was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Gute Idee
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
??? Plant wirklich jemand, im Bezug zu bleiben? Wer tut sich das freiwillig an?Olivia hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 09:42 Wie lange planst Du, im Leistungsbezug zu bleiben? Handelt es sich um eine längerfristige Krise, die sich über Jahre hinziehen könnte, oder wirst Du den Absprung schon bald wieder schaffen? Das Jobcenter macht übrigens eine Rahmenvorgabe von einem Jahr bei Bestandsselbständigkeiten, innerhalb derer diese wieder raus sein sollen aus ALG II.
Also, ich habe eine vorübergehende Krise, die aber langfristig verursacht ist. Durch zu wenig Werbung, Akquise u. Co. Als ich mit Akquise anfing, sind auch gleich die Auftragseingänge gestiegen. Das war zeitweise so gut, dass ich mit dem abarbeiten und der Verwaltung nicht mehr nachkam. Wenn ich mein Marketingkonzept umsetze, dann geht es bergauf. Zur Zeit fehlt mir Kapital für Werbemittel usw.
Im letzten Jahr habe ich relativ schnell den "Absprung" geschafft. Das kann jederzeit wieder passieren.
Die aktuelle Krise ist auch durch Verschiebungen bestehender Aufträge entstanden. Im Moment ist die Ausführung dieser Aufträge innerhalb des jetzigen BWZ geplant.
Die Rahmenvorgabe ist ja interessant. Was will das JC denn ausrichten, wenn 12 Monate rum sind? Mein Gewerbe abmelden können sie nicht. Mich sanktionieren? Witzig, das führt eventuell in einer Inso. Danach stehe ich sowieso bei denen auf der Matte. Aber gut, Sinn machen die JC-Aktionen in den seltensten Fällen.
Was mir aber echt auf die Nerven geht, ist die mentale Belastung durch das JC. Ich kann mich nicht auf Umsatzerzielung konzentrieren, weil mir die JCler ziemlich an die Nieren gehen. Ich will also da weg und plane nicht mit einem längeren Bezug ;-)
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Meiner Meinung nach muss die Trendlinie unten zeigen. Es geht ja um den Zeitraum vor dem Leistungsbezug. Kurz vor dem Aufprall beantrage ich Leistungen und erst danach geht die Linie (dank der tollen Unterstützung des JCs) wieder richtig steil nach oben.marsupilami hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 11:31Stell das doch in Excel auch grafisch dar.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 19. Jan 2019, 21:30 #20
mittlerweile habe ich die Daten aus meinem Buchhaltungsprogramm in eine Tabelle gebracht.
Nur Umsatzzahlen, also Summen der eingegangen Rechnungen und der ausgegangen Rechnungen pro Monat. Damit kann ich den Guten Willen zeigen. Über das heilige Prinzip von Zu- und Abfluss sagt das aber nichts aus...
Ein schönes Linien-Diagramm aus Monaten und den Umsätzen, bisken mit Farbe, Linienstärke, ... "rumspielen" (formatieren).
Wobei - mit Farbe rumspielen bringt latürnich nur dann was, wenn Du das auch farbig ausdrucken kannst.
Jetzt aber kommt das Sahne-Häubchen: Trendlinie einfügen.
D.h. Rechts-Klick auf die Umsatzlinie, aus dem Kontext-Menü "Trendlinie hinzufügen...." auswählen und eine einfache, lineare Trendlinie einfügen lassen. Die auch noch ein wenig chick machen, das Diagramm halbwegs A4-füllend ausdrucken und vorlegen.
Sieht auf die Schnelle so aus:
Trendlinie.JPG
Bringt aber nur dann was, wenn die Trendlinie auch wirklich nach oben zeigt!!!
Und: je mehr Daten - also längerer Zeitraum - desto besser und eindeutiger ist der Trend.
Aber die Idee ist gut. Ich mache ein schönes Diagramm. Farbliche Gestaltung ist einfach, da ich es nicht drucken werde. Wir sind im 21. Jahrhundert, die haben doch bestimmt einen Beamer im JC, oder?
Ja ja, jetzt kann ich noch lachen...
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
für den Beitrag in #27 und dass das auch so klappt.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Danke! Das hebt die Stimmung.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Ja, doch.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 12:18 ??? Plant wirklich jemand, im Bezug zu bleiben? Wer tut sich das freiwillig an?
"was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?" : Argumente Pro Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und das Wissen um deine Rechte.
