EKS... Wie geht es nun weiter?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Nalani
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EKS... Wie geht es nun weiter?

#1

Beitrag von Nalani »

Hallo zusammen!
Ich habe nach meinem Hilfeschrei im September nichts mehr von mir hören lassen. Ich hatte einfach so viel um die Ohren mit meiner "Schnellstart-Selbstständigkeit"... Nun, habe ich aber nochmal eine (oder zwei) Frage(n) an euch...
1.Ich muss nun bald meine endgültige EKS abgeben (Bewilligungszeitraum endet Ende Januar).
Soweit kein Problem aber... Wie geht es dann weiter? Muss ich zeitgleich eine erneute vorläufige EKS abgeben oder wie berechnet mein SB den weiteren Bedarf?

2. Ich bin nun soweit mir feste Räumlichkeiten anmieten zu können (zuvor lief alles mobil). Darf ich das ohne Weiteres oder muss ich dazu die Erlaubnis einholen? Denn diese Räume würden auf der einen Seite natürlich unterm Strich meinen Gewinn verringern, auf der anderen Seite besteht natürlich die große Wahrscheinlichkeit, mehr Klienten generieren zu können und somit mehr zu erwirtschaften.

Liebe Grüße an euch und vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Olivia
Benutzer
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Re: EKS... Wie geht es nun weiter?

#2

Beitrag von Olivia »

Nalani hat geschrieben: Di 1. Jan 2019, 23:27 Ich muss nun bald meine endgültige EKS abgeben (Bewilligungszeitraum endet Ende Januar).
Soweit kein Problem aber... Wie geht es dann weiter? Muss ich zeitgleich eine erneute vorläufige EKS abgeben oder wie berechnet mein SB den weiteren Bedarf?
Für die aEKS hast Du zwei Monate Zeit, d.h. Du fertigtst diese in Ruhe an und steckst sie bis Ende März im Jobcenter ein oder gibst sie am Tresen ab. Die vEKS solltest Du so schnell wie möglich fertig machen. Eine vEKS sollte man 4-5 Wochen vor Ende des laufenden BWZ abgeben. Beide Varianten (vEKS und aEKS) haben miteinander nichts zu tun.
Ich bin nun soweit mir feste Räumlichkeiten anmieten zu können (zuvor lief alles mobil). Darf ich das ohne Weiteres oder muss ich dazu die Erlaubnis einholen? Denn diese Räume würden auf der einen Seite natürlich unterm Strich meinen Gewinn verringern, auf der anderen Seite besteht natürlich die große Wahrscheinlichkeit, mehr Klienten generieren zu können und somit mehr zu erwirtschaften.
Solltest Du kurz begründen bei der Abgabe der vEKS mit den dann höheren Mietkosten. Wenn die höhere Miete erst späöter feststeht, reichst Du das Formular VÄM mit dem dann aktualisierten Gewerbemietvertrag ein.
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Koelsch
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Re: EKS... Wie geht es nun weiter?

#3

Beitrag von Koelsch »

sofort Weiterbewilligungsantrag stellen mit neuer vEKS. Bei der entsprechend "vorsichtig" aber nicht unrealistisch sein. Das JC muss dann neu bewilligen auf Basis dieser vEKS. Die aEKS musst Du erst nach Aufforderung durch das JC einreichen, dazu muss JC Dir ausreichend Zeit geben. Üblich sind die aus "früheren Zeiten" bekannten 2 Monate zur Erstellung der aEKS.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
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Re: EKS... Wie geht es nun weiter?

#4

Beitrag von Nalani »

Guten Morgen
Ok dann weiß ich Bescheid. Vielen lieben Dank. Leider hat man mich diesbezüglich nämlich gar nicht aufgeklärt. Den SB bezüglich der Gelder habe ich noch nie gesehen oder gehört. Naja, umso dankbarer bin ich mal wieder über den Fund dieses Forums
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