EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#176

Beitrag von Koelsch »

kdm hat Faxen gemacht - hier der EGV-Entwurf
EGV_Fax.pdf
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HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#177

Beitrag von HarzerUrvieh »

Aus der kalten Hose geschossen:

3. Ziele:
die genannten Ziele stehen diametral zu einander. Wie soll das funktionieren?

4. Unterstützung durch das JC
-Absatz 3:
da kdm die Maßnahme angeboten bekommt, scheint ja bereits geklärt zu sein, dass ihr Betrieb wirtschaftlich tragfähigist und die Hilfebürftigkeit damit überwunden werden kann. Ansonsten wäre dieser Absatz ein Widerspruch in sich, oder? Also, Danke dafür.
-Absatz 6:
wie kann die Neuausrichtung die Geschäftsaufgabe beinhalten? Das ist keine Neuausrichtung des Geschäfts, sondern eine Abwicklung. Das steht doch noch gar nicht an. Erst im dritten Modul...
-Absatz 7:
aha, wenn kdm zur Aufgabe überredet wurde, dann bleibt sie mit der Abwicklung allein. Lediglich der Druck wird erhöht, da sie dann mit VVs zugeworfen wird. Aber, die eigentliche Abwicklung unterstützt dann keiner mehr. Das kann eigentlich niemand unterschreiben, oder?
Die beiden Ziele können in ihrer Bedeutung nicht nebeneinander stehen, da sie sich widersprechen. Hier muss eine Priorität gesetzt werden.
Absatz 8:
-Das Aufgabe des Coachs ist: erstmal Bestandsaufnahme, dann Vorschläge zur Verbesserung, dann Vorschläge umsetzen und dann erneut Bestandsaufnahme. Wenn die Vorschläge nichts gebracht haben, neue Strategie entscheiden. Das JC ist schon bei Modul 3, bevor Modul 1 begonnen hat.
-Maßnahmebeginn so früh wie möglich, das hier ist viel zu unbestimmt und kann auch erst nächstes Jahrhundert beginnen, wenn kein Platzkontingent frei war. Warum ist der Platz noch nicht geklärt? Hat JC seine Hausaufgaben nicht gemacht, oder?
-die Maßnahmendauer widerspricht sich mehrfach.
-warum steht hier das Ziel der Maßnahme? Ich dachte der Punkt 3 nennt die Ziele?

Junge, Junge, da kann man ja ganze Romane drüber schreiben. Ich brauch ne Pause...
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#178

Beitrag von marsupilami »

Punkt 1, Eingliederung in Arbeit.
Bei dieser Formulierung kringeln sich bei mir immer die Fußnägel.
Das impliziert - nach meiner Lesart - dass der eLB bzw. Selbstständige ansonsten nur zu Hause auf der Couch liegt, Chips futtert und Glotze glotzt.
Was spricht gegen die Formulierung "zur Steigerung Ihres Umsatzes" oder einfach "zur Minderung Ihrer Hilfebedürftigkeit".

Das klingt so nach: Mutti nimmt dich eLB jetzt an die Hand und wenn du brav tust, was Mutti sagt, wird alles gut.
Das ist diese Gängelung, über die sich alle beschweren, pur.


Punkt 3, Ziele, ... oder Abmeldung der Selbstständigkeit. Wo genau kann man die Selbstständigkeit abmelden?
Feuerwehr?
Wer genau meldet ab?
Aufgrund welcher Vorschriften?


Punkt 4, ... wirtschaftliche Tragfähigkeit ... definiert sich noch mal wie?


Punkt 4 .... Die Beratung.... hat zwei Ziele.
.... Änderung der Räumlichkeiten ....
Kosten trägt wer? Sofern Vermieter zustimmt bzw. die Räumlichkeiten bzw. Mietvertrag eine Änderung überhaupt zulassen.

Warum schon in diesem Absatz "Geschäftsaufgabe" aufführen.
Das gehört in den nächsten Absatz.