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Ih drücke auch die Daumen, dass das alles gelingt.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1339
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Das JC wird dich dann vom Selbständigenteam ins "normale" Team schicken, d.h. du musst dich bewerben, kannst Arbeitsangebote bekommen etc. Also ganz normale Arbeitsvermittlung.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 12:18 Die Rahmenvorgabe ist ja interessant. Was will das JC denn ausrichten, wenn 12 Monate rum sind? Mein Gewerbe abmelden können sie nicht. Mich sanktionieren? Witzig, das führt eventuell in einer Inso. Danach stehe ich sowieso bei denen auf der Matte. Aber gut, Sinn machen die JC-Aktionen in den seltensten Fällen.
Ob das schon nach 1 Jahr kommt oder erst später, kann ich nicht sagen, das hängt wohl vom JC und der "Motivation" der SBler dort ab. Ich weiß auch nicht, ob du von den sinnfreien "Maßnahmen" des JC verschont bleibst, weil du ja noch einer Tätigkeit nachgehst. Ich wurde es bisher und ich mache den Zirkus schon ein paar Jahre mit.
Am Besten ist es wohl, wenn du nur zeitweise Leistungen beziehst, d.h. immer wieder rein und raus aus dem Leistungsbezug. Ist allerdings ein höherer bürokratischer Aufwand für dich, allerdings auch für das JC. Umsatzschwankungen und Verdienstausfälle aus den unterschiedlichsten Gründen sollte als Begründung genügen. Du bist eben selbständig und beziehst kein festes Gehalt.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Sie können dich erst dann in die "normale" Vermittlung schicken, wenn das Gewerbe als nebenberuflich, also unter 15 Stunden wöchentlich, eingestuft wird.
Wenn du anhand der Aufträge und Rechnungen nachweisen kannst, dass du mehr arbeitest, dann können sie dich auch nicht in die Nebenberuflichkeit abschieben.
Wenn du anhand der Aufträge und Rechnungen nachweisen kannst, dass du mehr arbeitest, dann können sie dich auch nicht in die Nebenberuflichkeit abschieben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
-
- Benutzer
- Beiträge: 1339
- Registriert: So 8. Okt 2017, 17:41
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Ist das wirklich so? Bei mir hat es das JC am anrechenbaren Einkommen festgemacht. Selbständigkeit bringt zu wenig -> ab in die Arbeitsvermittlung. Gibt es da schon irgendwelche Rechtssprechung?kleinchaos hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 20:21 Sie können dich erst dann in die "normale" Vermittlung schicken, wenn das Gewerbe als nebenberuflich, also unter 15 Stunden wöchentlich, eingestuft wird.
Wenn du anhand der Aufträge und Rechnungen nachweisen kannst, dass du mehr arbeitest, dann können sie dich auch nicht in die Nebenberuflichkeit abschieben.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Sie versuchen es immer wieder. Aber der einzige Faktor ist die Arbeitszeit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
Rein und raus ist auch für die Statistik besser. Jeder Wechsel verbessert die Statistik. Fünfmal raus und rein = fünf neue Arbeitsplätze geschaffen.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑So 20. Jan 2019, 14:21 Am Besten ist es wohl, wenn du nur zeitweise Leistungen beziehst, d.h. immer wieder rein und raus aus dem Leistungsbezug. Ist allerdings ein höherer bürokratischer Aufwand für dich, allerdings auch für das JC. Umsatzschwankungen und Verdienstausfälle aus den unterschiedlichsten Gründen sollte als Begründung genügen. Du bist eben selbständig und beziehst kein festes Gehalt.
-
- Benutzer
- Beiträge: 4174
- Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
- Wohnort: nah am Mittelgebirge
Re: was muss ich zur 1. Einladung mitbringen?
#37
Fünfmal raus und rein = fünf neue Arbeitsplätze geschaffen? Respekt vor denen, die im Rotlichtmilieu tätig sind. Was dort an Arbeitsplätzen geschaffen wird.... ;-)
Bitte entschuldigt, aber ein bißchen Galgenhumor mag ich mir erhalten.
Fünfmal raus und rein = fünf neue Arbeitsplätze geschaffen? Respekt vor denen, die im Rotlichtmilieu tätig sind. Was dort an Arbeitsplätzen geschaffen wird.... ;-)
Bitte entschuldigt, aber ein bißchen Galgenhumor mag ich mir erhalten.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.