oberhalb des Regelsatzes der Gewerbeanteil³ sein [...]
¹Im Regelsatz 2019 ist ein Betrag von € 36,89 für Energiekosten und Wohnungsinstandhaltung, so #1. Okay, gilt für alle Grundsicherungsbezieher.

²Auch das Bundessozialgericht (BSG), um ganz eng im SGB-II-Bereich zu bleiben, hält Höhe und Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für verfassungsgemäß; bspw. Az.: B 14 AS 153/11 R.


Da der Admin & TE anfangs eine Textverbesserung (#3) wünschte, habe ich das respektiert und meine Finger still gehalten.
Günter hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 18:30 Wenn du uns also deine Einschätzung glaubhaft machen kannst, dann werden wir vermutlich, wenn auch widerstrebend, zustimmen.
Nun also meine Überlegungen zu³ 'Anteil der Stromrechnung - Gewerbeanteil'.

Als Normalo muss ich für höhere Stromkosten als im Regelsatz veranschlagt, selbst aufkommen, zu mal ich keine Kosten für ein Arbeitszimmer oder gar nur Tischecke ;-))) absetzen kann.

Der Mandant vom TE hat ein Arbeitszimmeranteil 13,43% an der Gesamtgröße der Wohnung. Die Ausstattung an großen Haushaltsgeräten (#11) entspricht dem heutigen Stand. Da ich bisher mangels besseren Wissen davon ausgehe, dass im Arbeitszimmer des TE-Mandanten ebenfalls eine übliche Büroausstattung zum Einsatz kommt, rechne ich:

Tatsächlichen Energiekosten € 79,00/Monat mal 13,43% = € 10,61 Euro Energiekostenanteil fürs Arbeitszimmer. Wenn ich mir privaten Wohnraum für eine Warmmiete i.H.v. 735,00 Euro leiste (aus Sicht der bei mir gültigen Mietstufe VI ist das preiswert), halte ich das für angemessen.

Selbst bei einer 50/50-Rechnung wären die Energiekosten für das Arbeitszimmer niedriger als vom SGB-II-Selbständigen geltend gemacht.

Hatte ich als SGB-II-Selbständige höhere Kosten, so würde ich diese beziffern und belegen, zumindest glaubhaft zu machen versuchen. Mit "Nein, nicht begründen." und "Im Zweifel muss JC begründen, ..." wird zwar ein Rückzahlungsaufschub erwirkt "(time is money)", würde mich aber nicht zufrieden stellen. So bin ich nun einmal gestrickt. Andere mögen es anders handhaben.
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Re: Arbeitszimmer und Telefon nur teilweise anerkannt

#25

Beitrag von friys »

kleinchaos hat geschrieben: Sa 15. Dez 2018, 18:22 Wenn du auf der Tischecke ...
Gewiss, @kc, die von Dir angerissenen Heimarbeiten und damit verbundenen Energiekosten sind (auch mir) einleuchtend.

Da wir, abgesehen vom TE, nicht wissen, in welchem Berufszweig sich die Tätigkeit des SGB-II-Selbständigen abspielt, können wir (passende) andere Fälle aufzeigen oder konstruieren. Der Admin hat es schon an anderer Stelle in Bezug auf Fortbildung anhand eines Fliesenlegers und Fotostudios aufgezeigt.
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