Punkt 4, BuK: da wird diese KIZ PROWINA vorgegeben.
Punkt. Basta. Aus. Amen.
Das ist keine Verhandlung, das ist Diktatur.
Warum kann JC nicht sagen: hier sind 3 Unternehmen, die diese Dienstleistung anbieten.
Sie - eLB - sprechen innerhalb von 14 Tagen mit allen dreien, wir machen ihnen die Termine und sie sagen uns, wem von den dreien sie den Vorzug geben, dann kriegt der den Auftrag. Bericht geht an sie und an uns, Rechnung an uns.


Punkt 5, Integration in Arbeit - Formulierung siehe oben, Beginn dieses Postings.
Überlassung aller erforderlicher Unterlagen - Überlassung kommt schon mal gar nicht in Frage.
Es wird sich hier i.d.R. um steuerlich relevante Unterlagen handeln und die stehen dem Fi-Amt zu.
Und nicht dem JC und nicht dem Unternehmens-Brater.
Wer bestimmt "erforderlich" nach welchen Kriterien?

... unaufgeforderte Mitteilung jeglicher Änderung ....
Auch wenn ich das Toilettenpapier von einem anderen Lieferanten beziehe?
Ich würde hier die Weitergabe von Geschäfts-Interna durch Brater oder JC befürchten.

Ich krieg jedesmal die Krise: dauerhafte berufliche Integration.

Umsatzsteigerung .... Kundenakquise .... sollen einerseits nachgewiesen werden, andererseits sollen entsprechende Kosten vorher besprochen werden.

Das ist nach meiner Lesart eine Berichtspflicht eines Geschäftsführers an einen Geschäftsinhaber.
Trägt denn das JC auch alle Risiken?

Genauso vorherige Absprache von Investitionen, Reisekosten, Fort- und Weiterbildung, .... alles Gängelung und Einflußnahme auf die Geschäftsführung.


Überprüfung der Selbstständigkeit/Tragfähigkeit .... liest sich so, als ob innerhalb des aktuellen Bewilligungszeitraumes (bis wann geht der?) eine Tragfähigkeit bzw. Beendigung der Hilfebedürftigkeit erreicht werden muss.


Punkt 6, Maßnahme, Termine gibt KIZ vor.
Nein. Die werden individuell vereinbart!!


Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, albern, da schon gesetzlich geregelt.
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Koelsch
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#179

Beitrag von Koelsch »

Weitere Punkte fallen mir auch nicht ein
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#180

Beitrag von marsupilami »

Isch 'abe noch nischt fertig!

Die DE-minimis-Erklärung kann ich nicht unterschreiben, da mir a) die genannten EU-Vorschriften nicht bekannt sind und ich b) die sich daraus ergebenden Konsequenzen (StGB) nicht überblicken kann.

Datenübermittlung: vor Unterschrift will ich wissen, welche Daten genau übermittelt werden.
Bei Übermittlung mehr als postalischer Adresse will ich genau wissen, welche und zu welchem Zweck weitere Daten übermittelt werden (müssen).
Die bloße Nennung von §§ ist nicht ausreichend.
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HarzerUrvieh
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#181

Beitrag von HarzerUrvieh »

...ein Versuch, eine "schönere" EGV zu schreiben...

3. Ziele
Die Bestandsaufnahme und Bestandsanalyse meiner selbständigen Tätigkeit ist durchgeführt

4. Unterstützung durch das JC
Zur Bestandaufnahme und Analyse ihrer selbständigen Tätigkeit schaltet das JC ein:

Die keineahnungvonmeinemjob GmbH und Tröt KG…

5. Zur Integration in Arbeit
Da ich voll in Arbeit integriert bin, mein Unternehmen aber gerne betriebswirtschaftlich effizienter betreiben würde, stimme ich einer Bestandsaufnahme und Analyse durch eine qualifizierte Fachkraft gerne zu.

Ich verpflichte mich, aktiv an der hiermit angebotenen Maßnahme mitzuwirken und mit dem vom Träger xy zugewiesenen festen Ansprechpartner zu kooperieren.

Die Zuweisung erfolgt von … bis … (ich würde einen Zeitraum von ca. 2 Monaten ansetzen, eventuell auch kürzer. Kommt drauf an, wie Du Zeit hast und wie schnell Du dein Unternehmen in schönen Worten und Zahlen präsentieren kannst.)

