EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
kotau-artig? Man, man, hier lernt man jeden Tag dazu. Auf kotau-artige Weise verneige ich mich nun nicht, aber "Hut ab" vor Deiner Eloquenz!
Ich wollte aus diesem "Urteil" ein wenig Honig für eine andere Konstellation ziehen. Nämlich: keine EGV, aber VV mit RFB. Ohne die Kostenfrage geklärt zu haben. Aber, kein Urteil, kein Honig :-(
Ich wollte aus diesem "Urteil" ein wenig Honig für eine andere Konstellation ziehen. Nämlich: keine EGV, aber VV mit RFB. Ohne die Kostenfrage geklärt zu haben. Aber, kein Urteil, kein Honig :-(
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ich sehe da durchaus Honig, auf die Veröffentlichung kannst Du Dich durchaus stützen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Das weicht jetzt deutlich vom eigentlichen Thema ab. Ich frage dennoch mal ganz vorsichtig an:
Wie denn? Muss ich mich bewerben auf Grund des VV mit RFB oder kann ich sagen:"nee liebes JC, mir fehlt die Gegenleistung"?
Wie denn? Muss ich mich bewerben auf Grund des VV mit RFB oder kann ich sagen:"nee liebes JC, mir fehlt die Gegenleistung"?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Wenn ein VA mit RFB vorliegt, den Du aber für "angreifbar" hätst, weil da keine Kostenübernahme bei ist, dann greifst Du den per Widerspruch an. Der Widerspruch aber hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. Du hängst unverändert in der Luft bzgl. Sanktionen, weil Du Dich nicht bewirbst.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ok, danke. Die Bewerbungen kann ich nachweisen und den Widerspruch schicke ich gleich los. Dann hängt das JC wieder in der Luft ;-)
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Noch mal zur zur Klarstellung: Es geht hier nur um die Frage: EGV unterschreiben oder auf EGV-VA warten?
Und es ist kein konkreter Vermittlungsvorschlag (mit "RFB") in der Pipeline?
Dann hast Du derzeit noch keine Handlungsbedarf, sondern kannst abwarten, bis der EGV-VA kommt. Gegen disen dann Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim SG einen "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" stellen!
Und es ist kein konkreter Vermittlungsvorschlag (mit "RFB") in der Pipeline?
Dann hast Du derzeit noch keine Handlungsbedarf, sondern kannst abwarten, bis der EGV-VA kommt. Gegen disen dann Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim SG einen "Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs" stellen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Bei mir geht es nicht um EGV unterschreiben, ich habe noch keine EGV.
Bei mir geht es darum, ob ich mich auf Vermittlungsvorschläge mit RFB bewerben muss oder nicht.
Heißt das, ich habe keinen Handlungsbedarf? Ich muss keine Bewerbungen schreiben, weil ich keine EGV habe bzw. die Gegenleistungen des JC nicht kenne?
Bei mir geht es darum, ob ich mich auf Vermittlungsvorschläge mit RFB bewerben muss oder nicht.
Heißt das, ich habe keinen Handlungsbedarf? Ich muss keine Bewerbungen schreiben, weil ich keine EGV habe bzw. die Gegenleistungen des JC nicht kenne?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ja, musst Du. EGV ist nicht Voraussetzung für Bewerbungspflicht.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Oha, ich habe mich wohl "verlesen"... Ich habe aus deinem VA ein VV gemacht, im Geiste.Koelsch hat geschrieben: ↑Sa 26. Jan 2019, 12:54 Wenn ein VA mit RFB vorliegt, den Du aber für "angreifbar" hätst, weil da keine Kostenübernahme bei ist, dann greifst Du den per Widerspruch an. Der Widerspruch aber hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. Du hängst unverändert in der Luft bzgl. Sanktionen, weil Du Dich nicht bewirbst.
Bei VV mit RFB, aber ohne EGV, muss ich mich bewerben.
Wie ist das dann mit den Bewerbungskosten? Die habe ich beantragt, aber bisher keine Reaktion des JC erhalten.
Ich brauche keinen Widerspruch einlegen, weil unberechtigt?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Kurze Postkarte an JC: "Solange ich keine Kostenerstattungszusage (bereits am <DATUM> beantragt!) habe, brauche ich mich nicht zu bewerben!"
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Danke sehr!
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Es gibt Neuigkeiten. Nachdem ich ja das Schreiben bzgl. der EGV an die Arbeitsvermittlerin geschickt habe, habe ich auch noch eine Beschwerde an das KRM geschickt.
Heute nun erhielt ich einen Anruf der Bereichsleitung, in einem anderen JC. Diese hat meine Beschwerde erhalten und sich auch schon mit der Arbeitsvermittlerin ausgetauscht. Wie zu erwarten, kann sie kein Fehlverhalten der AV erkennen, möchte aber mit mir trotzdem über die Beschwerde reden.
Persönlich sprechen, weil sie sagt, schriftlich funktioniert ja nicht unbedingt gut, da schreibt man hin und her. Und immerhin handeln sie ja nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Weg, den die AV geht, den findet sie schon richtig.
Da die AV mir ja bereits einen neuen Termin zugeschickt hat, würde sie dieses Gespräch jedoch gerne in ihren Räumen führen. Wir haben nun vereinbart, daß zuerst mit ihr alleine ein Gespräch stattfindet. ( Ich habe ja mein Engelchen dabei) und dann im Anschluss das Gespräch mit der AV folgt, um zu klären, wie es nun weiter geht.
Heute nun erhielt ich einen Anruf der Bereichsleitung, in einem anderen JC. Diese hat meine Beschwerde erhalten und sich auch schon mit der Arbeitsvermittlerin ausgetauscht. Wie zu erwarten, kann sie kein Fehlverhalten der AV erkennen, möchte aber mit mir trotzdem über die Beschwerde reden.
Persönlich sprechen, weil sie sagt, schriftlich funktioniert ja nicht unbedingt gut, da schreibt man hin und her. Und immerhin handeln sie ja nur nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Weg, den die AV geht, den findet sie schon richtig.
Da die AV mir ja bereits einen neuen Termin zugeschickt hat, würde sie dieses Gespräch jedoch gerne in ihren Räumen führen. Wir haben nun vereinbart, daß zuerst mit ihr alleine ein Gespräch stattfindet. ( Ich habe ja mein Engelchen dabei) und dann im Anschluss das Gespräch mit der AV folgt, um zu klären, wie es nun weiter geht.
Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ist das jetzt gut oder schlecht?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Ihr beide werdet das schon wuppen
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Wird denn die Miete des neuen Ladens inzwischen anerkannt?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Da ich euch beide kenne, bin ich zuversichtlich, dass es klappt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Was soll in den Gesprächen erreicht werden?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
wenn ich das nur wüsste ... sie meinte ja, der Weg den die Arbeitsvermittlerin geht - ich geh mal davon aus, sie meint damit, daß ich mich bewerben muss - wäre schon richtig. Und sie würden das ja nicht machen, weil sie freischaffende Künstler sind, sondern weil sie Gesetzesvorgaben zu beachten haben.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Wie viele Bewerbungen pro Monat sollen es denn sein? Steht das schon fest?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Da du Vollzeit arbeitest und dich niemand zwingen kann dein Gewerbe aufzugeben (Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit GG) sind Bewerbungen nicht möglich, da du keine zusätzliche Arbeit ausüben kannst.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige
Auf 1-2 runterhandeln! Ansonsten wie Günter sagt.