EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
keindurchblickmehr
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EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#1

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hallöchen ihr Lieben,
ich meld mich auch mal wieder. Und gleich gibts endlich mal wieder ein Problem mit dem JC.

Ich musste im Juni letzten Jahres von jetzt auf gleich einen neuen Laden suchen, da mein bisheriger Vermieter meinte, meinen Laden selbst nutzen zu wollen. Durch Zufall und Bekanntschaft konnte ich tatsächlich einen neuen Laden nur 4 Häuser weiter anmieten ( ein Traum, im Vergleich zu dem alten). Der neue Laden kostet 150 € mtl. mehr, was er aber auch wert ist. Soweit so gut. Ich war dann mit dem Engelchen bei der AV im Mai und August und habe dort mit ihr drüber gesprochen. Es kamen auch keine Einwände von. Nachdem der Bescheid ab Sept. erst nach Androhung einer EA erstellt wurde, erlebte ich dort die Überraschung. Die höhere Ladenmiete wird nicht anerkannt, weil ich keine Genehmigung der AV eingeholt hab. Mein RA hat dann mittels einstweiliger Anordnung die Anerkennung der höheren Ladenmiete beantragt. Dies wurde dann ohne weiteren Kommentar seitens des JC einen Tag vor dem Verhandlungstermin anerkannt.

Heute war nun der 1/4 jährliche Vorführtermin ( die AV besteht auf 3 Monats-Termine), wo ich natürlich auch wieder mit dem Engelchen hin bin. Als ich die AV auf das Theater mit der Ladenmiete angesprochen habe, meinte diese nur, sie spricht da nicht mit mir drüber, sie holt eine Kollegin dazu. Diese kam dann auch. Diese meinte dann also mir erklären zu müssen, dass meine Selbstständigkeit ja überhaupt nicht tragbar wäre ( Gewinn ca. 300 €) und erklärte mir, so sinngemäss, ich müsste mir dann wohl eine andere Arbeit suchen. Sie würden sowas etwas ja nicht finanzieren.

Die haben dann auch gleich eine neue EGV ausgedruckt, die ich natürlich nicht unterschrieben habe. Engelchen hat mir die eingescannt. Weil ich zu doof, zum hochladen bin, schickt die gleich das Engelchen :1:
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angel6364
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#2

Beitrag von angel6364 »

Die dazugehörigen Anhänge:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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#3

Beitrag von keindurchblickmehr »

In der vorherigen EGV war das Thema Ortsabwesenheit gestrichen ( soweit zu Verhandlungen). Da ich, ja nur ortsabwesend bin, wenn ich auf den Märkten bin. Die AV meinte damals, das wäre davon nicht betroffen, ich habe auf Streichung des Passus bestanden.
Unter anderem habe ich in der vorherigen EGV drauf bestanden, daß der Passus bzgl. Genehmigung von Ausgaben usw. gestrichen wurde. Hat etwas gedauert damals, aber sie hat es dann raus gestrichen. Die 2. SB heute meinte nämlich allen ernstes, daß in meiner EGV drin steht, daß ich vor Abschluss eines Mietvertrages die Genehmigung gebraucht hätte. Da bin ich richtig traurig drüber, daß wir das leider nicht vor Gericht klären konnten.

Dann ist mir noch aufgefallen, ich soll wie unter Punkt 5 geschrieben, alles dafür tun, neue Kunden anzuwerben, alte Kunden zu behalten und gleichzeitig aber lt. den Hinweisen dem JC uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Das passt doch gar nicht zusammen
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marsupilami
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#4

Beitrag von marsupilami »

Ganz vorsichtig angefragt:
Könnte man den obigen Komplex evtl. in den Selbstständigen-Fred verschieben?
Da gäb's dann voraussichtlich auch mehr hilfreiche Antworten.

Oder ist das nicht so opportun?

Ich hab diese EGV noch nicht durchgelesen, aber vom Grundsatz her eigentlich wie immer:
Nicht unterschreiben, dann kommt das als VA, gegen den man notfalls klagen kann.
EGV halt nicht.
Signatur?
Muss das sein?
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#5

Beitrag von keindurchblickmehr »

Ja klar ... ich weiss nur nicht, wie das geht ... wenn es von hier jemand machen könnte
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Koelsch
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EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#6

Beitrag von Koelsch »

Liest sich "eigentlich" ja nicht so schlimm.