Ich stimme der Weitergabe meiner Kontaktdaten (die Daten, die Du preis geben willst) an den Träger zu. Dieser wird Kontakt mit mir aufnehmen und die weitere Vorgehensweise mit mir VEREINBAREN.
Zuletzt geändert von HarzerUrvieh am Do 28. Feb 2019, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#182

Beitrag von keindurchblickmehr »

Vor allem, wenn der mir nen Termin vorgibt, an dem ich einen Markt hätte (manche Märkte sind ja tatsächlich unter der Woche), dann kann es da ganz schnell mal mit dem Umsatz um 300 € in den Keller gehen. Zumal ich dann ja Gefahr laufe, meine Stammkunden auf den Märkten zu verlieren. Die erwarten ja, daß ich da bin.

Bei dieser DE-minimis Erklärung hängt noch eine Erläuterung dran. Soweit ich das verstehe, geht es da um staatliche Zuwendungen (Subventionen) in Form von Zuschüssen und Darlehen (Höchstgrenze 100.000 €) . Ich habe keine Ahnung, was die von mir wollen. Ich fax das mal schnell an Koelsch ...vielleicht kann er das hier einstellen - mein Scanner streikt heute wieder _
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marsupilami
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#183

Beitrag von marsupilami »

Desderwegen schrub ich doch: Termine sind nicht vorzugeben, sondern zu vereinbaren.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#184

Beitrag von HarzerUrvieh »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 13:46 Vor allem, wenn der mir nen Termin vorgibt, an dem ich einen Markt hätte (manche Märkte sind ja tatsächlich unter der Woche), dann kann es da ganz schnell mal mit dem Umsatz um 300 € in den Keller gehen. Zumal ich dann ja Gefahr laufe, meine Stammkunden auf den Märkten zu verlieren. Die erwarten ja, daß ich da bin.

Bei dieser DE-minimis Erklärung hängt noch eine Erläuterung dran. Soweit ich das verstehe, geht es da um staatliche Zuwendungen (Subventionen) in Form von Zuschüssen und Darlehen (Höchstgrenze 100.000 €) . Ich habe keine Ahnung, was die von mir wollen. Ich fax das mal schnell an Koelsch ...vielleicht kann er das hier einstellen - mein Scanner streikt heute wieder _
Termine müssen mit Dir vereinbart werden. Da müssen eventuell beide Parteien verständnis für einander haben.

De-Minimis:
Diese Bescheinigungen bekommt man, wenn aus einem öffentlichen Topf Geld fließt.
Bspw. wenn Du bei der IHK einen Beratung bekommst, dann muss der Berater bezahlt werden. Der Berater stellt dann einen Antrag (irgendwo) und bekommt das Geld aus einem öffentlichen Topf. Du selbst erhällst kein Geld. Musst aber die Beratung bestätigen, damit der Berater bezahlt wird. Diese Bezahlungen dürfen pro beratene Person einen Wert von xy nicht überschreiten.
Ist vielleicht nicht ganz korrekt wiedergegeben, aber nah dran ;-)

Apropos: bist Du Mitgleid in der IHK o.ä.? Dort mal nach einer Beratung umgesehen?
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Koelsch
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#185

Beitrag von Koelsch »

kdn hat nochmals Faxen gemacht
de-minimis_kram.pdf
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#186

Beitrag von Olivia »

Einige Punkte, die mir aufgefallen sind:

1.) Vorsicht! Wird in das Ziel der EGV eingewilligt, dass die Selbständigkeit bei einem Negativgutachten abgemeldet werden muss, so hängt die Zukunft der Selbständigkeit nur noch an dem Gutachten des Coaches.

2.)
Einer Gewerbeerlaubnis bedarf es in Deutschland im Gegensatz zu Österreich nicht.

3.) Unbedingte Absprache von diversen Ausgaben bedeutet, dass diese in der aEKS rausgekürzt werden, wenn die Absprache nicht (nachweissicher dokumentiert) durchgeführt wurde oder die Absprache unvollständig oder missverständlich war.

