vEKS, Angaben zu den Betriebsräumen

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HarzerUrvieh
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vEKS, Angaben zu den Betriebsräumen

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

in der vEKS wird nach den Angaben zu meinen Betriebsräumen gefragt. Diese befinden sich im Keller und in der Garage des Mietobjekts.

Die Garage wird im Mietvertrag separat aufgeführt und ausgepreist.
Der Keller wird im Mietvertrag nicht genannt. Der ist also eine "kostenlose" Zugabe zur Wohnfläche.

Was gebe ich denn dann an?
a) die Garage und deren Kosten
b) die gewerblich genutzte Fläche im Keller, ohne Kosten

Schon mal vorab: vielen Dank!
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marsupilami
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Re: vEKS, Angaben zu den Betriebsräumen

#2

Beitrag von marsupilami »

Du brauchst doch aber im Keller auch Licht per Strom, da ich vermute, dass das Licht durch's Kellerfenster nicht ausreicht.
Der Strom ist dafür ist Betriebsausgabe.

Miß den Keller aus nach qm.
Das sind x % zur Wohnfläche.
Diesen Prozentsatz nimmst Du für anteiligen Strom und auch andere NK.

Was ist mit dem Strom für die Beleuchtung in der Garage?
Extra Zähler? Vermutlich nicht.
Also siehe oben.

Wie machst Du das jetzt im Winter mit der Beheizung der beiden Betriebsräume?
Oder arbeitest Du da dann entsprechend dick angezogen?
Signatur?
Muss das sein?
HarzerUrvieh
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Re: vEKS, Angaben zu den Betriebsräumen

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ich bin dick wie ein Eisbär ;-)

Mir geht es darum, ob ich die Räume im Keller überhaupt angebe oder nicht. Die Fragen ja nach der Anzahl und Fläche der Räume.
Also 3 Räume im Keller und ein Raum/Garage. Das macht x qm und die Stromkosten oberhalb des Regelbedarfs sind betrieblich veranlasst.
Die Heizkosten würde ich voll auf den Wohnbereich schreiben, da sie (solange sie) komplett bezahlt werden.

Ok?
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Koelsch
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Re: vEKS, Angaben zu den Betriebsräumen

#4

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat es doch geschrieben, ermittel die m² und nimm die als Grundlage für die Stromkosten. Oder mach's Dir einfach, sag im Regelbedarf sind € 36,89 (????) für Strom enthalten, ich nutze aber zusätzlich Strom für gewerbliche Zwecke, also ist alles über € 36,89 als betrieblicher Strom Betriebsausgabe
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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