Ich würde aber mal die nette Frage stellen:
Mir ist nicht ganz klar, worauf ich mich nun bewerben soll. Einerseits habe ich, und das ist Voraussettzung für den Ausbau der Selbstständigkeit, feste Öffnungszeiten in meinem Laden und zwar von ..... bis .......
Rechne ich diese Zeite plus ja einen durchaus üblichen Aufschlag von 50% für Buchhaltung, Akquise, Laden sauber halten, Wareneinkauf, Warenverräumung etc. etc. etc. so komme ich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von "ganz viel" Stunden. Auf welche "tollen" Jobs soll ich mich da zusätzlich bewerben, die sich damit und mit meiner körperlichen Leistungsfähigkeit in Einklang bringen lassen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#7

Beitrag von keindurchblickmehr »

Die sind ja der Meinung, ich muss meine Selbstständigkeit aufgeben. Würden sie natürlich niemals offen zugeben. Denn, wie sagte die andere SB : Was bringt es Ihnen, wenn sie soviel arbeiten, aber trotzdem weniger Gewinn haben, als Sie mit einem 15 Std. Job verdienen würden.
Olivia
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#8

Beitrag von Olivia »

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Vermittlung in SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse scheidet aus, da ich mit meiner Selbständigkeit bereits vollständig in den ersten Arbeitsmarkt integriert bin. Eine Aufgabe meiner Selbständigkeit wäre mit erheblichen Abwicklungskosten verbunden, die ich nicht bereit bin zu tragen. Desweiteren verwirrt mich die Forderung nach zusätzlichen Bewerbungen, da ich nicht weiss, wann ich noch zusätzlich arbeiten könnte. Denn ich arbeite bereits durchgehend. Bewerbungen auf weitere Arbeitsverhältnisse sind daher nicht möglich. Das Hinweisblatt mit den ergänzenden Regelungen weise ich zurück, da es den gesetzlichen Regelungen widerspricht. Ich bin mit dem Hinweisblatt auch deswegen nicht einverstanden, da es demotivierend wirkt und der Regelung des § 1 Abs. 2 SGB II widerspricht.

Als Ihrem Vorschlag entgegengesetztes Verhandlungsangebot unterbreite ich Ihnen, meine Selbständigkeit nach bestem Können auszubauen. Alle anderen Regelungen haben zu unterbleiben, da sie meine Gewerbeausübung stören und blockieren.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#9

Beitrag von keindurchblickmehr »

Olivia hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 15:58
Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Vermittlung in SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse scheidet aus, da ich mit meiner Selbständigkeit bereits vollständig in den ersten Arbeitsmarkt integriert bin. Eine Aufgabe meiner Selbständigkeit wäre mit erheblichen Abwicklungskosten verbunden, die ich nicht bereit bin zu tragen. Desweiteren verwirrt mich die Forderung nach zusätzlichen Bewerbungen, da ich nicht weiss, wann ich noch zusätzlich arbeiten könnte. Denn ich arbeite bereits durchgehend. Bewerbungen auf weitere Arbeitsverhältnisse sind daher nicht möglich. Das Hinweisblatt mit den ergänzenden Regelungen weise ich zurück, da es den gesetzlichen Regelungen widerspricht. Ich bin mit dem Hinweisblatt auch deswegen nicht einverstanden, da es demotivierend wirkt und der Regelung des § 1 Abs. 2 SGB II widerspricht.

Als Ihrem Vorschlag entgegengesetztes Verhandlungsangebot unterbreite ich Ihnen, meine Selbständigkeit nach bestem Können auszubauen. Alle anderen Regelungen haben zu unterbleiben, da sie meine Gewerbeausübung stören und blockieren.
Das klingt sehr sehr gut. Soll ich das so schreiben ?
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Günter
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#10

Beitrag von Günter »

Ich würde einfach mal zurückschreiben.

Da ich in der Woche erheblich mehr als die gesetzliche Arbeitszeit von 40 Std arbeite ist eine Bewerbung auf unselbstständige Tätigkeit nicht möglich.

Eine von ihnen gewünschte Vorabgenehmigung von Betriebsausgaben kann ich leider dem SGB II nicht entnehmen. Bitte geben sie die gesetzlichen Grundlagen ihrer Forderungen an.