4.)
Die Integrationsfachkraft ist nicht befugt, die Tragfähigkeit nur anhand einer aEKS und/oder einer BWA vorzunehmen, denn die Entscheidung zur Tragfähigkeit ist zumindest teilweise immer auch eine Prognoseentscheidung. Zahlen der Vergangenheit sind nicht zwingend Aussagen zur Zukunft. Es wird nicht darauf eingegangen, dass sich die sozialrechtliche Tragfähigkeit einer Selbständigkeit im Leistungsbezug nach anderen Kriterien bemisst als die Tragfähigkeit eines Unternehmens ausserhalb des Leistungsbezuges.

5.)
Zur Negativprognose sollte jetzt noch gar nichts unterschrieben werden, da sonst nur noch der Coach bestimmt, wie es nach dem Coaching weitergeht.

6.)
"Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung im Original spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt einer Erkrankung": was ist, wenn beispielsweise die Erkrankung am Gründonnerstag eintritt, dann müsste die Bescheinigung bis spätestens Sonntagabend im Behördenbriefkasten des JC im Original eingeworfen worden sein, um keine Sanktionierung zu erhalten. Einen anderen Weg gibt es nicht, da die Behörde am Karfreitag, Samstag und Sonntag (und auch Montag) geschlossen ist, d.h. nicht mal eine Abgabe der AU-Bescheinigung am Tresen möglich wäre. In dem beschriebenen Beispiel müsste ein Kurier beauftragt werden, die AU-Bescheinigung zu überbringen, damit die Frist gewahrt bleibt. Ein Terminbriefkasten macht übrigens einen automatischen Eingangsstempel auf die eingeworfenen Briefe und schaltet um Mitternacht auf den nächsten Tag um.

7.) Wieder-arbeitsfähig-Meldung: seit wann ist denn das nötig? Normalerweise ist man dann wieder arbeitsfähig, wenn die AU-Bescheinigung abgelaufen ist.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#187

Beitrag von HarzerUrvieh »

Koelsch hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 14:46 kdn hat nochmals Faxen gemacht

de-minimis_kram.pdf
siehe # 186 (wie per Volksmund erklärt) oder ihr Fax (in beamtendeutsch erklärt).

Diese Bescheinungungen bekomme ich laufend, bpsw. nach Beratungen durch die IHk oder auch, wenn ein Darlehen wie "Startgeld" von der KfW beantragt wird, usw.

Das ist ausnahmsweise mal etwas "normales", ohne böse Hintergedanken des JC. Die IHK hat "nur" einen anderen Briefkopf auf dem Schrieb...
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#188

Beitrag von HarzerUrvieh »

# 188

was ist denn, wenn man den Quatsch aus dieser EGV "ignoriert" und einen positiven Gegenvorschlag formuliert, z.B. # 183 weiterdenken und -schreiben?

Oder darf eLB das nicht?
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#189

Beitrag von Olivia »

Natürlich darf eLB das und das ist sogar deutlich sinnvoller, als am Verhandlungsangebot herumzukritisieren. Ich befürchte jedoch, dass dann ein EGV-VA kommt, mit dem das ursprüngliche EGV-Angebot als Verwaltungsakt erlassen wird. Dafür sind dann schon mal die Punkte aus #188 gut.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#190

Beitrag von keindurchblickmehr »

Im Gespräch mit der Bereichsleitung hat diese ausdrücklich erwähnt, daß sie nicht hofft, daß es bzgl. EGV oder Maßnahme von mir jetzt wieder ein Veto gibt. Hätte sie mir diese EGV im Termin vorgelegt, hätte ich diese auch nicht unterschrieben. Schon alleine aus dem von Olivia angeführten Grund, wegen des Zieles dieser EGV und der geforderten Gewerbeaufgabe.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#191

Beitrag von HarzerUrvieh »

# 191
Also los: positive EGV formulieren! ;-)

# 192
was die Bereichsleiterin sagt geht mir am A... vorbei. Du bist Chef in Deinem Betrieb! Da bist Du berechtigt Deine Meinung unendlich oft zu ändern. Du bist auch berechtigt, der Bereichsleiterin zu widersprechen. So oft Du willst. Wenn ihr das nicht passt, dann kann sie ja das Formular zur Selbstkündigung ausfüllen...

