EKS, fällige Einkommensteuer

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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HarzerUrvieh
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EKS, fällige Einkommensteuer

#1

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hallo zusammen,

vielleicht eine blöde Frage, aber es schadet ja nicht.

Ich fülle gerade die vEKS aus. Diesen und nächsten Monat muss ich die Vorrauszahlungen der Einkommenssteuer leisten.
Steuerrechtlich ist mir das klar, aber kann/muss ich das in der EKS angeben?
Das zahle ich vom Schonvermögen, oder?

Ein frohes neues Jahr allen Foristi!
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Olivia
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Re: EKS, fällige Einkommensteuer

#2

Beitrag von Olivia »

Die Zahlungen bilden einen sogenannten Absetzbetrag bei der Einkommensbereinigung. Da bedeutet, dass Du Dein Schonvermögen wieder auffüllen kannst, wenn das Jobcenter die Zahlung erst bei der aEKS anerkennen sollte.
HarzerUrvieh
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Re: EKS, fällige Einkommensteuer

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke sehr.
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Koelsch
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Re: EKS, fällige Einkommensteuer

#4

Beitrag von Koelsch »

Und demenstsprechend sind die Zahlungen in der EKS unter Position C1 einzutragen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: EKS, fällige Einkommensteuer

#5

Beitrag von HarzerUrvieh »

Danke sehr.

Erst jetzt habe ich geschnallt, dass es dafür sogar eine Zeile gibt. Manchmal sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht...
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