Ihre Tragfähigskeitsprüfung meiner Selbstständigkeit wird an ihren fehlenden Betriebswirtschaftlichen Kenntnissen scheitern. Ein Gewerbe ist dann tragfähig, wenn die Einnahmen höher sind als die Kosten. Das dem so ist, entnehmen sie bitte der eingereichten EKS.Im übrigen stellt die von ihnen gewünschte Einstellung der Selbstständigkeit eine grundgesetzwidrige Enteignung dar, da mein Warenbestand und die Betriebseinrichtung schlagartig gewaltig an Wert verlieren würde.

Und ihre Genehmigung der Ortsabwesenheit stellt einen unzulässigen Eingriff im die Selbstständigkeit dar. Mal von der fehlenden Bestimmtheit ganz abgesehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#11

Beitrag von Günter »

Den Hinweis mit der Gültigkeit

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 82#p505182

würde ich mir aufheben bis zu dem Tag, wenn die meinen Forderungen aus einem eventuellen VA stellen zu können.

Dann kommt ein freundliches April, April das Ding kann in die Tonne.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#12

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 16:57 Den Hinweis mit der Gültigkeit

http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 82#p505182

würde ich mir aufheben bis zu dem Tag, wenn die meinen Forderungen aus einem eventuellen VA stellen zu können.

Dann kommt ein freundliches April, April das Ding kann in die Tonne.

Hab ich mir gleich als Lesezeichen gespeichert. Diesen bis auf weiteres Vermerk tragen die EGV´s bei unserem JC ja schon seit mind. 2017.

Mir ist auch grad aufgefallen, daß da ein ganz falsches JC in meiner EGV steht :schwein:
Olivia
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#13

Beitrag von Olivia »

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der von Ihnen vorgeschlagenen Eingliederungsvereinbarung und der Überlassung eines Hinweisblattes für Selbständige nehme ich wie folgt Stellung. Ich unterbreite Ihnen gleichzeitig folgendes Verhandlungsangebot.

1.) Mich verwirrt zunächst die Forderung nach zusätzlichen Bewerbungen, da ich nicht weiss, wann ich noch zusätzlich arbeiten könnte. Da ich in der Woche erheblich mehr als die gesetzliche Arbeitszeit von 40 Std. arbeite, ist eine Bewerbung auf unselbstständige Tätigkeiten nicht möglich. Ich bin mit meiner Selbständigkeit bereits vollständig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.

2.)
Eine von ihnen gewünschte Vorabgenehmigung von Betriebsausgaben kann ich leider dem SGB II nicht entnehmen. Bitte geben sie die gesetzlichen Grundlagen ihrer Forderungen an.

3.) Ihre Tragfähigskeitsprüfung meiner Selbstständigkeit wird an ihren fehlenden betriebswirtschaftlichen Kenntnissen scheitern. Ein Gewerbe ist dann tragfähig, wenn die Einnahmen höher sind als die Kosten. Dass dem so ist, entnehmen sie bitte der eingereichten EKS. Im übrigen stellt die von ihnen gewünschte Einstellung der Selbstständigkeit eine grundgesetzwidrige Enteignung dar, da mein Warenbestand und die Betriebseinrichtung schlagartig gewaltig an Wert verlieren würde. Eine Aufgabe meiner Selbständigkeit würde mein Eigentum vernichten und wäre mit erheblichen Abwicklungskosten verbunden, was ich in keinem Fall hinnehmen werde.

4.) Ihre Genehmigung der Ortsabwesenheit stellt einen unzulässigen Eingriff in die Selbstständigkeit dar, von der fehlenden Bestimmtheit ganz abgesehen.

5.) Das Hinweisblatt mit den ergänzenden Regelungen weise ich zurück, da es den gesetzlichen Regelungen widerspricht. Ich bin mit dem Hinweisblatt auch deswegen nicht einverstanden, da es demotivierend wirkt und der Regelung des § 1 Abs. 2 SGB II widerspricht.

6.)
Als Ihrem Vorschlag entgegengesetztes Verhandlungsangebot unterbreite ich Ihnen, meine Selbständigkeit nach bestem Können auszubauen. Alle anderen Regelungen haben zu unterbleiben, da sie meine Gewerbeausübung stören und blockieren.
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Günter
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#14

Beitrag von Günter »

Hätte ich nicht besser formulieren können.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#15

Beitrag von keindurchblickmehr »

Olivia ...du bist ne Wucht. Ich danke euch allen für euren Zuspruch, mir war schon wieder ganz schlecht. So werde ich das ganze schreiben, aber natürlich erst zum vereinbarten Abgabetermin am 17.01. dort persönlich einwerfen.
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#16

Beitrag von marsupilami »

Nicht ganz.
Mach das in etwa in Form einer Aufzählung - wie in der EGV.