Schreib Dir eine EGV die Dir passt. Kommt von denen ein VA, dann kannst Du widersprechen...
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#192

Beitrag von Tester »

Genau das ist Teil, welches alle Wickler in die Tonne hauen, weil es Schrott ist. Der gute Herr handelt auch gar nicht gewerblich, sondern privat. Kein Gewährleistung, keine Garantie. Ständig ist was kaputt. bei manchen haben die Reparaturkosten schon den Kaufpreis überstiegen. Nein Danke
Klar, wer billig kauft kauft zweimal. Wenn man aber noch nicht die Umsätze erwartet, die eine Wickelmaschine für 1200€ rechtfertigen könnte, dann wäre der erstmal billige Kauf für erste Umsätze die dann steigen schonmal nicht schlecht. Es geht ja um die Verhältnismässigkeit der Kosten. Natürlich kann man sich bis zum Nimmerleinstag mit dem JC rumzanken, ob und wie die teuere Maschine angemessen ist, um am Ende die Schuld des ggf wegen Nichtkauf der Maschine Scheiterns dem JC in die Schuhe schieben. Aber ob das zielführend ist? Oder was wäre mit einem Gebrauchtkauf, vielleicht gibt es da was gescheites?
PS: Im übrigen schließen viele grosse Wollläden ... weil die Leute vermehrt im Internet kaufen - weil billiger. Deswegen stelle ich eigene Produkte her
Huch, da lieferst Du jetzt Argumente gegen Deine Selbständigkeit?!

Ich meinte so Läden wie Idee. Creativmarkt die sich scheinbar etabliert haben, weil die Nachfrage für Handarbeiten (wieder) gestiegen ist.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#193

Beitrag von angel6364 »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 13:46 Vor allem, wenn der mir nen Termin vorgibt, an dem ich einen Markt hätte (manche Märkte sind ja tatsächlich unter der Woche), dann kann es da ganz schnell mal mit dem Umsatz um 300 € in den Keller gehen. Zumal ich dann ja Gefahr laufe, meine Stammkunden auf den Märkten zu verlieren. Die erwarten ja, daß ich da bin.

Bei dem "Gespräch" am Freitag hat die SB mehrfach nachdrücklichst darauf hingewiesen, dass sich alle Termine nach der eLB bzw. der Geschäftstätigkeit richten und individuell vereinbart werden.

Ebenfalls wurde mehrfach bestätigt, dass es sich jetzt nur um Modul 1 handelt.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#194

Beitrag von keindurchblickmehr »

Tester hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 17:21
Genau das ist Teil, welches alle Wickler in die Tonne hauen, weil es Schrott ist. Der gute Herr handelt auch gar nicht gewerblich, sondern privat. Kein Gewährleistung, keine Garantie. Ständig ist was kaputt. bei manchen haben die Reparaturkosten schon den Kaufpreis überstiegen. Nein Danke
Klar, wer billig kauft kauft zweimal. Wenn man aber noch nicht die Umsätze erwartet, die eine Wickelmaschine für 1200€ rechtfertigen könnte, dann wäre der erstmal billige Kauf für erste Umsätze die dann steigen schonmal nicht schlecht. Es geht ja um die Verhältnismässigkeit der Kosten. Natürlich kann man sich bis zum Nimmerleinstag mit dem JC rumzanken, ob und wie die teuere Maschine angemessen ist, um am Ende die Schuld des ggf wegen Nichtkauf der Maschine Scheiterns dem JC in die Schuhe schieben. Aber ob das zielführend ist? Oder was wäre mit einem Gebrauchtkauf, vielleicht gibt es da was gescheites?
PS: Im übrigen schließen viele grosse Wollläden ... weil die Leute vermehrt im Internet kaufen - weil billiger. Deswegen stelle ich eigene Produkte her
Huch, da lieferst Du jetzt Argumente gegen Deine Selbständigkeit?!

Ich meinte so Läden wie Idee. Creativmarkt die sich scheinbar etabliert haben, weil die Nachfrage für Handarbeiten (wieder) gestiegen ist.
Ich habe bereits Umsätze und durchaus auch anrechenbare Gewinne. Und bevor ich dieses billige Murksgerät kaufe, wickel ich lieber per Hand weiter. Ich vergraul mir doch nicht meine Kunden mit stümperhafter Arbeit. Und leider verkauft keiner meiner Kollegen sein Arbeitsgerät, weil die nämlich zufrieden sind damit.

Du hast schon gelesen, daß ich von grossen Woll-Läden mit einem Riesensortiment gesprochen habe ? Da zähl ich nun mal überhaupt nicht dazu. Weiter oben habe ich ja beschrieben, was ich mache. Wenn bei uns ein grosses Modehaus schließt und die kleinen Schneidereien grösser werden, was denkst du, woran das liegt ?
Heute habe ich erfahren, daß auch das letzte grosse Wollgeschäft in meiner Stadt Ende März aus Altersgründen schließt, ein Nachfolger hat sich nicht finden lassen.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#195

Beitrag von keindurchblickmehr »

angel6364 hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 18:19
keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 13:46 Vor allem, wenn der mir nen Termin vorgibt, an dem ich einen Markt hätte (manche Märkte sind ja tatsächlich unter der Woche), dann kann es da ganz schnell mal mit dem Umsatz um 300 € in den Keller gehen. Zumal ich dann ja Gefahr laufe, meine Stammkunden auf den Märkten zu verlieren. Die erwarten ja, daß ich da bin.

Bei dem "Gespräch" am Freitag hat die SB mehrfach nachdrücklichst darauf hingewiesen, dass sich alle Termine nach der eLB bzw. der Geschäftstätigkeit richten und individuell vereinbart werden.

Ebenfalls wurde mehrfach bestätigt, dass es sich jetzt nur um Modul 1 handelt.
Sagen tut die immer viel, weißt du doch.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#196

Beitrag von angel6364 »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 18:35

Sagen tut die immer viel, weißt du doch.
Freilich weiß ich das.

Aber die anderen, die hier so fleißig mitschreiben, sollten doch wissen, was mündlich zugesichert wurde. Das gehört zu den Angriffspunkten, die die EGV bietet.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#197

Beitrag von Olivia »

keindurchblickmehr hat geschrieben: Do 28. Feb 2019, 18:34 Heute habe ich erfahren, daß auch das letzte grosse Wollgeschäft in meiner Stadt Ende März aus Altersgründen schließt, ein Nachfolger hat sich nicht finden lassen.
Dann ist ja ein Konkurrent schon mal weg - das kannst Du im Coaching gut einbringen.

Was die Wickelmaschine angeht, könntest Du auch ein Darlehen aufnehmen. Du finanzierst das Gerät also auf Pump und machst dann die Raten geltend. Bei 50 € monatlich bist Du nach zwei Jahren schuldenfrei. Was hältst Du davon? Von der billigen Maschine würde ich abraten, da diese Folgekosten nach sich zieht und zu nichts taugt.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#198

Beitrag von Koelsch »

Deswegen hat JC ja diesen De-minimis Kram rausgerückt - das ist das Positive an dem EGV Vorschlag, es zeigt, JC steht einem Darlehen durchaus offen gegenüber.
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#199

Beitrag von Olivia »

Gute Idee. Der Coach sollte ein positives Votum abgeben für den Wickler und dann legt die TE dem JC drei Kostenvoranschläge vor, zusammen mit einer Begründung für die Anschaffung.
Existenzgründer haben die Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Steuerjahre bis zu 200.000 Euro Fördergelder zu erhalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/De-minimis-Beihilfe
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Re: EGV-Vorschlag des JC für eine Selbstständige

#200

Beitrag von HarzerUrvieh »

Was hällt kdm denn davon ab, das Darlehen und Zuschuss bereits heute zu beantragen?

In meinem Antrag ist beschrieben, das ich eine Prüfung über mich ergehen lassen muss, aber nicht vor Beantragung. Die Prüfung ist ja auch ok, würde jede Bank auch so machen wollen.

Also, einfach einen 2zeiler aufsetzen und abschicken. Geht auch per Fax (mit NAchweis usw.).

"Hiermit beantrage ich zur Stabilisierung und Förderung meiner selbständigen Tätgikeit ein Darlehen und/oder Zuschuss."

Damit wäre der Stein schon mal ins Rollen gebracht.
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