In etwa:
SgDuH,
die von Ihnen angebotene EGV kann ich so nicht unterzeichnen, da sie in Teilen unsinnig und in anderen widersprüchlich ist.
Zur Begründung im Einzelnen:

1.) eine zusätzliche Vermittlung in SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse scheidet aus, da ich mit meiner Selbständigkeit bereits vollständig in den ersten Arbeitsmarkt integriert bin.

2.) Mir ist nicht ganz klar, worauf ich mich nun bewerben soll. Einerseits habe ich, und das ist Voraussetzung für den Ausbau der Selbstständigkeit, feste Öffnungszeiten in meinem Laden und zwar von ..... bis ....... [Wochentage und Uhrzeiten angeben]
Rechne ich diese Zeit plus einen durchaus üblichen Aufschlag von ca. 50% für Buchhaltung, Akquise, Laden sauber halten, Wareneinkauf, Warenverräumung etc. etc. etc. so komme ich auf eine wöchentliche Arbeitszeit von ungefähr xx bis xx Stunden.
Andererseits - um meine körperliche Leistungsfähigkeit nicht zu überstrapazieren, wäre ich gezwungen, meine Ladenöffnungszeiten zu reduzieren, um einen evtl. Teilzeitjob auszuüben, der mich aber auch nicht aus dem Leistungsbezug bringen würde.

3.)Einerseits erwarten Sie von mir den Besuch von Messen bzw. branchenspezifischen Veranstaltungen, andererseits beharren Sie unter Punkt 6 auf einer "Stallpflicht", die aber bereits gesetzlich und damit für mich verpflichtend geregelt ist.
Damit ist dieser Passus nach meiner Auffassung völlig überflüssig.
Außerdem ist Ihnen bekannt, dass ich regelmäßig meine Waren auf Märkten im Umland offeriere und damit ortsabwesend sein muss.
Erwarten Sie allen Ernstes, dass ich jedesmal mit bürokratischem Aufwand um einen Termin bei Ihnen ersuche um eine Ortsabwesenheit zu beantragen? In dieser Zeit würde ich liebend gerne meine Kunden in meinem Laden betreuen um meinen Umsatz zu steigern und folgerichtig meine Hilfsbedürftigkeit verringern.

4.) Sie schreiben regelmäßige Werbemaßnahmen zur Umsatzsteigerung vor, wollen aber gleichzeitig vorab prüfen, ob die von mir angedachten und konzipierten Maßnahmen "angemessen" oder gar notwendig sind.
Das hieße für mich, dass ich einen Termin bei Ihnen beantragen muss, um die von mir geplanten Werbemaßnahmen vorzulegen.
Sie entscheiden dann wann? in welchem Zeitraum? über Notwendigkeit und Angemessenheit?
Sie räumen sich damit ein umfangreiches Mitspracherecht in meiner Geschäftsführung ein, das ich so nicht akzeptieren kann.
Insbesondere deshalb nicht, weil Sie sich im Gegenzug nicht verpflichten, bei etwaigen Fehlern die Konsequenzen mitzutragen.

5.) Der Punkt 7 in der EGV kann ersatzlos gestrichen werden, da die entsprechenden Inhalte bereits gesetzlich geregelt sind und ich diese Regelungen mit der Unterzeichnung des Antrages auf Leistungen bereits zur Kenntnis genommen und anerkannt habe.

6.) Eine Aufgabe meiner Selbständigkeit wäre mit erheblichen Abwicklungskosten verbunden, die ich nicht bereit bin zu tragen.

Abschließend lehne ich die Unterzeichnung dieser EGV ab, da ich die Konsequenzen aus Verhalten, das von Ihnen als Fehlverhalten ausgelegt wird, nicht überblicken kann.
Oder so ungefähr

Nachtrag: Olivia's Formulierung ist schärfer.
Nimm die.

Das mit dem Hinweisblatt ist nach meiner Ansicht nach überflüssig.
Weil es eben nur ein Hinweis ist und kein "rechtsmittelfähiger" Bescheid oder so ähnlich.
Es fehlt jeglich Rechtsgrundlage dafür.
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 3. Jan 2019, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#17

Beitrag von schimmy »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:17 Olivia ...du bist ne Wucht. Ich danke euch allen für euren Zuspruch, mir war schon wieder ganz schlecht. So werde ich das ganze schreiben, aber natürlich erst zum vereinbarten Abgabetermin am 17.01. dort persönlich einwerfen.
Gebe das Schriftstück am besten gegen Empfangsbestätigung Stempel beim Jobcenter ab.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#18

Beitrag von keindurchblickmehr »

schimmy hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:26
keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:17 Olivia ...du bist ne Wucht. Ich danke euch allen für euren Zuspruch, mir war schon wieder ganz schlecht. So werde ich das ganze schreiben, aber natürlich erst zum vereinbarten Abgabetermin am 17.01. dort persönlich einwerfen.
Gebe das Schriftstück am besten gegen Empfangsbestätigung Stempel beim Jobcenter ab.
Das funktioniert bei uns leider nicht. Die öffnen um 8.30 Uhr und dann stehen da nicht selten schon 30-40 Leute an. Ich muss aber dann gleich weiter in meinen Laden. Bisher ist alles angekommen, was ich dort in den Briefkasten geworfen habe. Alternativ kann ich es ja auch per Einschreiben mit der Post schicken. Da habe ich ja dann auch einen Nachweis, daß es dort angekommen ist.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#19

Beitrag von schimmy »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:28
schimmy hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:26
keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:17 Olivia ...du bist ne Wucht. Ich danke euch allen für euren Zuspruch, mir war schon wieder ganz schlecht. So werde ich das ganze schreiben, aber natürlich erst zum vereinbarten Abgabetermin am 17.01. dort persönlich einwerfen.
Gebe das Schriftstück am besten gegen Empfangsbestätigung Stempel beim Jobcenter ab.
Das funktioniert bei uns leider nicht. Die öffnen um 8.30 Uhr und dann stehen da nicht selten schon 30-40 Leute an. Ich muss aber dann gleich weiter in meinen Laden. Bisher ist alles angekommen, was ich dort in den Briefkasten geworfen habe. Alternativ kann ich es ja auch per Einschreiben mit der Post schicken. Da habe ich ja dann auch einen Nachweis, daß es dort angekommen ist.

Ansonsten würde ich das Schreiben per Fax senden, somit hast du als Nachweis den Sendebericht.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#20

Beitrag von keindurchblickmehr »

@marsu:

Ich hab mir deinen Vorschlag auch mit ausgedruckt. Ich werde aus euren beiden Vorschlägen das Schreiben zusammen basteln. Bevor ich es abschicke, stelle ich es hier noch zur Bemeckerung ein.

:Fränkin: :Fränkin:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#21

Beitrag von marsupilami »

So lieben wir unsere Kunden!
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Günter
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#22

Beitrag von Günter »

Nimm das Schreibenn von Oli, marsu hat zwar alles wunderbar aufgepfriemelt, aber das ist kontraproduktiv. Lass es so im unpräzisen dann müssen die neu formulieren und haben alle Möglichkeiten wieder Müll zu produzieren. Da kann man dann wieder feinsinnig widersprechen. Und so gewinnt man Zeit, bis die die Nerven verlieren und einen VA senden. Den kann man dann vor dem SG zerpflücken.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#23

Beitrag von keindurchblickmehr »

Günter hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:38 Nimm das Schreibenn von Oli, marsu hat zwar alles wunderbar aufgepfriemelt, aber das ist kontraproduktiv. Lass es so im unpräzisen dann müssen die neu formulieren und haben alle Möglichkeiten wieder Müll zu produzieren. Da kann man dann wieder feinsinnig widersprechen. Und so gewinnt man Zeit, bis die die Nerven verlieren und einen VA senden. Den kann man dann vor dem SG zerpflücken.
Ich könnte mir vorstellen, daß die nix neu formulieren und stattdessen gleich nen VA schicken. Die können sich ja denken, daß ich sowas nicht unterschreibe :4:
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#24

Beitrag von schimmy »

Günter hat geschrieben: Do 3. Jan 2019, 17:38 Nimm das Schreibenn von Oli, marsu hat zwar alles wunderbar aufgepfriemelt, aber das ist kontraproduktiv. Lass es so im unpräzisen dann müssen die neu formulieren und haben alle Möglichkeiten wieder Müll zu produzieren. Da kann man dann wieder feinsinnig widersprechen. Und so gewinnt man Zeit, bis die die Nerven verlieren und einen VA senden. Den kann man dann vor dem SG zerpflücken.
Mit der Gültigkeit bis auf weiteres wird der VA dann zugesandt und dann macht es Bumm.
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marsupilami
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#25

Beitrag von marsupilami »

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